Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,63
BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69 (https://dejure.org/1970,63)
BGH, Entscheidung vom 22.07.1970 - 3 StR 237/69 (https://dejure.org/1970,63)
BGH, Entscheidung vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69 (https://dejure.org/1970,63)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,63) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als in der Anklage vorausgesetzt - Hinweis im Eröffnungsbeschluss auf die Möglichkeit einer anderen rechtlichen Beurteilung - Fortsetzungszusammenhang beim Betrug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 23, 304
  • NJW 1970, 2071
  • MDR 1970, 939
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 186, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 24, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]im Gegensatz zu RGSt 64, 42; 66, 269)mehrere Bankrotthandlungen grundsätzlich als selbständige Taten anzusehen.
  • BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51

    Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 186, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 24, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]im Gegensatz zu RGSt 64, 42; 66, 269)mehrere Bankrotthandlungen grundsätzlich als selbständige Taten anzusehen.
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Juni 1970 - 3 StR 17/68 S 40/41 des näheren begründet.
  • BGH, 05.05.1970 - 2 StR 163/70

    Bildung von Gesamtstrafen nach dem Ersten Strafrechtsreformgesetz (1.StRG)

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Sind mehrere zusatzliche Geldstrafen verwirkt, so ist nach dem Grundsatz des § 74 Abs. 2 Satz 2, zweiter Halbsatz eine Gesamtgeldstrafe aus ihnen zu bilden (vgl. hierzu der zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmte Beschluß des Bundesgerichtshofs 2 StR 163/70 vom 5. Mai 1970).
  • RG, 20.02.1930 - III 1293/29

    1. Kann ein bei Leistung des Offenbarungseides im Konkursverfahren begangener …

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Zwar sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 186, 190 [BGH 08.05.1951 - 1 StR 171/51]; 3, 24, 26 [BGH 17.06.1952 - 1 StR 668/51]im Gegensatz zu RGSt 64, 42; 66, 269)mehrere Bankrotthandlungen grundsätzlich als selbständige Taten anzusehen.
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und …

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Bei der Erfüllung der sich aus diesen Verträgen ergebenden Verpflichtungen verblieb dem Angeklagten ein Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit, wie sie für den Tatbestand des § 266 StGB regelmäßig kennzeichnend ist (vgl. RGSt 69, 58, 61; BGHSt 13, 315, 317) [BGH 11.12.1957 - 2 StR 481/57].
  • BGH, 17.11.1955 - 3 StR 234/55

    FDJ-Gelder - § 266 StGB, Vermögensbegriff, Treubruch; § 263 StGB, Tateinheit; § …

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Zwar ist der Revision einzuräumen, daß im allgemeinen die Veruntreuung eines auf betrügerische Weise erlangten Gegenstandes nur eine straflose ("mitbestrafte") Nachtat darstellt, Betrug und Untreue können aber bei Vorliegen besonderer Umstände auch tateinheitlich zusammentreffen, z.B. wenn dem durch den Betrug eingetretenen Nachteil durch das ungetreue Verhalten des Täters ein besonderer Schaden hinzugefügt wird (vgl. BGHSt 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53] oder der Täter schon bei der Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zu dem Getäuschten oder zu dem Geschädigten stand (BGHSt 8, 254, 260) [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55].
  • RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34

    Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266 …

    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Bei der Erfüllung der sich aus diesen Verträgen ergebenden Verpflichtungen verblieb dem Angeklagten ein Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit, wie sie für den Tatbestand des § 266 StGB regelmäßig kennzeichnend ist (vgl. RGSt 69, 58, 61; BGHSt 13, 315, 317) [BGH 11.12.1957 - 2 StR 481/57].
  • BGH, 03.11.1959 - 1 StR 425/59
    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Die Darlegungen der Strafkammer im Eröffnungsbeschluß genügen den gesetzlichen Anforderungen (vgl. auch BGHSt 13, 320).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Auszug aus BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69
    Zwar ist der Revision einzuräumen, daß im allgemeinen die Veruntreuung eines auf betrügerische Weise erlangten Gegenstandes nur eine straflose ("mitbestrafte") Nachtat darstellt, Betrug und Untreue können aber bei Vorliegen besonderer Umstände auch tateinheitlich zusammentreffen, z.B. wenn dem durch den Betrug eingetretenen Nachteil durch das ungetreue Verhalten des Täters ein besonderer Schaden hinzugefügt wird (vgl. BGHSt 6, 67, 68) [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53] oder der Täter schon bei der Vornahme der Täuschung in einem Treueverhältnis zu dem Getäuschten oder zu dem Geschädigten stand (BGHSt 8, 254, 260) [BGH 17.11.1955 - 3 StR 234/55].
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit …

  • BGH, 22.10.1957 - 5 StR 317/57
  • BGH, 10.01.1956 - StE 11/55
  • BGH, 23.08.1968 - 5 StR 384/68
  • BGH, 11.01.1955 - 5 StR 468/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei …

    Rn. 11 c) Hinreichender Tatverdacht ist zu bejahen, wenn bei vorläufiger Tatbewertung (BGHSt 23, 304, 306) auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (BGH NJW 1970, 1543, 1544).
  • BGH, 10.12.2025 - 1 StR 387/25

    Fertigung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen durch den Steuerberater

    Auch in diesem Fall fällt die Haupttat als ausschließliche Bewertungsgrundlage weg (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69 Rn. 43, BGHSt 23, 304;… Beschluss vom 16. Mai 2017 - 3 StR 445/16 Rn. 9;… TK-StGB/Sternberg-Lieben/Bosch, 31. Aufl., Vorbemerkung zu den §§ 52 ff. Rn. 136;… MüKo-StGB/El-Ghazi, 5. Aufl., Vorbemerkung zu § 52 Rn. 172;… LK-StGB/Scholze, 14. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 52 ff. Rn. 189).
  • OLG Frankfurt, 07.12.2012 - 1 Ws 60/12

    Beweisbarkeit einer falschen uneidlichen Zeugenaussage

    Hinreichender Tatverdacht besteht, wenn bei vorläufiger Tatbewertung auf der Grundlage des Ermittlungsergebnisses eine Verurteilung in der Hauptsache wahrscheinlich ist (…Meyer-Goßner, StPO, 55. Auflage 2012, § 203 Rn. 2;… LR-Stuckenberg, StPO, 26. Auflage, § 203 Rn. 6 ff.; BGHSt 23, 304, 306).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht