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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,300
BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61 (https://dejure.org/1961,300)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1961 - 2 StR 350/61 (https://dejure.org/1961,300)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1961 - 2 StR 350/61 (https://dejure.org/1961,300)
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Kommanditist ohne Handlungsvollmacht

§ 267 StGB, Firma als Aussteller, Geistigkeitstheorie, offene Stellvertretung für eine Firma ohne Vertretungsmacht unterfällt § 267 StGB (nicht lediglich schriftliche Lüge über die Vertretungsmacht)

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 17, 11
  • NJW 1962, 750
  • MDR 1962, 320
  • DB 1962, 365
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.06.1955 - II ZR 232/54

    Rechtsnatur eines Vertrages mit dem Kommanditisten über die Geschäftsführung; …

    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Auf BGHZ 17, 392 sei hingewiesen.
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des …

    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Daß vorliegend der Sachverständige von sich aus außerhalb des Rahmens des § 80 StPO eine Aufklärung des Sachverhalts betrieben und seine hierbei gemachten Wahrnehmungen dem Gericht vermittelt hätte (vergleiche dazu BGHSt 13, 1, 3), ist dem Urteil nicht zu entnehmen und wird auch von der Revision nicht behauptet.
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 290/54
    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Der Bundesgerichtshof hat den Fälschungsbegriff allgemeiner gefaßt und in der Entscheidung BGHSt 7, 149 ausgesprochen, daß nicht nur Menschen, sondern auch Behörden als solche "Aussteller" von Urkunden sein können; wer daher die Urkunde mit seinem Namen unterzeichne, aber unbefugt den Behördenstempel beifüge, stelle nicht nur die unwahre Behauptung auf, die Behörde vertreten zu dürfen, sondern täusche vor, es handle sich um eine Erklärung der Behörde selbst.
  • BGH, 13.12.1955 - 5 StR 221/54
    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Im Anschluß daran bejaht BGHSt 9, 44, Urkundenfälschung in einem Falle, in dem Vorstandsmitglieder und Prokuristen eines Kreditinstituts Urkunden namens einer Niederlassung ausstellten, für die sie nicht vertretungsberechtigt waren.
  • RG, 25.09.1900 - 3510/00

    Kann die fälschliche Anfertigung einer Urkunde darin gefunden werden, daß der von …

    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Seinen ursprünglichen Standpunkt, daß bei Zeichnung für eine Firma mit eigenem Namen, mag sie auch unberechtigt sein, nicht über den Aussteller, sondern nur über die Vertretungsbefugnis getäuscht werde und deshalb keine Urkundenfälschung vorliege (vergleiche RGSt 33, 397;… RG GA 48, 136), hat das Reichsgericht später aufgegeben und anerkannt, daß auch in solchen Fällen die Urkunde fälschlich angefertigt sei, wenn durch Zusätze zur Unterschrift oder den sonstigen Urkundeninhalt ein anderer Aussteller vorgetäuscht werde (vergleiche RGSt 55, 173; RG JW 1931, 2498; JW 1936, 659; HRR 1937 Nr. 684; HRR 1939, Nr. 399).
  • RG, 24.06.1910 - V 437/10

    1. Welche Wahrnehmungen eines Sachverständigen werden durch den …

    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Insofern deckt der Eid des Sachverständigen zugleich zeugenschaftliche Angaben (vergleiche RGSt 43, 437; RGSt 44, 11; RGSt 69, 97).
  • RG, 06.03.1900 - 220/00

    Kann ein Sachverständiger für das Hauptverfahren schon deshalb abgelehnt werden, …

    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Die Tatsache, daß der Sachverständige bereits im Vorverfahren als Gutachter gehört worden ist, berechtigt übrigens nicht zur Ablehnung (vergleiche RGSt 33, 198).
  • RG, 02.12.1920 - I 699/20

    Inwiefern erfüllt das Gebrauchmachen von einer durch einen Kaufmannslehrling mit …

    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Seinen ursprünglichen Standpunkt, daß bei Zeichnung für eine Firma mit eigenem Namen, mag sie auch unberechtigt sein, nicht über den Aussteller, sondern nur über die Vertretungsbefugnis getäuscht werde und deshalb keine Urkundenfälschung vorliege (vergleiche RGSt 33, 397;… RG GA 48, 136), hat das Reichsgericht später aufgegeben und anerkannt, daß auch in solchen Fällen die Urkunde fälschlich angefertigt sei, wenn durch Zusätze zur Unterschrift oder den sonstigen Urkundeninhalt ein anderer Aussteller vorgetäuscht werde (vergleiche RGSt 55, 173; RG JW 1931, 2498; JW 1936, 659; HRR 1937 Nr. 684; HRR 1939, Nr. 399).
  • RG, 29.01.1935 - 4 D 22/35

    Muß ein Sachverständiger, der als solcher auf Grund des § 79 Abs. 1 n. F. StPO. …

    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Insofern deckt der Eid des Sachverständigen zugleich zeugenschaftliche Angaben (vergleiche RGSt 43, 437; RGSt 44, 11; RGSt 69, 97).
  • RG, 15.06.1936 - 2 D 181/36

