Rechtsprechung
| BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige - Familie als solche als Träger von Vermögensrechten - Erfordernis eines Strafantrages der Ehefrau zur Verurteilung des Ehemannes wegen Verschleuderung von Familienhabe - Formlose Vollmacht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 3, 277
- NJW 1953, 74
- MDR 1953, 116
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.04.1952 - 5 StR 345/52
Unterlassen einer Gesamtstrafenbildung durch das Gericht als Revisionsgrund - …
Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Soweit in späteren Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 388; 4 StR 409/52 vom 18. September 1952) eine abweichende Ansicht vertreten wird, ist der Senat nicht an sie gebunden. - RG, 04.07.1927 - II 402/27
Hängt die Wirksamkeit des durch einen Bevollmächtigten des Verletzten gestellten …
Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Das war ausreichend; auch war es nicht erforderlich, dass die Vollmacht noch vor dem Ablauf der Antragsfrist nachgewiesen wurde (RGSt 61, 357; 68, 263). - RG, 07.06.1934 - 2 D 405/34
1. Wirksamkeit eines von dem Bevollmächtigten eines antragsberechtigten …
Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Das war ausreichend; auch war es nicht erforderlich, dass die Vollmacht noch vor dem Ablauf der Antragsfrist nachgewiesen wurde (RGSt 61, 357; 68, 263).
- BGH, 18.09.1952 - 4 StR 409/52
Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Soweit in späteren Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 388; 4 StR 409/52 vom 18. September 1952) eine abweichende Ansicht vertreten wird, ist der Senat nicht an sie gebunden. - BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
So steht in der Rechtsprechung fest, dass wie der Betrug, so auch die Untreue (§ 266 StGB) nur auf Antrag verfolgbar ist, wenn sie sich im Einzelfall gegen einen Angehörigen richtet (RGSt 75, 242 mit weiteren Nachweisen; ebenso BGH vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -); dieses Ergebnis entspricht dem zu vermutenden Willen des Gesetzgebers, da Betrug und Untreue einander in vielem ähnlich sind (RGSt 70, 205, 209). - BGH, 13.11.1951 - 1 StR 581/51
Gesamtstrafenbildung aus den ersterwähnten Strafen im nachträglichen …
Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 13. November 1951 - 1 StR 581/51 - und vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 689/51 - im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden hat, geht es nicht an, die Beseitigung der Gesetzesverletzung dem nachträglichen Beschlussverfahren nach § 460 StPO zu überlassen. - BGH, 21.12.1951 - 1 StR 689/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
Wie der Senat schon in seinen Urteilen vom 13. November 1951 - 1 StR 581/51 - und vom 21. Dezember 1951 - 1 StR 689/51 - im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts entschieden hat, geht es nicht an, die Beseitigung der Gesetzesverletzung dem nachträglichen Beschlussverfahren nach § 460 StPO zu überlassen. - RG, 20.06.1941 - 4 D 124/41
1. Strafantrag bei Untreue gegen Angehörige. 2. Untreue, die sich gleichzeitig …
Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
So steht in der Rechtsprechung fest, dass wie der Betrug, so auch die Untreue (§ 266 StGB) nur auf Antrag verfolgbar ist, wenn sie sich im Einzelfall gegen einen Angehörigen richtet (RGSt 75, 242 mit weiteren Nachweisen; ebenso BGH vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -); dieses Ergebnis entspricht dem zu vermutenden Willen des Gesetzgebers, da Betrug und Untreue einander in vielem ähnlich sind (RGSt 70, 205, 209). - RG, 02.05.1936 - 3 D 62/36
1. Liegt ein strafbarer Betrug vor, wenn bei einer Betrugshandlung der eine der …
Auszug aus BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52
So steht in der Rechtsprechung fest, dass wie der Betrug, so auch die Untreue (§ 266 StGB) nur auf Antrag verfolgbar ist, wenn sie sich im Einzelfall gegen einen Angehörigen richtet (RGSt 75, 242 mit weiteren Nachweisen; ebenso BGH vom 7. September 1951 - 1 StR 344/51 -); dieses Ergebnis entspricht dem zu vermutenden Willen des Gesetzgebers, da Betrug und Untreue einander in vielem ähnlich sind (RGSt 70, 205, 209).
