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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,151
BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60 (https://dejure.org/1961,151)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1961 - 2 StR 204/60 (https://dejure.org/1961,151)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1961 - 2 StR 204/60 (https://dejure.org/1961,151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs des Beischlafs - Erfordernis eines Eindringens des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof - "Beischlaf" als eine ihrer Art nach zur Zeugung geeignete Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 175
  • NJW 1961, 2067
  • MDR 1961, 1027
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.1959 - 4 StR 44/59
    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Zur Vollendung der Blutschande genügt jede Vereinigung der Geschlechtsteile, gleichviel, in welchem Umfang das männliche Glied in das weibliche Geschlechtsorgan eindringt (gegen BGH NJW 1959, 1091).

    Für ihre abweichende Meinung kann sich allerdings die Revision auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, in denen ausgesprochen ist, daß das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof zur Erfüllung des Tatbestandes des § 173 Abs. 1 StGB nicht genüge, weil es dann an einer Vollziehung des Beischlafs fehle [Urteile 4 StR 307/51 vom 17.8.1951; 1 StR 792/52 vom 16.6.1953; 2 StR 269/53 vom 25.6.1954; 4 StR 44/59 vom 13.3.1959 (NJW 1959, 1091)].

  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 792/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Für ihre abweichende Meinung kann sich allerdings die Revision auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, in denen ausgesprochen ist, daß das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof zur Erfüllung des Tatbestandes des § 173 Abs. 1 StGB nicht genüge, weil es dann an einer Vollziehung des Beischlafs fehle [Urteile 4 StR 307/51 vom 17.8.1951; 1 StR 792/52 vom 16.6.1953; 2 StR 269/53 vom 25.6.1954; 4 StR 44/59 vom 13.3.1959 (NJW 1959, 1091)].
  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 269/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Für ihre abweichende Meinung kann sich allerdings die Revision auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, in denen ausgesprochen ist, daß das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof zur Erfüllung des Tatbestandes des § 173 Abs. 1 StGB nicht genüge, weil es dann an einer Vollziehung des Beischlafs fehle [Urteile 4 StR 307/51 vom 17.8.1951; 1 StR 792/52 vom 16.6.1953; 2 StR 269/53 vom 25.6.1954; 4 StR 44/59 vom 13.3.1959 (NJW 1959, 1091)].
  • BGH, 17.08.1951 - 4 StR 307/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Für ihre abweichende Meinung kann sich allerdings die Revision auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs berufen, in denen ausgesprochen ist, daß das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof zur Erfüllung des Tatbestandes des § 173 Abs. 1 StGB nicht genüge, weil es dann an einer Vollziehung des Beischlafs fehle [Urteile 4 StR 307/51 vom 17.8.1951; 1 StR 792/52 vom 16.6.1953; 2 StR 269/53 vom 25.6.1954; 4 StR 44/59 vom 13.3.1959 (NJW 1959, 1091)].
  • RG, 17.03.1881 - 547/81

    Erfordert die Vollendung des Verbrechens der Notzucht die immissio seminis, und …

    Auszug aus BGH, 26.07.1961 - 2 StR 204/60
    Abgesehen davon, daß das Reichsgericht diese Frage, soweit ersichtlich, nirgends ausdrücklich behandelt hat, geben auch die veröffentlichten Entscheidungen (RGSt 4, 23;… GA 40, 39; LZ 1921 Spalte 109, 110; LZ 1922 Spalte 721; JW 1930, 916 Nr. 17; JW 1934, 2335 Nr. 7 a) keinen Anhalt für die Ansicht, daß zum Begriff des Beischlafs das Eindringen des männlichen Geschlechtsteiles in die weibliche Scheide gehöre.
  • BGH, 14.08.1990 - 1 StR 62/90

    Strafschärfende Berücksichtigung ungeschützten Geschlechtsverkehrs bei …

    Wann dieses Tatbestandsmerkmal vorliegt, hat die Rechtsprechung in Auslegung der Vorschrift festgelegt: Mit dem Eindringen des Gliedes in den Scheidenvorhof ist der Beischlaf vollendet (BGHSt 16, 175).

    In der Rechtsprechung war nie umstritten, daß, wo das Strafgesetzbuch die Vollziehung des Beischlafs verbietet, dies "jedenfalls auch der Verhinderung unerwünschter Zeugung" dient (BGHSt 16, 175 (177)); eine gewisse Entsprechung findet das in § 218a Abs. 2 Nr. 2 StGB.

  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 242/00

    Festhalten an der Definition für "Beischlaf" auch nach dem 6. …

    Der Senat hält auch nach der Neufassung der Sexualdelikte durch das 6. Strafrechtsreformgesetz an der Definition des Begriffs Beischlaf, so wie sie in ständiger Rechtsprechung seit BGHSt 16, 175 ff. erfolgt ist, fest.

    Diese Auslegung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung zum Tatbestandsmerkmal Beischlaf (BGHSt 16, 175 ff.; 37, 153, 154; BGH, Beschl. v. 21. August 1996 - 2 StR 285/96, bei Miebach NStZ 1997, 120).

