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   BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84   

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https://dejure.org/1984,282
BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84 (https://dejure.org/1984,282)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1984 - 3 StR 36/84 (https://dejure.org/1984,282)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1984 - 3 StR 36/84 (https://dejure.org/1984,282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Alkoholkonzentration von 2,4 Promille auf die Schuldfähigkeit - Krankhaftes Außmaß seelischer Störungen und schwere neurotische Entwicklung im Zusammenhang mit der Alkoholisierung - Rechtlich zulässige Auslegung strafrechtlich erheblicher, mündlicher ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 111, § 130 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zeit.de (Entscheidungsanmerkung)

    Türken-Urteil: Empörung und Strafrecht

Papierfundstellen

  • BGHSt 32, 310
  • NJW 1984, 1631
  • MDR 1984, 595
  • NStZ 1984, 310
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Denn die Auslegung mündlicher wie schriftlicher Erklärungen ist Sache des Tatrichters (BGHSt 21, 371, 372).

    Der Tatbestand der Volksverhetzung setzt in der vom Landgericht angenommenen Alternative des § 130 Nr. 2 StGB - von den sonstigen Merkmalen der Vorschrift abgesehen (vgl. zum Merkmal des Angriffs auf die Menschenwürde BGHSt 21, 371, 373) - eine Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung voraus.

    Die Auslegung, daß die Parolen wegen der Beifügung des Hakenkreuzes objektiv diesen Erklärungswert hatten und auch als Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu verstehen sind, liegt vor dem geschichtlichen Hintergrund der nationalsozialistischen Judenverfolgung (vgl. BGHSt 21, 371, 372) bei der Parole "Juden raus" auf der Hand.

  • BGH, 08.06.1962 - 4 StR 126/62

    Zurechnungsunfähigkeit - Alkoholgehalt - Ausschluß des Hemmungsvermögens -

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Es kommt daher auf die Umstände des Einzelfalles an, wobei Alkoholverträglichkeit, allgemeine körperliche und seelische Verfassung zur Tatzeit, vorangegangene Nahrungsaufnahme und Trinkgeschwindigkeit eine wesentliche Rolle spielen (BGH VRS 23, 209, 210; BGH bei Holtz MDR 1976, 632).

    Sie mögen zwar dafür, ob der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, von ausschlaggebender Bedeutung sein, nicht aber dafür, ob er noch in der Lage war, nach seiner Einsicht zu handeln (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Der Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten setzt eine bestimmte Erklärung an die Motivation anderer voraus, bestimmte Straftaten zu begehen (BGHSt 28, 312, 314).

    Die Erklärung, eine Straftat sei begrüßenswert, notwendig oder unvermeidbar, ist, wenn in ihr nicht die Kundgebung liegt, einen anderen zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen bringen zu wollen (vgl. von Bubnoff aaO Rdn 9), keine Aufforderung zu Straftaten, sondern lediglich die Befürwortung von solchen (BGHSt 28, 312, 314).

  • BGH, 30.08.1978 - 3 StR 300/78

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei Vorliegen einer erheblichen

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Der letzte Wert liegt bei der Grenze, von der ab nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderer Anlaß zu der Prüfung besteht, ob der Täter schuldunfähig gewesen ist (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78; Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78; ständige Rechtsprechung).

    Deren Bejahung bedarf dann jedoch stets eingehender Begründung (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 -und vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78).

  • BGH, 06.07.1977 - 3 StR 248/77

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit - Stündlicher

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Deren Bejahung bedarf dann jedoch stets eingehender Begründung (BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77 -und vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78).

    Sie mögen zwar dafür, ob der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, von ausschlaggebender Bedeutung sein, nicht aber dafür, ob er noch in der Lage war, nach seiner Einsicht zu handeln (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).

  • BGH, 13.05.1983 - 3 StR 22/83

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen oder verminderter Schuldfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Nach dem Gutachten der Sachverständigen Dr. J... könnten die neurotischen Züge in der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten so schwerwiegend sein, daß sie als schwere andere seelische Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB zu bezeichnen sind [vgl. dazu BGH bei Holtz MDR 1979, 105 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; Urteil vom 13. Mai 1983 - 3 StR 22/83 (S)].
  • BGH, 25.07.1978 - 1 StR 260/78

    Nur verminderte Schuldfähigkeit trotz hoher Alkoholisierung aufgrund starker

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Zwar kann im Einzelfall trotz einer Alkoholkonzentration, wie sie beim Angeklagten am Abend des 23. August 1980 vorlag, Schuldfähigkeit gegeben sein (BGH GA 1974, 344; BGH, Urteil vom 25. Juli 1978 - 1 StR 260/78).
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Das Opfer muß jedoch, wenn auch nur in allgemeinen Wendungen (BGHSt 31, 16, 22), genannt werden.
  • BGH, 15.11.1951 - 3 StR 821/51
    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Sie mögen zwar dafür, ob der Täter im Alkoholrausch noch die Tragweite seiner Handlung erkennt, von ausschlaggebender Bedeutung sein, nicht aber dafür, ob er noch in der Lage war, nach seiner Einsicht zu handeln (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; BGH VRS 23, 209, 211; BGH, Beschluß vom 6. Juli 1977 - 3 StR 248/77).
  • BGH, 23.05.1978 - 1 StR 131/78

    Augenscheineinnahme am Tatort im Rahmen einer Aufklärungspflicht - Verminderte

    Auszug aus BGH, 14.03.1984 - 3 StR 36/84
    Der letzte Wert liegt bei der Grenze, von der ab nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besonderer Anlaß zu der Prüfung besteht, ob der Täter schuldunfähig gewesen ist (BGH bei Holtz MDR 1976, 632; BGH, Urteil vom 23. Mai 1978 - 1 StR 131/78; Beschluß vom 30. August 1978 - 3 StR 300/78; ständige Rechtsprechung).
  • VG Chemnitz, 14.09.2021 - 7 L 393/21

    "Hängt die Grünen"-Wahlplakate: Mit 100 Meter Abstand erlaubt

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, bedarf der tatrichterlichen Ermittlung im Einzelfall (BGH, Urt. v. 14.03.1984 - 3 StR 36/84 -, RdNr. 13 ff., juris).
  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    a) Das Landgericht hat die Äußerungen des Angeklagten ohne Rechtsfehler dahin ausgelegt (vgl. BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]), daß sich die Angriffe des Angeklagten vordergründig zwar gegen den Beruf des Soldaten richten, daß damit aber auch die Menschen getroffen werden sollen, die die Aufgabe des Soldaten wahrnehmen; dieser Schluß rechtfertigt sich daraus, daß sich der Beitrag in vielfacher Hinsicht mit der Lage und den Problemen der Soldaten befaßt.

    Zwar ist die Auslegung der Publikation des Angeklagten und damit auch die Feststellung des Zieles seiner Angriffe Sache des Tatrichters (BGHSt 21, 371 [372]; 32, 310 [311]).

  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 52/01

    Volksverhetzung durch Parole "Ausländer raus"

    Diese Tathandlung liegt vor, wenn der Täter durch seine Erklärung nicht nur eine Handlung befürwortet, sondern auf die Erklärungsempfänger mit dem Ziel einzuwirken versucht, in ihnen den Entschluss hervorzurufen, derartige Maßnahmen gegen den durch § 130 StGB geschützten Personenkreis zu ergreifen (BGHSt 32, 310; Schönke/Schröder aaO § 111 Rn 3; Tröndle/Fischer aaO § 130 Rn 5).

    Soweit die Vergleichbarkeit dieser Parolen in der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 14. März 1984 (NStZ 1984, 310) verneint wurde, mag dies vor dem Hintergrund der zwischenzeitlichen massiven ausländerfeindlichen Ausschreitungen jedenfalls nicht mehr ohne weiteres gelten (OLG Hamm aaO).

  • OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer

    Das Revisionsgericht ist hieran gebunden, wenn die Erwägungen, auf denen die Feststellungen beruhen, rechtlich fehlerfrei sind und sämtliche Umstände berücksichtigen, die der vorgenommenen Bewertung entgegenstehen könnten (BGHSt 32, 310 (311); Thüring.
  • BGH, 22.02.1995 - 3 StR 583/94

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Notwendigkeit der Begehung von Straftaten

    Dem Tatgericht obliegt es insbesondere, Aussageinhalt und Bedeutung der vorgegebenen Parolen im einzelnen zu bestimmen (vgl. BGHSt 40, 97, 101; BGHSt 32, 310, 311; BayObLG NJW 1995, 145).

    Dies gilt auch für die Frage, ob die vorgegebenen Parolen, die Agitationen auf den Kameradschaftsabenden sowie die gesamte Propagandatätigkeit des Kreisverbandes auf die hinreichend konkrete Planung volksverhetzender, nach § 130 Nr. 1 und 3 StGB a.F., § 130 Abs. 1 StGB strafbarer Aktionen hindeuten (vgl. dazu BGHSt 40, 97, 100, 102/103; BGHSt 32, 310, 313; BayObLG NJW 1995, 145).

  • OLG Celle, 14.03.2013 - 32 Ss 125/12

    Öffentlicher Aufruf zur Begehung von Straftaten (Castorschottern)

    aa) Unter einer Aufforderung i. S. des § 111 Abs. 1 StGB ist jede - auch konkludente - Kundgebung zu verstehen, die erkennbar darauf abzielt, die Aufgeforderten unmittelbar zur Begehung bestimmter rechtswidriger Straftaten zu motivieren (vgl. hierzu RGSt 4, 106, 108; BGHSt 32, 310, 311; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 389 ff.; Bosch in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 111 Rdnr. 6; LK-Rosenau, StGB, 12. Aufl., § 111 Rdnr. 17; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 111 Rdnr. 2 a ff.).

    Ausreichend ist auch nicht die bloße Befürwortung von Straftaten, vielmehr ist eine hierüber hinausgehende bewusst-finale Einwirkung auf Andere mit dem Ziel erforderlich, in diesen den Entschluss zu bestimmten strafbaren Handlungen hervorzurufen (vgl. BGHSt 28, 312 ff.; BGHSt 32, 310 f.).

