Rechtsprechung
| BGH, 03.12.1992 - StB 6/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 359 Nr. 5 StPO; § 361 StPO; § 371 StPO
Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren (Rehabilitation; Rechtsfehler prinzipiell keine Wiederaufnahmegründe); Verfahren vor dem Reichsgericht wegen Verrat militärischer Geheimnisse durch Carl von Ossietzky - Wolters Kluwer
Wiederaufnahmeverfahren - Beweismittel - Tatsachen
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Wiederaufnahmeverfahren C. v. Ossietzky
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 259 Nr. 5
Beibringen neuer Tatsachen und Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren - Karl v. Ossietzky
Besprechungen u.ä.
- nomos.de
(Entscheidungsbesprechung)
Windiges aus der deutschen Rechtsprechung - Der Ossietzky-Beschluß des Bundesgerichtshofes (Ivo Heiliger)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Carl von Ossietzky
Verfahrensgang
- RG, 23.11.1931 - 7 J 35/29
- KG, 11.07.1991 - 1 AR 356/90
- BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Papierfundstellen
- BGHSt 39, 75
- NJW 1993, 1481
- MDR 1993, 167
- NStZ 1993, 502
- NJ 1993, 231
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (9)
- BGH, 02.05.1983 - 3 ARs 4/83
Reichstagsbrand
Auszug aus BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Die Möglichkeit einer Entscheidung nach einem Gesetz zur Wiedergutmachung erlittenen Unrechts (vgl. BGHSt 31, 365, 368) oder aufgrund eines strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (vgl. Erstes SED- Unrechtsbereinigungsgesetz vom 29. Oktober 1992, BGBl. I 1814) besteht nicht.Insofern ergeben die mit der Beschwerde nicht angegriffenen Darlegungen des Kammergerichts mit Recht, daß ein weiterer Sachverständiger als solcher grundsätzlich kein neues Beweismittel ist, selbst wenn er zu anderen Schlußfolgerungen oder anderen Bewertungen gelangt (vgl. BGHSt 31, 365, 370;… Kleinknecht/Meyer aaO Rdn. 35).
Zu einer solchen Prüfung ist, anders als die Antragstellerin meint, auch die Vorlage des neuen Gutachtens im Wiederaufnahmeverfahren notwendig (BGHSt 31, 365, 370;… Meyer- Goßner in KK § 359 Rdn. 27;… auch Gössel in LR § 359 Rdn. 170 fordert die Darlegung der Umstände zur Prüfung der Geeignetheit des Gutachtens zur Erreichung des Wiederaufnahmezieles).
- BGH, 07.07.1976 - StB 11/74
Auszug aus BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Rn. 21 Nach allem sind die angeführten Beweismittel unter Berücksichtigung der in Betracht kommenden Anknüpfungstatsachen nicht im Sinne des § 368 StPO geeignet, die behauptete neue Tatsache nachzuweisen (vgl. auch BGH JR 1977, 217, 218).Das Beweismittel ist bereits im Zulassungsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, ohne daß in entsprechender Anwendung des § 244 StPO der Wiederaufnahmeantrag wie ein "nachgeschobener Beweisantrag" behandelt werden kann (BGHSt 17, 303, 304; BGH JR 1977, 217; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496;… Meyer-Goßner in KK § 368 Rdn. 5).
- RG, 14.03.1928 - 7 J 63/25
Ponton-Prozess
Auszug aus BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts schloß die Rechtswidrigkeit der geheimgehaltenen Vorgänge die Geheimniseigenschaft nicht aus (RGSt 61, 150; 62, 65, 67 gerade zu den Bestimmungen des Versailler Vertrages und Art. 4 Weimarer Reichsverfassung).
