Rechtsprechung
| BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16 |
Volltextveröffentlichungen (21)
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§ 211 StGB; § 27 StGB
Beihilfe zum Massenmord im Konzentrationslager Auschwitz (Hilfeleisten; Förderung der Tat; Kausalität; psychische Beihilfe; Organisationsapparat; staatlich organisierte Massenverbrechen; hierarchische Befehlskette; Zusammenwirken über mehrere Ebenen; Völkermord an den ... - HRR Strafrecht
§ 400 Abs. 1 StPO
Unzulässigkeit der allein mit der in allgemeiner Form erhobenen Sachrüge begründeten Revision des Nebenklägers
- lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
(Unzulässige Revision von Nebenklägern)
- rechtsinformationen.bund.de
Beihilfe zum Mord durch Dienst im Konzentrationslager Auschwitz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 StGB, § 211 StGB
Beihilfe zum Mord durch Dienst im Konzentrationslager Auschwitz - IWW
- Wolters Kluwer
Reichweite der Anfechtung eines Urteils durch die Nebenklage im Rahmen der Revision
- Wolters Kluwer
Verwirklichung der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen durch den Verwaltungsdienst im Konzentrationslager Auschwitz
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Strafrecht
- bghst-wolterskluwer
- legal-tools.org
Beihilfe zum Mord durch Dienst im Konzentrationslager Auschwitz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400 Abs. 1
Reichweite der Anfechtung eines Urteils durch die Nebenklage im Rahmen der Revision - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
"Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig
- faz.net (Pressebericht, 28.11.2016)
Richtspruch über die deutsche Justiz
- lto.de (Kurzinformation)
NS-Mann Oskar Gröning: Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen
- lto.de (Pressebericht, 28.11.2016)
Wegweisender BGH-Beschluss: "Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte"
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausschwitz und seine Helfer
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausschwitz und die Beihilfe des Buchhalters - nicht nur an der Rampe
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Revision des Nebenklägers - und die hierfür nicht ausreichende Sachrüge
- archive.org (Pressebericht, 28.11.2016)
Was ist das Besondere am Gröning-Beschluss?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Urteil gegen Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz rechtskräftig
- taz.de (Pressebericht, 28.11.2016)
Willig, gehorsam, schuldig
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.11.2016)
KZ-Helfer: Historisches Urteil
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 28.11.2016)
Das Prinzip Verantwortung
- welt.de (Pressebericht, 28.11.2016)
Wer in Auschwitz Dienst tat, machte sich schuldig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
SS-Angehöriger Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord verurteilt - "Auschwitz-Urteil" rechtskräftig
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 17.07.2015)
Auschwitz-Prozess: Nebenkläger fechten Gröning-Urteil an
Besprechungen u.ä. (9)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Beihilfe zum staatlich organisierten Massenmord (Prof. Dr. Christian Fahl; HRRS 2017, 167-169)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Beteiligung an der industriellen Tötungsmaschinerie im Konzentrationslager Auschwitz (Prof. Dr. Janique Brüning; ZJS 2018, 285)
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Der Auschwitz-Fall
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Beihilfe zum Mord durch Dienst im KZ Auschwitz
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Schuldig durch Dienst in Auschwitz, Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen
- taz.de (Pressekommentar, 28.11.2016)
Reichlich verspätete Gerechtigkeit
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 28.11.2016)
Ein spätes Schlusswort
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Die Strafsache "Oskar Gröning" vor dem Bundesgerichtshof - Zugleich Überlegungen zum Begriff der teilnahmefähigen Haupttat i.S.v. § 27 Abs. 1 StGB bei arbeitsteilig organisierten, systemischen Handlungszusammenhängen (PD Dr. Boris Burghardt; ZIS 2019, 21-40)
- De-legibus-Blog (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Fall Gröning - Nebenklägeranwalt pokert und kann alles verlieren
