Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06, 2 AR 242/06 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 27 JGG; § 30 JGG; § 31 JGG; § 62 JGG; § 66 JGG; § 14 StPO
Nachträgliche Entscheidung über einheitliche Festsetzung von Maßnahmen oder Jugendstrafe; Absehen von der Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten (Sperrwirkung); Einheit zwischen Schuld- und Strafspruchrichter; Schuldfeststellung - lexetius.com
- openjur.de
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- IWW
- Wolters Kluwer
Zuständigkeitsregelung bei mehrfacher Verurteilung eines Jugendlichen durch unterschiedliche Gerichte und teilweisem Verzicht auf die Einbeziehung von Strafen; Auswirkungen des Verzichts auf die Einbeziehung von Strafen aus erzieherischen Gründen auf die nachträgliche ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 27 § 30 § 31 § 62 § 66
Verhältnis zwischen § 27 und § 66 Abs. 1 JGG - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Verhängung einer Jugendstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf - 133 AR (7/06
- AG Trier, 06.07.2004 - 12 BRs 46/04
- AG Düsseldorf, 23.03.2006 - 133 AR (7/06)
- BGH, 25.10.2006 - 2 ARs 428/06, 2 AR 242/06
Papierfundstellen
- BGHSt 51, 136
- NJW 2007, 447
- NStZ 2008, 693
- StV 2008, 116
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 28.03.2007 - 2 ARs 110/07
Verzicht auf die Einbeziehung rechtskräftig abgeurteilter Straftaten aus …
Rn. 7 Die Sperrwirkung des § 66 Abs. 1 Satz 2 JGG tritt nur ein, wenn der Richter in früheren Entscheidungen ausdrücklich aus erzieherischen Gründen auf die Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).Rn. 8 Bei Zusammentreffen einer Schuldfeststellung (§ 27 JGG) und einer anderen rechtskräftigen Entscheidung hat grundsätzlich der im Verfahren nach §§ 30, 62 JGG zuständige Richter zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Jugendstrafe vorliegen (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06).
- OLG Hamm, 01.07.2010 - 3 RVs 55/10
Zuständigkeit der Jugendgerichte für die Verhängung einer vorbehaltenen …
Das Verfahren bleibt anhängig im spezifisch jugendgerichtlichen Sinne, denn der Entscheidung nach §§ 30, 62 JGG liegt die Überlegung zugrunde, dass die Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe in der Beurteilung des erkennenden Gerichts - zunächst - ungewiss gewesen ist und sich unter Wahrung der Einheit zwischen Schuld- und Strafspruchrichter der Richter des Schuldspruchs nähere Erkenntnisse über das Verhalten und die Entwicklung des Jugendlichen während der Bewährungszeit verschaffen soll, um sich im Rahmen der nach § 30 JGG vorgegebenen Reaktionsmöglichkeiten über die Frage der Erforderlichkeit schlüssig zu werden (vgl. hierzu BGH, NJW 2007, S. 447;… Eisenberg, a.a.O., § 62 Rdn. 9). - BGH, 28.03.2007 - 2 AR 306/06 Die Sperrwirkung des § 66 Abs. 1 Satz 2 JGG tritt nur ein, wenn der Richter in früheren Entscheidungen ausdrücklich aus erzieherischen Gründen auf die Einbeziehung der rechtskräftig abgeurteilten Straftaten verzichtet hat (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Bei Zusammentreffen einer Schuldfeststellung (§ 27 JGG) und einer anderen rechtskräftigen Entscheidung hat grundsätzlich der im Verfahren nach §§ 30, 62 JGG zuständige Richter zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Jugendstrafe vorliegen (vgl. im Einzelnen Senatsbeschluss vom 25. Oktober 2006 - 2 ARs 428/06).
- OLG Celle, 22.09.2009 - 2 Ws 206/09
Einbeziehung einer nach allgemeinen Strafrecht rechtskräftig abgeurteilten Tat …
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