- BGH, 18.01.1963 - 4 StR 385/62
Entscheidung des Revisionsgerichts in eigener Verantwortung über das Vorliegen …
Auszug aus BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung muß das Wiederaufnahmegericht die Geeignetheit des Wiederaufnahmevorbringens unter Zugrundelegung des Standpunktes und nach der Rechtsauffassung des Gerichts beurteilen, das den Angeklagten verurteilt hat (BGHSt 18, 225, 226;… Meyer-Goßner in KK § 368 Rdn. 10;… Gössel in LR § 359 Rdn. 143). - RG, 10.01.1927 - III 967/26
Liegt die Frage, ob ein Gegenstand oder eine Nachricht im Interesse der …
- BVerfG, 06.11.1974 - 2 BvR 407/74
Auszug aus BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Denn es müssen die beiden aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten widerstreitenden Grundsätze der Gerechtigkeit im Einzelfall einerseits und des rechtskräftigen und damit endgültigen Abschlusses eines Verfahrens andererseits in Einklang gebracht werden (BVerfG MDR 1975, 468, 469). - BGH, 19.06.1962 - 5 StR 189/62
Auszug aus BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Das Beweismittel ist bereits im Zulassungsverfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, ohne daß in entsprechender Anwendung des § 244 StPO der Wiederaufnahmeantrag wie ein "nachgeschobener Beweisantrag" behandelt werden kann (BGHSt 17, 303, 304; BGH JR 1977, 217; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 496;… Meyer-Goßner in KK § 368 Rdn. 5). - BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61
Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe
Auszug aus BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Rn. 13 Allein eine Veränderung der rechtlichen Bewertung des Sachverhalts durch Wegfall oder Änderung des angewendeten Gesetzes oder durch einen Wandel der Rechtsprechung ist keine neue Tatsache im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO (BVerfGE 12, 338, 340;… Gössel in LR § 359 Rdn. 66;… Meyer-Goßner in KK § 359 Rdn. 18;… Kleinknecht/Meyer § 359 Rdn. 24). - KG, 11.07.1991 - 1 AR 356/90
Antrag auf Wiederaufnahme eines Strafverfahrens; Zuständigkeit für die …
Auszug aus BGH, 03.12.1992 - StB 6/92
Rn. 4 Das Kammergericht hat durch Beschluß vom 11. Juli 1991 den Antrag auf Wiederaufnahme als unzulässig verworfen, weil die Antragstellerin keinen gesetzlichen Wiederaufnahmegrund geltend gemacht und kein geeignetes Beweismittel angeführt habe (JR 1991, 479).
- BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
a) Ende 1992 scheiterte im Fall des 1938 in einem Konzentrationslager verstorbenen Journalisten Carl von Ossietzky die von dessen Tochter beantragte Wiederaufnahme des Strafverfahrens, das 1931 mit einer Verurteilung von Ossietzkys durch das Reichsgericht wegen Landesverrats geendet hatte (vgl. BGHSt 39, 75). - LG München I, 12.08.2022 - 1 Ks 121 Js 158369/19
"Badewannenmord" wird wiederaufgenommen: Zweifel an der Schuld nach 13 Jahren …
Hat das erkennende Gericht zu einer Beweisfrage bereits einen Sachverständigen gehört, ist allein die Benennung eines anderen Sachverständigen kein neues Beweismittel, wenn er lediglich auf Grundlage derselben Anknüpfungstatsachen und desselben Erfahrungswissens zu anderen Ergebnissen kommt (BGHSt 31, 365; BGHSt 39, 75;… Karlsruher Kommentar / Schmidt StPO § 359 Rn. 26;… Meyer-Goßner / Schmitt StPO § 359 Rn. 35;… aA Münchener Kommentar / Engländer / Zimmermann StPO § 359 Rn. 52;… Löwe / Rosenberg / Gössel StPO § 359 Rn. 113;… Beck"scher Onlinekommentar / Singelnstein StPO § 359 Rn. 29, die aber auf Ebene der Geeignetheit vergleichbare Einschränkungen annehmen;… zutreffend zur geringen Bedeutung des Streits auch Eisenberg, Beweisrecht der StPO Rn. 447).Ein neues Beweismittel ist der Sachverständige in diesen Fällen erst, wenn er über überlegene Forschungsmittel verfügt, insbesondere über neue wissenschaftliche Erkenntnisse, oder er einem anderen Fachgebiet angehört als der bisher zu der Beweisfrage gehörte Sachverständige, jedenfalls wenn dieses Fachgebiet ihm spezielles, für die Beantwortung der Beweisfrage relevantes Erfahrungswissen vermittelt (…Karlsruher Kommentar / Schmidt aaO;… Meyer-Goßner / Schmitt aaO; BGH NStZ 1993, 502).
