Rechtsprechung
| BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub sowie wegen versuchten schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Vorliegen einer Unterschlagung - Rüge der fehlerhaften Auswahl eines Schöffen - Rüge der fehlerhaften Besetzung eines Gerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 26, 393
- NJW 1976, 2357
- MDR 1976, 1034
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.10.1974 - 1 StR 475/74
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Billigung der …
Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76
So hat der Senat bereits entschieden, daß dann, wenn auf Grund einer Neuwahl des Stadtrats noch kein Jugendwohlfahrtsausschuß besteht, dessen Konstituierung selbst unter Überschreitung des Endtermins einer fristgerechten Wahl abzuwarten ist und daß die Wahl der Jugendschöffen nicht aus einer Vorschlagsliste der Verwaltung des Jugendamts vorgenommen werden darf (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74).Im bereits angeführten Urteil vom 29. Oktober 1974 - 1 StR 475/74 - hat zudem der Senat die Rüge, die Jugendschöffen seien aus einer Vorschlagsliste des Jugendamts - nicht des Jugendwohlfahrtsausschusses - gewählt worden, nur deshalb nicht durchgreifen lassen, weil die in der dortigen Hauptverhandlung mitwirkenden Schöffen gerade nicht aus der vorschriftswidrig erstellten Liste gewählt worden waren und jede Einzelwahl des Ausschusses eine für sich zu betrachtende Entscheidung darstellt.
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76
Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundesgerichtshofs (BVerfGE 29, 45, 48 m.Nachw.; BGHSt 11, 106, 110), daß durch einen bloßen Rechtsirrtum - error in procedendo - niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen wird, sondern daß dies erst dann - aber auch stets dann - der Fall ist, wenn sich die Maßnahme des Gerichts so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (zuletzt BGH, Urteil vom 14. April 1976 - 3 StR 266/75). - BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75
Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen - …
Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76
Etwas anderes läßt sich auch nicht aus den Grundsätzen herleiten, die der Senat im Urteil vom 14. Oktober 1975 (BGHSt 26, 206) für die Auswirkung von Fehlern im Verfahren der Schöffenwahl auf die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts aufgestellt hat.
- BGH, 22.11.1957 - 4 StR 497/57
Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76
Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundesgerichtshofs (BVerfGE 29, 45, 48 m.Nachw.; BGHSt 11, 106, 110), daß durch einen bloßen Rechtsirrtum - error in procedendo - niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen wird, sondern daß dies erst dann - aber auch stets dann - der Fall ist, wenn sich die Maßnahme des Gerichts so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (zuletzt BGH, Urteil vom 14. April 1976 - 3 StR 266/75). - BGH, 24.06.1975 - 1 StR 626/74
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Auslosung von Schöffen - Anforderungen an …
Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76
Die hier vorgenommene Wahl eines Jugendschöffen aus der Erwachsenenliste ist ebensowenig rechtswirksam wie die Wahl von Schöffen aus einer Liste, die nicht einheitlich für das ganze Landgericht, sondern getrennt für die einzelnen Strafkammern aufgestellt worden ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 1975 - 1 StR 626/74). - BGH, 14.04.1976 - 3 StR 266/75
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zeitliches Zusammentreffen einer …
Auszug aus BGH, 07.09.1976 - 1 StR 511/76
Es entspricht vielmehr der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wie des Bundesgerichtshofs (BVerfGE 29, 45, 48 m.Nachw.; BGHSt 11, 106, 110), daß durch einen bloßen Rechtsirrtum - error in procedendo - niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen wird, sondern daß dies erst dann - aber auch stets dann - der Fall ist, wenn sich die Maßnahme des Gerichts so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (zuletzt BGH, Urteil vom 14. April 1976 - 3 StR 266/75).
