Rechtsprechung
| BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der Widerstandsmöglichkeiten und Verteidigungsmöglichkeiten durch eine Aufenthaltsveränderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 22, 178
- NJW 1968, 1885
- MDR 1968, 772
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …
Rn. 35 Durch die mit der Entführung verbundene Ortsveränderung wird das Tatopfer regelmäßig in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten in einem Maß eingeschränkt, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters ausgesetzt ist (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 93; BGH NJW 1989, 917). - BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers …
Danach liegt eine schutzlose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 44, 228, 231 unter Hinweis auf BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93; BGHSt 45, 253, 256). - BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88
Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der …
Der Bundesgerichtshof hat - allerdings noch zu § 236 a.F. StGB - in seiner Entscheidung BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] das Vorliegen einer Entführung verneint, wenn die Frau "dem ungehemmten Einfluß" des Täters nicht preisgegeben ist.In der Entscheidung BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] hat der Bundesgerichtshof verneint, daß die Opfer dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben waren.
- BGH, 01.07.1981 - 3 StR 151/81
Androhung von Gewalt als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für den Leib - Fahren …
In BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] hat der 2. Strafsenat den Angeklagten vom Vorwurf einer Entführung mit Gewalt (§ 236 StGB aF) freigesprochen, ohne Vergewaltigung anzunehmen, obgleich der Täter zwei Mädchen gegen deren erklärten Willen in einen Waldweg gefahren hatte und unter Ausnutzung dieser Situation, nach vergeblichem Versuch bei dem einen der Mädchen, mit dem anderen den Geschlechtsverkehr ausgeübt hatte. - BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98
Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"
Danach liegt eine hilflose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (vgl. BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93). - BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70
Tatbestandsvoraussetzungen der Entführung wider Willen - Erfordernis der Absicht …
Doch verbietet sich eine solche Deutung des Gesetzeswortlauts, weil die Beratung der Vorschrift durchaus an das herkömmliche Verständnis des Begriffs der Entführung wider Willen, wie er zuletzt in BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] erörtert wurde, anknüpfte und niemals zum Ausdruck kam, daß der Begriff künftig den ihm bisher beigelegten Bedeutungsinhalt insoweit einbüßen solle.Es ist deshalb nicht zu erkennen, woher die Strafkammer die Überzeugung von einer vollständigen Unfähigkeit Frau S. zur Gegenwehr gewonnen haben kann; dies läßt es auch als zweifelhaft erscheinen, ob das Landgericht den Begriff der hilflosen Lage zutreffend beurteilt hat (vgl. BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68]).
- OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09
Geiselnahme: Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen bei Verschleppung und …
Denn durch die mit der Entführung verbundene Ortsveränderung wird das Tatopfer regelmäßig in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten in einem Maß eingeschränkt, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 93; BGH NJW 1989, 917). - BGH, 08.09.1998 - 1 StR 439/98
Anforderungen an eine hilflose Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 - 3 …
- BGH, 20.12.2005 - 3 StR 406/05
Geiselnahme (Zwei-Personen-Verhältnis; eigenständige Bedeutung der Zwangslage)
Rn. 4 Danach wollte der Angeklagte den Gerichtsvollzieher zwar entführen (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 92 f.). - BGH, 12.03.1969 - 2 StR 59/69
Entführung wider Willen - Ortsveränderung als Tatbestandsmerkmal der Entführung
Mit dieser Ortsveränderung war das Merkmal der Entführung erfüllt (BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] mit Nachweisen).Diese Frage wird in BGHSt 22, 178, 180 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] nur deshalb erörtert, weil der Täter es dort gleichzeitig mit zwei Mädchen zu tun hatte, die sich auch abseits der Fahrstraße bei der Abwehr unerwünschter Zudringlichkeiten gegenseitig zu Hilfe kommen konnten und nur bei Hinzutreten eines weiteren Umstandes - z.B. Verschleppung in eine unbekannte, weit abgelegene Einöde - der Verfügungsgewalt des Täters hätten schutzlos unterliegen können.
- BGH, 17.01.1969 - 4 StR 490/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Entführung - Anforderungen an die …
- BGH, 11.08.2010 - 2 StR 128/10
Geiselnahme (unzureichende Feststellungen; listiges Weglocken; qualifizierte …
- BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77
Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit …
- BGH, 25.01.1972 - 1 StR 403/71
"Hilflose Lage" als Voraussetzung für den äußeren Tatbestand einer Entführung …
- BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77
Entführung gegen den Willen - Verbringen in eine hilflose Lage - Alkoholbedingte …
- BGH, 18.02.1970 - 2 StR 580/69
Strafbarkeit wegen Entführung wider Willen in Tateinheit mit versuchter Notzucht, …
- BGH, 22.06.1976 - 1 StR 216/76
Versuch der Vergewaltigung als Ausnutzung der hilflosen Lage im Rahmen der …
- BGH, 06.11.1973 - 1 StR 482/73
Entführung wider Willen, vorsätzliche Körperverletzung und Diebstahl - …
- BGH, 25.10.1968 - 4 StR 274/68
Auslegung des Merkmals der Entführung im Hinblick auf die Strafdrohung - …
- BGH, 11.11.1970 - 2 StR 168/70
Nötigung zur Duldung des Beischlafs - Hilflose Lage des Opfers
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