- BGH, 09.06.2026 - StB 20/26
Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil …
Denn es müssen die beiden aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten widerstreitenden Grundsätze der Gerechtigkeit im Einzelfall einerseits und des rechtskräftigen und damit endgültigen Abschlusses eines Verfahrens andererseits in Einklang gebracht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 78).Rn. 23 a) Ein weiterer Sachverständiger als solcher beziehungsweise dessen Gutachten ist angesichts Austauschbarkeit von Sachverständigen grundsätzlich kein neues Beweismittel, selbst wenn er zu anderen Schlussfolgerungen oder anderen Bewertungen gelangt als der Sachverständige, den das Gericht herangezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 83 f.; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 359 Rn. 35).
Ein weiterer Sachverständiger kann jedoch ein neues Beweismittel sein, wenn er einem anderen Fachgebiet als der frühere Sachverständige angehört, auf anderes Erfahrungswissen zurückgreifen kann oder über Forschungsmittel verfügt, die denen des Erstgutachtens überlegen sind (KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 359 Rn. 35; s. ferner BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84).
Vielmehr ist zudem erforderlich, dass das neue Gutachten geeignet ist, allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen zur Freisprechung des Verurteilten, in Anwendung eines milderen Strafgesetzes zu einer geringeren Bestrafung oder zu einer wesentlich anderen Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu führen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10), also neben der Neuheit des Beweismittels auch dessen Geeignetheit als zentrales Element für die Zulässigkeit eines jeden Wiederaufnahmeantrages (…vgl. KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 359 Rn. 26) bejaht werden kann.
Eine Beweiserhebung durch einen solchen weiteren Sachverständigen muss mithin für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheinen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 10).
Für die Prüfung der Erheblichkeit ist die Vorlage des neuen Gutachtens im Wiederaufnahmeverfahren notwendig (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146, 147;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 359 Rn. 27).
Vielmehr ist das neue Beweismittel oder die neue Tatsache bereits in diesem Verfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736;… BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1999 - StB 4/99, BGHR StPO § 359 Neue Tatsache 7 mwN; vom 13. Januar 1999 - StB 13/98, BeckRS 1999, 30041780; vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84 f.; vom 19. Juni 1962 - 5 StR 189/62, BGHSt 17, 303, 304; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… MüKoStPO/Engländer/Zimmermann, 2. Aufl., § 359 Rn. 28 ff.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 9).
Das Wiederaufnahmevorbringen ist mithin gedanklich in das Beweisgebäude des früheren gerichtlichen Erkenntnisses einzufügen, und zwar unter Zugrundelegung des Standpunktes und der Rechtsauffassung des damaligen Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85 f.; Urteil vom 18. Januar 1963 - 4 StR 385/62, BGHSt 18, 225, 226; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Der Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo) findet insofern keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 10).
- BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer …
Rn. 28 Das nachträglich ausgesprochene Verwertungsverbot ist eine sogenannte Rechtstatsache, weil es lediglich die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts betrifft und eine Rechtsfolge setzt (BGHSt 39, 75, 79 f.). - BGH, 09.06.2026 - StB 35/26
Sofortige Beschwerde eines Verurteilten gegen die Verwerfung seines Antrages auf …
Vielmehr ist das neue Beweismittel oder die neue Tatsache bereits in diesem Verfahren auf seinen Beweiswert zu überprüfen, soweit das ohne förmliche Beweisaufnahme möglich ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 45; vom 15. Februar 1993 - 2 BvR 1746/91, NJW 1993, 2735, 2736;… BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1999 - StB 4/99, BGHR StPO § 359 Neue Tatsache 7 mwN; vom 13. Januar 1999 - StB 13/98, BeckRS 1999, 30041780; vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 84 f.; vom 19. Juni 1962 - 5 StR 189/62, BGHSt 17, 303, 304; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51;… MüKoStPO/Engländer/Zimmermann, 2. Aufl., § 359 Rn. 28 ff.;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 9).Das Wiederaufnahmevorbringen ist mithin gedanklich in das Beweisgebäude des früheren gerichtlichen Erkenntnisses einzufügen, und zwar unter Zugrundelegung des Standpunktes und der Rechtsauffassung des damaligen Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85 f.; Urteil vom 18. Januar 1963 - 4 StR 385/62, BGHSt 18, 225, 226; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 13. März 2025 - 2 Ws 144/24, NStZ 2026, 261 Rn. 15; OLG Köln…, Beschluss vom 25. März 2026 - 3 Ws 66/25, juris Rn. 51).
Der Zweifelsgrundsatz (in dubio pro reo) findet insofern keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 85; KG, Beschluss vom 6. Oktober 2023 - 2 Ws 79/23, StraFo 2024, 146;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 69. Aufl., § 368 Rn. 10).
- BGH, 20.12.2002 - StB 15/02
BGH erklärt Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Völkermordes teilweise für …
Da die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den angeblichen Tatzeugen wegen dessen unbekannten Aufenthalts derzeit nicht möglich ist, steht das Fehlen der nach § 364 Satz 1 Halbs. 1 StPO grundsätzlich erforderlichen rechtskräftigen Verurteilung des Zeugen der Zulässigkeit der Wiederaufnahme nicht entgegen (§ 364 Satz 1 2. Halbs.; vgl. BGHSt 39, 75, 86;… OLG Düsseldorf GA 1980, 393, 396). - OLG Köln, 25.03.2026 - 3 Ws 66/25
Steuerhinterziehung durch sog. Cum/Ex-Geschäfte (hier: Leerverkaufsgeschäfte); …
Allein die schlichte Behauptung einer neuen Tatsache, die geeignet ist, das Urteil zu Fall zu bringen, genügt nicht den Anforderungen, die an einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, NJW 1993, 1481, 1483).Rn. 54 (b) Ob die neuen Tatsachen oder Beweismittel für das Wiederaufnahmeverfahren erheblich bzw. geeignet sind, die Freisprechung des Verurteilten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung zu begründen, ist von dem den Wiederaufnahmeantrag prüfenden Gericht aufgrund einer hypothetischen Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen, wobei dieses an die Rechtsauffassung des erkennenden Gerichts gebunden ist (BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 86; KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 368 Rn. 14).
Unter dieser Prämisse ist - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschlüsse vom 30.04.1993 - 2 BvR 525/93, NJW 1994, 510; vom 16.05.2007 - 2 BvR 93/07, juris Rn. 37) - vom Standpunkt des erkennenden Gerichts - hier des Landgerichts Bonn - zu prüfen, ob dessen Urteil bei Berücksichtigung der neuen Beweise anders ausgefallen wäre (BGH, Beschluss vom 03.12.1992 - StB 6/92, BGHSt 39, 75, 86; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13.03.2025 - 2 Ws 144/24 (2), juris Rn. 15;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 368 Rn. 9).
