Rechtsprechung
| BGH, 20.12.1962 - 2 ARs 81/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Irrtümliche Anklageerhebung beim Erwachsenengericht - Zulässigkeit einer Abgabe der Sache an das Jugendgericht - Jugendgerichtsbarkeit als Zweig der Strafgerichtsbarkeit bzw. als Gerichtsbarkeit eigener Art
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Emden, 17.04.1962 - 2 Ms 133/61
- BGH, 20.12.1962 - 2 ARs 81/62
Papierfundstellen
- BGHSt 18, 173
- NJW 1963, 500
- MDR 1963, 429
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.10.1962 - GSSt 1/62
Überprüfung der Zuständigkeit des Tatsachengerichts durch das Revisionsgericht - …
Auszug aus BGH, 20.12.1962 - 2 ARs 81/62
Der Bundesgerichtshof hat diese, auch von ihm zunächst vertretene Ansicht, mit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 5. Oktober 1962 - GSSt 1/62 aufgegeben und ausgesprochen, daß die Jugendgerichtsbarkeit ein Zweig der Strafgerichtsbarkeit, jedoch keine Gerichtsbarkeit eigener Art ist. - RG, 05.10.1928 - I 100/28
1. Inwieweit hat das Finanzamt Anspruch auf Berücksichtigung seines Antrags, daß …
- BGH, 25.08.1975 - 2 StR 309/75
Voraussetzungen für die Verweisung eines Urteils an die Jugendkammer - Entfallen …
Davon ist der Senat bereits in seiner Entscheidung BGHSt 18, 173 ausgegangen, er hält an seiner Ansicht fest.Die an sich gebotene formlose Abgabe an die Jugendkammer (BGHSt 18, 173) war gescheitert, weil die Jugendkammer zur Übernahme des Verfahrens nicht bereit war.
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 616/89
Verbindung eines erstinstanzlichen mit einem Berufungsverfahren
§ 4 Abs. 2 StPO, der nur die Zusammenfassung von Strafsachen aus dem Zuständigkeitsbereich von Spruchkörpern verschiedener Ordnungen vorsieht, schließt die Verbindung von Strafsachen, die bei gleichrangigen Spruchkörpern desselben Gerichts anhängig sind, durch Abgabe und Übergabe ebenfalls nicht aus (BGHSt 18, 173, 175; 26, 191, 199 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75]; 27, 99, 102; Meyer-Goßner NStZ 1989, 297, 298; vgl. aber BGHSt 20, 219, 220) [BGH 05.05.1965 - 2 StR 66/65]. - BGH, 24.03.1995 - 3 ARs 8/95
Verfahrensverbindung - Zulässigkeit der Verbindung - Gleichrangige Spruchkörper
Eine derartige zu einer Verfahrenseinheit führende Verbindung geschieht jedoch nicht in dem Verfahren nach § 4 Abs. 2 StPO, sondern durch eine unter den beteiligten gleichrangigen Spruchkörpern einverständliche Abgabe und Übernahme des hinzu zu verbindenden Verfahrens (vgl. BGHSt 36, 348, 350; 27, 99, 102; 26, 191, 199 [BGH 25.08.1975 - 2 StR 309/75]; 18, 173, 175;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 4 Rdn. 6; Meyer-Goßner NStZ 1989, 297, 298).
- BGH, 12.01.1977 - 2 StR 662/76
Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Anforderungen an die …
In Rechtslehre und Rechtsprechung wird jedoch allgemein die Möglichkeit einer Abgabe und Übernahme von Verfahren gleichrangiger Spruchkörper desselben Gerichts bejaht (BGHSt 18, 173, 175;… Kleinknecht, StPO 33. Aufl. § 269 Rdn. 4). - BayObLG, 08.02.1985 - RReg. 2 St 165/84
Straferwartung; Nachprüfbarkeit; Revisibilität; Sachliche Zuständigkeit; …
Diesen Begriff bezieht es auf das Gericht als ganzes, auf einzelne seiner Abteilungen nur dann, wenn sie eine verschieden hohe Strafgewalt besitzen (BGHSt 18, 173/175). - OLG Hamm, 13.09.2007 - 3 (s) Sbd I-49/07
Erwachsenengericht; Jugendgericht; Zuständigkeit; Abgabe; Jugendkammer; …
Das Erwachsenengericht darf daher eine Sache nur an ein gleichrangiges Jugendgericht abgeben, nicht aber an ein Jugendgericht niederer Ordnung (vgl. BGHSt 18, 173). - BGH, 21.10.1969 - 1 StR 182/69
Anklage vor dem Jugendgericht - Wortlaut und Sinn des Geschäftsverteilungsplanes …
Da sie die Entscheidung der Staatsanwaltschaft durch Eröffnung des Hauptverfahrens vor sich bestätigt hat, erübrigen sich auch Ausführungen über die Zulässigkeit einer Abgabe der Sache an die Jugendkammer I (vgl. BVerfG Beschluß vom 11. August 1969 - 2 BvR 317/69 - BVerfGE 18, 423, 428 [BVerfG 30.03.1965 - 2 BvR 341/60]; 22, 254, 261 f [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 489/66]; BGHSt 18, 173; Oberlandesgericht Düsseldorf JMBl NRW 1963, 166). - BGH, 23.11.1977 - 3 StR 411/77
Zuständigkeit der Jugendgerichte bei der Entscheidung über die Tat eines …
Dadurch hat der Angeklagte einen Anspruch auf Aburteilung durch das gleichrangige Jugendgericht, also die Jugendkammer, erworben (BGHSt 18, 173, 176). - OLG Hamm, 13.09.2007 - 3s Sbd I-49/07
Keine Abgabe einer Jugendstrafsache an ein Jugendgericht niederer Ordnung
Das Erwachsenengericht darf daher eine Sache nur an ein gleichrangiges Jugendgericht abgeben, nicht aber an ein Jugendgericht niederer Ordnung (vgl. BGHSt 18, 173).
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