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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,329
BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60 (https://dejure.org/1961,329)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1961 - 1 StR 618/60 (https://dejure.org/1961,329)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1961 - 1 StR 618/60 (https://dejure.org/1961,329)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsgemäß abgefasster Eröffnungsbeschluss - Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Gerichts - Abhalten einer außerordentlichen Sitzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 63
  • NJW 1961, 1413
  • NJW 1961, 1879 (Ls.)
  • MDR 1961, 705
  • JR 1961, 351
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    (Im Anschluß an BGHSt 11, 54).

    Außerordentlich ist eine Sitzung jedoch nicht schon dann, wenn sie - aus besonderen Gründen an einem anderen Tag - an die Stelle der geschäftsplanmäßigen Sitzung tritt, sondern erst dann, wenn das Gericht sie zusätzlich zu dieser abhält (BGHSt 11, 54; 15, 107, 110).

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Richtig ist auch, daß der einleitende Obersatz, der Beschwerdeführer sei der Untreue und des Meineids "hinreichend verdächtig", bei der Ausführlichkeit des Beschlusses und auch schon nach seinem äußeren Aufbau diesen Eindruck kaum abschwächt (vgl. dazu BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960; 1 StR 648/59 vom 23. Februar 1960 und BGH NJW 1961, 740 Nr. 17).
  • BGH, 23.02.1960 - 1 StR 648/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Richtig ist auch, daß der einleitende Obersatz, der Beschwerdeführer sei der Untreue und des Meineids "hinreichend verdächtig", bei der Ausführlichkeit des Beschlusses und auch schon nach seinem äußeren Aufbau diesen Eindruck kaum abschwächt (vgl. dazu BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960; 1 StR 648/59 vom 23. Februar 1960 und BGH NJW 1961, 740 Nr. 17).
  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Sie decken jedoch, soweit die Sitzungsniederschrift sie bestätigt, Verfahrensfehler und Verfahrensunebenheiten auf, die der Tatrichter in der neuen Verhandlung vermeiden muß, insbesondere was das Verlesen von Urkunden anlangt, auf denen das Urteil beruht (BGHSt 5, 278; 6, 141; 11, 159; siehe ferner II 4 und 5 der Revisionsbegründung).
  • BGH, 05.01.1954 - 1 StR 476/53

    Grundsatz der Mündlichkeit und Unmittelbarkeit der Hauptverhandlung - Wiedergabe …

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Der Senat wird immer wieder mit Revisionsrügen zu Form und Inhalt des Eröffnungsbeschlusses befaßt, obwohl seine grundsätzliche Entscheidung BGHSt 5, 261 schon am 5. Januar 1954 ergangen ist.
  • BGH, 18.05.1954 - 5 StR 653/53

    Möglichkeit der Verwendung früher ergangener Strafurteile in derselben Sache als …

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Sie decken jedoch, soweit die Sitzungsniederschrift sie bestätigt, Verfahrensfehler und Verfahrensunebenheiten auf, die der Tatrichter in der neuen Verhandlung vermeiden muß, insbesondere was das Verlesen von Urkunden anlangt, auf denen das Urteil beruht (BGHSt 5, 278; 6, 141; 11, 159; siehe ferner II 4 und 5 der Revisionsbegründung).
  • BGH, 28.11.1958 - 1 StR 398/58

    Ludwig Zind

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Allerdings bestimmt der Vorsitzende nach seinem pflichtmäßigen Ermessen, ob die Geschäftslage des Gerichts eine außerordentliche Sitzung erfordert und für wann eine solche anzusetzen ist (BGHSt 12, 159, 161).
  • BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53

    Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil …

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Sie decken jedoch, soweit die Sitzungsniederschrift sie bestätigt, Verfahrensfehler und Verfahrensunebenheiten auf, die der Tatrichter in der neuen Verhandlung vermeiden muß, insbesondere was das Verlesen von Urkunden anlangt, auf denen das Urteil beruht (BGHSt 5, 278; 6, 141; 11, 159; siehe ferner II 4 und 5 der Revisionsbegründung).
  • BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60

    Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie …

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Außerordentlich ist eine Sitzung jedoch nicht schon dann, wenn sie - aus besonderen Gründen an einem anderen Tag - an die Stelle der geschäftsplanmäßigen Sitzung tritt, sondern erst dann, wenn das Gericht sie zusätzlich zu dieser abhält (BGHSt 11, 54; 15, 107, 110).
  • BGH, 12.02.1960 - 1 StR 682/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 1 StR 618/60
    Richtig ist auch, daß der einleitende Obersatz, der Beschwerdeführer sei der Untreue und des Meineids "hinreichend verdächtig", bei der Ausführlichkeit des Beschlusses und auch schon nach seinem äußeren Aufbau diesen Eindruck kaum abschwächt (vgl. dazu BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960; 1 StR 648/59 vom 23. Februar 1960 und BGH NJW 1961, 740 Nr. 17).
  • LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19

    Anspruch auf Auskunft zu einem beleidigenden Nutzer eines sozialen Netzwerks

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor (BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63;… 36, 148, vgl. Fischer, StGB, 63. Auflage, § 185 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 09.09.2016 - 20 RR 66/16

    Beleidigung: Verwendung des Begriffs "Rabauken-Jäger" in einem Zeitungsbericht …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine solche bei einem Angriff auf die Ehre einer Person durch Kundgabe von Missachtung vor ({Korr|BGHSt 1, 289; 11, 67; 16, 63; 36, 148|BGHSt 1, 288 [289]; 11, 67; 16, 63;… 36, 145 [148]}, vgl. Fischer, StGB, 63. Auflage, § 185 Rn. 4 m.w.N.).
  • AG Pasewalk, 20.05.2015 - 305 Cs 70/15

    Der Ausdruck "Rabauken-Jäger" ist eine strafbare Beleidigung

    Der Tatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB setzt einen rechtswidrigen Angriff auf die Ehre eines Anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Nicht-, Gering- oder Missachtung voraus (BGHSt 1, 289, 290; BGHSt 11, 67; BGHSt 16, 63; BGHSt 36, 148;… Lencker/Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 185, Rdn. 1 m.w.N.).
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