Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gehorsamsverweigerung - Verweigerung des Antritts zum Wehrdienst bis zur Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Freistellung vom Wehrdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kriegsdienst: Während der Gewissensprüfung an die Waffe
Papierfundstellen
- BGHSt 22, 146
- NJW 1968, 1636
- MDR 1968, 680
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Sie sind in erster Linie bestimmt, die Freiheitsphäre des einzelnen vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt zu sichern (BVerfGE 7, 198, 204) [BVerfG 15.01.1958 - 1 BvR 400/51]. - BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51
Haftentschädigung
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Nach der grundgesetzlichen Regelung (Art. 20 Abs. 2 GG) kommt eine Änderung dieser wehrrechtlichen Bestimmungen allein dem Gesetzgeber zu (BVerfGE 2, 380, 406 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51]; 8, 28, 34) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvL 149/52]. - BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Denn der Gesetzesinterpretation des Richters, der dem Gesetz unterworfen ist (Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG), sind da Schranken gesetzt, wo der Boden der mit dem Grundgesetz im Einklang stehenden Vorschrift verlassen wird (vgl. BVerfGE 13, 310, 328 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 19, 38, 49) [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 259/63].
- BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvL 16/62
Zusammenveranlagung
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Selbst die verfassungskonforme Auslegung findet dort ihre Grenze, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten wurde (BVerfGE 18, 97, 111). - BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvL 149/52
Besoldungsrecht
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Nach der grundgesetzlichen Regelung (Art. 20 Abs. 2 GG) kommt eine Änderung dieser wehrrechtlichen Bestimmungen allein dem Gesetzgeber zu (BVerfGE 2, 380, 406 [BVerfG 01.07.1953 - 1 BvL 23/51]; 8, 28, 34) [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvL 149/52]. - BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Denn der Gesetzesinterpretation des Richters, der dem Gesetz unterworfen ist (Art. 20 Abs. 3, 97 Abs. 1 GG), sind da Schranken gesetzt, wo der Boden der mit dem Grundgesetz im Einklang stehenden Vorschrift verlassen wird (vgl. BVerfGE 13, 310, 328 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57]; 19, 38, 49) [BVerfG 11.05.1965 - 2 BvR 259/63]. - BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat (BVerfGE 4, 7, 15 f) [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52], ist das Menschenbild des Grundgesetzes nicht das eines isolierten souveränen Individuums; das Grundgesetz hat vielmehr die Spannung Individuum-Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit entschieden. - BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53
Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Da es Aufgabe des Gesetzgebers ist, sich bei einem Widerstreit des Prinzips der Rechtssicherheit mit der Forderung nach materialer Gerechtigkeit für eine Seite zu entscheiden (BVerfGE 3, 225, 237 [BVerfG 18.12.1953 - 1 BvL 106/53]; 7, 194, 196 [BVerfG 12.12.1957 - 1 BvR 678/57]; 15, 313, 319), [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]ist es verfassungsrechtlich nicht zu. - BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Dem Staatsbürger ist unmittelbar in der Verfassung das Recht gewährleistet, aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe und nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, den Dienst mit der Waffe schon im Frieden zu verweigern (BVerfGE 12, 45, 53, 56) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60]. - BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
Auszug aus BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67
Der Eintritt in das Wehrdienstverhältnis stellt den Soldaten in ein besonderes Gewaltverhältnis (BGH NJW 1968, 511 [BGH 05.12.1967 - 1 StR 447/67] Nr. 16) und damit zum Staat in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis (§§ 1 Abs. 2, 7 SoldG; vgl. auch Art. 33 Abs. 4 GG; BVerfGE 7, 155, 162) [BVerfG 17.10.1957 - 1 BvL 1/57]. - BVerfG, 12.12.1957 - 1 BvR 678/57
Ehegattenbesteuerung
- BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62
Rückwirkende Gewerbesteuer
- BVerfG, 18.04.1961 - 1 BvR 389/56
Wehrpflichtgesetz
- BGH, 05.12.1967 - 1 StR 447/67
Vollendete Fahnenflucht eines Soldaten während dessen Urlaubs - Eigenmächtiges …
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
Mit Erlaß vom 1. Juli 1968 (Fü S I 3 - Az. 24-11) änderte der Bundesminister der Verteidigung seine Anordnung unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 1968 (BGHSt 22, 146 ff.) und mit Rücksicht auf die steigende Zahl der Kriegsdienstverweigerer insofern ab, als künftig die Befreiung vom Waffendienst nicht mehr gelten sollte, wenn ein Antragsteller vom Prüfungsausschuß - wenn auch noch nicht unanfechtbar - als Kriegsdienstverweigerer nicht anerkannt wurde.Die Truppendienstgerichte haben hieraus in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 22, 146 ff.) und des Bundesverwaltungsgerichts (…NJW 1969, S. 629, 674, 1397) den Schluß gezogen, daß über das Recht zur Kriegsdienstverweigerung nur auf Antrag und nur durch die besonderen Prüfungsgremien entschieden werde, daß also Disziplinarvorgesetzte und Truppendienstgerichte nicht selbst darüber als Vorfrage für die ihnen obliegende Entscheidung befinden könnten.
- BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord - Abgrenzung Täterschaft und …
Ein solches Stufen Verhältnis vom "Mehr zum Weniger" ist von der Rechtsprechung nicht nur bei feststehendem Grundtatbestand aber nicht nachgewiesenem Qualifikationstatbestand (z.B. einfachem Diebstahl und Bandendiebstahl oder einfachem und schwerem Raub) angenommen worden, sondern auch in anderen Fällen, in denen alternativ festgestellte vergleichbare Verhaltensweisen im Verhältnis des "Schwächeren zum Stärkeren" stehen, z.B. bei Totschlag und Mord, bei falscher uneidlicher Aussage und Meineid, bei Versuch und Vollendung oder bei Verführung und Notzucht (vgl. BGHSt 22, 152, 154 [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67];… vgl. ferner Gollwitzer in Löwe/Rosenberg § 261 StPO Rdn. 139 ff;… Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 69). - BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71
Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als …
Der Beschwerdeführer habe deshalb seine Gehorsamspflicht als Soldat nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten ( Soldatengesetz ) - heute in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1969 (BGBl. I S. 313) - vorsätzlich verletzt, weil er noch vor diesem - auch vom Bundesgerichtshof (Beschluß vom 21. Mai 1968, NJW 1968 S. 1636) als maßgebend erachteten - Zeitpunkt seine prinzipielle Gewissensentscheidung, künftig jeden Dienst in der Bundeswehr zu verweigern, in dem Bewußtsein verwirklicht habe, sich dadurch auch einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Bestrafung auszusetzen.
- BVerwG, 29.03.1972 - I WB 182.71
Rechtsmittel
Dies wird durch einen Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) bestätigt.Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) festgestellt, daß der Wehrpflichtige, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Eintritt in das Wehrdienstverhältnis stellt, bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer alle soldatischen Pflichten zu erfüllen hat.
Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, in vollem Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68; BGH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).
Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage für den Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit entschieden und beläßt den einmal in das Wehrpflichtverhältnis eingetretenen Soldaten bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem besonderen Gehorsamsverhältnis (BGH MDR 1968, 680, 681) [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67].
- BVerwG, 04.11.1969 - I WB 120.69
Befreiung eines Wehrpflichtigen vom Dienst mit der Waffe - Befreiung vom Dienst …
Dies wird durch einen Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) bestätigt.Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) festgestellt, daß der Wehrpflichtige, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Eintritt in das Wehrdienstverhältnis stellt, bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer alle soldatischen Pflichten zu erfüllen hat.
Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, in vollem Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68; BGH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).
Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage für den Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit entschieden und beläßt den einmal in das Wehrpflichtverhältnis eingetretenen Soldaten bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem besonderen Gehorsamsverhältnis (BGH MDR 1968, 680, 681) [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67].
- BVerwG, 24.09.1969 - I WB 104.69
Befreiung eines Wehrpflichtigen vom Dienst mit der Waffe - Befreiung vom Dienst …
Dies wird durch einen Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) bestätigt.Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) festgestellt, daß der Wehrpflichtige, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Eintritt in das Wehrdienstverhältnis stellt, bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer alle soldatischen Pflichten zu erfüllen hat.
Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, in vollem Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WB 19/68; BGH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).
Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage für den Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit entschieden und beläßt den einmal in das Wehrpflichtverhältnis eingetretenen Soldaten bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem besonderen Gehorsamsverhältnis (BGH MDR 1968, 680, 681) [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67].
- BVerwG, 24.09.1969 - I WB 92.69
Befreiung eines Wehrpflichtigen vom Dienst mit der Waffe - Befreiung vom Dienst …
Dies wird durch einen Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) bestätigt.Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) festgestellt, daß der Wehrpflichtige, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Eintritt in das Wehrdienstverhältnis stellt, bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer alle soldatischen Pflichten zu erfüllen hat.
Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, in vollem Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68; BGH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).
Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage für den Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit entschieden und beläßt den einmal in das Wehrpflichtverhältnis eingetretenen Soldaten bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem besonderen Gehorsamsverhältnis (BGH MDR 1968, 680, 681) [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67].
- BVerwG, 24.09.1969 - I WB 113.69
Befreiung eines Wehrpflichtigen vom Dienst mit der Waffe - Befreiung vom Dienst …
Dies wird durch einen Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) bestätigt.Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) festgestellt, daß der Wehrpflichtige, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Eintritt in das Wehrdienstverhältnis stellt, bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer alle soldatischen Pflichten zu erfüllen hat.
Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, in vollem Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68; BGH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).
Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage für den Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit entschieden und beläßt den einmal in das Wehrpflichtverhältnis eingetretenen Soldaten bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem besonderen Gehorsamsverhältnis (BGH MDR 1968, 680, 681) [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67].
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 93.68
Rechtsmittel
Dies wird durch einen Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) bestätigt.Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, im vollen Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68; BGH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).
Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage für den Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit entschieden und beläßt den einmal in das Wehrpflichtverhältnis eingetretenen Soldaten bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem besonderen Gehorsamsverhältnis (BGH MDR 1968, 680, 681) [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67].
- BVerwG, 28.11.1969 - I WB 151.69
Befreiung eines Wehrpflichtigen vom Dienst mit der Waffe - Befreiung vom Dienst …
Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluß vom 21. Mai 1968 (1 StR 354/67) festgestellt, daß der Wehrpflichtige, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Eintritt in das Wehrdienstverhältnis stellt, bis zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer alle soldatischen Pflichten zu erfüllen hat.Erst die positive Entscheidung über den Antrag gibt dem Soldaten das Recht, den Waffendienst zu verweigern; bis zu diesem Zeitpunkt bestehen seine Dienstpflichten, insbesondere seine Gehorsamspflicht gegenüber Befehlen Vorgesetzter, im vollen Umfang weiter (BDH 6, 143; BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68; BGH MDR 1968, 680 mit weiteren Nachweisen).
Der Gesetzgeber hat sich in dieser Frage für den Grundsatz der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit entschieden und beläßt den einmal in das Wehrpflichtverhältnis eingetretenen Soldaten bis zu seiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem besonderen Gehorsamsverhältnis (BGH MDR 1968, 680, 681) [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67].".
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 87.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 83.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 92.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 94.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 85.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 84.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 95.68
Rechtsmittel
- OLG Köln, 25.10.1991 - Ss 384/91
Leistungsfähigkeit; Unterhaltspflicht; Nichteheliches Kind; Erwerbsmöglichkeit; …
- BVerwG, 14.03.1969 - I WB 7.69
Befehl zur Heranziehung von in erster Instanz im Prüfungsausschuss abgelehnten …
- BVerwG, 12.03.1969 - I WB 13.69
Befehl zur Heranziehung von in erster Instanz im Prüfungsausschuss abgelehnten …
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 91.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.12.1968 - I WDB 19.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 12.03.1969 - I WB 1.69
Befehl zur Heranziehung von in erster Instanz im Prüfungsausschuss abgelehnten …
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 86.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 04.11.1969 - I WB 119.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zukünftige Einschränkung der …
- BVerwG, 28.10.1969 - I WB 103.69
Rechtsmittel
- BGH, 13.10.1970 - 1 StR 434/70
Fortgesetzte Gehorsamsverweigerung - Die Wehrdienstverpflichtung - Das Verbot der …
- BVerwG, 14.03.1969 - I WB 12.69
Rechtmäßigkeit eines Befehls - Ausbildung eines Kriegsdienstverweigerers zum …
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 90.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.01.1969 - I WB 82.68
Rechtsmittel
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