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   BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60   

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https://dejure.org/1961,184
BGH, 28.02.1961 - 1 StR 467/60 (https://dejure.org/1961,184)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1961 - 1 StR 467/60 (https://dejure.org/1961,184)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1961 - 1 StR 467/60 (https://dejure.org/1961,184)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Qualifizierte Delikte - Unrechtsbewußtsein - Kenntnis der Rechtsgutsverletzung - Strafbarkeit des Grundtatbestands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 17

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 377
  • NJW 1961, 1031
  • NJW 1961, 1731 (Ls.)
  • MDR 1961, 519
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Münster, 09.06.2017 - 8 KLs 5/15

    Parteiverrat trotz objektiv bestmöglicher Durchsetzung des Mandanteninteresses

    Der Täter, der mit Unrechtseinsicht den Grundtatbestand erfüllt, kann nicht die Anwendung eines Qualifikationstatbestandes mit der Behauptung von sich abwenden, ihm habe das Bewusstsein der Verwirklichung (noch) schwereren Unrechts gefehlt (vgl. BGH NJW 1961, 1031/1032 f.).
  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236, 237; wistra 1986, 218; BGH, Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236, 237; wistra 1986, 218).
  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Neue Feststellungen zur inneren Tatseite könnten Anlass zu einer besonderen Prüfung des Unrechtsbewusstseins des Angeklagten geben; dabei wäre die in der Kundgabe von Missachtung (§ 185 StGB) liegende Rechtsgutsverletzung nicht mit zu würdigen (vgl. BGHSt 10, 35; 15, 377).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Schon der damit gewählte Ansatz ist rechtsfehlerhaft, Für die Annahme eines Verbotsirrtums reicht es nicht aus, daß der Täter in Unkenntnis seiner Strafbarkeit und des anzuwendenden Strafgesetzes gehandelt hat (BGHSt 2, 194, 202; 10, 35, 41; 15, 377, 383; BGH NStZ 1996, 236 f; Cramer in Schönke/Schröder aa0 § 17 Rdn. 4; Jescheck/Weigend, Strafrecht AT 5. Aufl. S. 453 f).

    Demgemäß unterliegt einem Verbotsirrtum, wer die vom verwirklichten Straftatbestand umfaßte spezifische Rechtsgutsverletzung nicht als Unrecht erkennt (BGHSt 15, 377 ff).

  • OLG Köln, 10.11.2015 - 1 RVs 209/15

    Gewohnheitsmäßige Tatbegehung als unbenannter besonders schwerer Fall des

    Er wird allgemein als durch Übung, insbesondere wiederholte Tatbegehung erworbener, eingewurzelter und selbständig fortwirkender Hang verstanden (grundlegend BGHSt 15, 377; s. weiter RGSt 59, 142; BayObLG MDR 1962, 325; Fischer, a.a.O., vor § 52 Rz. 63; Schönke/Schröder- Sternberg-Lieben/Bosch , a.a.O. vor §§ 52 ff. Rz. 98-101; LK-StGB- Rissing-van Saan , a.a.O., vor 52 Rz. 80; LK-StGB- Schünemann , a.a.O., § 292 Rz. 88; MK-StGB-Zeng, 2. Auflage 2014, § 292 Rz. 55; Schönke/Schröder- Heine/Hecker , a.a.O., § 292 Rz. 24; SK-StGB- Hoyer , § 292 Rz. 27), als psychischer Zustand, der gerade dadurch gekennzeichnet ist, dass der Täter sich seiner beim Handeln nicht bewusst ist und der sich im täglichen Leben in den Fällen äußert, in denen ein Handeln auch dann noch wiederholt wird, wenn sich die dieses Handeln rechtfertigenden Umstände längst geändert haben (BGH a.a.O.).
  • LG Düsseldorf, 23.11.2021 - 14 KLs 2/21

    Hawala-Banking - Freiheitsstrafen und Einziehung der Taterträge

    Unrechtsbewusstsein ist die Einsicht, dass das Tun oder Unterlassen gegen die durch verbindliches Recht erkennbare Wertordnung verstößt (vgl. BGH NJW 1961, 1031, 1033).
  • BGH, 10.04.1996 - 3 StR 5/96

