Rechtsprechung
| BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung einer Strafkammer - Teilnahme eines Ergänzungsrichters am Verfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 26, 324
- NJW 1976, 1547
- MDR 1976, 683
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Den nach dem Tatbestand des § 266 StGB zu fordernden Vermögensnachteil (vgl. BGHSt 15, 342, 343) erblickt das Landgericht im Falle W. & ... in der der Baufirma eingeräumten Rechtsmacht, die Zwangsvollstreckung einredefrei zu betreiben. - BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen …
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Daß die Leitung eines Unternehmens als solche nicht geeignet ist, selbständige Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zu verbinden, hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73 - ausgesprochen. - BGH, 24.11.1967 - 2 StR 231/67
Verurteilung wegen Betruges - Vorhalt von Aussagen in einer Hauptverhandlung
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Hätte sich die Mitwirkung des Angeklagten bei den betrügerischen Vertragsabschlüssen auf eine einmalige Beauftragung des Instituts und damit eine Handlung beschränkt, so könnte in seiner Person Tateinheit auch dann vorliegen, wenn bei den übrigen Beteiligten selbständige Handlungen gegeben sind (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1975 - 2 StR 162/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1976, 14; Urteil vom 24. November 1967 - 2 StR 231/67 -, bei Dallinger MDR 1968, 551; RGSt 70, 26; 70, 385, 387).
- RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34
Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen …
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Hätte sich die Mitwirkung des Angeklagten bei den betrügerischen Vertragsabschlüssen auf eine einmalige Beauftragung des Instituts und damit eine Handlung beschränkt, so könnte in seiner Person Tateinheit auch dann vorliegen, wenn bei den übrigen Beteiligten selbständige Handlungen gegeben sind (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1975 - 2 StR 162/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1976, 14; Urteil vom 24. November 1967 - 2 StR 231/67 -, bei Dallinger MDR 1968, 551; RGSt 70, 26; 70, 385, 387). - BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62
Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im …
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Hätte sich die Mitwirkung des Angeklagten bei den betrügerischen Vertragsabschlüssen auf eine einmalige Beauftragung des Instituts und damit eine Handlung beschränkt, so könnte in seiner Person Tateinheit auch dann vorliegen, wenn bei den übrigen Beteiligten selbständige Handlungen gegeben sind (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1975 - 2 StR 162/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1976, 14; Urteil vom 24. November 1967 - 2 StR 231/67 -, bei Dallinger MDR 1968, 551; RGSt 70, 26; 70, 385, 387). - BGH, 14.07.1955 - 3 StR 158/55
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Ebenso verletzte die Bestellung einer Sicherheit zugunsten der Ha. KG für Schulden der R.-B. GmbH die unternehmerischen Vermögensinteressen der A. Ku. Die Handlungsweise des Angeklagten entsprach damit nicht der ihm den Mitgesellschaftern der A. Ku. gegenüber obliegenden Pflicht zur Vermögensfürsorge (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1956 - 5 StR 578/55 - Urteil vom 14. Juli 1955 - 3 StR 158/55 - Urteil vom 2. April 1958 - 2 StR 106/58 -); die Vertragsschlüsse stellten sich als Mißbrauch der ihm übertragenen Befugnisse dar. - BGH, 02.04.1958 - 2 StR 106/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Ebenso verletzte die Bestellung einer Sicherheit zugunsten der Ha. KG für Schulden der R.-B. GmbH die unternehmerischen Vermögensinteressen der A. Ku. Die Handlungsweise des Angeklagten entsprach damit nicht der ihm den Mitgesellschaftern der A. Ku. gegenüber obliegenden Pflicht zur Vermögensfürsorge (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1956 - 5 StR 578/55 - Urteil vom 14. Juli 1955 - 3 StR 158/55 - Urteil vom 2. April 1958 - 2 StR 106/58 -); die Vertragsschlüsse stellten sich als Mißbrauch der ihm übertragenen Befugnisse dar. - BGH, 21.05.1975 - 2 StR 162/75
Aufhebung des die Revision verwerfenden Beschlusses
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Hätte sich die Mitwirkung des Angeklagten bei den betrügerischen Vertragsabschlüssen auf eine einmalige Beauftragung des Instituts und damit eine Handlung beschränkt, so könnte in seiner Person Tateinheit auch dann vorliegen, wenn bei den übrigen Beteiligten selbständige Handlungen gegeben sind (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1975 - 2 StR 162/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1976, 14; Urteil vom 24. November 1967 - 2 StR 231/67 -, bei Dallinger MDR 1968, 551; RGSt 70, 26; 70, 385, 387). - BGH, 19.06.1956 - 5 StR 578/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Ebenso verletzte die Bestellung einer Sicherheit zugunsten der Ha. KG für Schulden der R.-B. GmbH die unternehmerischen Vermögensinteressen der A. Ku. Die Handlungsweise des Angeklagten entsprach damit nicht der ihm den Mitgesellschaftern der A. Ku. gegenüber obliegenden Pflicht zur Vermögensfürsorge (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1956 - 5 StR 578/55 - Urteil vom 14. Juli 1955 - 3 StR 158/55 - Urteil vom 2. April 1958 - 2 StR 106/58 -); die Vertragsschlüsse stellten sich als Mißbrauch der ihm übertragenen Befugnisse dar. - RG, 14.12.1936 - 3 D 934/36
1. Ist i. S. der §§ 73, 74 StGB. als "Handlung" des mittelbaren Täters sein …
Auszug aus BGH, 07.04.1976 - 2 StR 640/75
Hätte sich die Mitwirkung des Angeklagten bei den betrügerischen Vertragsabschlüssen auf eine einmalige Beauftragung des Instituts und damit eine Handlung beschränkt, so könnte in seiner Person Tateinheit auch dann vorliegen, wenn bei den übrigen Beteiligten selbständige Handlungen gegeben sind (BGH, Beschluß vom 21. Mai 1975 - 2 StR 162/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1976, 14; Urteil vom 24. November 1967 - 2 StR 231/67 -, bei Dallinger MDR 1968, 551; RGSt 70, 26; 70, 385, 387). - RG, 12.12.1924 - I 780/24
Finden die §§ 63, 64, 67, 70 GVG. auch auf den Ergänzungsrichter (§ 192 Abs. 2 …
- LG Potsdam, 26.11.2014 - 22 KLs 14/13
Entziehung des gesetzlichen Richters durch Präsidiumsbeschluss
Aufl. 2010, § 21e GVG Rn. 2; Velten, in: SK-StPO, 49. Erg.Lfg., 2013, § 21e GVG Rn. 49; Schmidt/Temming, in: Heidelberger Kommentar, StPO, 5. Aufl. 2012, § 192 GVG Rn. 4; dagegen BGHSt 26, 324; BGH, NStZ-RR 2003, 14; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl. 2013, § 21e GVG, Rn. 99). - BGH, 01.08.2002 - 3 StR 496/01
Revisionsbegründungsfrist (Fristverlängerung); Strafklageverbrauch (ne bis in …
Ob ein Ergänzungsrichter zuzuziehen ist, entscheidet der Vorsitzende nach pflichtgemäßem Ermessen (BGHSt 26, 324, 325). - LG Magdeburg, 30.04.2015 - 24 KLs 3/14
Verfahren wegen Bestechung, Bestechlichkeit gegen Ex-Landrat und zwei weitere …
Rn. 12 Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Entscheidung vom 07.04.1976 (Az.: 2 StR 640/75) in der vom Präsidium für das dortige Verfahren erfolgten Zuweisung der Ergänzungsrichterin keinen Rechtsverstoß gesehen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".