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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,135
BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62 (https://dejure.org/1962,135)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1962 - 2 StR 495/62 (https://dejure.org/1962,135)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1962 - 2 StR 495/62 (https://dejure.org/1962,135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von § 338 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) - Voraussetzungen der Verwirklichung des Straftatbestandes der einfachen passiven Bestechung - Voraussetzungen der Verwirklichung des Straftatbestandes der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 200
  • NJW 1963, 1883 (Ls.)
  • NJW 1963, 964
  • MDR 1963, 516
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres …

    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    (Im Anschluß an BGH JR 1957, 68).

    Im Urteil vom 11. September 1956 - 5 StR 5/56 - (JR 1957, 68) hat er diese Auffassung jedoch aufgegeben und ausgesprochen, daß es jedenfalls dann, wenn das Ablehnungsvorbringen offensichtlich unbegründet sei, nicht mehr darauf ankommen könne, ob die Beschlußkammer vorschriftsmäßig besetzt gewesen sei.

    Der erkennende Senat kommt somit im Anschluß an die Entscheidung BGH JR 1957, 68 zu dem Ergebnis, daß bei Verwerfung eines Ablehnungsgesuches als unbegründet durch ein unvorschriftsmäßig besetztes Gericht der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO nur gegeben ist, wenn das Gesuch sachlich gerechtfertigt war (so auch Kleinknecht-Müller § 338 StPO Anm. 4).

  • BGH, 07.02.1952 - 3 StR 21/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    In der Entscheidung 3 StR 21/50 vom 7. Februar 1952 ist zu der Frage, ob ein erkennendes Gericht schon deshalb unvorschriftsmäßig besetzt gewesen sei, weil ohne gerichtliche Entscheidung über die Selbstablehnung eines Richters (§ 30 StPO) dessen Vertreter mitgewirkt habe, folgendes ausgeführt:.

    Die Abweichung von der dem Urteil vom 7. Februar 1952 - 3 StR 21/50 - zugrunde liegenden Ansicht, es komme darauf an, wie das vorschriftsmäßig besetzte Gericht entschieden hätte, nötigt nicht zur Vorlegung gemäß § 136 GVG, da der frühere 3. Strafsenat nicht mehr besteht.

  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    Schon diese letzte Betrachtungsweise ist rechtsfehlerhafte Bein Betrug müssen der vom Täter erstrebte Vermögensvorteil und der Vermögensschaden, den er dem anderen zufügt, einander entsprechen (vgl. BGHSt 6, 115, 116) [BGH 06.04.1954 - 5 StR 74/54].
  • BGH, 25.07.1960 - 2 StR 91/60

    Berücksichtigung des inneren Vorbehalts eines Beamten bei Pflichtverletzung - …

    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    Der Senat hat in der Entscheidung BGHSt 15, 217, 222 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60] (vgl. auch BGHSt 15, 88, 92 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60] und 15, 239, 250) ausgeführt: "Weil die Bestechungstatbestände voraussetzen, daß nach der Übereinkunft der Beteiligten der Vorteil als Gegenleistung für die Amtshandlung gedacht ist - bei dem Merkmal des Forderns entscheidet das auf eine solche Übereinkunft abzielende Angebot -, muß diese Unrechtsvereinbarung notwendigerweise eine bestimmte Amtshandlung oder eine Mehrheit bestimmter Amtshandlungen zum Gegenstand haben, wenn auch über die Einzelheiten keine genauen Vorstellungen zu bestehen brauchen.
  • BGH, 10.01.1961 - 5 StR 563/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    Die Verurteilung wegen versuchten Betruges würde daher voraussetzen, daß der Angeklagte beabsichtigte, der von ihm empfohlenen Versicherungsgesellschaft durch den Vertrag, zu dem er Dr. Jo. veranlassen wollte, einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (vgl. BGH NJW 1961, 684).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der …

    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    Der Senat hat in der Entscheidung BGHSt 15, 217, 222 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60] (vgl. auch BGHSt 15, 88, 92 [BGH 25.07.1960 - 2 StR 91/60] und 15, 239, 250) ausgeführt: "Weil die Bestechungstatbestände voraussetzen, daß nach der Übereinkunft der Beteiligten der Vorteil als Gegenleistung für die Amtshandlung gedacht ist - bei dem Merkmal des Forderns entscheidet das auf eine solche Übereinkunft abzielende Angebot -, muß diese Unrechtsvereinbarung notwendigerweise eine bestimmte Amtshandlung oder eine Mehrheit bestimmter Amtshandlungen zum Gegenstand haben, wenn auch über die Einzelheiten keine genauen Vorstellungen zu bestehen brauchen.
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 611/60

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs aus dem Zusammenstoß eines Lastwagens mit …