    Der BGH hat in langjährig gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGHSt 28, 312 ff.; 32, 310 f.) immer wieder betont, dass die Äußerung, eine Straftat sei begrüßenswert, erwünscht, notwendig oder unvermeidbar, ohne eine Verknüpfung mit einer deutlichen, unmittelbaren Motivierung und einem appellativ-imperativen Erklärungscharakter zur Begehung einer zeitlich und örtlich bestimmten Straftat lediglich eine Befürwortung von Straftaten ist, die den Tatbestand des § 111 StGB nicht erfüllt (vgl. auch LK-Rosenau, § 111 Rdnr. 19).

  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Zwar kann nach Auffassung der Strafgerichte in der Bekundung von Ablehnung gegenüber ausländischen Bevölkerungsteilen eine strafbare Volksverhetzung etwa dann liegen, wenn für das angesprochene Publikum durch Beifügung des Hakenkreuzsymbols zu der Parole "Juden raus" eine Befürwortung der nationalsozialistischen Judenverfolgung oder vergleichbarer Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zum Ausdruck kommt (vgl. BGHSt 32, 310 ).
  • BGH, 28.07.2016 - 3 StR 149/16

    Keine ausschließliche Beweiskraft des Protokolls hinsichtlich der Gelegenheit des

  • BGH, 26.07.2017 - 3 StR 437/16

    Volksverhetzung (Auffordern zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen; Abgrenzung vom

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

  • OLG Hamm, 12.01.2010 - 2 Ss 451/09

    Aufforderung zur Begehung von Straftaten, tatsächliche Feststellungen,

  • OLG München, 09.02.2010 - 5St RR (II) 9/10

    Volksverhetzung durch Wahlplakat der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

  • OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - Ausweisung;

  • OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18

    Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung;

  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 388/00

    Keine Aufforderung zu Straftaten durch Aufruf gegen Kosovo-Einsatz

  • BayObLG, 31.01.1994 - 4St RR 209/93

    'Herr Asylbetrüger' II - § 130 StGB, Auslegung einer Äußerung

  • VGH Hessen, 04.01.2008 - 8 B 17/08

    Zur Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten hinsichtlich

  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 2 Ss 120/05

    Auslegung einer Erklärung; öffentliches Auffordern zur Straftaten, subjektiver

  • OLG Jena, 21.11.1994 - 1 Ss 71/93

    Öffentliche Aufforderung durch eine bestimmte Erklärung an die Motivation anderer

  • OLG Karlsruhe, 15.03.1988 - 4 Ss 214/87

    Volkszählung; Ordnungswidrigkeit; Mißachtung; Anordnung; Auskunft

  • KG, 29.06.2001 - 1 Ss 410/00

    Öffentliche Aufforderung zur Befehlsverweigerung im Zusammenhang mit dem

  • VG Gelsenkirchen, 18.05.2010 - 14 K 5459/08

    Auflage, Bestimmtheit, Fahnen, NPD, Nazijargon, öffentliche Sicherheit,

  • OLG Frankfurt, 17.12.2002 - 3 Ss 317/02

    Voraussetzungen des objektiven und subjektiven Tatbestandes der öffentlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 1 S 1250/11

    Zulässigkeit der Benutzung der Parole "Fremdarbeiterinvasion stoppen!" und von

  • OLG Hamm, 02.11.1994 - 4 Ss 491/94

    Volksverhetzung, Angriff auf die Menschenwürde, Berücksichtigung aller Umstände,

  • VG Berlin, 21.03.2007 - 1 A 212.06

    Zeigen von Symbolen einer islamistischen Organisation während einer Versammlung

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 13 ME 367/21

    Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresses durch

  • BayObLG, 17.08.1994 - 4St RR 105/94

    Volksverhetzung durch "Asylbetrüger"-Reime

  • KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98

    Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine

  • LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17

    "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"

  • VG Berlin, 25.10.2006 - 1 A 288.04

    Verbot des "Arabisch-Islamischen-Kongresses in Europa" im Oktober 2004 in Berlin

  • BGH, 28.09.1995 - StB 54/95

    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers - Inhaftierter Beschuldigter - Abschluß der

  • OLG Köln, 23.02.1988 - Ss 30/88

    Tatbestand einer öffentlichen Aufforderung zur Sachbeschädigung; Gebrauchswert

  • BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 1 Ss 215/05
  • BayObLG, 23.09.1993 - 2St RR 190/92
  • VG Berlin, 16.01.2009 - 1 L 11.09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen versammlungsrechtliche Auflagen

  • LG Koblenz, 18.04.1988 - 2 Qs 36/88
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 151/84

    Bildung einer terroristischen Vereinigung - Unterstützen oder Werben für eine

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 77/84

    Anforderungen an ein Unterstützen und Werben im Sinne des § 129a StGB -

  • KG, 27.12.2001 - 1 Ss 297/01
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