Rechtsprechung
| BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Frage der "Bereicherung durch die Tat" i.S. des § 41 StGB
- rechtsportal.de
StGB (1975) § 41
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bereicherung - Unmittelbarer Vermögensvorteil - Anderweitiger Vermögensvorteil - Zusätzliche Geldstrafe - Freiheitsstrafe - Mildernde Berücksichtigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 41
Papierfundstellen
- BGHSt 32, 60
- NJW 1984, 2170
- MDR 1983, 1035
- NStZ 1984, 19 (Ls.)
- StV 1983, 501
- JR 1984, 210
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.04.1976 - 3 StR 8/76
Strafbarkeit wegen fortgesetzter Steuerhinterziehung - Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83
Da die Strafkammer auch die übrigen Voraussetzungen des § 41 StGB ohne Rechtsverstoß bejaht hat, hatte sie unter Beachtung der allgemeinen Strafzumessungsgesichtspunkte (BGHSt 26, 325, 327) zu entscheiden, ob sie von der Möglichkeit, neben einer Freiheitsstrafe noch zusätzlich Geldstrafe zu verhängen, Gebrauch machen wollte.a) Die Strafkammer hat die Anwendung des § 41 StGB unter Beachtung des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift (BGHSt 26, 325, 330) in erster Linie mit dem bei der Tat offenbarten übersteigerten Gewinnstreben des Angeklagten und seinen auch jetzt noch guten wirtschaftlichen Verhältnissen begründet.
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83
Erst wenn sich ergibt, daß sie innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 StGB oder § 56 Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGHSt 29, 319, 321 mit zust. Anmerkung Bruns JR 1981, 335 ff.). - BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in …
Auszug aus BGH, 24.08.1983 - 3 StR 89/83
Die Strafkammer hat innerhalb des Spielraums, der ihr bei der Findung der schuldangemessenen Strafe eingeräumt ist, mit Recht die Wirkungen, die von den Sanktionen auf das künftige Leben des Angeklagten in der Gesellschaft, insbesondere auf seine berufliche Existenz, zu erwarten sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB ), maßgeblich berücksichtigt, ohne unvertretbar milde Strafen zu verhängen (vergleiche BGH NJW 1978, 174). - BGH, 18.10.1977 - 5 StR 291/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Betruges und wegen gemeinschaftlicher …
- BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03
Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben
Der Tatrichter hat zunächst die schuldangemessene Strafe zu finden; erst wenn sich ergibt, daß die der Schuld entsprechende Strafe innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGHSt 29, 319, 321; 32, 60, 65;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 29; BGH NStZ 2001, 311;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 815;… Häger in LK 11. Aufl. vor § 38 Rdn. 38). - BGH, 07.02.2012 - 1 StR 525/11
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
a) Der Tatrichter hat zunächst die schuldangemessene Strafe zu finden; erst wenn sich ergibt, dass die der Schuld entsprechende Strafe innerhalb der Grenzen des § 56 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB liegt, ist Raum für die Prüfung, ob auch die sonstigen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung gegeben sind (BGH, Urteil vom 17. September 1980 - 2 StR 355/80, BGHSt 29, 319, 321; BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65). - BGH, 14.03.2016 - 1 StR 337/15
Bankrott (Verheimlichen von Vermögensbestandteilen: Beendigung bei fortdauerndem …
Aufgrund ihres Ausnahmecharakters (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65 und vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 330 sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15) muss zwar die Entscheidung für die Kumulation von Geldstrafe und Freiheitsstrafe näher begründet werden, nicht aber die Nichtanwendung der Vorschrift des § 41 StGB.