    Verwirklichung des Tatbestands von § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, wenn die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 8, 321, 324; 10, 35, 42; 15, 377, 383; vgl. aber auch BGH StV 1982, 218, 219) reicht es bei qualifizierten Tatbeständen wie dem des § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG aus, wenn der Täter, wie dies im Falle der Angeklagten anzunehmen ist, die spezifische Rechtsgutsverletzung des Grundtatbestandes (§ 29 Abs. 1 Nr. 1, § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 a Abs. 1 Nr. 4 BtMG) erkannt hat, weil sich in einem solchen Fall sein Unrechtsbewußtsein auch auf die Qualifikation erstreckt.
  • OLG Stuttgart, 08.03.1993 - 3 Ss 569/92

    Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang des Fahrtenschreibers

    Dieser Differenzierung und Spezifizierung des Unrechtsbewußtseins trägt die überwiegend in Rechtsprechung (BGHSt 10, 35 ff.; 15, 377, 383) und Literatur (Baumann/Weber, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 9. Aufl., 1985, S. 421; Jescheck, JZ 1957, S. 551 f.; Roxin a.a.O.; Rudolphi, a.a.O.) vertretene These von der Möglichkeit einer Spaltung oder Teilbarkeit des Unrechtsbewußtseins Rechnung.

    Vielmehr reicht es aus, daß der Täter das straftatbestandsspezifische Unrecht, die "spezifische Rechtsgutsverletzung" (BGHSt 15, 377, 383; ähnlich OLG Celle, NJW 1987, 78 ff.), erkennt.

  • OLG München, 21.09.2010 - 5St RR (II) 246/10

    Parteiverrat eines Rechtsanwalts: Vertretung beider Beklagten in getrennten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Täter die Strafbarkeit seines Vorgehens nicht zu kennen; es genügt, dass er wusste oder hätte erkennen können, Unrecht zu tun (BGHSt 15, 377, 383).
  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2013 - 26 KLs 13/12

    Handel mit E-Zigaretten strafbar - Liquids unterfallen Tabakgesetz

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 514/95

    Verbotsirrtum - Betäubungsmittel - Verbotenes Handeltreiben

  • BGH, 10.07.1974 - 3 StR 37/73

    (Fortgesetzter Beihilfe zur) fortgesetzten Urkundenfälschung - Fälschung

  • BGH, 17.03.1992 - XI ZR 84/91

    Beweislast bei sittenwidriger Schädigung durch Vereitelung des Termineinwands bei

  • OLG Karlsruhe, 18.10.1999 - 2 Ws 51/99

    Abgabe von nicht den Anforderungen entsprechendem Frischkäse in einer Gaststätte

  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 8/86

    Voraussetzungen für einen die Straffreiheit bewirkenden Verbotsirrtum

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63

    Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a

  • BGH, 14.05.1968 - 1 StR 148/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einer

  • OLG Düsseldorf, 19.03.1997 - 5 Ss 59/97
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 1 S 2340/88

    Vereinsverbot bei Veranstaltung unerlaubter Glücksspiele

  • BGH, 27.09.1983 - 1 StR 290/83

    Schuldspruchänderung auf die Revison des Angeklagten

  • BGH, 16.06.1970 - 1 StR 79/70

    Fehlender Vermerk in der Niederschrift über die Gelegenheit des Beklagten zur

  • BGH, 19.09.1967 - 1 StR 367/67

    Gewerbsmäßige Hehlerei - Gewohnheitsmäßige Hehlerei - Verletzung der

  • BGH, 10.03.1964 - 1 StR 527/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger und gewohnheitsmäßiger

  • BGH, 28.06.1963 - 4 StR 228/63

    Definition einer unzüchtigen Handlung

  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 2/61

    Unterhaltung von Beziehungen zum Sowjetzonalen Deutschen Turn- und Sportbund

  • BGH, 21.02.1969 - 4 StR 1/69

    Wahlfeststellung hinsichtlich der Verurteilung zu Diebstahl und Hehlerei -

  • BGH, 07.02.1967 - 1 StR 660/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.12.1963 - 5 StR 523/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.12.1970 - 4 StR 482/70

    Strafbarkeit wegen Zuhälterei und Diebstahls - Voraussetzungen für die Bejahung

  • BGH, 04.03.1966 - 4 StR 13/66

    Rüge einer Verletzung des sachlichen Rechts - Urteilsfeststellungen zur

  • BGH, 13.02.1962 - 1 StR 561/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1971 - 2 StR 239/71

    Annahme einer gewohnheitsmäßigen Hehlerei

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