- BVerfG, 19.07.2002 - 2 BvR 18/02
Wiederaufnahme eines durch Strafbefehl abgeschlossenen Strafverfahrens
Rn. 18 Nach der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Ansicht ist im Aditionsverfahren vom Standpunkt des erkennenden Gerichts aus (BGHSt 39, 75 m.w.N.) zu prüfen, ob dessen Entscheidung bei Berücksichtigung der neuen Beweise anders ausgefallen wäre.Dabei schließt das Zulassungsverfahren eine Wahrscheinlichkeitsprognose ein (BGHSt 39, 75 ).
Mit Ausnahme des Falles der Mitwirkung eines unredlichen Richters (§ 359 Nr. 3 StPO) kann die auf falscher Rechtsauffassung beruhende "noch so falsche Entscheidung" nur bei Unrichtigkeit des der fehlerhaften Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalts beseitigt werden (BGHSt 39, 75 m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 21.12.2005 - 1 Ws 29/05
Wiederaufnahmeverfahren: Voraussetzungen bei Benennung eines Sachverständigen als …
Ein Sachverständiger ist danach nur dann ein " neues Beweismittel " im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, wenn mit dem Wiederaufnahmeantrag geltend gemacht wird, die Sachkunde des früheren Gutachters sei unzureichend, sein Gutachten sei von unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausgegangen, sein Gutachten sei widersprüchlich, der neue Gutachter verfüge über überlegene Forschungsmittel oder er bringe in seinem (vorzulegenden schriftlichen) Gutachten neue Anknüpfungstatsachen, welche dem bisherigen Gutachten dem Boden entzögen (…Meyer-Goßner, StPO, § 359 Rdnr. 35;… KK-Schmidt, StPO, § 359 Rdnr. 26;… Pfeiffer, StPO, § 359 Rdnr. 10; Senatsbeschl. vom 26.6.1992 - 1 Ws 105/91 - und vom 13.7.1966 -NJW 66, 2423; BGH NStZ 93, 502;…OLG Koblenz a.a.O., HansOLG Hamburg JR 00, 380; OLG Düsseldorf NStZ 87,245; OLG Karlsruhe MDR 72, 800; a.A.HK-Krehl,StPO, § 359 Rdnr.174; KMR-Eschelbach § 359 Rdnr.174;… Loewe/Rosenberg-Gössel, StPO, § 359, Rdnr. 119, die die Ansicht vertreten, dass ein bisher nicht gehörter Sachverständiger grundsätzlich ein neues Beweismittel ist, was jedoch im Ergebnis ohne Konsequenz bleibt, da nur unter den genannten Voraussetzungen die Geeignetheit des Beweismittels bejaht wird).Dementsprechend genügt es nicht, wenn der im Wiederaufnahmeverfahren benannte weitere Sachverständige lediglich aufgrund der gleichen Anknüpfungstatsachen zu anderen Schlussfolgerungen kommt (BGHSt 31, 365, 370; 39, 75, 84).
Der Zulässigkeit des Antrags steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BGH (BGH NStZ 93, 502, 504) die Vorlage des Gutachtens des weiteren Sachverständigen erforderlich ist.
- KG, 06.10.2023 - 2 Ws 79/23
Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Beweismittel
Vor allem reicht es in der Regel nicht, dass der Antragsteller sich darauf beruft, dass der weitere Sachverständige zu anderen Schlussfolgerungen oder zu einer anderen Bewertung gelangen wird, als ein in dem abgeschlossenen Verfahren gehörter Sachverständiger (vgl. BGH NStZ 1993, 502 mwN; Hans. OLG, Beschluss vom 18. Oktober 1999 - 2 Ws 136/99 - juris, mwN;… ablehnend Tiemann in KK-StPO 9. Aufl, § 359 Rn. 26 mwN).Rn. 23 4. Darüber hinaus wird das Anliegen des Verurteilten, das Verfahren aus den Gründen des § 359 Nr. 5 StPO wieder aufnehmen zu lassen, den Anforderungen des Bundesgerichtshofs dahingehend nicht gerecht, dass nach seiner ständigen Rechtsprechung eine Beweiserhebung durch einen weiteren Sachverständigen für die entscheidungserhebliche Frage erfolgversprechend erscheinen muss (vgl. BGH NStZ 1993, 502; BGHSt 31, 365).
