Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 18. Abschnitt - Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 - 241a) |
Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 232Menschenhandel
§ 232aZwangsprostitution
§ 232bZwangsarbeit
§ 233Ausbeutung der Arbeitskraft
§ 233aAusbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
§ 233bFührungsaufsicht
§ 234Menschenraub
§ 234aVerschleppung
§ 234bVerschwindenlassen von Personen
§ 235Entziehung Minderjähriger
§ 236Kinderhandel
§ 237Zwangsheirat
§ 238Nachstellung
§ 239Freiheitsberaubung
§ 239aErpresserischer Menschenraub
§ 239bGeiselnahme
§ 239cFührungsaufsicht
§ 240Nötigung
§ 241Bedrohung
§ 241aPolitische Verdächtigung
Neu Gesamtansicht
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.