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Rechtsprechung
   BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,960
BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85 (https://dejure.org/1985,960)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85 (https://dejure.org/1985,960)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85 (https://dejure.org/1985,960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder an Bedrohungen von Menschen mit Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge heraus - Ausschreitungen von Mitgliedern der Menge innerhalb einer ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Begriff der Menschenmenge beim Tatbestand des Landfriedensbruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 125

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 306
  • NJW 1986, 1116
  • MDR 1985, 1042
  • NStZ 1986, 70
  • StV 1985, 455
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 125 StGB ist, daß aus einer Menschenmenge Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit begangen werden (vgl. BGHSt 32, 165, 178 [BGH 23.11.1983 - 3 StR 256/83 S]; BGH NStZ 1984, 549).

    Davon geht § 125 StGB n.F. nicht mehr aus (BGHSt 32, 165, 178) [BGH 23.11.1983 - 3 StR 256/83 S].

  • RG, 09.09.1926 - III 670/26

    1. Unter welchen Voraussetzungen können räumlich getrennt zusammenwirkende …

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Bis zum Inkrafttreten des § 125 StGB in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 20. Mai 1970 (BGBl. I S. 505) konnte Täter eines Landfriedensbruchs nur sein, wer sich einer solchen Menschenmenge räumlich anschloß (RGSt 60, 331; OGHSt 2, 209, 212).

    Voraussetzung ist aber, daß die Personen einen solchen räumlichen Zusammenhang herstellen, daß bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes entsteht (RGSt 60, 331; OGHSt 2, 209, 211; 364, 366).

  • BGH, 08.08.1984 - 3 StR 320/84

    Zuständigkeit bei der sofortigen Beschwerde des Angeklagten gegen die Versagung …

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Voraussetzung der Strafbarkeit nach § 125 StGB ist, daß aus einer Menschenmenge Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit begangen werden (vgl. BGHSt 32, 165, 178 [BGH 23.11.1983 - 3 StR 256/83 S]; BGH NStZ 1984, 549).
  • BGH, 10.04.1979 - 4 StR 87/79

    Fortbestehen von Nebenstrafen, Nebenfolgen und Maßnahmen bei Aufhebung der …

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Davon unberührt ist die Anordnung der Sperrfrist zur Entziehung der Fahrerlaubnis; sie beruht auf bestehenbleibenden Verurteilungen und kann deshalb trotz Wegfalls der Gesamtstrafe aufrechterhalten bleiben (BGH NJW 1979, 2113; BGH, Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 515/79).
  • BGH, 11.03.1958 - 5 StR 620/57

    Strafrechtliche Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs in Tateinheit mit …

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß 20 bis 25 Personen, von denen einzelne während eines 20 bis 30 Minuten dauernden Überfalles hinzu kommen und einzelne weggehen, eine solche Menschenmenge bilden (BGH, Urteil vom 11. März 1958 - 5 StR 620/57;… vgl. auch von Bubnoff in LK a.a.O. § 125 Rdn. 9 m. Nachweisen).
  • BGH, 11.02.1980 - 3 StR 515/79

    Aufhebung der Strafzumessung bei Ausnahme eines Teils der Taten von der …

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Davon unberührt ist die Anordnung der Sperrfrist zur Entziehung der Fahrerlaubnis; sie beruht auf bestehenbleibenden Verurteilungen und kann deshalb trotz Wegfalls der Gesamtstrafe aufrechterhalten bleiben (BGH NJW 1979, 2113; BGH, Beschluß vom 11. Februar 1980 - 3 StR 515/79).
  • RG, 12.03.1907 - II 1112/06

    Unter welchen Voraussetzungen ist eine Mehrheit von Personen eine Menschenmenge …

    Auszug aus BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85
    Der Begriff der Menschenmenge bezeichnet eine nicht notwendigerweise ungezählte, aber doch so große Personenmehrheit, daß die Zahl nicht sofort überschaubar ist (RGSt 40, 76).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau …

    Im Zeitpunkt der Gewalttätigkeiten bildete hier die Menge nicht nur die Kulisse für das aggressive Vorgehen einzelner (vgl. hierzu BGHSt 33, 306, 309).
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 414/16

    Landfriedensbruch (keine täterschaftliche Begehung von Gewalttätigkeiten …

    Für eine Teilnahme an den Gewalttätigkeiten kommt es bei Geltung der allgemeinen Zurechnungsregeln nicht zwingend darauf an, dass der Teilnehmer seine Teilnahmehandlung zur Zeit seiner Zugehörigkeit zu der Menschenmenge oder zur Zeit der Ausführung der Gewalttätigkeiten aus dieser Menge heraus vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 307;… SSW/Fahl, aaO § 125 Rn. 7;… MüKo/Schäfer, StGB, 3. Aufl., § 125 Rn. 29).
  • BGH, 07.05.2019 - AK 13/19

