Rechtsprechung
| BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 205
- NJW 1953, 1880
- MDR 1953, 755
- JR 1954, 149
Wird zitiert von ... (43) Zitiert selbst (7)
- RG, 03.05.1907 - V 33/07
Sind die Voraussetzungen des § 243 Nr. 3 St.G.B.'s auch dann gegeben, wenn die …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
das Öffnungswerkzeug das Mittel zur Ausführung und Vollendung des dadurch geförderten, erleichterten oder ermöglichten Diebstahls gewesen ist (RGSt 40, 153). - BGH, 21.03.1952 - 1 StR 737/51
Abgeschlossener Bürowagen eines Baugeschäfts als umschlossener Raum im Sinne des …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Ein Personenkraftwagen ist ein umschlossener Raum (BGHSt 2, 214) Wenn der ganze umschlossene Raum ohne falsche Schlüssel oder ordnungswidrige Öffnungswerkzeuge gestohlen wird, aber hinterher nach Vollendung des Diebstahls der Inhalt mit Öffnungswerkzeugen entnommen wird, bleibt die. - RG, 17.12.1936 - 2 D 474/36
1. In welchem Verhältnis steht ein Vergehen gegen den § 36 Abs. 1 Nr. 7 DevVO. …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Erfahrungsgemäss lässt sich kaum jemals mit Sicherheit sagen, dass die rechtlich nicht zutreffende Entscheidung der Schuldfrage keinen Einfluss auf das Strafmass ausgeübt habe; mindestens stimmungsmässig und auch unbewusst kann der Tatrichter diesem Einfluss unterlegen sein (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; JW 1935, 1938).
- BGH, 02.12.1952 - 2 StR 540/52
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Bei Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB bezüglich der Ersatzreifen und der Wolldecke hat die Strafkammer übersehen, dass die Täter vor der Wegnahme dieser Sachen schon die Kraftwagen mit dem ganzen Inhalt entwendet hatten, wenn auch Ersatzreifen und Wolldecke Gegenstand eines Beförderungsdiebstahls sein können (BGHSt 3, 312, 314). - RG, 11.03.1937 - 2 D 89/37
1. Wann ist ein Sparkassenbuch eine öffentliche Urkunde? 2. Welchem Gesetz ist …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Erfahrungsgemäss lässt sich kaum jemals mit Sicherheit sagen, dass die rechtlich nicht zutreffende Entscheidung der Schuldfrage keinen Einfluss auf das Strafmass ausgeübt habe; mindestens stimmungsmässig und auch unbewusst kann der Tatrichter diesem Einfluss unterlegen sein (RGSt 70, 400, 403; 71, 101, 104; JW 1935, 1938). - RG, 21.02.1907 - I 1436/06
Liegt erschwerter Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 St.G.B.'s vor, wenn der Täter …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Der Diebstahl wird dann nicht durch die Werkzeuge bewirkt, weil er schon vorher (in einfacher Form) vollendet war (vgl. RGSt 40, 94). - RG, 30.06.1930 - III 215/30
Bei der Abwicklung mehrerer von verschiedenen Unternehmern über dieselbe Ware …
Auszug aus BGH, 29.09.1953 - 2 StR 261/53
Wer einen Kraftwagen wegnimmt, um ihn für sich zu benutzen, solange er Wert hat, um ihn dann an beliebiger Stelle zurückzulassen und dem Zugriff Dritter preiszugeben, begeht schon einen Diebstahl am Wagen (RGSt 64, 260).
- BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69
Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-, Sachwerttheorie, …
Nach der schon vom Reichsgericht unter Verbindung der Sachsubstanz- und der Sachwerttheorie ("Vereinigungsformel") entwickelten und vom Bundesgerichtshof übernommenen Begriffsbestimmung besteht das Wesen der Zueignung darin, daß die Sache selbst oder der in ihr verkörperte wirtschaftliche Wert dem eigenen Vermögen (mit Ausschlußwirkung gegen den Eigentümer) einverleibt wird (RGSt 42, 43; 61, 228, 232/233; 64, 259; 65, 145, 147; 67, 334, 335; BGHSt 1, 262, 264; 4, 236; 5, 205;… BGH GA 1961, 172). - BGH, 26.09.1984 - 3 StR 367/84
Transport von Diebesgut aus dem Ausland
Das setzt nicht notwendig voraus, daß er sie auf Dauer behalten will (RGSt 64, 259, 260; BGHSt 5, 205, 206; 13, 43, 44 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]; 16, 190, 192; BGH MDR 1960, 689; NStZ 1981, 63). - BGH, 19.05.1961 - 1 StR 620/60
Urkundenfälschung durch Veränderungen an Kfz
Wer einen Kraftwagen entwendet, indem er die verschlossene Tür mit einem Nachschlüssel öffnet, begeht einen schweren Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 3 StGB (BGH 2 StB 261/53 vom 29. September 195 3 - BGHSt 5, 205).
- BGH, 16.09.1986 - 1 StR 283/86
Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
Zwar kann die Zueignungsabsicht im Sinne des § 242 StGB daraus hergeleitet werden, daß der Täter das Kraftfahrzeug mit dem Willen wegnimmt, es nach Gebrauch an einer Stelle stehenzulassen, an der es dem Zugriff Dritter preisgegeben ist (RGSt 64, 259, 260; BGHSt 5, 205, 206 [BGH 29.09.1953 - 2 StR 261/53]; 13, 43, 44 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59];… vgl. ferner BGH GA 1960, 82/83 sowie BGH VPS 22, 206, 207). - BGH, 11.03.1959 - 2 StR 29/59
Spazierfahrt im gestohlenen Wagen - Abgrenzung § 246 StGB - § 248b StGB, …
Nach ständiger Rechtsprechung eignet sich ein Kraftfahrzeug derjenige zu, der es von der Stelle, an der es steht, wegnimmt, zur Fahrt benutzt, vorsätzlich an anderer Stelle stehen läßt und dem Zufall überläßt, ob und wann der rechtmäßige Besitzer es zurückerlangt (vgl. BGH NJW 1953, 1880). - BGH, 16.06.1959 - 1 StR 265/59
Rechtsmittel
Der Begriff der "Zueignung" im Sinne der §§ 242, 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 259; 67, 334, 335; DJ 1938, 1529) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 4, 236, 238 [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52]; 5, 205, 206 [BGH 29.09.1953 - 2 StR 261/53];… GA 54, 60) nicht nur den Willen des Täters voraus, eine Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen, sondern auch seinen Willen, die Sache (oder ihren Sachwert) dem eigenen Vermögen zuzuführen, m.a.W. ihren wirtschaftlichen Wert irgendwie für sich auszunutzen.Bei ihrer Meinung hat die Strafkammer ersichtlich die Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 64, 259; JW 1935, 3387 Nr. 15 und 3388 Nr. 16; HRR 1936 Nr. 711; 1942 Nr. 423) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 5, 205; NJW 1959, 948 Nr. 20) vor Augen gehabt, wonach derjenige einen Diebstahl begeht, der ein Fahrzeug mit dem Willen wegnimmt, es für sich zu benutzen, solange es Wert hat, es dann aber nicht in die unmittelbare Verfügungsgewalt des Berechtigten zurückzubringen, sondern an beliebiger Stelle ohne Rücksicht darauf stehen zu lassen, ob der Berechtigte wieder in den Besitz des Fahrzeugs kommt oder was mit diesem sonst geschieht.
- BGH, 21.03.1961 - 1 StR 52/61
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Verbot der Erteilung einer Fahrerlaubnis
Die Strafkammer hat es also offengelassen, ob der Angeklagte den Entschluß, den Wagen nicht mehr zurückzubringen sondern irgendwo stehen zu lassen, worin sie im Anschluß an die Rechtsprechung (RGSt 64, 260; BGHSt 5, 205) die Absicht der Zueignung sieht, schon beim Antritt der Fahrt oder erst während derselben gefaßt hat.Hat aber der Angeklagte den Entschluß erst während der Fahrt gefaßt, dann hat er den Wagen nicht schon mit der Absicht weggenommen, ihn sich zuzueignen (§ 242 StGB), er kann also dann nicht wegen Diebstahls, sondern allenfalls wegen Unterschlagung verurteilt werden (vgl. BGH in NJW 1953, 1880 Nr. 22; und in VRS 14, 199).
