Rechtsprechung
| BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verbrechenscharaker einer wahlweise mit Zuchthaus oder Gefängnis bedrohte Handlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 2, 393
- MDR 1951, 691
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (11)
- BGH, 08.05.1951 - 1 StR 113/51
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Dies entspricht der bisherigen ständigen Rechtsprechung (RGSt 19, 354; 44, 65; 57, 263; 68, 394; OGHSt 1, 208) und hat, wie der 1. Strafsenat im Urteil vom 8. Mai 1951 (1 StR 113/51) zutreffend dargelegt hat, auch für den in § 61 Nr. 3 StPO jetzt geregelten Fall zu gelten.Neben der Berufung auf die gesetzliche Vorschrift bedurfte es zur Begründung der die Nichtvereidigung anordnenden Entscheidung deshalb nicht der Wiedergabe des Wortlautes der angezogenen Vorschrift (BGH vom 6. März 1951 - 2 StR 20/51 - und vom 8. Mai 1951 - 1 StR 113/51 -).
- RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34
Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Alles dies ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt (vgl. RGSt 69, 88 mit weiteren Zitaten). - BGH, 23.01.1951 - 1 StR 35/50
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Das Urteil des 1. Strafsenats BGHSt 1, 8, auf das sich der Beschwerdeführer beruft, betrifft einen anders gelagerten Fall.
- BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 26. Juni 1951 gegen W. - 1 StR 238/51 - die Vorschrift des § 251 Abs. 4 Satz 4: "Die Vereidigung wird nachgeholt, wenn sie dem Gericht notwendig erscheint und noch ausführbar ist," dahin ausgelegt, das erkennende Gericht habe von Amts wegen eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Vereidigung nachgeholt werden solle. - BGH, 06.03.1951 - 2 StR 20/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Neben der Berufung auf die gesetzliche Vorschrift bedurfte es zur Begründung der die Nichtvereidigung anordnenden Entscheidung deshalb nicht der Wiedergabe des Wortlautes der angezogenen Vorschrift (BGH vom 6. März 1951 - 2 StR 20/51 - und vom 8. Mai 1951 - 1 StR 113/51 -). - RG, 20.09.1910 - IV 599/10
Wann bedarf es in der Hauptverhandlung eines Gerichtsbeschlusses darüber, ob zur …
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Dies entspricht der bisherigen ständigen Rechtsprechung (RGSt 19, 354; 44, 65; 57, 263; 68, 394; OGHSt 1, 208) und hat, wie der 1. Strafsenat im Urteil vom 8. Mai 1951 (1 StR 113/51) zutreffend dargelegt hat, auch für den in § 61 Nr. 3 StPO jetzt geregelten Fall zu gelten. - RG, 09.04.1920 - IV 1174/19
Ist beim Hinweis auf die Bedeutung des Zeugeneids eine Mitteilung über …
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Das Reichsgericht hat die Vorschrift des § 58: "die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später abzuhörenden Zeugen zu vernehmen" in ständiger Rechtsprechung als eine blosse Ordnungsvorschrift angesehen, deren Befolgung nach Lage des Falles unterlassen werden darf und deren Nichtbefolgung daher niemals eine Gesetzesverletzung im Sinne des § 337 StPO enthält (RGRsprSt 3, 295; RGSt 1, 366, 367; 40, 157, 158; 54, 297, 298). - RG, 15.04.1880 - 808/80
1. Begründet die Ablehnung eines Beweisantrages in der Hauptverhandlung ohne …
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Das Reichsgericht hat die Vorschrift des § 58: "die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später abzuhörenden Zeugen zu vernehmen" in ständiger Rechtsprechung als eine blosse Ordnungsvorschrift angesehen, deren Befolgung nach Lage des Falles unterlassen werden darf und deren Nichtbefolgung daher niemals eine Gesetzesverletzung im Sinne des § 337 StPO enthält (RGRsprSt 3, 295; RGSt 1, 366, 367; 40, 157, 158; 54, 297, 298). - RG, 07.05.1907 - II 104/07
Zum Begriffe der sog. instruktionellen Vorschriften. Liegt eine …
