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   BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70   

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BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70 (https://dejure.org/1971,530)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1971 - 2 StR 591/70 (https://dejure.org/1971,530)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1971 - 2 StR 591/70 (https://dejure.org/1971,530)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tatbestandsvoraussetzungen der Entführung wider Willen - Erfordernis der Absicht des Täters, die dadurch entstehende hilflose Lage zur Unzucht mit der Frau auszunutzen - Anforderungen an das Bestehen einer "hilflosen Lage"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 90
  • NJW 1971, 627
  • MDR 1971, 314
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der

    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70
    Doch verbietet sich eine solche Deutung des Gesetzeswortlauts, weil die Beratung der Vorschrift durchaus an das herkömmliche Verständnis des Begriffs der Entführung wider Willen, wie er zuletzt in BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68] erörtert wurde, anknüpfte und niemals zum Ausdruck kam, daß der Begriff künftig den ihm bisher beigelegten Bedeutungsinhalt insoweit einbüßen solle.

    Es ist deshalb nicht zu erkennen, woher die Strafkammer die Überzeugung von einer vollständigen Unfähigkeit Frau S. zur Gegenwehr gewonnen haben kann; dies läßt es auch als zweifelhaft erscheinen, ob das Landgericht den Begriff der hilflosen Lage zutreffend beurteilt hat (vgl. BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68]).

  • BGH, 14.10.1969 - 1 StR 89/69

    Hinzuziehung eines Jugendpsychiaters zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70
    Der Senat verneint dies hinsichtlich des Vorhabens, zum Geschlechtsverkehr zu gelangen, und folgt damit im Gegensatz zu einer nicht vorgreiflichen Äußerung des 1. Strafsenats im Urteil vom 14. Oktober 1969 - 1 StR 89/69 - (Dallinger MDR 70, 297) der Meinung von Dreher Anm. 3 zu § 237 StGB n.F., der sich hierfür mit Recht auf den Wortlaut der von ihm selbst in dieser Fassung vorgeschlagenen Vorschrift (SonderAProt. S. 2873) beruft.
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen

    Durch die mit der Entführung verbundene Ortsveränderung wird das Tatopfer regelmäßig in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten in einem Maß eingeschränkt, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters ausgesetzt ist (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 93; BGH NJW 1989, 917).
  • BGH, 26.03.1980 - 3 StR 54/80

    Erfordernis des Vorliegens der Absicht des Ausnutzens einer hilflosen Lage zum

    (Im Anschluß an BGHSt 24, 90).

    Der Senat schließt sich der Auffassung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 24, 90; siehe auch BGH NJW 1971, 2081, insoweit in BGHSt 24, 168 nicht abgedruckt)an, wonach der Täter einer Entführung im Sinne des § 237 StGB bei der Entführungshandlung noch nicht die Absicht zu haben braucht, die dadurch entstehende hilflose Lage der Frau zur Unzucht mit ihr auszunutzen.

    Die von Schröder (JZ 1971, 435, 436 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70]; vgl. auch JZ 1972, 289) vertretene Auffassung, eine solche Auslegung des Entführungstatbestands zerreiße willkürlich die innere Einheit der §§ 235 bis 237 StGB und der Tatbestand des § 237 StGB werde dadurch in zwei unabhängig nebeneinander stehende Teilakte aufgelöst (dem folgend der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in NJW 1972, 647, 648) [BGH 25.01.1972 - 1 StR 403/71], hat Dreher (a.a.O.) zutreffend widerlegt.

    Sie führt auch zu rechtspolitisch befriedigenden Ergebnissen, wenn der Täter zunächst einen anderen gegen das Opfer gerichteten Zweck, etwa den einer Erpressung oder Beraubung, im Auge hatte und erst nach Herbeiführung der hilflosen Lage der Frau den Entschluß faßt, ihre Hilflosigkeit auch oder stattdessen zu sexuellen Handlungen auszunutzen (vgl. BGHSt 24, 90, 91).

    In gleichem Sinne dürften auch die Ausführungen im Urteil des 2. Strafsenats in BGHSt 24, 93 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] (unter I a.E.) zu verstehen sein.

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers

    Danach liegt eine schutzlose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 44, 228, 231 unter Hinweis auf BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93; BGHSt 45, 253, 256).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88

    Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der

    Er hat diese Definition aber auch zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "hilflose Lage" übernommen (BGHSt 24, 90, 93; 29, 233, 237).

    Auch der zuletzt genannte Umstand deutet darauf hin, daß die Mädchen nicht - wie es nach § 237 StGB erforderlich wäre - durch die Ortsveränderung in eine hilflose Lage gebracht wurden, die der Angeklagte zu sexuellen Handlungen "ausnutzte", sondern daß er nur durch die Bedrohung mit der Waffe sein Ziel, sexuelle Handlungen an sich vornehmen zu lassen, durchsetzen konnte (vgl. auch BGHSt 24, 90, 93).

  • BGH, 25.01.1972 - 1 StR 403/71

    "Hilflose Lage" als Voraussetzung für den äußeren Tatbestand einer Entführung

    Der äußere Tatbestand der Entführung wider Willen (§ 237 StGB) schließt auch nach der Neufassung der Vorschrift durch das Erste Strafrechtsreformgesetz das Merkmal ein, daß die Frau in eine hilflose Lage verbracht wird, also in eine Lage, die sie dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgibt (BGHSt 24, 90, 92) [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70].

