Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 116
- NJW 1952, 511
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- RG, 18.01.1927 - I 513/26
1. Kann in der Leistung eines Offenbarungseides nach § 807 ZPO. ein mit bedingtem …
Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
Dasselbe gilt für den Meineid nach § § 153 und 154 StGB in der vor 1943 geltenden Fassung (RGSt 61, 159), für § 270 a.F. (…RG GA 62, 141), für § 328 (RGSt 36, 359 [363]), § 329, § § 352, 353 (RGSt 16, 363 und RG HRR 1936 Nr. 372). - RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
Auch hier genügt bedingter Vorsatz (RGSt 55, 204 [205]). - RG, 06.07.1903 - 2384/03
1. In welcher Weise muß bei polizeilichen Anordnungen zur Abwehr oder …
Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
Dasselbe gilt für den Meineid nach § § 153 und 154 StGB in der vor 1943 geltenden Fassung (RGSt 61, 159), für § 270 a.F. (…RG GA 62, 141), für § 328 (RGSt 36, 359 [363]), § 329, § § 352, 353 (RGSt 16, 363 und RG HRR 1936 Nr. 372). - RG, 24.11.1887 - 2578/87
Was bedeuten die Worte in §. 352 St.G.B.'s: "von denen er weiß, daß der Zahlende …
Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
Dasselbe gilt für den Meineid nach § § 153 und 154 StGB in der vor 1943 geltenden Fassung (RGSt 61, 159), für § 270 a.F. (…RG GA 62, 141), für § 328 (RGSt 36, 359 [363]), § 329, § § 352, 353 (RGSt 16, 363 und RG HRR 1936 Nr. 372). - RG, 27.07.1933 - I 651/33
Fällt unter den Begriff "empfangen" im § 148 StGB. nur der abgeleitete Erwerb …
Auszug aus BGH, 10.01.1952 - 3 StR 438/51
In den Urteilen RGSt 6/144, 58/413, 59/80 und 67/294 wird lediglich die Frage entschieden, ob auch derjenige, der Falschgeld ohne Kenntnis der Unachtheit durch Wegnahme oder Fund an sich und nach alsbald erkannter Unechtheit in Verkehr bringt, nach § 147 StGB strafbar ist.
- BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95
Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Für dieses Merkmal genügt es, wenn der Täter das Falschgeld in seinen Besitz oder seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 67, 294; BGHSt 2, 116; 3, 154; BGH NJW 1995, 1845, 1846), um das Inverkehrbringen durch einen anderen zu ermöglichen (BGHSt 31, 21, 22). - BGH, 19.09.1952 - 2 StR 267/52
Rechtsmittel
Falschgeld verschafft sich im Sinne des § 147 StGB, wer es in seinen Besitz oder sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (im Anschluß an RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).Dem Begriff "sich verschaffen" ist nur wesentlich, dass sich der Täter in den Besitz des Geldes setzt oder es sonstwie in seine Verfügungsgewalt bringt (RGSt 58, 412; 59, 79; 67, 294; BGHSt 2, 116).
- BGH, 06.12.2007 - 5 StR 476/07
Vorsätzliches Sichverschaffen gefälschter Wertpapiere (Absicht, Wertpapiere als …
Rn. 17 Zwar hat das Landgericht die vom Angeklagten behauptete Gutgläubigkeit hinsichtlich der Echtheit der übernommenen Wertpapiere - für sich betrachtet - rechtsfehlerfrei widerlegt und insoweit einen den subjektiven Tatbestand ausreichend erfüllenden bedingten Vorsatz (vgl. BGHSt 2, 116) angenommen.
- BGH, 19.07.1972 - 2 StR 233/72
Verbreiten von Falschgeld - Beeinträchtigung des Angeklagten in der Freiheit der …
Für die Kenntnis der Unechtheit des Geldes genügt bedingter Vorsatz (BGHSt 2, 116). - BGH, 28.02.1984 - 1 StR 822/83
Ablehnung einer Revision der Staatsanwaltschaft mangels Rechtsfehlers - …
Der Begriff des Sichverschaffens im Sinn von § 146 StGB setzt voraus, daß der Täter das Falschgeld an sich bringt, also eigene (Mit-)Verfügungsgewalt begründet (RG JW 1937, 3301; RG HRR 1939 Nr. 1376; BGHSt 2, 116; 3, 154, 156; BGH, Urteile vom 28.1.1954 - 4 StR 690/53 - und vom 19.12.1978 - 1 StR 610/78;… Herdegen in LK 10. Aufl. § 146 Rdn. 20, 29 m.w.N.). - BGH, 19.12.1978 - 1 StR 610/78
Problematik der gemeinschaftlicher Geldfälschung - Verurteilung wegen …
Der Begriff des Sichverschaffens setzt voraus, daß der Täter die Falschnoten in Kenntnis ihrer Unechtheit an sich bringt, so daß er sie zu seiner Verfügung oder wenigstens zu seiner Mitverfügung besitzt (RGSt 59, 79, 82; BGHSt 2, 116; BGH, Urteil vom 28. Januar 1954 - 4 StR 690/53 - zitiert bei Pfeiffer/Maul/Schulte StGB § 147 Anm. 2). - BGH, 17.12.1953 - 4 StR 496/53 Wenn der 3. Strafsenat in BGHSt 2, 116 = NJW 1952, 511 den bestimmten Vorsatz für notwendig erklärt, so bezieht sich das, wie die Darlegungen der Entscheidung ersehen lassen, nur auf das Merkmal der Unechtheit.
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