- BGH, 28.11.1990 - 3 StR 170/90
Verfahrensrüge bei Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen eines …
Die Gründe, die in BGHSt 26, 206 dafür genannt werden, daß die gesetzwidrige Teilnahme zweier Verwaltungsbeamter an der Ausschußsitzung die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts nicht berührt (u.a. entsprechende Anwendung des § 21 b Abs. 6 Satz 3 GVG), gelten auch in einem Fall der vorliegenden Art (vgl. auch BGHSt 26, 393, 395; 33, 290, 293 f.; 34, 121, 122 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 114/86];… BGHRSt GVG § 40 III Vertrauenspersonen 1). - BGH, 13.08.1985 - 1 StR 330/85
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Aussetzung der Strafe zur …
Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von den Fällen, in denen Personen gewählt wurden, die nicht zur Wahl bereitstanden (etwa, weil sie als Jugendschöffen aus der für Erwachsenenschöffen bestimmten Liste gewählt wurden, BGHSt 26, 393, oder weil sie den Listen anderer Amtsgerichte entnommen wurden, BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) oder in denen der Schöffenwahlausschuß falsch gewählt oder besetzt war (BGHSt 20, 37; BVerfGE 31, 181; andererseits BVerfG NJW 1982, 2368; BGHSt 26, 206) oder die Bestellung der Schöffen durch das Los erfolgte (BGHSt 33, 41 [BGH 21.09.1984 - 2 StR 327/84]).Daß diese Gefahr unbedingt hätte in Kauf genommen werden müssen (vgl. BGHSt 26, 393), kann hier nicht gesagt werden; jedenfalls stellt es kein willkürliches Vorgehen dar, daß der Wahlausschuß sich angesichts der in Frage stehenden Rechtsgüter zur fristgerechten Wahl entschloß.
- BayObLG, 29.11.1996 - 2St RR 177/96
Dauer der Auslegung von Vorschlagslisten für die Schöffenwahl
Ein solcher Mangel liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181/184), oder wenn die Vertrauenspersonen des Schöffenwahlausschusses (vgl. § 40 GVG) nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37/39 f.); ferner, wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (vgl. BGHSt 26, 393/395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144) wählt.
- BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79
Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des …
Ungültig ist eine Schöffenwahl nur, wenn sie an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (vgl. die entsprechende Regelung in § 44 Abs. 1 VwVfG): So wenn ein Schöffenwahlausschuß entscheidet, der als solcher gar nicht besteht (BVerfGE 31, 181, 184), oder wenn die Vertrauenspersonen von einem unzuständigen Gremium und deshalb nicht wirksam gewählt worden sind (BGHSt 20, 37, 39, 40); ferner wenn ein Wahlausschuß Jugendschöffen aus einer Vorschlagsliste für Erwachsenenschöffen (BGHSt 26, 393, 395) oder Hilfsschöffen aus den für andere Amtsgerichtsbezirke aufgestellten Vorschlagslisten (BGHSt 29, 144 [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]) wählt. - BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91
Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit …
Eine Wahl von Personen aus einer anderen Liste ist ungültig (BGHSt 26, 393, 395; 29, 144, 148) [BGH 04.12.1979 - 5 StR 337/79]. - LSG Hessen, 29.07.1985 - L 3 U 1020/83
Berufung; Ehrenamtlich; Richter; Minister; Senat; Spruchkörper; Amtsenthebung; …
Die Konsequenz daraus kann nur sein, dass bis zur Aufstellung von Vorschlagslisten oder ihrer ausreichenden Ergänzung die alten ehrenamtlichen Richter im Amt bleiben (vgl. auch Bley in RVO-Gesamtkommentar, Bd. 6, Stand: 35. Lieferung, § 14 Anm. 2 b, S. 94;… Meyer-Ladewig, SGG mit Erläuterungen, 2. Aufl., Rdnr. 4 zu § 3;… vgl. für die Schöffenwahl auch Kissel, a.a.O., Rdnr. 16 zu § 36; BGH NJW 1976, 2357). - BGH, 04.12.1979 - 5 StR 337/79
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Fehlerhafte Wahl und Teilnahme von …
Die Wahl der Hilfsschöffen, die nicht aus dieser Vorschlagsliste gewählt worden sind, ist ungültig (BVerfG 31.181.183; BGHSt 26, 393, 395) [BGH 07.09.1976 - …
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