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Das Reichsgericht hat die Vorschrift des § 58: "die Zeugen sind einzeln und in Abwesenheit der später abzuhörenden Zeugen zu vernehmen" in ständiger Rechtsprechung als eine blosse Ordnungsvorschrift angesehen, deren Befolgung nach Lage des Falles unterlassen werden darf und deren Nichtbefolgung daher niemals eine Gesetzesverletzung im Sinne des § 337 StPO enthält (RGRsprSt 3, 295; RGSt 1, 366, 367; 40, 157, 158; 54, 297, 298). - RG, 29.10.1934 - 2 D 1159/34
1. Wie ist zu verfahren, wenn gemäß §§ 61 Nr. 3, 64 n. F. StPO. von der …
Auszug aus BGH, 30.08.1951 - 3 StR 496/51
Dies entspricht der bisherigen ständigen Rechtsprechung (RGSt 19, 354; 44, 65; 57, 263; 68, 394; OGHSt 1, 208) und hat, wie der 1. Strafsenat im Urteil vom 8. Mai 1951 (1 StR 113/51) zutreffend dargelegt hat, auch für den in § 61 Nr. 3 StPO jetzt geregelten Fall zu gelten. - RG, 04.07.1889 - 1448/89
1. Erfordert die Nichtbeeidigung eines Zeugen in der Hauptverhandlung stets einen …
- BGH, 29.05.1953 - 1 StR 1/53
Rechtsmittel
Über die Einordnung der strafbaren Handlungen nach § 1 StGB als Verbrechen, Vergehen und Übertretungen entscheidet nicht die im Einzelfalle verwirkte Strafe, sondern die im ordentlichen Strafrahmen angedrohte, höchste Hauptstrafe (BGHSt 2, 393, 394).Eine wahlweise mit Zuchthaus oder Gefängnis bedrohte Tat sei deshalb stets ein Verbrechen (BGHSt 2, 393, 394), der "besonders schwere Fall" eines Vergehens (Nötigung) kein Verbrechen (BGHSt 2, 181), der "besonders schwere Fall" einer Übertretung kein Vergehen (BGHSt 3, 47).
- BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51
Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens - …
Der Bundesgerichtshof hat sich schon in seinerEntscheidung vom 30. August 1951 - 3 StR 496/51 - (vgl. JZ 1951, 754) zu der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts bekannt, nach der bei der Einordnung der strafbaren Handlungen in die Dreiteilung des § 1 StGB vom ordentlichen Strafrahmen auszugehen und dabei die höchste zulässige Strafart und das höchste zulässige Strafmaß entscheidend ist. - BGH, 10.01.1952 - 3 StR 958/51
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat sie seinem - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmten - Urteil vom 30. August 1951 - 3 StR 496/51 zugrunde gelegt.Eine etwa verwirkte Gefängnisstrafe von weniger als drei Monaten kann nach § 27 b StGB nicht in Geldstrafe verwandelt werden, weil die Erpressung wegen der Androhung von Zuchthausstrafe auch, dann ein Verbrechen ist, wenn im konkreten Einzelfalle nur auf eine Gefängnisstrafe erkannt wird (BGH Urteil vom 30. August 1951 - 3 StR 496/51 -).
- BGH, 05.05.1955 - 3 StR 603/54
Erschiessung der jüdischen Einwohner von Krutscha (bei Smolensk) auf Befehl des …
Massgebend hierfür ist der als Regel vorgesehene gesetzliche Strafrahmen, also der des § 212 StGB, der Zuchthausstrafe von 5 bis 15 Jahren vorsieht und durch die Zulassung strafermässigender Umstände in § 213 StGB lediglich nach unten erweitert wird (BGHSt 2, 393; RGSt. 59, 23, 24 ). - BGH, 13.01.1965 - 3 StR 43/64
Urteilsverkündung in Abwesenheit des Verteidigers - Einordnung einer strafbaren …
Über die Einordnung einer strafbaren Handlung nach § 1 StGB als Verbrechen, Vergehen oder Übertretung entscheidet nicht die im Einzelfall verwirkte Strafe, sondern die im ordentlichen Strafrahmen angedrohte höchste Hauptstrafe (BGHSt 2, 393, 394 [BGH 30.08.1952 - 3 StR 496/51]; ständige Rechtsprechung). - BGH, 12.07.1955 - 2 StR 188/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.02.1960 - 3 StR 55/59 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 04.09.1952 - 5 StR 532/52
Rechtsmittel
Das hat der 2. Ferienstrafsenat des Bundesgerichtshofs bereits am 30. August 1951 mit ausführlicher Begründung entschieden (JZ 1951, 754 = MDR 1951, 691). - BGH, 22.09.1953 - 3 StR 473/52
Rechtsmittel
Das Landgericht hat dabei schon nicht beachtet daß die besonderen Merkmale des § 25 WiStrG die Tat zum Verbrechen machen würden (BGHSt 2, 393). - BGH, 16.10.1952 - 3 StR 363/52
Verhängung einer Geldstrafe bei Verurteilung wegen Versicherungsbetrug und …
Dies hat der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden (BGHSt 2, 393).
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