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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,817
BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92 (https://dejure.org/1993,817)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - 3 StR 356/92 (https://dejure.org/1993,817)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 3 StR 356/92 (https://dejure.org/1993,817)
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Bordell-Krieg

§ 240, § 32, § 34 StGB, Verwerflichkeit;

§ 212 StGB, § 32, § 33 StGB, angekündigter Angriff, planmäßiges Sicheinlassen

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 33 StGB; § 240 StGB
    Kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines vorherangekündigten Angriffs unter Übergehung der erreichbaren Polizei (intensiver Notwehrexzess); Nötigung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Angriffs (Verwerflichkeit; Gewalt bei Androhung ...

  • openjur.de

    §§ 240 Abs. 2, 33 StGB
    Zu den Voraussetzungen für eine entschuldigte Überschreitung der Notwehr; Nötigung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Angriffs

  • Wolters Kluwer

    Notwehrexzeß - Nötigung - Verwerflichtkeit - Nötigung durch Unterlassen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rotlichtfall: Entschuldigtes Überschreiten der Notwehr und Nötigung zur Unterlassung eines noch nicht gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf den Täter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 33, § 240 Abs. 2
    Kein Überschreiten der Notwehr bei planmäßiger Auseinandersetzung - Verwerflichkeit der Nötigung zur Unterlassung eines noch nicht gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Notwehr nach § 32 Abs. 1 StGB - Nicht gegenwärtig (noch nicht unmittelbar bevorstehend)

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 133
  • NJW 1993, 1869
  • MDR 1993, 558
  • NStZ 1993, 333
  • StV 1993, 576
  • JR 1994, 421
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61

    Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung …

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung NJW 1962, 308, 309 für die § 33 StGB im wesentlichen entsprechende Regelung des § 53 Abs. 3 StGB aF ausgesprochen, daß eine Strafbefreiung nach dieser Vorschrift ihrem Wesen nach immer nur ein schuldhaftes Handeln ergreifen kann, das ausschließlich mit der unmittelbaren Abwehr des Angriffs zusammenhängt; sie dürfe nicht zur Ausräumung eines vorwerfbaren Verhaltens herangezogen werden, das bereits vor dem Eintritt der Notwehrlage eingesetzt habe.

    Dies gilt aber dann nicht - und darin liegt der zutreffende Ausgangspunkt der Entscheidung in NJW 1962, 308, 309 -, wenn sich der rechtswidrig Angegriffene planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat, um unter Ausschaltung der für die Konfliktlösung zuständigen und erreichbaren Polizei den ihm angekündigten Angriff mit eigenen Mitteln abzuwehren und die Oberhand über seinen Gegner zu gewinnen.

  • BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69

    Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92
    Er hat sie dadurch mit Gewalt (vgl. BGHSt 23, 126, 127) zu einer Handlung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB genötigt.
  • BGH, 11.07.1986 - 3 StR 269/86

    Notwehrexzeß - Angriff - Intensität - Wiederholung

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92
    § 33 StGB gilt auch bei bewußter Überschreitung der Notwehr (BGHR StGB § 33 Nothilfe 1 und Furcht 1).
  • BGH, 05.10.1990 - 2 StR 347/90

    Annahme der Notwehr bei nicht ganz fernliegendem rechtswidrigen Angriff; …

    Auszug aus BGH, 03.02.1993 - 3 StR 356/92
    Ob überhaupt ein Schuß zur Abwehr erforderlich war, kann offenbleiben (vgl. auch BGHR StGB § 32 II Erforderlichkeit 6 und § 33 Furcht 1).
  • BGH, 03.06.2015 - 2 StR 473/14

    Notwehr (Gebotenheit der Notwehrhandlung: Einschränkung des Notwehrrechts bei …

    Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973).
  • AG Flensburg, 07.11.2022 - 440 Cs 107 Js 7252/22

