Rechtsprechung
| BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
§ 114 Abs. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) als anzuwendende Strafvorschrift im Sinne des § 200 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) - Erforderlichkeit eines besonderen Hinweises auf § 114 BRAO und ihre Änderungen - Einschlägigsein von § 2 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 76, 153
- BGHSt 29, 124
- NJW 1980, 897
- MDR 1980, 334
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (12)
- BGH, 05.12.1977 - AnwSt (R) 5/77
Würdigung des Gesamtverhaltens im ehrengerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).Mit rechtlich nicht zu beanstandenen Erwägungen hat der Ehrengerichtshof in dem unter IV der Urteilsgründe bezeichneten Umfang die unter III festgestellten Äußerungen des Rechtsanwalts und sein sonstiges Verhalten vor und gegenüber Gerichtspersonen und anderen Verfahrensbeteiligten als schuldhafte Pflichtverletzungen i.S. der §§ 43, 113 BRAO gewertet und sein Gesamtverhalten (BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77]) mit einem zeitigen Vertretungsverbot nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO geahndet.
Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).
- BGH, 08.02.1961 - 2 StR 622/60
Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Durch § 200 i.V.m. § 207 StPO soll der Verhandlungsgegenstand für das Gericht bindend festgelegt werden (BGHSt 16, 47, 48).Vorschriften über bloße Straffolgen der tatbestandsmäßigen Handlung, ein Hinweis auf die gesetzliche Strafdrohung der in der Anklageschrift bezeichneten Straftat, gehören dagegen - ebensowenig wie andere Bestimmungen, die gleichermaßen für alle in Betracht kommenden Straftaten gelten (vgl. BGH NJW 1956, 1246 Nr. 12 zu § 56 StGB a.F.;… KMR Sax 6. Aufl. § 265 StPO Anm. 3 a) - nicht zum notwendigen Inhalt der Anklageschrift und müssen deshalb auch nicht aufgenommen werden (vgl. RGSt 30, 209; BGH Urteile vom 21. Februar 1952 - 4 StR 933/51 - und vom 10. Juni 1955 - 1 StR 199/55 - BGHSt 16, 47, 485 LwR Gollwitzer 23. Aufl. § 265 StPO Rdn. 8, 33, 34).
Sie enthält den Grundsatz, daß das Gericht, wenn es abweichend von ihm verurteilen will, den Eröffnungsbeschluß zuvor umgestalten muß, und daß der Angeklagte, solange dies nicht geschehen ist seine Verteidigung nur auf den Inhalt des Eröffnungsbeschlusses einzurichten braucht (BGHSt 16, 47/49).
- BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).
- BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).
- BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62
Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …
- BGH, 20.02.1974 - 2 StR 448/73
Hinweispflicht des Gerichts bei vom Anklagevorwurf abweichender Verurteilung - …
Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Von einer Überraschung, vor der der Hinweis nach § 265 Abs. 1 StPO schützen soll (BGHSt 18, 66, 68; 25, 287/289), kann damit keine Rede sein. - BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78
Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren
Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Wird die Strafdrohung, wie hier durch das Änderungsgesetz vom 18. August 1976, während der Begehung einer Tat geändert, so ist nach § 2 Abs. 2 StGB, der Rechtsgrundlage auch für das ehrengerichtliche Verfahren ist (vgl. BGHSt 28, 333, 336, 337), das Gesetz anzuwenden, das bei der Beendigung der Tat gilt. - BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68
Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit …
Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Was aber nicht zum notwendigen Inhalt der Anklageschrift gehört, kann auch nicht Gegenstand einer Umgestaltung der Strafklage nach § 265 Abs. 1 StPO sein (BGHSt 22, 336, 338). - BGH, 08.05.1951 - 1 StR 168/51
Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Da es in dieser Hauptverhandlung in erster Linie um den Ausschließungsantrag ging und beide Verteidiger dazu ausdrücklich Stellung genommen haben (Bd. IV Bl. 105/106 d.A.), ist nach alledem ausgeschlossen, daß sich der ebenfalls rechtskundige Rechtsanwalt im Falle eines formalen Hinweises auf die Bestimmung des § 114 BRAO anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGHSt 2, 250; BGH, Urteil vom 17. Januar 1974 - 4 StR 601/73 - bei Dallinger MDR 1974, 548). - BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73
Fehlende Beschreibung der maßgeblichen gesetzlichen Merkmale der strafbaren …
Auszug aus BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Da es in dieser Hauptverhandlung in erster Linie um den Ausschließungsantrag ging und beide Verteidiger dazu ausdrücklich Stellung genommen haben (Bd. IV Bl. 105/106 d.A.), ist nach alledem ausgeschlossen, daß sich der ebenfalls rechtskundige Rechtsanwalt im Falle eines formalen Hinweises auf die Bestimmung des § 114 BRAO anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGHSt 2, 250; BGH, Urteil vom 17. Januar 1974 - 4 StR 601/73 - bei Dallinger MDR 1974, 548). - BGH, 21.02.1952 - 4 StR 933/51
Rechtsmittel
- RG, 02.07.1897 - 2214/97
1. Hat der Beschluß, betr. die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Meineides, bei …
- BGH, 26.05.2021 - 4 StR 550/20
Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Ausschluss der …
Ein solcher Hinweis war hier erforderlich, weil diese Verurteilung von der rechtlichen Würdigung in der unverändert zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklage abweicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 1979 ? AnwSt (R) 3/79, BGHSt 29, 124, 127;… weitere Nachweise bei Kuckein/Bartel in KK-StPO, 8. Aufl., § 265 StPO Rn. 6). - BGH, 01.12.2025 - AnwSt (R) 5/25 Rn. 9 a) Der Anwaltsgerichtshof ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass auch im anwaltlichen Disziplinarrecht der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung gilt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 4/61, BGHSt 16, 237; vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77, BGHSt 27, 305; vom 15. Oktober 1979 - AnwSt (R) 3/79, BGHSt 29, 124, 129; vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80, NStZ 1981, 354; vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, BGHSt 30, 312; Beschlüsse vom 9. Juni 2008 - AnwSt (R) 5/05, NJW 2009, 534 Rn. 32; vom 12. Mai 2015 - AnwSt (B) 3/15, juris Rn. 2; s. zudem für Wirtschaftsprüfer BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289 Rn. 14; Beschluss vom 26. Mai 2025 - WpSt (R) 1/24, juris Rn. 11 ff.; für Steuerberater BGH, Urteil vom 5. Juni 1989 - StbSt (R) 12/88, juris Rn. 20; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - StbSt (R) 1/15, NZWiSt 2017, 107 Rn. 34 [insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 61, 92]; für Notare BGH, Urteil vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62, BGHSt 19, 90, 93; Beschluss vom 28. August 2019 - NotSt (Brfg) 1/18, BGHZ 223, 335; s. darüber hinaus für Heilberufe etwa BerufsOG Heilberufe Berlin, BeckRS 2025, 18010 Rn. 60 mwN).
- BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand
In ihr ist, wie die Rechtsprechung zu dieser Vorschrift verlangt (vgl. BGHSt 5, 225, 227; 16, 47, 48; 29, 124, 126), [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]der Verfahrensgegenstand eindeutig festgelegt.
- BGH, 08.05.1980 - 4 StR 172/80
Festsetzung einer Geldbuße wegen Überschreitung der zulässigen …
Anderes Strafgesetz i. S. des § 265 Abs. 1 StPO ist deshalb nur eine solche Strafbestimmung, die zum notwendigen Inhalt des (zugelassenen) Anklagesatzes gehört (BGHSt 22, 336, 338) und in irgendeiner Weise den Schuldspruch beeinflussen kann (BGHSt 29, 124 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79];… Gollwitzer a.a.O. Rdn. 8, 33, 34;… Sax KMR 6. Aufl., § 265 StPO Anm. 3 a). - BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten
Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf der Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 29, 124, 129) [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]. - BayObLG, 15.09.2000 - 1St RR 125/00
Prozessualer Tatbegriff beim Fahren ohne Fahrerlaubnis
Die Umgrenzungsfunktion des Anklagesatzes erfordert - neben der ausreichenden Bezeichnung des Angeschuldigten -, daß die dem Angeschuldigten zur Last gelegte prozessuale Tat als historisches Ereignis in der Weise geschildert wird, daß die Identität des gemeinten Vorgangs unverwechselbar ist (vgl. BGHSt 29, 124/126; OLG Jena NStZ-RR 1998, 144; Kleinknecht/ Meyer-Goßner § 200 Rn.7; Krause/Thon StV 1985, 252/253 m.w.N.). - BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift
Wie das Disziplinarrecht und das ehrengerichtliche Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (dazu BGHSt 30, 312, 313 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81];… Glanzmann, Berufsrecht beim Bundesgerichtshof, in: 25 Jahre Bundesgerichtshof, 1975, S. 185) kennt auch die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigten keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 29, 124, 125 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; stRspr.). - OLG Hamm, 02.07.2003 - 2 Ss 197/03
Anklageschrift, Umgrenzungsfunktion, Inhalt der Anklage, Folgen der Unwirksamkeit
Einerseits soll sie den Prozessgegenstand bestimmen, d.h. sie dient der konkreten Bezeichnung der individuellen Tat, über die das Gericht befinden soll (BGHSt 16, 47, 48; 29, 124, 126; 40, 390, 392 = NStZ 1995, 297), sog. Umgrenzungsfunktion (…Löwe-Rosenberg-Rieß, StPO, 25. Aufl., § 200 Rn. 3 a). - OLG Köln, 07.12.1999 - Ss 484/99
Strafbarkeit des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt; Strafbarkeit …
Rn. 29 Tat im Sinne des § 200 StPO ist das Tatgeschehen als historischer Vorgang, innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (BGHSt 29, 124, 126 = NJW 1980, 897; BGHSt 32, 215, 216 = NJW 1984, 808 m. w. Nachw.). - OLG Bremen, 24.07.1989 - Ws 104/89
Aufhebung eines Haftbefehls; Anforderungen an das Vorliegen eines dringenden …
Das geschieht durch die Bezeichnung des Tatgeschehens als des historischen Vorgangs, in welchem die Straftat gesehen wird, und durch die Anführung der auf diese Straftat zutreffenden gesetzlichen Merkmale (BGHSt 29, 124, 126) [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79] . - OLG Celle, 12.12.2000 - StO 2/00
Berufspflichten des Steuerberaters: Duldung der Verwendung eines …
- BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83
Rechtsmittel
- OLG Düsseldorf, 01.12.1998 - 1 Ws 799/98
- BGH, 30.09.1985 - AnwSt (R) 11/85
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
- BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 13/84
Rechtsmittel
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