  • BGH, 16.02.1965 - 1 StR 4/65

    Bestimmung der schriftlichen Erklärung zu Beweiszwecken im Strafprozess - Eignung …

    Zur Frage, wann die Tat des § 177 StGB vollendet ist, wird auf BGHSt 16, 175 verwiesen.
  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 270/00

    Tateinheitlich begangene sexuelle Nötigung; Auslegung des Revisionsantrages; …

    Ein vollständiges Eindringen des Gliedes in die Scheide ist dazu nicht erforderlich (vgl. BGHSt 16, 175; 37, 153, 154).

    Wäre es - unter den Voraussetzungen einer Nötigung - zur Vollendung des Beischlafes (i.S.v. BGHSt 16, 175) gekommen, könnte der Angeklagte das Regelbeispiel des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt haben und der Vergewaltigung schuldig zu sprechen sein, Läge indessen nur eine "versuchte Vergewaltigung" bei vollendeter sexueller Nötigung (§ 177 Abs. 1 StGB) vor, müßte die Tatvollendung (sexuelle Nötigung) im Schuldspruch zum Ausdruck kommen.

  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 146/00
    Der Senat hält auch für die nach Inkrafttreten des 6. StrRG begangenen Taten an der Rechtsprechung (BGHSt 16, 175, 176; 37, 153, 154; BGH bei Miebach NStZ 1997, 119, 120) fest, daß bereits ein solches Geschehen den Tatbestand des Beischlafs erfüllt (…a.A. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 176 a Rdn. 4).
  • BGH, 18.08.2000 - 3 StR 146/00

    Bestellung eines Beistands für die Nebenklage

    Der Senat hält auch für die nach Inkrafttreten des 6. StrRG begangenen Taten an der Rechtsprechung (BGHSt 16, 175, 176; 37, 153, 154; BGH bei Miebach NStZ 1997, 119, 120) fest, daß bereits ein solches Geschehen den Tatbestand des Beischlafs erfüllt (…a.A. Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 176 a Rdn. 4).
  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 740/93

    Vollendung - Beischlaf - Glied - Scheide - Berühren - Vergewaltigung - Sexuelle …

    Zwar wäre der Tatrichter nicht gehindert gewesen, die Schmerzen des Mädchens als Indiz dafür zu verstehen, daß der Beischlaf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 16, 175; 37, 153, 154) [BGH 03.08.1990 - 1 StR 62/90]vollendet worden ist.
  • KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01

    Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer …

    Mit dem Eindringen des Gliedes in den Scheidenvorhof ist der Beischlaf im Sinne des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB vollendet (vgl. BGHSt 16, 175, 176;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 7) und der Tatbestand der Vergewaltigung, wenn eines der Merkmale des § 177 Abs. 1 Nrn. 1 - 3 StGB hinzukommt.
  • BGH, 23.04.1963 - 1 StR 7/63

    Erfordernis der Hinzuziehung eines Jugendpsychologen bei der Beurteilung von …

    Daß das Landgericht in diesem Verhalten versuchte und nicht entsprechend der neueren Rechtsprechung (BGHSt 16, 175) vollendete Blutschande gesehen hat, beschwert den Angeklagten nicht.

    Das schadet hier nicht; denn nach den Feststellungen hat der Angeklagte auch dieses Verbrechen vollendet (BGHSt 16, 175).

  • BGH, 24.09.1987 - 1 StR 458/87

    Gefährliche Körperverletzung durch Schlagen "mit den beschuhten Füßen" - …

    Sollte das Landgericht im soeben erörterten Fall wiederum zum Ergebnis gelangen, das sichergestellte Sperma stamme vom Angeklagten, so wird es näher darzulegen haben, auf welche Umstände sich die Feststellung stützt, der Angeklagte sei mit seinem Glied in die Scheide des Mädchens eingedrungen, das infolge des beigebrachten Psychopharmakums während des eigentlichen Tatgeschehens schlief (vgl. auch BGHSt 16, 175).
  • LG Bonn, 16.10.2020 - 21 KLs 5/20
  • BGH, 20.06.1997 - 2 StR 129/97

    Alleinige Maßgeblichkeit des im Urteil festgestellten Sachverhaltes für die …

  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 285/96

    Erfüllung des Regelbeispiels des § 176 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 08.05.1962 - 5 StR 116/62

    Begriff des Beischlafs - Unvollständiges Eindringen des männlichen Glieds in das …

  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 484/91

    Besonderes schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs von Kindern - Annahme eines …

  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 407/72

    Äußerer Tatbestand des § 237 Strafgesetzbuch (StGB) - Innere Tatseite des § 237 …

  • BGH, 07.10.1969 - 2 StR 423/69

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • BGH, 09.10.1964 - 4 StR 342/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1973 - 4 StR 192/73

    Berücksichtigung von rechtlichen Gesichtspunkten im Nebenklageverfahren trotz …

  • BGH, 05.07.1966 - 1 StR 246/66

    Anforderungen an den Fortsetzungszusammenhang - Voraussetzungen für eine …

  • BGH, 09.11.1962 - 4 StR 341/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.07.1962 - 2 StR 70/62

    Strafbarkeit wegen schwerer passiver Bestechung - Falschbeurkundung im Amt - …

  • BGH, 13.07.1962 - 4 StR 185/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

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