- BGH, 25.06.1963 - 1 StR 183/63
Begriff der Zueignung - Wegnahme eines Fahrzeugs zur kurzen Nutzung - Preisgabe …
Der Begriff der Zueignung im Sinne der §§ 242, 246 StGB setzt nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. u.a. RGSt 61, 228, 232 f; 64, 259; 67, 334, 335; DJ 1938, 1529) und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHSt 4, 236, 238; 5, 205, 206;… GA 1954, 60; Urteil vom 16. Juni 1959 - 1 StR 265/59 -) nicht nur den Willen des Täters voraus, eine Sache oder den in ihr verkörperten Sachwert dem Vermögen des Berechtigten dauernd zu entziehen, sondern auch den Willen, die Sache oder ihren Sachwert dem eigenen Vermögen zuzuführen, also ihren wirtschaftlichen Wert irgendwie für sich auszunutzen. - BGH, 02.12.1997 - 1 StR 576/97
Voraussetzungen des vollendeten schweren Raubes
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird in diesen Fällen Zueignungsabsicht - wenngleich nur im Sinne eines dahingehenden Beweisanzeichens (BGH NStZ 1996, 38) - dann bejaht, wenn der Täter ein Fahrzeug wegnimmt und sich seiner nach Beendigung der Benutzung derart entäußert, daß es dem Zugriff Dritter preisgegeben ist und es somit dem Zufall überlassen bleibt, ob es der Eigentümer zurückerlangt (BGHSt 5, 205, 206;… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Zueignungsabsicht 5; BGH NStZ 1996, 38). - BGH, 29.10.1959 - III ZR 150/58
Rechtsmittel
Ein solcher schwerer Diebstahl hätte insbesondere vorgelegen, wenn der Wagen aus einem umschlossenen Geschäftshof mittels Einbruchs, Einsteigens, Aufbrechens oder unter Verwendung von Nachschlüsseln gestohlen oder etwa der verschlossene Wagen auf dem offenen Hof mittels Nachschlüssels geöffnet und dann mitgenommen wäre (vgl. BGHSt 5, 205). - BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57
Rechtsmittel
- BGH, 19.07.1967 - 2 StR 287/67
Einzelakte eines fortgesetzten schweren Diebstahls - Diebstahl eines …
- BGH, 25.10.1955 - 2 StR 277/55
Rechtsmittel
- BGH, 18.11.1954 - 3 StR 361/54
Rechtsmittel
- BGH, 30.01.1962 - 1 StR 540/61
Rechtsmittel
- BGH, 15.07.1964 - 2 StR 242/64
Rechtsmittel
- BGH, 19.11.1963 - 1 StR 441/63
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls - Würdigung der …
- BGH, 05.07.1961 - 2 StR 264/61
Rechtsmittel
- BGH, 31.07.1973 - 1 StR 279/73
Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls, einfachen Diebstahls und wegen Hehlerei - …
- BGH, 27.09.1967 - 2 StR 447/67
Wegnahme eines Kraftwagens unter Benutzung eines falschen Schlüssels - Grundsatz …
- BGH, 26.10.1962 - 4 StR 329/62
Rechtsmittel
- BGH, 22.03.1960 - 1 StR 90/60
Rechtsmittel
- BGH, 28.10.1958 - 1 StR 436/58
Rechtsmittel
- BGH, 16.05.1957 - 4 StR 147/57
Rechtsmittel
- BGH, 04.10.1956 - 4 StR 281/56
Rechtsmittel
- BGH, 08.03.1956 - 3 StR 25/56
Rechtsmittel
- BGH, 03.05.1955 - 2 StR 569/54
Rechtsmittel
- BGH, 31.03.1955 - 4 StR 56/55
Rechtsmittel
- BGH, 25.01.1955 - 5 StR 569/54
Rechtsmittel
- BGH, 21.10.1954 - 3 StR 410/54
Rechtsmittel
- BGH, 07.12.1966 - 2 StR 399/66
Diebstahl von Fahrzeugen und darin enthaltenen Gegenständen - Anforderungen an …
- BGH, 01.10.1963 - 1 StR 333/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
- BGH, 25.10.1960 - 1 StR 406/60
Annahme des Diebstahls eines Autos bei Vorliegen der Absicht des Täters des …
- BGH, 18.10.1960 - 1 StR 384/60
Einordnung eines Gebüschs in einem Park als öffentlicher Weg im Rahmen der …
- BGH, 15.05.1959 - 4 StR 108/59
Rechtsmittel
- BGH, 30.07.1965 - 4 StR 363/65
Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen …
- BGH, 10.11.1964 - 5 StR 428/64
Rechtsmittel
- BGH, 30.08.1963 - 4 StR 322/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
- BGH, 10.10.1958 - 5 StR 370/58
Rechtsmittel
- BGH, 12.08.1958 - 5 StR 233/58
Rechtsmittel
- BGH, 28.03.1957 - 4 StR 51/57
Rechtsmittel
- BGH, 30.09.1954 - 3 StR 331/54
Rechtsmittel
- BGH, 05.11.1953 - 3 StR 99/53
Rechtsmittel
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