- VG Berlin, 17.01.2018 - 14 K 176.15
Widerruf einer Approbation als Arzt
- OVG Niedersachsen, 14.11.2012 - 19 LD 10/10
Anforderungen an die Begründung eines Wiederaufnahmeantrags für ein …
- LG Stuttgart, 09.06.2008 - 19 Qs 41/08
Nichteinlegung eines Einspruchs im Bußgeldverfahren: Erweiterte Darlegungslast …
- OLG Hamm, 24.01.2002 - 2 Ws 7/02
Wiederaufnahmeverfahren, Sachverständiger als neues Beweismittel, neue …
- BGH, 28.11.1996 - StB 13/96
Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches …
- LG Saarbrücken, 20.08.2013 - 2 Ks 1/13
Wiederaufnahme des Verfahrens: Würdigung der Aussage eines neuen Zeugen; mögliche …
- OLG Saarbrücken, 08.10.2024 - 1 Ws 200/24
Beschwer des Verurteilten bei Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft zu …
- OLG Zweibrücken, 14.09.2009 - 1 Ws 108/09
Steuerstrafverfahren: Wiederaufnahme auf Grund einer vom Strafurteil abweichenden …
- OLG Stuttgart, 01.03.2004 - 2 Ws 225/03
Strafverfahren: Unzulässigkeit eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens
- OLG Karlsruhe, 09.08.2004 - 3 Ws 182/04
Keine Wiederaufnahme nach Entscheidung des EuGH betreffend die Fahrerlaubnis in …
- OLG Frankfurt, 21.05.2008 - 3 Ws 344/08
Unterbringung: Erledigterklärung bei Fehleinweisung in ein psychiatrisches …
- AG Köln, 02.03.2017 - 817 OWi 91/17
Aufschub der Vollstreckung des Fahrverbots ; Statthaftigkeit des Antrags auf …
- BGH, 23.04.1993 - 3 StR 138/93
Einhaltung der Mindestanforderungen an Urteilsgründe, welche einen bestimmten …
- OLG Frankfurt, 14.10.2010 - 3 Ws 970/10
Unterbringung: Erledigterklärung einer aus Rechtsgründen erfolgten Fehleinweisung …
- OLG Hamburg, 29.03.2004 - 2 Ws 4/04
Vorläufige Aufhebung der Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis nur aufgrund …
- OLG Frankfurt, 22.10.2002 - 3 Ws 557/02
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus - "Beruhen" auf Fehldiagnose
- OLG Brandenburg, 13.03.2025 - 2 Ws 144/24
Wiederaufnahme des Verfahrens wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes
- LG Saarbrücken, 02.12.2019 - 8 Qs 71/19
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Ermächtigung des …
- LG Karlsruhe, 25.08.2008 - 3 Qs 70/08
Wiederaufnahmeverfahren: Erforderlichkeit des konkreten Vorbringens einer neuen …
- OLG Hamm, 10.10.2000 - 4 Ws 359/00
Wiederaufnahme des Verfahrens, Wiederaufnahmeverfahren, neues Beweismittel, neues …
- LG Mannheim, 10.09.2019 - 23 KLs 618 Js 9394/19
Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach Feststellung einer …
- OLG Hamm, 09.11.2000 - 1 Ws 332/00
Wiederaufnahme des Verfahrens, neues Sachverständigengutachten, neuer …
- OLG Hamm, 09.05.2000 - 4 Ws 204/00
Wiederaufnahmeverfahren, Änderung des Gesetzes, Sicherungsverwahrung
- OLG Düsseldorf, 15.12.1998 - 1 Ws 829/98
- KG, 02.10.2001 - 5 Ws 645/01
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