    Zum Begriff des "übermäßigen Aufwandes" in § 240 Abs. 1 Nr. 1 KO., insbesondere …

    Auszug aus BGH, 06.12.1961 - 2 StR 350/61
    Es sei außerdem auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 70, 260 verwiesen.
  • RG, 10.06.1910 - II 377/10

    1. Kann in Strafkammer- und Schwurgerichtssachen die Grundlage einer …

  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 570/92

    Unterzeichnung einer Urkunde in offener Stellvertretung

    Dieser rechtlichen Bewertung steht die ständige Rechtsprechung nicht entgegen, nach der eine unechte Urkunde auch dadurch hergestellt werden kann, daß der Täter mit seinem Namen unter Vortäuschung einer nicht bestehenden Vertretungsbefugnis eine Erklärung für eine Firma oder eine Behörde unterzeichnet, in der er tätig ist (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11;… BGHR StGB § 267 Abs. 1 Identität 1; zuletzt BGH StV 1993, 307; ebenso RG HRR 1939 Nr. 399; OLG Bremen NJW 1950, 880 [OLG Bremen 27.04.1950 - Ss 10/50];… a.A.: Samson in SK § 267 Rdn. 47;… Steinmetz aaO, S. 81 f).

    Nur unter dieser Voraussetzung, deren Vorliegen unter Berücksichtigung des Inhalts der Urkunde und der begleitenden Umstände, insbesondere auch der sich aus der Urkunde ergebenden tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen, festzustellen ist (BGHSt 9, 44, 46), nimmt die Rechtsprechung in den Fällen des Handelns für eine Behörde oder eine Firma bei fehlender Vertretungsbefugnis des Erklärenden denn auch im Ergebnis eine unechte Urkunde an (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13;… BGHR StGB § 267 Abs. 1 Identität 1).

  • OLG Koblenz, 14.09.2018 - 1 Ws 327/18

    Urkundenfälschung: Mehrfaches Gebrauchmachen von derselben Urkunde gegenüber …

    Im Falle einer - hier vorliegenden - offenen Stellvertretung im Rechtsverkehr kommt es aber regelmäßig darauf an, ob die Urkunde tatsächlich auf die vertretene Behörde oder Gesellschaft zurückgeht; denn der Unterschreibende täuscht in diesem Fall vor, es handele sich um eine Erklärung der vertretenen Person oder Institution (vgl. RGSt 55, 173; BGHSt 7, 149; 9, 44; 17, 11 [hier: Ausstellung eines Wechsels]; BGH NJW 1993, 2753 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.08.1990 - 3 StR 459/87

    Herbeischaffung eines Beweismittels

    Wird durch den Zusatz der Firma der Eindruck hervorgerufen, es handele sich um eine Erklärung des Vertretenen, so wird über die Identität des Ausstellers getäuscht; der (richtige) Name des Unterzeichners tritt dahinter zurück, so daß es sich nicht nur um eine straflose schriftliche Lüge im Hinblick auf die Vertretungsmacht handelt (vgl. BGHSt 17, 11 m.w.N.;… Tröndle LK 10. Aufl. § 267 Rdn. 131; Fränkel LM § 267 StGB Nr. 32;… Schönke/Schröder - Cramer StGB 23. Aufl. § 267 Rdn. 52 m.w.Nachw.;… a.A. Samson SK StGB § 267 Rdn. 47;… kritisch zu der Rechtsprechung auch: Rheineck, Fälschungsbegriff und Geistigkeitstheorie 1979, S. 87 ff., 97 bis 104).
  • OLG München, 05.01.2010 - 5St RR 354/09

    Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung oder Amtsanmaßung: Anfertigung einer …

    (BGHSt 7, 149, 152 f; 9, 43, 46; 17, 11, 13; zuletzt BGH StV 1993, 307).
  • BGH, 23.06.1992 - 1 StR 280/92

    Auswirkungen der Vertretungsfiktion des § 56 Handelsgesetzbuch (HGB) auf das …

    In der Unterzeichnung mit dem richtigen Namen kann eine Täuschung über den Aussteller einer Urkunde liegen, wenn der Täter durch einen Zusatz vorgibt, ein vertretungsberechtigtes Organ einer Handelsfirma habe unterschrieben (BGHSt 7, 149, 152; 9, 44; 17, 11).

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß die vom Unterzeichnenden in Anspruch genommene Vertretungsbefugnis gegenüber Dritten unwirksam ist (BGHSt 17, 11, 12).

  • BGH, 21.04.1970 - 5 StR 63/70

    Unterlassene Verlesung der Anklageschrift als Verfahrensbeschwerde - Ausstellung …

    Indem er der Unterschrift mit seinem eigenen Namen unbefugt den Amtsstempel beifügte, gab er der Urkunde den Anschein, es handele sich um die Erklärung der Behörde selbst, und zwar der zuständigen Behörde (BGHSt 7, 149, 152, 153; 9, 44, 46; 17, 11, 13).
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