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+2Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Celle, 29.11.2017 - 3 Ws 491/17
Oskar Gröning
BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16"Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig
LG Lüneburg, 15.07.2015 - 27 Ks 9/14Auschwitz; Beihilfe; Mord; Tateinheit
Oskar Gröning
Sonstiges
- spiegel.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.08.2016)
Auschwitz-Überlebende kritisieren Justiz wegen Gröning-Verfahren
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 09.12.2014 - 27 Ks 9/14
- LG Lüneburg, 02.02.2015 - 27 Ks 9/14
- OLG Celle, 08.06.2015 - 2 Ws 92/15
- LG Lüneburg, 15.07.2015 - 27 Ks 9/14
- BGH, 19.04.2016 - 3 StR 49/16
- BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
- LG Lüneburg, 17.08.2017 - 27 Ks 9/14
- OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 491/17
- OLG Celle, 29.11.2017 - 3 Ws 491/17
- BVerfG, 21.12.2017 - 2 BvR 2772/17
- EGMR, 20.10.2020 - 71591/17
- EGMR, 30.11.2021 - 20160/16
Papierfundstellen
- BGHSt 61, 252
- NJW 2017, 498
- NStZ 2017, 158
- StV 2017, 511
Wird zitiert von ... (42) Zitiert selbst (19)
- BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
1. Auschwitz-Prozess
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Allerdings hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 (2 StR 280/67; abgedruckt bei Rüter/de Mildt, Justiz und NSVerbrechen, Nr. 595b, Bd. XXI, S. 838 ff.; teilweise auch in NJW 1969, 2056) in anderem rechtlichen Zusammenhang (konkurrenzrechtliche Beurteilung von massenhaften Tötungen in durch große Zeiträume getrennten, wesentlich voneinander unterschiedenen und auf unterschiedlichsten Beweggründen beruhenden Tatkomplexen) ausgeführt, dass sich nicht "jeder, der in das Vernichtungsprogramm des Konzentrationslagers Auschwitz eingegliedert' gewesen und dort "irgendwie anlässlich dieses Programms tätig' geworden sei, "objektiv an den Morden beteiligt' habe "und für alles Geschehene verantwortlich' sei (Unterstreichungen im Original).Nicht einmal wer an seiner Stelle dem Mordprogramm kleinere Hindernisse, wenn auch in untergeordneter Weise und ohne Erfolg, bereitet hätte, wäre straffrei (…Rüter/de Mildt aaO, S. 882; NJW 1969, 2056 f.).
Für derartige Sachverhalte sieht sich der Senat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats (s. etwa Urteile vom 22. März 1967 - 2 StR 279/66, JZ 1967, 643 f.;… vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68, juris Rn. 9 und 51 (insoweit in BGHSt 23, 123 nicht abgedruckt)), die dieser auch in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 (…Rüter/de Mildt aaO, S. 882; NJW 1969, 2056, 2057) nicht aufzugeben beabsichtigte.
- BGH, 01.02.2011 - 3 StR 432/10
Diebstahl (Beendigung; sukzessive Mittäterschaft); Bande (Tat als Ausfluss der …
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Dies ist etwa der Fall, wenn dem Haupttäter Unterstützung bei der späteren Tatausführung oder der Verwertung der Tatbeute zugesagt wird (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. August 2002 - 4 StR 208/02, NStZ 2003, 32, 33; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637).Wird die Tat aus einem Personenzusammenschluss - etwa einer Bande oder einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - heraus begangen, so kann sie dem einzelnen Banden- oder Vereinigungsmitglied nicht allein aufgrund der von ihm getroffenen Bandenabrede oder seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung als eigene zugerechnet werden; es ist vielmehr hinsichtlich jeder Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB), Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) beteiligt bzw. gegebenenfalls insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (st. Rspr.; vgl. etwa zur Bande: BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; zur Vereinigung: BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257).
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Beihilfe kann schon im Vorbereitungsstadium der Tat geleistet werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 389, jeweils mwN), selbst zu einem Zeitpunkt, in dem der Haupttäter zur Tatbegehung noch nicht entschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264); sie ist auch noch nach Vollendung der Tat bis zu deren Beendigung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 43 f.;… Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, juris Rn. 13, jeweils mwN).
- BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Indes hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf abgehoben, dass der Angeklagte durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leistete, die im Frühjahr 1944 die "Ungarn-Aktion' anordneten und in der Folge in leitender Funktion umsetzten bzw. umsetzen ließen (zur mittelbaren Täterschaft im Rahmen staatlicher Machtapparate vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95, BGHSt 42, 65; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270). - BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Beihilfe kann schon im Vorbereitungsstadium der Tat geleistet werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 389, jeweils mwN), selbst zu einem Zeitpunkt, in dem der Haupttäter zur Tatbegehung noch nicht entschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264); sie ist auch noch nach Vollendung der Tat bis zu deren Beendigung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 43 f.;… Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, juris Rn. 13, jeweils mwN). - BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98
Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Indes hat das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend darauf abgehoben, dass der Angeklagte durch seine allgemeine Dienstausübung in Auschwitz bereits den Führungspersonen in Staat und SS Hilfe leistete, die im Frühjahr 1944 die "Ungarn-Aktion' anordneten und in der Folge in leitender Funktion umsetzten bzw. umsetzen ließen (zur mittelbaren Täterschaft im Rahmen staatlicher Machtapparate vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94, BGHSt 40, 218; vom 4. März 1996 - 5 StR 494/95, BGHSt 42, 65; vom 8. November 1999 - 5 StR 632/98, BGHSt 45, 270). - BGH, 24.04.1952 - 3 StR 48/52
Verkaufsbude I - § 243 StGB aF, § 25 Abs. 1 StGB, sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Beihilfe kann schon im Vorbereitungsstadium der Tat geleistet werden (vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115; vom 16. November 2006 - 3 StR 139/06, NJW 2007, 384, 389, jeweils mwN), selbst zu einem Zeitpunkt, in dem der Haupttäter zur Tatbegehung noch nicht entschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 310/11, NStZ 2012, 264); sie ist auch noch nach Vollendung der Tat bis zu deren Beendigung möglich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 43 f.;… Beschluss vom 4. Februar 2016 - 1 StR 424/15, juris Rn. 13, jeweils mwN). - BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; …
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Wird die Tat aus einem Personenzusammenschluss - etwa einer Bande oder einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - heraus begangen, so kann sie dem einzelnen Banden- oder Vereinigungsmitglied nicht allein aufgrund der von ihm getroffenen Bandenabrede oder seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung als eigene zugerechnet werden; es ist vielmehr hinsichtlich jeder Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB), Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) beteiligt bzw. gegebenenfalls insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (st. Rspr.; vgl. etwa zur Bande: BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; zur Vereinigung: BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257). - BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur …
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist - bei Erfolgsdelikten - grundsätzlich jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Weise kausal wird, ist nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410 mwN). - BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77
Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen …
Auszug aus BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16
Wird die Tat aus einem Personenzusammenschluss - etwa einer Bande oder einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung - heraus begangen, so kann sie dem einzelnen Banden- oder Vereinigungsmitglied nicht allein aufgrund der von ihm getroffenen Bandenabrede oder seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung als eigene zugerechnet werden; es ist vielmehr hinsichtlich jeder Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, ob sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB), Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) beteiligt bzw. gegebenenfalls insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (st. Rspr.; vgl. etwa zur Bande: BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2003 - 3 StR 128/03, NStZ-RR 2003, 265, 267; vom 24. Juli 2008 - 3 StR 243/08, StV 2008, 575; vom 1. Februar 2011 - 3 StR 432/10, NStZ 2011, 637; zur Vereinigung: BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, NStZ 2010, 445, 447 f.; vom 7. Februar 2012 - 3 StR 335/11, NStZ-RR 2012, 256, 257). - BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11
Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung …
- BGH, 04.02.2016 - 1 StR 424/15
Körperverletzung mit Todesfolge (Vorhersehbarkeit der schweren Folge); …
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51
Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben …
- BGH, 07.02.2012 - 3 StR 335/11
Inbegriffsrüge (Überzeugungsbildung bei Geständnis); Mittäterschaft bei …
- BGH, 24.07.2008 - 3 StR 243/08
Schwerer Bandendiebstahl (Mittäterschaft; Beihilfe); Versuch (Tateinheit)
- BGH, 04.03.1996 - 5 StR 494/95
Innerdeutsche Todesschüsse I
- BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02
Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene …
- BGH, 22.03.1967 - 2 StR 279/66
Tätigkeit eines Sondereinsatzkommandos in der nationalsozialistischen Zeit - …
- BGH, 27.10.1969 - 2 StR 636/68
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes - Anfertigung von Tonaufnahmen, …
- BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20
NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig
Vielmehr ist für jede Tat nach den allgemeinen Kriterien zu prüfen, inwieweit sich das betreffende Mitglied daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligt oder ob es insoweit keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (vgl. - allgemein zu Personenzusammenschlüssen - BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 18;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, NJW 2020, 1080 Rn. 21;… Beschluss vom 23. Januar 2020 - 3 StR 27/19, juris Rn. 10). - BGH, 06.06.2019 - StB 14/19
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts …
Zur psychischen Beihilfe durch Dienstausübung im Fall organisierter Massenverbrechen (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252).Für ihre Rechtsauffassung haben sie den zur Beihilfe zum Mord durch Dienst im Konzentrationslager Auschwitz ergangenen Beschluss des Senats in der Sache 3 StR 49/16 vom 20. September 2016 (BGHSt 61, 252) herangezogen: Entsprechend der dort dargelegten Grundsätze genüge es hier für die Beihilfestrafbarkeit, dass es für die die Folterungen anordnenden Verantwortlichen in der syrischen Staatsführung von entscheidender Bedeutung gewesen sei, Demonstranten sowie andere mutmaßliche Oppositionelle durch Mitarbeiter der Geheimdienste - wie dem Beschuldigten - ergreifen und in deren Räumlichkeiten verbringen lassen zu können, um sie dort unter Inkaufnahme selbst tödlicher Verletzungen massiv misshandeln zu lassen.