    Klimaproteste: Strafbarkeit eines Baumbesetzers unter Berücksichtigung eines …

    Zwar verkennt das Gericht nicht, dass in der strafrechtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum die Erforderlichkeit einer Tat dann grundsätzlich verneint wird, wenn staatliche Hilfe rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann (BGH, Urt. v. 3.2.1993 - 3 StR 356/92, NJW 1993, 1869, 1870; BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15, NJW 2016, 2818;… Rosenau, in: Satzger/Schluckebier, StGB, 5. Aufl. 2021, § 34, Rn. 13;… Kühl, Strafrecht AT, 8. Aufl. 2017, § 8, Rn. 27;… Rengier, Strafrecht AT, 14. Aufl. 2022, § 19, Rn. 23) oder wenn die Lösung der von § 34 StGB "vorausgesetzten Konfliktlage zwischen dem Erhaltungsgut und dem Eingriffsgut einem besonderen Verfahren oder einer bestimmten Institution vorbehalten ist" (BGH, Beschl. v. 28.6.2016 - 1 StR 613/15, NJW 2016, 2818; vgl. auch u.a. OLG Braunschweig, Beschl. v. 16.5.2013 - 1 Ss 20/13, BeckRS 2013, 18047;… Schönke/Schröder-Perron, 30. Aufl. 2019, § 34, Rn. 41) und dass in diesen Grundsätzen gerade auch der prinzipielle Vorrang staatlicher, von demokratischer Legitimation getragener und auf der Basis rechtsstaatlich geregelter und kontrollierter Verfahren erfolgender Gefahrenabwehrmaßnahmen im weiteren Sinne seinen Ausdruck findet.
  • BGH, 28.06.2016 - 1 StR 613/15

    Rechtfertigender Notstand (Erforderlichkeit der Notstandshandlung: Begriff, …

    (a) So ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass die Erforderlichkeit der Notstandshandlung entfällt, wenn zur Gefahrabwehr staatliche bzw. "obrigkeitliche' Hilfe rechtzeitig in Anspruch genommen werden kann (BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 137;… Fischer aaO § 34 Rn. 9a;… vgl. auch Erb in Münchener Kommentar zum StGB aaO § 34 Rn. 94).
  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Rn. 29 bb) Das Verhalten des Angeklagten - die Gewaltausübung durch Anbringen des Stahlkastens - war, wie das Landgericht mit seinen allerdings knappen Ausführungen im Ergebnis zu Recht annimmt, im Hinblick auf den angestrebten Zweck im Sinne des § 240 Abs. 2 StGB verwerflich (vgl. BGHSt 17, 328, 331; 18, 389, 391; 19, 263, 268; 39, 133, 137).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …

    Das Überschreiten der Notwehrbefugnisse wirkt aber auch dann nicht schuldausschließend, wenn sich der Täter planmäßig in eine tätliche Auseinandersetzung mit seinem Gegner eingelassen hat (BGHSt 39, 133; BGH NJW 1995, 973).
  • BGH, 13.02.2025 - 4 StR 327/24

    Beweiswürdigung (Bewertung der Einlassung des Angeklagten; lückenhafte …

    Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Angeklagte die Notwehrsituation schuldhaft provoziert haben sollte und deshalb nur über ein eingeschränktes Notwehrrecht verfügte (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 4 StR 658/19, NStZ 2021, 93, 95; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14, NStZ 2016, 84, 86; Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133,139;… Erb in MüKo-StGB, 5. Aufl., § 33 Rn. 11 mwN).

    Allerdings wird in diesem Fall mit Blick auf ein möglicherweise festgestelltes aggressives oder furchtloses Vor- und Nachtatverhalten genau zu prüfen sein, ob der Angeklagte tatsächlich aus einem der in § 33 StGB genannten Affekte gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1997 - 5 StR 589/96, NStZ-RR 1997, 194, 195;… Erb in MüKoStGB, 5. Aufl., § 33 Rn. 13; vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 - 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140;… krit. dazu Zieschang in LK-StGB, 13. Aufl., § 33 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 17.06.2020 - 4 StR 658/19

    Notwehr (Notwehrprovokation: Anforderungen); Überschreitung der Notwehr …

    Für seine Anwendung ist vielmehr grundsätzlich auch dann Raum, wenn infolge der von dem Angegriffenen schuldhaft mitverursachten Notwehrlage ein nur eingeschränktes Notwehrrecht nach § 32 StGB besteht, sofern der Täter die Grenzen der (eingeschränkten) Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. Februar 1993 ? 3 StR 356/92, BGHSt 39, 133, 140; Beschluss vom 15. November 1994 ? 3 StR 393/94, NJW 1995, 973; Urteil vom 3. Juni 2015 - 2 StR 473/14).
  • OLG Oldenburg, 09.06.2026 - 13 U 45/25

    Veröffentlichung heimlicher Aufnahmen aus einem Schlachthofbetrieb auf Instagram …

    Bei der Anwendung von § 34 StGB muss sichergestellt bleiben, dass sich Private nicht in beliebigem Umfang unter Anmaßung der Befugnis zum Eingriff in fremde Rechte als Sachwalter öffentlicher Sicherheit und Ordnung betätigen; es bleibt beim Vorrang staatlicher Abhilfemaßnahmen (vgl. BGH NJW 1993, 1869, 1870 [BGH 03.02.1993 - 3 StR 356/92];… MüKoStGB/Erb, 5. Aufl. 2024, § 34 Rn. 73).
  • BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94

    Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33 …

    Bei dieser Begründung verkennt das Landgericht die Tragweite des Senatsurteils BGHSt 39, 133 [BGH 03.02.1993 - 3 StR 356/92].
  • OVG Saarland, 06.05.1993 - 1 R 106/90

    Zur Berechtigung des privaten Abschleppens zur Beseitigung einer Besitzstörung …

    Darüber hinausgehende Gewaltausübung mißachtet den Vorrang des staatlichen Gewaltmonopols (vgl. dazu BGH, Urteil vom 3.2.1993 - 3 StR 356/92 -).
  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 447/20

    Notwehr (hier: Nothilfe) gegen Erpressung (Recht am eigenen Bild; …

  • OVG Sachsen, 27.03.2015 - 6 A 256/12

    Disziplinarverfahren, Dienstvergehen, Polizeibeamter, vorsätzliche Straftaten, …

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess - …

  • BGH, 14.12.2023 - 3 StR 185/23

    Entschuldigender Notstand (nicht anders abwendbare Gefahr: Inanspruchnahme …

  • OLG Hamm, 24.05.2000 - 3 Ss 44/00

    Notwehr mittels illegaler Schusswaffe, Notstand, Schusswaffengebrauch, Verstoß …

  • BayObLG, 06.08.2024 - 206 StRR 227/24

    Rechtfertigender Notstand - Erlaubnistatbestandsirrtum; Erlaubnisirrtum

  • BayObLG, 12.11.2024 - 203 StRR 250/24

    Versammlungsfreiheit, Tateinheitliches, Beweisantrag, Rechtsfolgenausspruch, …

  • BGH, 28.07.1995 - 3 StR 249/95

    Warnschüsse - Notstandsähnliche Lage - Verwerflichkeit - Nötigung

  • BGH, 18.05.2000 - 4 StR 29/00

    Unzulässige Verfahrensrüge; Beweiswürdigung (Vorsatz bei Schockzustand); …

  • OLG Köln, 26.02.1999 - Ss 51/99

    Betäubungsmittel: Urteilsfeststellungen - Motivation zum Konsum

  • BGH, 14.01.1998 - 1 StR 658/97
  • LG Köln, 27.10.2016 - 24 O 131/16
  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 354/93

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung mit …

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