    Zum inneren Tatbestand der Entführung gehört auch nach der Neufassung des § 237 StGB jedenfalls der Vorsatz, die Frau in eine hilflose Lage zu verbringen, in der sie dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (BGHSt 24, 90, 92 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] im Anschluß an BGHSt 22, 178 [BGH 12.06.1968 - 2 StR 109/68]).

    Der 1. Strafsenat hat im Urteil vom 14. Oktober 1969 (1 StR 89/69 - bei Dallinger, MDR 1970, 197 - in BGHSt 24, 90, 91 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] irrig als S. 297 zitiert) die Frage bejaht; der 2. Strafsenat hat diese Entscheidung als "nicht vorgreifliche Äußerung" angesehen und entschieden, daß der Täter bei der Entführungshandlung noch nicht diese Absicht zu haben braucht (BGHSt 24, 90).

    Der erkennende Senat vermag sich der Auffassung des 2. Strafsenats nicht anzuschließen, mit welcher (wie Schröder in der Urteilsanmerkung JZ 1971, 435 [BGH 27.01.1971 - 2 StR 591/70] zutreffend hervorhebt) der Tatbestand des § 237 StGB in zwei unabhängig nebeneinander stehende Teilakte aufgelöst und überdies die innere Einheit der §§ 235 bis 237 StGB zerrissen wird.

  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Danach liegt eine hilflose Lage vor, wenn die Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers in einem solchen Maß vermindert sind, daß es dem ungehemmten Einfluß des Täters preisgegeben ist (vgl. BGHSt 22, 178 f.; 24, 90, 93).
  • OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09

    Geiselnahme: Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen bei Verschleppung und

    Denn durch die mit der Entführung verbundene Ortsveränderung wird das Tatopfer regelmäßig in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten in einem Maß eingeschränkt, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 93; BGH NJW 1989, 917).
  • BGH, 08.09.1998 - 1 StR 439/98

    Anforderungen an eine hilflose Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 - 3

    Zur Definition des Merkmals, wurde auf die Auslegung des entsprechenden Begriffs der hilflosen Lage in den §§ 221, 234 und 237 StGB (vgl. dazu BGHSt 22, 178; 24, 90, 93; BGHR StGB § 237 hilflose Lage 1) verwiesen.
  • BGH, 20.12.2005 - 3 StR 406/05

    Geiselnahme (Zwei-Personen-Verhältnis; eigenständige Bedeutung der Zwangslage)

    Danach wollte der Angeklagte den Gerichtsvollzieher zwar entführen (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 92 f.).
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 479/77

    Entführung gegen den Willen - Verbringen in eine hilflose Lage - Alkoholbedingte

    Zum äußeren Tatbestand des § 237 StGB gehört, daß der Täter die Frau in eine hilflose Lage verbringt, in der sie seinem ungehemmten Einfluß preisgegeben ist, und daß er die durch die Entführung entstandene Lage der Frau zur Unzucht mit ihr ausnutzt (BGHSt 24, 90; BGH, Urteile vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72 - und vom 6. November 1973 - 1 StR 482/73 - vgl. auch BGH GA 1966, 310; BGHSt 22, 178 zu § 236 a.F. StGB).

    Da der Angeklagte den Vorsatz, mit seiner Beifahrerin gewaltsam sexuelle Handlungen vorzunehmen, bereits vor dem Abbiegen gefaßt hatte (UA S. 5), kommt es nicht auf die Frage an, ob ein späterer Entschluß zur Vornahme von Unzuchtshandlungen unter Ausnutzung der entstandenen hilflosen Lage genügt hätte (s. hierzu einerseits BGH bei Dallinger MDR 1970, 197; BGH NJW 1972, 647 Nr. 22; anderseits BGHSt 24, 90; Dreher NJW 1972, 1641; unentschieden BGH, Urteil vom 7. November 1972 - 1 StR 483/72).

  • OLG Hamm, 17.06.2004 - 3 Ss 220/04

    sexuelle Nötigung; hilflose Lage; Ausnutzung; Überrumpelung des Opfers

  • BGH, 16.06.1971 - 2 StR 247/71

    Anwendbarkeit von § 236 des Strafgesetzbuchs (StGB) bei irrtümlicher Annahme des

  • BGH, 07.11.1972 - 1 StR 483/72

    Verurteilung wegen Notzucht und wegen versuchter Notzucht - Ablehnung von

  • BGH, 18.08.1978 - 4 StR 176/77

    Gesetzwidrige Beschränkung der Öffentlichkeit des Verfahrens - Glaubwürdigkeit

  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 531/71

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Strafbarkeit wegen des Liegenlassens

  • BGH, 16.03.1988 - 4 StR 96/88

    Voraussetzungen einer Freiheitsberaubung - Ortswechsel und hilflose Lage als

  • BGH, 24.10.1979 - 3 StR 355/79

    Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung gegen den Willen

  • BGH, 03.10.1972 - 1 StR 407/72

    Äußerer Tatbestand des § 237 Strafgesetzbuch (StGB) - Innere Tatseite des § 237

  • BGH, 22.06.1976 - 1 StR 216/76

    Versuch der Vergewaltigung als Ausnutzung der hilflosen Lage im Rahmen der

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