- BGH, 25.10.2017 - 1 StR 339/16
BGH hebt Urteil bezüglich des Projekts "Hohe Düne" weitgehend auf
Die Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe nach § 41 StGB setzt voraus, dass sich der Angeklagte "durch die Tat bereichert oder zu bereichern versucht' hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66). - BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags …
Zwar soll durch die zusätzliche Geldstrafe "in geeigneten Fällen ... auch ermöglicht (werden), die Freiheitsstrafe niedriger zu halten" (vgl. BT-Drucks. IV/650 S. 172;… SSW-StGB/Claus, 5. Aufl., § 41 Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 67). - BGH, 13.03.2019 - 1 StR 367/18
Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Voraussetzungen; Anforderungen an die …
Die Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe darf dabei allerdings nicht allein deshalb vorgenommen werden, um die an sich gebotene höhere Freiheitsstrafe auf ein Maß herabsetzen zu können, das die Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung ermöglicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 2. Dezember 2004 - 3 StR 246/04, wistra 2005, 137 f.; vom 21. März 1985 - 4 StR 53/85, NJW 1985, 1719 und vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65).Angesichts ihres Ausnahmecharakters (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65 und vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 330 …sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15, BGHR StGB § 41 Bereicherung 2) muss zwar die Nichtanwendung der Vorschrift des § 41 StGB regelmäßig nicht näher begründet werden, wohl aber die Kumulation von Geldstrafe und Freiheitsstrafe (BGH…, Beschluss vom 14. März 2016 - 1 StR 337/15 Rn. 30, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 5).
Sodann hat in einem zweiten Schritt die wechselseitige Gewichtung der als Freiheitsstrafe bzw. als Geldstrafe zu verhängenden Teile des schuldangemessenen Strafmaßes nach den Grundsätzen des § 46 StGB zu erfolgen (…vgl. MüKo-StGB/Radtke, 3. Aufl., § 41 Rn. 37; vgl. auch BGH aaO, BGHSt 32, 60, 67).
Die zusätzliche Geldstrafe muss deshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe strafmildernd berücksichtigt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66 …sowie Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15 Rn. 7, BGHR StGB § 41 Bereicherung 2); § 41 StGB erlaubt keine Zusatzstrafe (BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 3 StR 176/14, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 4).
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 389/15
Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe (Voraussetzungen: …
Diese Argumentation zur Ablehnung der Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe, die im Übrigen nach der Vorschrift des § 41 StGB Ausnahmecharakter hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 65 und vom 28. April 1976 - 3 StR 8/76, BGHSt 26, 325, 330;… Stree/Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 41 Rn. 1;… Radtke in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 41 Rn. 32), hält rechtlicher Überprüfung nicht stand.Ein Bedürfnis für die Verhängung einer Geldstrafe neben einer Freiheitsstrafe wurde insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht gesehen, weil vermögende Täter häufig gerade gegenüber Geldstrafen besonders empfindlich seien (BT-Drucks. V/4095 S. 21 f.; siehe dazu auch BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 62).
Die zusätzliche Geldstrafe muss deshalb bei der Bemessung der Freiheitsstrafe strafmildernd berücksichtigt werden (siehe nur BGH, Urteil vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66).
- BGH, 27.11.2024 - 1 StR 473/23
Zusätzliche Geldstrafe neben Freiheitsstrafe (Zweck der Norm: Abschöpfung von …
(b) Die Gesetzesmaterialien legen nahe, dass die durch Art. 18 II Nr. 9 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469) in das StGB eingefügte Vorschrift des § 41 StGB ursprünglich geschaffen wurde, um insbesondere vermögende Täter aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität, deren leitendes Motiv eine persönliche Bereicherung war, empfindlich an ihrem Vermögen zu treffen, um ihnen so faktisch die Gewinne aus Straftaten zu entziehen; das Recht der Vermögensabschöpfung in seiner damaligen Form wurde zur Erreichung dieses Ziels als nicht ausreichend erachtet (vgl. zur Entstehungsgeschichte der Norm auch BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 62 f. …und vom 24. März 2022 - 3 StR 375/20, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 7 Rn. 106). - BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86
Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden
Denn die auf Täuschung angelegten falschen Angaben der Angeklagten gegenüber dem Finanzamt, durch die sie den wahren Sachverhalt verschleierten, schließen es aus, ihr Verhalten lediglich als für sich straffreien Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) zu werten (vgl. BFH wistra 1983, 202; BGH NStZ 1982, 206; BGHSt 32, 60, 64 [BGH 24.08.1983 - 3 StR 89/83];… Franzen/Gast/Samson, Steuerstrafrecht 3. Aufl. § 370 AO Rdn. 105;… Klein/Orlopp AO 3. Aufl. § 42 Anm. 6). - BGH, 17.04.2025 - 3 StR 405/24
Einziehung von Taterträgen; Geldstrafe neben Freiheitsstrafe; Beschränkung der …
Rn. 14 Daneben bietet § 41 StGB nach dem gesetzgeberischen Willen "in geeigneten Fällen" die Möglichkeit, "die Freiheitsstrafe niedriger zu halten und auf diese Weise zu einem angemessenen Ausgleich für die Schuld des Täters zu gelangen" (BT-Drucks. IV/650 S. 172; dazu BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 66 f.;… vom 24. März 2022 - 3 StR 375/20, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 7 Rn. 106).Rn. 20 In dem Zweiten Schriftlichen Bericht des Sonderausschusses des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform vom 23. April 1969 wurde die Notwendigkeit des § 41 StGB damit begründet, dass insbesondere im Rahmen der Wirtschaftskriminalität ein Bedürfnis dafür bestehe, vermögende Täter nicht nur mit einer Freiheitsstrafe, sondern daneben auch noch mit einer Geldstrafe zu bedrohen, weil "nicht immer im Wege der Einziehung und des Verfalls auf das Vermögen solcher Täter Zugriff genommen werden" könne, "derartige Täter aber häufig gerade Geldstrafen gegenüber besonders empfindlich" seien (BT-Drucks. V/4095 S. 21 f.; dazu BGH, Urteile vom 24. August 1983 - 3 StR 89/83, BGHSt 32, 60, 62;… vom 8. September 1992 - 1 StR 118/92, BGHR StGB § 41 Geldstrafe 1; zweifelnd BGH…, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 389/15, BGHR StGB § 41 Bereicherung 2 Rn. 5 ff.).
- BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18
Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge …
- BGH, 08.02.1995 - 5 StR 663/94
Vermögensstrafe I
- BGH, 20.05.2003 - 5 StR 592/02
Urteil gegen ehemaligen Zittauer Chefarzt rechtskräftig
- BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04
Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung; …
- OLG Celle, 18.06.2008 - 32 Ss 77/08
Erlass eines Strafbefehls wegen Kennzeichenverletzung; Verhältnis zwischen der …
- BGH, 21.03.1985 - 4 StR 53/85
Strafaussetzung bei Verhängung einer Freiheitsstrafe neben einer Geldstrafe
- BGH, 15.11.2002 - 2 StR 302/02
Verfassungswidrigkeit der Vermögensstrafe (Bestimmtheitsgrundsatz); …
- BGH, 20.04.1999 - 5 StR 604/98
Strafzumessung; Verständigungen; Deal; Gemeinschaftlich begangene …
- BGH, 13.03.2012 - 5 StR 411/11
Subventionsbetrug (Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens von …
- BGH, 27.06.1990 - 3 StR 169/90
Absehen der Einbeziehung einer Geldstrafe in eine zu bildende …
- BGH, 18.08.1992 - 4 StR 306/92
Feststellung des Gesamtvorsatzes bei langjähriger betrügerischer quartalsweiser …
- BGH, 01.12.2005 - 3 StR 404/05
Verhängung von Geld- neben Freiheitsstrafe; Beschwer
- BGH, 06.11.1990 - 1 StR 718/89
Ablehnung eines Beweismittels wegen Bedeutungslosigkeit - Betrug durch …
- BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88
Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer …
- BGH, 17.09.1997 - 2 StR 317/97
- BGH, 24.08.1993 - 5 StR 229/93
Zulässigkeit der Verbindung von Freiheitsstrafe und Geldstrafe - Überprüfbarkeit …
- BGH, 04.10.1989 - 2 StR 261/89
Strafschärfung aus generalpräventiven Gründen nur im Rahmen der …
- OLG Karlsruhe, 10.05.1996 - 1 Ss 42/96
- LG Oldenburg, 12.09.2023 - 2 KLs 75/22
Verurteilung wegen mehrfacher Steuerhinterziehung
- LG Münster, 21.06.2018 - 20 KLs 1/18
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