Zwar kann eine Haupttat auch dann tatsächlich gefördert oder erleichtert werden, wenn der Haupttäter ausdrücklich oder konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung - sei es bereits in seinem Tatentschluss - bestärkt wird (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 17).
Der Beitrag dieses Beteiligten zur für die einmalige "Ungarn-Aktion' bereitstehenden "Tötungsmaschinerie' bestand darin, dass er bereits zum Zeitpunkt des Befehls zur Durchführung der Aktion in Auschwitz tätig war und in die Organisation der Massentötungen, etwa durch Rampendienste, ebenso wie in die Verwertung der Vermögenswerte der Opfer fest eingebunden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 23 ff.).
Weder gehörte der Beschuldigte zum Zeitpunkt der zentralen Anordnung der syrischen Regierung, die Protestbewegung insbesondere durch Verhaftungen, Folterungen und Tötungen mutmaßlicher Oppositioneller gewaltsam im Keim zu ersticken, einer hiermit befassten Unterabteilung der Abteilung 251 des Allgemeinen Geheimdienstes an, noch handelte es sich bei dem Vorgehen der Sicherheitskräfte ab dem 29. April 2011 um einen "fest umgrenzten Komplex', der - wie die "Ungarn-Aktion' - geeignet wäre, einer uferlosen Zurechnung Schranken zu setzen (s. hierzu BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, aaO, Rn. 28).
- BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17
Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem …
Psychische Beihilfe zu Kriegsverbrechen nach §§ 8, 9 VStGB kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, hierfür Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der die Kriegsverbrechen anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252).Dass sie für den Eintritt des Erfolgs in seinem konkreten Gepräge in irgendeiner Form kausal wird, ist nicht notwendig (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 257).
Objektiv gefördert oder erleichtert werden kann die Haupttat auch in der Form psychischer Beihilfe, wenn der Haupttäter ausdrücklich oder auch nur konkludent in seinem Willen zur Tatbegehung - sei es bereits in seinem Tatentschluss - bestärkt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 258).
Psychische Beihilfe kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (s. auch BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 260 f.).
- BGH, 20.08.2024 - 5 StR 326/23
Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof …
In zeitlicher Hinsicht kann Beihilfe schon im Vorbereitungsstadium der Tat geleistet werden, und zwar selbst zu einem Zeitpunkt, in dem der Haupttäter zur Tatbegehung noch nicht entschlossen ist; auch noch nach Vollendung der Tat bis zu deren Beendigung ist sie möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 257 f. mwN).Dies ist bei der rechtlichen Bewertung von Handlungen eines lediglich als Tatgehilfe in Betracht kommenden Beteiligten in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob dessen Handlungen die Tathandlung zumindest eines der an dem Mord täterschaftlich Mitwirkenden im Sinne des § 27 Abs. 1 StGB gefördert haben (vgl. zu alldem eingehend BGH, Beschluss vom 20. September 2019 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 258 f.).
Aus dem gleichen Grund kommt es auch nicht darauf an, ob hier - anders als in der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2016 (3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 zur "Ungarn-Aktion") - ein direkter Bezug der Tätigkeit der Angeklagten zu der Anordnung bestimmter Tötungsaktionen durch die nationalsozialistischen Machthaber und die führenden SS-Funktionäre hergestellt werden kann.
- LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
Hilfeleistung im Sinne des § 27 StGB ist grundsätzlich jede Handlung, welche die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert; dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge kausal wird, ist nicht erforderlich (BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, juris Rn. 95; BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris Rn. 17).Psychische Beihilfe kann auch leisten, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (BGH…, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10, Rn. 107; vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, Rn. 22 ff.).
Voraussetzung für den Betrieb eines Konzentrationslagers wie Stutthof mit den dort herrschenden lebensfeindlichen Bedingungen und der Durchführung von Ermordungen bestimmter Gefangener sind willige und gehorsame Untergebene, die jederzeit an den unterschiedlichsten Funktionen innerhalb der organisierten Tötungsabläufe eingesetzt werden können und sich einsatzbereit halten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, Rn. 22 ff.).
Im zitierten Urteil des Dritten Strafsenats vom 20. September 2016 (Az.: 3 StR 49/16 - Gröning) bejahte der Bundesgerichtshof die fördernde Wirkung des allgemeinen Wachdiensts in Auschwitz, da der dort Angeklagte in die Organisation der Massentötungen im Rahmen der "Ungarn-Aktion" eingebunden war.
- LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …
Dass sie für den Eintritt dieses Erfolges in seinem konkreten Gepräge kausal wird, ist hingegen nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - 3 StR 236/17 -, juris; BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris; BGH, Urteil vom 16.11.2006 - 3 StR 139/06 -, BGHSt 51, 144, juris).Psychische Beihilfe leistet, wer bewusst daran mitwirkt, für Straftaten Bedingungen zu schaffen, die für den Tatentschluss der anordnenden Führungspersonen wesentlich sind (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - 3 StR 236/17 -, juris; BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris).
Voraussetzung für den Betrieb eines Konzentrationslagers wie S. mit den dort herrschenden lebensfeindlichen Bedingungen und der Durchführung von Mordaktionen an Gefangenen waren willige und gehorsame Untergebene, die jederzeit an den unterschiedlichsten Funktionen innerhalb der organisierten Tötungsabläufe eingesetzt werden konnten und sich einsatzbereit hielten (BGH, Beschluss vom 20.09.2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, juris).
Dies hatte zur Folge, dass nur noch in eingeschränktem Maß eine Strafverfolgung stattfand, die sich auf Exzesstaten beschränkte und die weit überwiegenden Anteile der in der in den Konzentrationslagern ehemals tätigen SS-Angehörigen, insbesondere der Wachposten der Totenkopfverbände, unbeachtet ließ (s. hierzu Grünewald, NJW 2017, 498; Kurz, ZIS 2013, 122).
- LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess
Vielmehr ist für jede einzelne Tat, die zur Erfüllung des Vereinigungszwecks begangen wurde, zu prüfen, ob und welches Vereinigungsmitglied sich daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte, oder ob es insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet hat (BGH, Beschl. 3 StR 49/16 v. 20.09.2016; BGHSt 61, 252 ff.;… Urt. 3 StR 521/18 v. 17.10.2019, NJW 2020, 1080 Rn. 21; Beschl. 3 StR 27/19 v. 23.01.2020, juris; BGH, Beschl. 3 StR 441/20 v. 12.08.2021, NJW 2021, 2896 ff.;… Schäfer/Anstötz in: MüKo, StGB, 4. Aufl. 2021, § 129 Rn. 86). - BGH, 07.10.2025 - 3 StR 11/25
"Psychisch vermittelte Hilfeleistung": Strafbarkeit der Eltern bei …
Rn. 32 Eine solche psychisch vermittelte Hilfeleistung zu einer Zeit zu erbringen, bevor der Haupttäter den Tatentschluss fasst, ist nicht ausgeschlossen (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - AK 90/23, juris Rn. 15 ff.; ferner - für die bewusste Schaffung von Bedingungen für Straftaten - BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 17, 23 aE;… Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 Rn. 105, 107;… aA LK/Schünemann/Greco, StGB, 14. Aufl., § 27 Rn. 39 ["denklogisch unmöglich"], Rn. 60 ["begrifflich unmöglich"]). - BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22
Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig
Vielmehr ist für jede einzelne Tat, die zur Erfüllung des Vereinigungszwecks begangen wurde, zu prüfen, welches Vereinigungsmitglied sich daran als Mittäter, Anstifter oder Gehilfe beteiligte ober ob es insoweit überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag leistete (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2023 - 3 StR 424/22, juris Rn. 20;… vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226 Rn. 49;… Urteil vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 521/18, NJW 2020, 1080 Rn. 21; Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 18;… MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 86). - BGH, 30.11.2022 - 3 StR 230/22
Beteiligung am Völkermord (Völkermordabsicht; schwere körperliche oder seelische …
Deren erkennbare Bereitschaft zu einem bestimmten deliktischen Handeln kann die Entscheidungsträger im Willen zur Anordnung der entsprechenden Straftaten bestärken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252 Rn. 23 ff.;… vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 78). - OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …
- BGH, 12.02.2026 - 4 StR 572/25
Konkurrenzrechtliche Bewertung des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und schweren …
- BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18
Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung …
- BGH, 10.07.2025 - 3 StR 496/23
Koblenzer Urteil wegen Versklavung einer Jesidin
- BGH, 21.09.2020 - StB 28/20
Haftbeschwerdeverfahren gegen Untersuchungshaft: Nachprüfung der Beurteilung des …
- LG Krefeld, 14.08.2017 - 21 StVK 218/16
Hartmut Hopp: Früherer Arzt der Colonia Dignidad muss in Deutschland in Haft
- BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17
Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager …
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 452/20
Weiteres Verfahren gegen Mitglieder der kriminellen Vereinigung "Freie …
- BGH, 21.04.2020 - 4 StR 287/19
Mittäterschaft (Maßstab); Beihilfe (Hilfeleistung; bloße Anwesenheit am Tatort …
- OLG Bremen, 30.10.2024 - 1 ORs 31/24
Strafrecht; Beihilfe zum Versuch; fehlgeschlagener Versuch
- OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17
Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht …
- LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15
Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der …
- OLG Rostock, 28.02.2017 - 20 Ws 69/17
Anschlussberechtigung eines Nebenklägers: Bindungswirkung einer Entscheidung des …
- BGH, 28.07.2020 - 2 StR 64/20
Beihilfe (Hilfeleisten: Begriffsbestimmung; psychische Beihilfe; Handeltreiben …
- BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23
Beihilfe zum Mord; Beihilfe zum versuchten Mord; Einstellung des Verfahrens wegen …
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 618/25
Änderung des Schuldspruchs durch Schuldigspreichen des Angeklagten zur Beihilfe …
- BGH, 13.12.2023 - AK 90/23
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- OLG München, 27.12.2019 - 3 Ws 1320/19
Anforderungen an den dringenden Tatverdacht
- BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19
Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat; …
- BGH, 27.06.2024 - AK 56/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
- BGH, 14.10.2020 - 5 StR 279/20
Unzulässigkeit der alternativen Benennung mehrerer Beweismittel im Beweisantrag; …
- BGH, 23.01.2020 - 3 StR 27/19
Zurechnung von aus einer Bande heraus begangenen Straftaten (hier: Handeltreiben …
- BGH, 14.02.2024 - 5 StR 606/23
Fehlen eines von der Nebenklagebefugnis gedeckten Anfechtungsziels
- BGH, 23.01.2020 - 3 StR 26/19
Zurechnung von aus einer Bande heraus begangenen Straftaten (hier: Handeltreiben …
- LG Aurich, 25.10.2018 - 11 KLs 18/18
- BGH, 13.01.2021 - 6 StR 467/20
Rechtsmittelbefugnis des Nebenklägers (Revisionsbegründung)
- LG Oldenburg, 20.11.2024 - 1 KLs 68/24
Verurteilung wegen schwerer Brandstiftung
- LG Hamburg, 23.02.2021 - 613 KLs 15/20
Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger Hehlerei; Verstoß gegen das Waffengesetz; …
- VG Düsseldorf, 14.06.2017 - 5 K 8627/17
- VG Düsseldorf, 09.11.2017 - 5 K 16569/17
Anspruch eines 1999 geborenen u. im Jahr 2016 eingereisten syrischen Flüchtlings …
- VG Düsseldorf, 21.11.2018 - 5 K 8789/18
Syrien: §§ 3 bis 3e AsylG, Wehrdienstentzug durch Ausreise
- VG Düsseldorf, 09.06.2017 - 5 K 8804/16
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