- BGH, 03.11.1955 - 3 StR 369/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.04.1954 - 2 StR 57/54
Rechtsmittel
Die Sache muß deshalb zur Bildung dieser Gesamtstrafe zurückverwiesen werden (BGHSt 3, 277). - BGH, 29.05.1953 - 1 StR 196/53
Rechtsmittel
Es ist nicht angängig, die Entscheidung hierüber dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO zu überlassen (BGHSt 3, 277, 280 f; BGH NJW 1953, 389).
- BGH, 30.08.1966 - 1 StR 306/66
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Verurteilung wegen schweren …
Familienhabe umfaßt die Gegenstände, auf deren Besitz das Zusammenleben der Familienmitglieder sich aufbaut, (vgl. BGHSt 3, 277, 2791 auch RGSt 77, 307 ff; BayObLG FamRZ 1959, 73). - BGH, 28.01.1964 - 1 StR 557/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Gegensätzliche Ansichten bestanden nur hinsichtlich der Frage, ob ein solcher Verstoß im Wege der Revision gerügt werden könne (siehe einerseits BGHSt 2, 388, andererseits BGHSt 3, 277). - BGH, 29.04.1957 - 2 StR 146/57
Rechtsmittel
Die Bildung einer Gesamtstrafe kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, die Vorstrafakten hätten nicht vorgelegen (vgl. BGHSt 3 S. 278, 280 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4 [BGH 23.05.1952 - 4 StR 6/51]S. 366). - BGH, 05.10.1955 - 6 StR 81/55
Rechtsmittel
Aus dieser Strafe und der in vorliegender Sache zu erkennenden Strafe wird nunmehr eine Gesamtstrafe zu bilden sein (vgl BGHSt 3, 277) 2 StR 325 (52 vom 12. Dezember 1952, NJW 53, 389). - BGH, 13.05.1958 - 1 StR 159/58
Rechtsmittel
- BGH, 18.03.1955 - 2 StR 39/55
Rechtsmittel
Stellt sich dieser Sachverhalt, wie hier, bei einer späteren Verurteilung heraus, so muss die Gesamtstrafe gemäss § 79 StGB durch Urteil gebildet und darf die Entscheidung darüber nicht einem späteren Beschluss nach § 460 StPO vorbehalten werden (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 278 [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52]; 4, 366 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53]; NJW 1953, 389). - BGH, 17.12.1954 - 1 StR 453/54
Rechtsmittel
Da sie dem Tatrichter bei der Aburteilung bekannt war, nötigt die unvollkommene Gesamtstrafbildung zur Aufhebung des angefochtenen Urteils (BGHSt 3, 277, 281) [BGH 28.10.1952 - 1 StR 442/52], aber nur hinsichtlich der Gesamtstrafe, die vom Strafausspruch im übrigen trennbar ist (RGSt 37, 284). - BGH, 06.04.1954 - 1 StR 699/53
Rechtsmittel
- BGH, 15.12.1953 - 1 StR 524/53
Rechtsmittel
- BGH, 08.10.1953 - 3 StR 437/53
Rechtsmittel
- BGH, 21.04.1953 - 1 StR 741/52
Rechtsmittel
- BGH, 06.03.1953 - 2 StR 783/52
Rechtsmittel
- BGH, 03.02.1953 - 1 StR 673/52
Rechtsmittel
- BGH, 12.02.1958 - 2 StR 37/58
Rechtsmittel
- BGH, 05.04.1956 - 4 StR 61/56
Rechtsmittel
- BGH, 21.06.1955 - 5 StR 553/54
Rechtsmittel
- BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
Rechtsmittel
- BGH, 22.12.1953 - 1 StR 529/53
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1958 - 2 StR 34/58
Rechtsmittel
- BGH, 01.12.1955 - 3 StR 426/55
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- BGH, 03.11.1955 - 4 StR 407/55
Rechtsmittel
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