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   BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97   

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BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97 (https://dejure.org/1997,3193)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1997 - 2 StR 359/97 (https://dejure.org/1997,3193)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1997 - 2 StR 359/97 (https://dejure.org/1997,3193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 30a Bande 8
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1997 - 4 StR 258/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97
    Gewichtige Indikatoren können das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse sein (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 10. Juli 1997 - 4 StR 258/97 -) und die gemeinsame Anmietung des Transportfahrzeuges.
  • BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94

    Bandenhandel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97
    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, daß bandenmäßiges Handeltreiben bandenmäßige Einfuhr nach ständiger Rechtsprechung verdrängt (vgl. u.a. BGH NStZ 1994, 496; BGH, Beschluß vom 14. August 1997 - 1 StR 376/97 -).
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97
    Handelte es sich aber um eine nicht geringe Menge, verdrängt der Besitz als Verbrechenstatbestand den Erwerb (vgl. u.a. BGH NStZ 1994, 548; BGH, Beschluß vom 4. September 1996 - 3 StR 355/96 -).
  • BGH, 19.08.1997 - 1 StR 227/97

    Bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln bei Arbeit eines Beteiligten als

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97
    Erforderlich ist vielmehr, daß die Mittäter ein gemeinsames übergeordnetes (Banden-)Interesse verfolgen (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 19. August 1997 - 1 StR 227/97 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96

    Betäubungsmittel - Veräußerung - Gerignge Menge - Bewertungseinheit

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97
    Handelte es sich aber um eine nicht geringe Menge, verdrängt der Besitz als Verbrechenstatbestand den Erwerb (vgl. u.a. BGH NStZ 1994, 548; BGH, Beschluß vom 4. September 1996 - 3 StR 355/96 -).
  • BGH, 10.09.1997 - 2 StR 434/97

    Änderung des Schuldspruches von Besitz von Betäubungsmitteln auf Erwerb -

    Auszug aus BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97
    Bei geringen Mengen verdrängt der Tatbestand des Erwerbes den Tatbestand des Besitzes (vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 10. September 1997 - 2 StR 434/97 - Wienroeder in Franke/Wienroeder BtMG § 29 Rdn. 105).
  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Da auch nach Auffassung der Rechtsprechung die bandenmäßige Tatbegehung eine gegenüber der Mittäterschaft gesteigerte, über die aktuelle Tat tendenziell hinausreichende deliktische Zusammenarbeit darstellt, hat sie - insbesondere bei Verbindung von zwei Personen - aber zusätzlich verlangt, daß die Täter eines Bandendelikts ein gemeinsames übergeordnetes Bandeninteresse verfolgt haben (BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1997, 90, 91; 1998, 255 m. Anm. Körner; BGHR BtMG § 30a Bande 8).
  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Der Senat verkennt nicht, dass bei einer Herleitung des maßgebenden Gemeinschaftswillens aus der gemeinsamen Verfolgung eines übergeordneten Ziels wesentlich auf ein tatsächliches Element abgestellt wird, das Ähnlichkeiten zu dem übergeordneten Interesse aufweist, welches die frühere Rechtsprechung als für eine Bande konstitutives Merkmal angesehen hatte ( BGHSt 42, 255, 259; BGH NStZ 1997, 90, 91; BGHR BtMG § 30a Bande 8).
  • BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98

    Voraussetzungen bandenmäßigen Handelns bei einer Zweiergruppe; Voraussetzungen

    Die Tatbegehung als Bandenmitglied stellt eine gegenüber der Mittäterschaft gesteigerte, über die aktuelle Tat tendenziell hinausreichende deliktische Zusammenarbeit dar (BGHSt 42, 255, 259; BGHR BtMG § 30 a Bande 8).
  • BGH, 23.06.2006 - 2 StR 217/06

    Bande (Bandenabrede); Mittäterschaft

    Da der Tatbestand der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG) von dem des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) nicht verdrängt wird (vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 8; BGH, Urt. vom 1. März 2005 - 5 StR 499/04), stehen diese Taten in Tateinheit.
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442 [BGH 04.06.1996 - 1 StR 235/96]; NStZ-RR 1997, 395, 396; BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8).
  • BGH, 29.09.2009 - 3 StR 322/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr)

    Der Bandenhandel verbindet in den Fällen des § 30a BtMG die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu einer einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (vgl. BGHSt 30, 28, 31 (für das Handeltreiben im allgemeinen); BGH NStZ 1994, 496; BGH, Beschl. vom 8. November 2006 - 1 StR 506/06 - Rdn. 2; anders (Subsidiarität): BGHR BtMG § 30a Bande 8; BGH, Beschl. vom 4. April 2006 - 3 StR 47/06 - Rdn. 1).
  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 1/00

    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel; Konkurrenzen; Gesamtstrafenbildung;

    Die - selbstverständlich ebenfalls bandenmäßig verübte - Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wird hiervon, wie vom Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt, konsumiert (st. Rspr.; vgl. nur BGHR BtMG § 30a - Bande 8).
  • BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98

    Voraussetzungen einer Bande

    Das Vorliegen einer bandenmäßigen Organisation, in der den einzelnen Mitgliedern bestimmte Rollen zugewiesen sind, oder ein "mafiaähnlicher" Charakter wird allerdings nicht gefordert (BGH NStZ 1996, 339, 340; 442; NStZ-RR 1997, 395, 396; BGHR BtMG § 30 a Bande 3, 8).
  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 510/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bande; Gegenüberstehen;

    Könnte eine - freilich ein selbstständiges Tätigwerden des Angeklagten voraussetzende - Sammelbestellung des Angeklagten festgestellt werden, worauf das Landgericht in seiner Subsumtion freilich ohne Beleg auch abhebt (UA S. 32), ist die Annahme einer bandenmäßigen Verbindung bei Feststellbarkeit geplanten regelmäßigen arbeitsteiligen Vorgehens zur jeweiligen Erzielung eines Teilumsatzes denkbar (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 359/97, BGHR BtMG § 30a Bande 8; dazu erläuternd Weber BtMG, 3. Aufl., § 30 Rn. 42).
  • BGH, 28.01.1998 - 2 StR 641/97

    Tatbestand des Erwerbs und Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln -

    Bei geringen Mengen verdrängt der Tatbestand des Erwerbs den Tatbestand des Besitzes (vgl. BGH, Urt. v. 19. November 1997 - 2 StR 359/97 - m.w.N.).
  • BGH, 15.07.1998 - 2 StR 223/98

    Betäubungsmittel: Besitz - Erwerb - Konkurrenzverhältnis

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