    Terroristische Vereinigung (Revolution Chemnitz; Vereinigungsbegriff; …

    Wesentlich ist, dass die Personen einen räumlichen Zusammenhang herstellen, so dass bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 308).
  • OLG Hamm, 27.04.1995 - 2 Ss 365/95

    Nötigung, Nötigungsmittel, Drohung mit einem empfindlichen Übel, Drohung mit …

    Ausschreitungen, die innerhalb der Menge ausgetragen werden, sind von § 125 StGB nicht erfaßt (vgl. BGHSt 33, 306 ff;… Schönke/Schröder-Lenckner, a.a.O., § 125 Rdn. 10).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff; …

    Wesentlich ist, dass die Personen einen räumlichen Zusammenhang herstellen, so dass bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes entsteht (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 308).

    Eine Ansammlung von 15 bis 20 Personen kann eine solche Menschenmenge sein (BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, aaO), wobei dies keine Festlegung einer Untergrenze bedeutet.

  • OLG Zweibrücken, 06.07.2021 - 1 OLG 2 Ss 38/21

    Feststellung der Zielrichtung von Fußballfan-Handlungen für Landfriedensbruch

    Rn. 15 Hierzu bedarf es einer Auseinandersetzung damit, inwieweit die Gewalthandlungen von bzw. aus einer Menschenmenge heraus mit vereinten Kräften begangen wurden, oder ob die Menschenmenge nicht lediglich "Kulisse" der von einzelnen Personen vorgenommenen Handlungen war (vgl. etwa BGH, Urteil vom 29.08.1985 - 4 StR 397/85, juris, Rn. 5; BGH…, Urteil vom 20.07.1995 - 1 StR 126/95, juris, Rn. 24; OLG Hamm…, Beschluss vom 10.12.2012 - III-3 RVs 89/12, juris, Rn. 13; OLG Köln, Urteil vom 12.11.1996 - Ss 491/96, NStZ-RR 1997, 234, 235; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 09.05.2012 - III-3 RVs 45/12, juris, Rn. 5).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Benedikt Härlin

    Landfriedensbruch nach den §§ 125, 125 a StGB setzt aber voraus, daß die Gewalttätigkeiten "aus einer Menschenmenge ... mit vereinten Kräften begangen" werden (vgl. hierzu BGHSt 33, 306, 308).
  • BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94

    Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des …

    Wesentlich ist, daß die Personen einen solchen räumlichen Zusammenhang herstellen, daß bei Außenstehenden die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes.entsteht (vgl. BGHSt 33, 306, 308 m.w.N.;… BGHR StGB § 125 Abs. 1 Menschenmenge 1).

    Zur Neufassung des § 125 StGB hat der Bundesgerichtshof in BGHSt 33, 306 eine Ansammlung von 15 bis 20 Personen ausreichen lassen.

  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20

    Mittäterschaft (keine Mitwirkung am Kerngeschehen: Vorbereitungs- und …

    Sie haben damit einen räumlichen Zusammenhang hergestellt, der bei den Mitarbeitern und Gästen der dortigen Gaststätten sowie bei Passanten, an denen sie auf dem Weg zu ihrem Ziel vorbeikamen, die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 308 mwN) entstehen ließ.
  • BGH, 19.01.2017 - 4 StR 443/16

    Umfang der Urteilsaufhebung durch das Revisionsgericht (horizontale Rechtskraft …

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn neben der Strafe Sicherungsmaßregeln nach §§ 63 ff. StGB angeordnet worden sind (BGH, Urteil vom 29. August 1984 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 310 (Entziehung der Fahrerlaubnis); Beschluss vom 4. August 1982 - 3 StR 206/82, NStZ 1982, 483 (Maßregel nach § 63 StGB);… Meyer-Goßner aaO, § 353 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.05.1993 - 4 StR 187/93

    Menschenmenge im Sinne des § 125 Strafgesetzbuch (StGB) - Gefährdung der …

  • OLG Köln, 12.11.1996 - Ss 491/96
  • BayObLG, 22.11.2023 - 202 StRR 86/23

    Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung und Strafzumessungsfehler bei …

  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 536/98

    Konkurrenzen (Tateinheit) bei gleichzeitigem Besitz mehrerer Waffen

  • OLG Naumburg, 21.03.2000 - 2 Ss 509/99

    Zeckenkneipe - §§ 125, 27 StGB, psychische Beihilfe zum Landfriedensbruch

  • AG Berlin-Tiergarten, 03.07.1987 - 2 P Js 243/87

    Sachbeschädigung im Rahmen von sogenannten 1. Mai-Krawallen in Berlin; …

  • LG Trier, 31.01.2024 - 2a KLs 8015 Js 6592/23
  • BGH, 20.05.1998 - 2 StR 126/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Erhebliche Verminderung der …

  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 534/85

    Abgrenzung von versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung - Abgrenzung von …

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