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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,212
BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50 (https://dejure.org/1951,212)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1951 - 1 StR 35/50 (https://dejure.org/1951,212)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1951 - 1 StR 35/50 (https://dejure.org/1951,212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 8
  • NJW 1951, 411
  • MDR 1951, 242
 
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Wird zitiert von ... (101)Zitiert selbst (2)

  • RG, 05.12.1889 - 2980/89

    Welche Folgen hat die unterbliebene Beeidigung eines Zeugen in der …

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  • RG, 09.02.1937 - 1 D 2/37

    Wann kann nach dem § 61 Nr. 5 StPO. wegen Unerheblichkeit der Aussage von der …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52

    Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …

    Im übrigen genügt es, wenn die gerichtliche Entschliessung über die Nichtbeeidigung nach § 61 Nr. 2 StPO den Grund der Nichtbeeidigung angibt (BGHSt 1, 175), und bei Nr. 3, dass beide Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind (BGHSt 1, 8).
  • BGH, 03.06.1961 - 1 StR 155/61

    Voraussetzungen der Vereidigung wegen ausschlaggebender Bedeutung

    Der § 61 Nr. 3 StPO betrifft eine der eng begrenzten Ausnahmen vom Grundsatz der Zeugenvereidigung des § 59 Satz 1 StPO (BGHSt 1, S. 8, 10) [BGH 23.01.1951 - 1 StR 35/50].

    Im Gegensatz zu der Gestaltung des jetzigen § 61 Nr. 3 StPO (vgl. den früheren § 61 Nr. 5 und dazu BGHSt 1, 8, 11 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 35/50] sowie Eb. Schmidt, Anm. 8, S. 148 zu § 61 StPO) ist § 62 StPO durch das Vereinheitlichungsgesetz vom 12. September 1950 (BGBl. I, 455) nicht nur beibehalten worden.

    Das schon erwähnte Urteil des Senats BGHSt 1, S. 8, 11 [BGH 23.01.1951 - 1 StR 35/50]/12, auf das sich das OLG Neustadt in diesem Zusammenhang beruft, befaßt sich entscheidend nur mit der Auslegung des § 61 Nr. 3 StPO, insbesondere des Begriffs "keine wesentliche Bedeutung".

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verfahrensmangel die Entscheidung in diesem Falle beeinflusst (vgl. RGSt Bd. 20 S. 163 und BGHSt 1 S. 8, 12), muss das Urteil insoweit mit den ihm zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben werden.
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