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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,282
BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84 (https://dejure.org/1984,282)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1984 - 3 StR 36/84 (https://dejure.org/1984,282)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1984 - 3 StR 36/84 (https://dejure.org/1984,282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Alkoholkonzentration von 2,4 Promille auf die Schuldfähigkeit - Krankhaftes Außmaß seelischer Störungen und schwere neurotische Entwicklung im Zusammenhang mit der Alkoholisierung - Rechtlich zulässige Auslegung strafrechtlich erheblicher, mündlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 111, § 130 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Entscheidungsanmerkung)

    Türken-Urteil: Empörung und Strafrecht

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 310
  • NJW 1984, 1631
  • MDR 1984, 595
  • NStZ 1984, 310
 
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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs - …

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Denn die Auslegung mündlicher wie schriftlicher Erklärungen ist Sache des Tatrichters (BGHSt 21, 371, 372).

    Der Tatbestand der Volksverhetzung setzt in der vom Landgericht angenommenen Alternative des § 130 Nr. 2 StGB - von den sonstigen Merkmalen der Vorschrift abgesehen (vgl. zum Merkmal des Angriffs auf die Menschenwürde BGHSt 21, 371, 373) - eine Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung voraus.

    Die Auslegung, daß die Parolen wegen der Beifügung des Hakenkreuzes objektiv diesen Erklärungswert hatten und auch als Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu verstehen sind, liegt vor dem geschichtlichen Hintergrund der nationalsozialistischen Judenverfolgung (vgl. BGHSt 21, 371, 372) bei der Parole "Juden raus" auf der Hand.

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der …

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten setzt eine bestimmte Erklärung an die Motivation anderer voraus, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312, 314).

    Die Erklärung, eine Straftat sei begrüßenswert, notwendig oder unvermeidbar, ist, wenn in ihr nicht die Kundgebung liegt, einen anderen zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen bringen zu wollen (…vgl. von Bubnoff aaO Rdn 9), keine Aufforderung zu Straftaten, sondern lediglich die Befürwortung von solchen (BGHSt 28, 312, 314).

  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens - …

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Es kommt daher auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei Alkoholverträglichkeit, allgemeine körperliche und seelische Verfassung zur Tatzeit, vorangegangene Nahrungsaufnahme und Trinkgeschwindigkeit eine wesentliche Rolle spielen (BGH VRS 23, 209, 210; BGH bei Holtz MDR 1976, 632).

    Sie mögen zwar dafür, ob der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, von ausschlaggebender Bedeutung sein, nicht aber dafür, ob er noch in der Lage war, nach seiner Einsicht zu handeln (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher …

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Deren Bejahung bedarf dann jedoch stets eingehender Begründung (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 -und vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78).

    Sie mögen zwar dafür, ob der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, von ausschlaggebender Bedeutung sein, nicht aber dafür, ob er noch in der Lage war, nach seiner Einsicht zu handeln (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei Vorliegen einer erheblichen …

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Der letzte Wert liegt bei der Grenze, von der ab nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderer Anlaß zu der Prüfung besteht, ob der Täter schuldunfähig gewesen ist (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78; Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78; ständige Rechtsprechung).

    Deren Bejahung bedarf dann jedoch stets eingehender Begründung (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 -und vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78).

  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Das Opfer muß jedoch, wenn auch nur in allgemeinen Wendungen (BGHSt 31, 16, 22), genannt werden.
  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 22/83

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen oder verminderter Schuldfähigkeit - …

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Nach dem Gutachten der Sachverständigen Dr. J... könnten die neurotischen Züge in der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten so schwerwiegend sein, daß sie als schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB zu bezeichnen sind [vgl. dazu BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Urteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 22/83 (S)].
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Sie mögen zwar dafür, ob der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, von ausschlaggebender Bedeutung sein, nicht aber dafür, ob er noch in der Lage war, nach seiner Einsicht zu handeln (BGHSt 1, 384, 385;… BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte …

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Der letzte Wert liegt bei der Grenze, von der ab nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderer Anlaß zu der Prüfung besteht, ob der Täter schuldunfähig gewesen ist (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78; Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 260/78

    Nur verminderte Schuldfähigkeit trotz hoher Alkoholisierung aufgrund starker …

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Zwar kann im Einzelfall trotz einer Alkoholkonzentration, wie sie beim Angeklagten am Abend des 23. August 1980 vorlag, Schuldfähigkeit gegeben sein (…BGH GA 1974, 344; BGH, Urteil vom 25. Juli 1978 - 1 StR 260/78).
  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches …

    Bei der Subsumtion der Parole "Ausländer raus" unter den Volksverhetzungstatbestand nehmen die Fachgerichte grundsätzlich eine restriktive Auslegung des Volksverhetzungstatbestandes vor (vgl. BGHSt 32, 310 ), indem sie nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 2. November 1994 - 4 Ss 491/94 -, NStZ 1995, S. 136 ; OLG Brandenburg…, Urteil vom 28. November 2001 - 1 Ss 52/02 [richtig: 1 Ss 52/01 - d. Red.] -, NJW 2002, S. 1440 ; KG…, Beschluss vom 27. Dezember 2001 - (4) 1 Ss 297/01 (166/01) -, juris Rn. 9; AG Rathenow…, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 Ds 496 Js 37539/05 (301/05) -, NStZ-RR 2007, S. 341 ).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 52/01

    Volksverhetzung durch Parole "Ausländer raus"

    Diese Tathandlung liegt vor, wenn der Täter durch seine Erklärung nicht nur eine Handlung befürwortet, sondern auf die Erklärungsempfänger mit dem Ziel einzuwirken versucht, in ihnen den Entschluss hervorzurufen, derartige Maßnahmen gegen den durch § 130 StGB geschützten Personenkreis zu ergreifen (BGHSt 32, 310;… Schönke/Schröder aaO § 111 Rn 3;… Tröndle/Fischer aaO § 130 Rn 5).

    Soweit die Vergleichbarkeit dieser Parolen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. März 1984 (NStZ 1984, 310) verneint wurde, mag dies vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen massiven ausländerfeindlichen Ausschreitungen jedenfalls nicht mehr ohne weiteres gelten (…OLG Hamm aaO).

  • OLG Braunschweig, 05.02.2021 - 1 U 9/20

    Facebook-Löschung war berechtigt ("Hassrede")

    Dieser erfordert die bestimmte Erklärung an die Motivation anderer, bestimmte Straftaten zu begehen (vgl. BGHSt 32, 310, Rn. 13;… Dallmeyer in Beck-OK StGB, § 111 Rn. 4; LG Mainz, Urteil vom 25.6.2019 - 1 U 14/19).
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