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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,482
BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52 (https://dejure.org/1952,482)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1952 - 1 StR 442/52 (https://dejure.org/1952,482)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1952 - 1 StR 442/52 (https://dejure.org/1952,482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige - Familie als solche als Träger von Vermögensrechten - Erfordernis eines Strafantrages der Ehefrau zur Verurteilung des Ehemannes wegen Verschleuderung von Familienhabe - Formlose Vollmacht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 3, 277
  • NJW 1953, 74
  • MDR 1953, 116
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.04.1952 - 5 StR 345/52

    Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung durch das Gericht als Revisionsgrund - …

    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
    Soweit in späteren Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 388; 4 StR 409/52 vom 18. September 1952) eine abweichende Ansicht vertreten wird, ist der Senat nicht an sie gebunden.
  • RG, 04.07.1927 - II 402/27

    Hängt die Wirksamkeit des durch einen Bevollmächtigten des Verletzten gestellten …

    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
    Das war ausreichend; auch war es nicht erforderlich, dass die Vollmacht noch vor dem Ablauf der Antragsfrist nachgewiesen wurde (RGSt 61, 357; 68, 263).
  • RG, 07.06.1934 - 2 D 405/34

    1. Wirksamkeit eines von dem Bevollmächtigten eines antragsberechtigten …

    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
    Das war ausreichend; auch war es nicht erforderlich, dass die Vollmacht noch vor dem Ablauf der Antragsfrist nachgewiesen wurde (RGSt 61, 357; 68, 263).
  • BGH, 18.09.1952 - 4 StR 409/52
    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
    Soweit in späteren Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 388; 4 StR 409/52 vom 18. September 1952) eine abweichende Ansicht vertreten wird, ist der Senat nicht an sie gebunden.
  • BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
    So steht in der Rechtsprechung fest, dass wie der Betrug, so auch die Untreue (§ 266 StGB) nur auf Antrag verfolgbar ist, wenn sie sich im Einzelfall gegen einen Angehörigen richtet (RGSt 75, 242 mit weiteren Nachweisen; ebenso BGH vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -); dieses Ergebnis entspricht dem zu vermutenden Willen des Gesetzgebers, da Betrug und Untreue einander in vielem ähnlich sind (RGSt 70, 205, 209).
  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 581/51

    Gesamtstrafenbildung aus den ersterwähnten Strafen im nachträglichen …

    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
    Wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 13. November 1951 - 1 StR 581/51 - und vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 689/51 - im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden hat, geht es nicht an, die Beseitigung der Gesetzesverletzung dem nachträglichen Beschlussverfahren nach § 460 StPO zu überlassen.
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 689/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
    Wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 13. November 1951 - 1 StR 581/51 - und vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 689/51 - im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden hat, geht es nicht an, die Beseitigung der Gesetzesverletzung dem nachträglichen Beschlussverfahren nach § 460 StPO zu überlassen.
  • RG, 20.06.1941 - 4 D 124/41

    1. Strafantrag bei Untreue gegen Angehörige. 2. Untreue, die sich gleichzeitig …

    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
    So steht in der Rechtsprechung fest, dass wie der Betrug, so auch die Untreue (§ 266 StGB) nur auf Antrag verfolgbar ist, wenn sie sich im Einzelfall gegen einen Angehörigen richtet (RGSt 75, 242 mit weiteren Nachweisen; ebenso BGH vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -); dieses Ergebnis entspricht dem zu vermutenden Willen des Gesetzgebers, da Betrug und Untreue einander in vielem ähnlich sind (RGSt 70, 205, 209).
  • RG, 02.05.1936 - 3 D 62/36

    1. Liegt ein strafbarer Betrug vor, wenn bei einer Betrugshandlung der eine der …

    Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
    So steht in der Rechtsprechung fest, dass wie der Betrug, so auch die Untreue (§ 266 StGB) nur auf Antrag verfolgbar ist, wenn sie sich im Einzelfall gegen einen Angehörigen richtet (RGSt 75, 242 mit weiteren Nachweisen; ebenso BGH vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -); dieses Ergebnis entspricht dem zu vermutenden Willen des Gesetzgebers, da Betrug und Untreue einander in vielem ähnlich sind (RGSt 70, 205, 209).
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