Rechtsprechung
| BGH, 21.04.1952 - VRG 5/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 4, 396
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- RG, 29.11.1880 - 2826/80
Ist die von einem Gefangenen bewirkte Anstiftung einer anderen Person dazu, ihn …
Auszug aus BGH, 21.04.1952 - VRG 5/52
Es ist allgemein anerkannt, dass in einem solchen Fall sich der Gefangene nicht strafbar macht, ausser dann, wenn er den andern zu seiner Straftat anstiftet (RGSt 3, 140; 61, 52). - RG, 18.06.1940 - 1 D 290/40
1. Eine Straftat, die -- sei es vor, sei es nach der Vereinigung Österreichs mit …
Auszug aus BGH, 21.04.1952 - VRG 5/52
Diese Auffassung liegt auch der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 74, 219 zugrunde.
- BGH, 20.07.1962 - 4 StR 485/61
Gefangene - Gemeinsame Flucht - Strafbarkeit der Selbstbefreiung - Beihilfe - …
Zwar würde die in BGHSt 4, 396 dargelegte Rechtsansicht eine Vorlegungspflicht nicht begründen, da es sich nur um ein Gutachten handelt, das anläßlich der Nachprüfung des bayerischen Gesetzes Nr. 55 vom 26. Oktober 1946 "zur Bestrafung der Entweichung von Gefangenen" auf seine Verfassungsmäßigkeit für das Bundesverfassungsgericht erstattet worden ist.Wie bei der Prüfung der Zulässigkeit der Vorlegung bereits dargelegt wurde, handelt es sich bei der in BGHSt 4, 396 geäußerten Ansicht nur um ein Gutachten des Bundesgerichtshofs, dessen Entgegenstehen nicht zur Anrufung des Großen Senats für Strafsachen (§ 136 GVG) zwingen würde.
- BGH, 22.05.1962 - 1 StR 103/62 Demgemäß hat die Rechtsprechung, zum Teil unter Billigung des Schrifttums, auch in anderen vergleichbaren Fällen stets angenommen, daß als Teilnehmer an fremder Tat strafbar sein kann, wer aus besonderen Gründen straflos bliebe, wenn er das geschützte Rechtsgut allein, als Täter, verletzte, so in BGHSt 4, 396, 400 f. für die Gefangenenbefreiung (§§ 120, 121 StGB ); in BGHSt 5, 66 für die falsche Anschuldigung (§ 164 StGB ); in RGSt 61, 314, 316 für die Gläubigerbegünstigung (§ 241 KO ); desgleichen in Fällen der sog. notwendigen Teilnahme, z.b. in BGHSt 9, 71 und 10, 386 für die Kuppelei (§ 180 StGB ).
- BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52 Der Senat hat bereits in der Sache VRG 5/52 zum Ausdruck gebracht, dass sich nach seiner Überzeugung das negative Entscheidungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts auch auf die Verfassungswidrigkeit von Recht aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes erstreckt (so auch u.a. Geiger in DRiZ 1951, 174; Hufnagel DVBl 1951, 277; OVG Hamburg DVBl 1950, 614 [OVG Hamburg 06.06.1950 - Bf. II 574/49]; vgl. auch Bayer.Verfassungsgerichtshof in VGHF n. F. Bd. 3 Nr. 6 S 44; Nr. 11 S 99).
- BGH, 15.02.1958 - 2 StR 80/57 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.07.1971 - 4 BJs 187/68
Geheimdienstliche Tätigkeit eines Agenten hinsichtlich des Ausspähens von …
Letztlich mag jedoch diese Frage offen bleiben, und es kann auch dahinstehen, ob das Kammerge richt wirklich gehindert ist, Art. 7 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes anzuwenden (vgl. hierzu BGHSt 4, 399 [BGH 21.04.1952 - VRG 5/52]).
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