    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    Insbesondere zielt auch derjenige, der einen Beamten für die beschleunigte Erledigung einen Dienstgeschäftes ein Geschenk gewährt, damit nicht ohne weiteres auf eine pflichtwidrige Amtshandlung ab (BGHSt 15, 350; 16 37) [BGH 03.06.1960 - 4 StR 74/60].
  • BGH, 03.06.1960 - 4 StR 74/60
    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    Insbesondere zielt auch derjenige, der einen Beamten für die beschleunigte Erledigung einen Dienstgeschäftes ein Geschenk gewährt, damit nicht ohne weiteres auf eine pflichtwidrige Amtshandlung ab (BGHSt 15, 350; 16 37) [BGH 03.06.1960 - 4 StR 74/60].
  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    Allerdings überschreitet die Mitwirkung mehrerer Hilfsrichter in einer Strafkammer in aller Regel die verfassungsrechtlichen Schranken und kann nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefallen, wenn sie zwingendnotwendig ist, nicht beanstandet werden (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1962 [NJW 1962, 1495] und Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. November 1962 - 5 StR 393/62) Bei der Größe des Landgerichts Wiesbaden war die Mitwirkung von zwei Hilfsrichtern bei den Entscheidungen über die Ablehnungsgesuche sicher nicht unumgänglich.
  • BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
    Auszug aus BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62
    Da die Strafkammer jedoch die ursprünglich angenommene fortgesetzte Tat in eine Mehrheit selbständiger Taten aufgespalten und den Angeklagten nur teilweise verurteilt hat, hätte sie, um den Eröffnungsbeschluß zu erschöpfen, die übrigen noch rechtshängigen Fälle durch förmliche Einstellung oder Freisprechung zum Abschluß bringen müssen (vgl. RGSt 57, 302; BGH NJW 1951, 411 und 726).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
  • BGH, 09.12.1959 - 2 StR 265/59
  • BGH, 17.08.1962 - 4 StR 477/61

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit - Erlöschen der Ablehnungsbefugnis …

  • RG, 27.10.1914 - IV 532/14

    1. Hört im Falle der Verbindung mehrerer zusammenhängender Strafsachen, die …

  • RG, 20.06.1889 - 1142/89

    1. Sind die Prozeßbeteiligten, welche in einer früheren Hauptverhandlung ein …

  • RG, 29.05.1923 - I 1161/22

    1. Wie hat das Urteil zu lauten, wenn ein Teil der Einzelhandlungen, die der …

  • BGH, 17.12.1954 - 5 StR 567/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1962 - 5 StR 393/62

    Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts wegen Beteiligung von …

  • BGH, 21.01.1954 - 5 StR 825/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    § 338 Nr. 1 StPO ist nämlich nicht anwendbar, wenn bei der Urteilsfindung nur Richter mitgewirkt haben, die auch bei Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zur Urteilsfindung berufen gewesen wären (BGH NJW 1952, 987; Urteil vom 20.Februar 1957 - 2 StR 545/56 - vgl. auch BGHSt 18, 200).
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …

    Ein Ablehnungsgesuch sei deshalb nur dann im Sinne von § 338 Nr. 3 StPO "mit Unrecht verworfen", wenn es sachlich gerechtfertigt gewesen sei und ihm hätte stattgegeben werden müssen (vgl. BGHSt 18, 200 ;… Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichthofs vom 16. Dezember 1988 - 4 StR 563/88 -, BGHR StPO, § 26 a Unzulässigkeit 3;… Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 9. August 2000 - 3 StR 504/99 -, StV 2002, S. 116;… Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 6. Aufl., 2001, Rn. 161;… Kuckein, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., 2003, § 338 Rn. 59;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., 2004, § 338 Rn. 28;… Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., 2003, § 338 Rn. 65).

    Rn. 69 (1) Das Reichsgericht hatte noch angenommen, dass ein Ablehnungsgesuch schon dann im Sinne des § 338 Nr. 3 StPO "mit Unrecht verworfen" worden sei, wenn über das Gesuch ein nicht vorschriftsmäßig besetztes Gericht entschieden habe (vgl. die Nachweise bei BGHSt 18, 200 ; siehe auch BGHSt 21, 334 ); denn auf andere Weise sei das den Prozessbeteiligten zugefügte prozessuale Unrecht nicht zu beseitigen.

    Nachdem der Bundesgerichthof dieser Rechtsprechung in einer frühen Entscheidung noch gefolgt ist (…vgl. MDR 1955, S. 271), hat er diese Auffassung in einem Fall relativiert, in dem die Mitwirkung eines beauftragten Richters an einer Entscheidung über ein Befangenheitsgesuch als unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts beanstandet worden ist; da das Ablehnungsersuchen "offensichtlich unbegründet" sei, liege der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO nicht vor (vgl. BGH…, Urteil vom 11. September 1956 - 5 StR 5/56 -, JR 1957, S. 68; siehe auch BGHSt 18, 200 ; 21, 334 ).

    Unter Betonung des Ziels des § 338 Nr. 3 StPO, der wie die Ablehnungsvorschriften dafür Sorge tragen wolle, die Richterbank von Richtern freizuhalten, deren Unparteilichkeit und Neutralität in berechtigte Zweifel gezogen worden sei, hat der Bundesgerichtshof auch die Ansicht vertreten, dass das Revisionsgericht ein irrtümlich als unzulässig verworfenes Ablehnungsgesuch "auf seine Begründetheit nachzuprüfen hat oder jedenfalls nachprüfen darf" (vgl. die Nachweise zweier insoweit unveröffentlichter Entscheidungen bei BGHSt 18, 200 ; BGHSt 23, 265 ; zweifelnd BGHSt 44, 26 ).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …

    Der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 3 StPO ist vielmehr nur dann gegeben, wenn die Ablehnungsgesuche auch sachlich gerechtfertigt waren (vgl. BGHSt 18, 200 mit Nachweisen).
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