Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 18. Abschnitt - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a) |
(1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Vorschrift neugefaßt durch das Siebenunddreißigste Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB - (37. StrÄndG) vom 11.02.2005
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.02.2005 | Siebenunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB - (37. StrÄndG) | 11.02.2005 |
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Rechtsprechung zu § 234 StGB
47 Entscheidungen zu § 234 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 22.04.2024 - 1 VAs 2/24
Entfernung der Eintragung über die Verurteilung eines Betroffenen aus dem ...
- LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des ...
- VG Sigmaringen, 26.11.2021 - A 13 K 348/18
Afghanistan: Klage abgewiesen. Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig.
- BGH, 04.04.2019 - AK 12/19
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft ...
- VG Lüneburg, 14.11.2017 - 4 A 16/16
Eignung; Erziehungshilfe; Jugendpornografie; Kinderpornografie; Pflegeperson
- VG Regensburg, 04.04.2017 - RO 3 K 16.829
Gewährung eines Betriebszuschusses für eine private staatlich anerkannte ...
- VG München, 08.03.2022 - M 4 K 20.32787
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung nach § 60 Abs. 8 S. 3 AufenthG bei ...
- VG Augsburg, 21.12.2016 - Au 3 E 16.1693
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ablehnung einer schulaufsichtlichen ...
- VG Berlin, 13.05.2014 - 3 K 588.13
Erzieheranerkennung trotz Verurteilung wegen Betruges
- BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92
Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft); ...
Querverweise
Auf § 234 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 158a (Eignung des Verfahrensbeistands)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes
- § 4 (Strafverfolgung)
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- § 72a (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen)
- Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
- Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
- Vertragsrecht
- § 124 (Geeignete Leistungserbringer)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
- Vertragsrecht
- § 75 (Allgemeine Grundsätze)
- Asylgesetz (AsylG)
- Unterbringung und Verteilung
- § 44 (Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen; Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration)