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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,268
BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52 (https://dejure.org/1953,268)
BGH, Entscheidung vom 22.05.1953 - 2 StR 539/52 (https://dejure.org/1953,268)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 1953 - 2 StR 539/52 (https://dejure.org/1953,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 279
  • NJW 1953, 1442
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (12)

  • RG, 17.06.1926 - III 317/26

    Genügt, um die Offentlichkeit für die Verkündung der Urteilsgründe …

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Für die Verkündung der Urteilsgründe kann zwar nach § 173 Abs. 2 StPO die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, jedoch nur durch einen "besonderen" Beschluss des Gerichts, für den erst nach der Beweisaufnahme Raum ist (RGSt 60, 279; 69, 175).

    Das ist auch zunächst die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts gewesen (RGSt 1, 90; 20, 383; 35, 103, 106; 57, 26; 60, 279).

  • RG, 04.04.1935 - 3 D 59/35

    1. Muß über den Beschluss, durch den die Öffentlichkeit für die Verkündung der …

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Für die Verkündung der Urteilsgründe kann zwar nach § 173 Abs. 2 StPO die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden, jedoch nur durch einen "besonderen" Beschluss des Gerichts, für den erst nach der Beweisaufnahme Raum ist (RGSt 60, 279; 69, 175).

    Erst vom Jahre 1935 ab ist es hiervon abgewichen (RGSt 69, 175; 71, 377).

  • RG, 31.01.1902 - 4107/01

    Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens im …

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Das ist auch zunächst die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts gewesen (RGSt 1, 90; 20, 383; 35, 103, 106; 57, 26; 60, 279).

    Der Wortlaut des § 338 Nr. 6 StPO spricht entgegen der neuen Meinung des Reichsgerichts nicht für diese Auslegung; denn auf ihn hat es sich in RGSt 35, 103, 106 gerade für die entgegengesetzte Ansicht berufen.

  • RG, 09.12.1937 - 3 D 639/37

    1. Ein Urteil, das entgegen der Vorschrift des § 173 Abs. 1 GVG. unter Ausschluß …

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Erst vom Jahre 1935 ab ist es hiervon abgewichen (RGSt 69, 175; 71, 377).

    Nicht entschieden hat der Senat die Frage, ob § 338 Nr. 6 StPO auch anwendbar ist, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht auf einer Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts beruht (vgl. hierzu RGSt 71, 377, 380; 2, 301; 43, 188).

  • BGH, 25.09.1951 - 1 StR 464/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Ausschließung der …

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Sie ist eine alte demokratische Forderung, die in das Bewusstsein des Volkes als eine Selbstverständlichkeit eingegangen ist und gegen jede Abschwächung geschützt werden muss (BGHSt 1, 334; 2, 56).
  • BGH, 21.12.1951 - 2 StR 480/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Sie ist eine alte demokratische Forderung, die in das Bewusstsein des Volkes als eine Selbstverständlichkeit eingegangen ist und gegen jede Abschwächung geschützt werden muss (BGHSt 1, 334; 2, 56).
  • RG, 06.05.1890 - 1000/90

    Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens im …

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Das ist auch zunächst die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts gewesen (RGSt 1, 90; 20, 383; 35, 103, 106; 57, 26; 60, 279).
  • RG, 09.12.1937 - 3 D 952/37

    Ein versuchtes Verbrechen der Rassenschande liegt auch dann vor, wenn die …

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Entscheidend scheint deshalb für das Reichsgericht das Bestreben gewesen zu sein, "förmliche Bindungen zu beseitigen" und "demgemäss die unbedingten Revisionsgründe in ihrem Anwendungsgebiete zu verengern" (RGSt 71, 383).
  • RG, 30.01.1880 - 26/80

    1. Liegt eine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens …

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Das ist auch zunächst die ständige Rechtsprechung des Reichsgerichts gewesen (RGSt 1, 90; 20, 383; 35, 103, 106; 57, 26; 60, 279).
  • RG, 01.10.1880 - 1543/80

    1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die …

    Auszug aus BGH, 22.05.1953 - 2 StR 539/52
    Nicht entschieden hat der Senat die Frage, ob § 338 Nr. 6 StPO auch anwendbar ist, wenn der Ausschluss der Öffentlichkeit nicht auf einer Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts beruht (vgl. hierzu RGSt 71, 377, 380; 2, 301; 43, 188).
  • RG, 14.01.1910 - II 1229/09

    Sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Verhandlung dadurch verletzt, …

  • RG, 13.03.1922 - I 1497/21

    Zum Begriff der Verhandlung im Sinn des § 175 GVG.

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des …

    In BGHSt 4, 279, 283 [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52] hat der 2. Strafsenat es ausdrücklich offengelassen, ob § 338 Nr. 6 StPO auch anwendbar ist, wenn der Ausschluß der Öffentlichkeit nicht auf einer Anordnung des Vorsitzenden oder des Gerichts beruht.

    Gerade auf den Gebiete des Strafverfahrens ist es ein besonders ernstes rechtsstaatliches Anliegen, daß die Gerichte das Recht innerhalb der gesetzlichen Schranken zu finden suchen (BGHSt 4, 283 [BGH 22.05.1953 - 2 StR 539/52]).

  • BGH, 06.11.1996 - 2 StR 391/96

    Ausschluss der Öffentlichkeit im Jugendstrafverfahren umfasst auch die Verkündung …

    Zur Verhandlung gehört nach dem gesetzlichen Sprachgebrauch aber auch die Urteilsverkündung (§ 260 Abs. 1 StPO; BGHSt 4, 279f.;… KK-Hürxthal, StPO 3. Aufl. § 260 Rdn. 1).
  • BGH, 14.06.1954 - GSZ 3/54

    Verkündung eines Urteils in einem den Parteien nicht bekannt gegebenen Termin

    Sie sind vielmehr in den Entscheidungen NJW 1950, 711 und BGHSt 4, 279 ohne weitere Erörterung als selbstverständlich davon ausgegangen, daß ein solches mangelhaft verkündetes Urteil nur ein anfechtbares Urteil sei.
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