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   BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01 (1)   

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https://dejure.org/2002,792
BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01 (1) (https://dejure.org/2002,792)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2002 - KVR 15/01 (1) (https://dejure.org/2002,792)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2002 - KVR 15/01 (1) (https://dejure.org/2002,792)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Kartellrecht - Scandlines GmbH - Deutsche Bahn AG - Mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung - Untersagung einer notwendigen Infrastruktureinrichtung - Bestimmtheit einer kartellbehördliche Verfügung - Untersagung der Mitbenutzung eines Fährhafens - ...

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 4; ; GWB § 32; ; EG Art. 82

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 1, 4 Nr. 4 § 32; EG Art. 82
    Fährhafen Puttgarden; Anforderungen an die Anordnung der Gewährung des Zutritts zum Markt durch die Kartellbehörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Verbot der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweigerung des Zugangs zu einer für den Marktzutritt notwendigen Infrastruktureinrichtung durch marktbeherrschendes Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof zur Öffnung des Fährhafens Puttgarden für Konkurrenz auf der "Vogelfluglinie"

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Öffnung des Fährhafens Puttgarden für Konkurrenz auf der "Vogelfluglinie"

  • kartellblog.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Essential facilities im deutschen Kartellrecht: "Puttgarden" zum Zweiten

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Fährverbindung auf "Vogelfluglinie" für Konkurrenz geöffnet // Scandlines darf Hafen Puttgarden nicht mehr alleine nutzen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 152, 84
  • NJW 2003, 748
  • NVwZ-RR 2003, 842 (Ls.)
  • GRUR 2003, 169
  • WM 2003, 1191
  • DB 2003, 501 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Dies bedeutet zunächst, daß der Adressat in die Lage versetzt werden muß, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, wobei nicht notwendig ist, daß der Inhalt der Regelung im Entscheidungssatz so zusammengefaßt ist, daß er alle Punkte aus sich heraus verständlich darstellt; es genügt vielmehr, daß sich der Regelungsgehalt aus der Verfügung insgesamt einschließlich ihrer Begründung ergibt (vgl. BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; 130, 390, 395 - Stadtgaspreise; 137, 297, 302 - Europapokalheimspiele).

    Sie darf den Rahmen für die Vertragsgestaltung durch das betroffene Unternehmen und seinen Vertragspartner nicht stärker einschränken, als dies durch den Zweck, den Mißbrauch zu beseitigen, vorgegeben ist (vgl. BGHZ 127, 388, 390 - Weigerungsverbot; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345 - Polyester-Grundstoffe; Beschl. v. 21.2.1995 - KVR 10/94, WuW/E 2990, 2992 - Importarzneimittel, insoweit in BGHZ 129, 53 nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.11.1994 - KVR 29/93

    "Gasdurchleitung"; Zuständigkeit des Bundeskartellamts für eine

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Welche Anforderungen danach an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zu stellen sind, richtet sich im einzelnen nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; BVerwGE 84, 335, 338).

    a) Unter Bezugnahme auf die Entscheidung "Gasdurchleitung" des Senats (BGHZ 128, 17) meint das Beschwerdegericht, die Höhe des Entgelts müsse sich aus der Untersagungsverfügung selbst ergeben, wenn die kartellrechtliche Pflicht zu einem bestimmten Verhalten wie im Streitfall von der Entrichtung eines angemessenen Entgelts abhänge.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87

    Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Welche Anforderungen danach an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsakts zu stellen sind, richtet sich im einzelnen nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (BGHZ 128, 17, 24 - Gasdurchleitung; BVerwGE 84, 335, 338).

    Zum anderen kann es insbesondere dann, wenn das Bestimmtheitsgebot einerseits und verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsrechte des Adressaten, die es ihm überlassen, in welcher Weise er einer gesetzlichen, durch den Verwaltungsakt konkretisierten Verpflichtung nachkommen will, andererseits in Widerstreit miteinander treten, geboten sein, die Anforderungen an die Bestimmtheit der behördlichen Anordnung gering zu halten (BVerwGE 84, 335, 338 f. für ein Baugebot).

  • BGH, 03.04.1975 - KVR 1/74

    Herstellung von Verarbeitungsprodukten - Kürzung von Bezugsmengen von

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Sie darf den Rahmen für die Vertragsgestaltung durch das betroffene Unternehmen und seinen Vertragspartner nicht stärker einschränken, als dies durch den Zweck, den Mißbrauch zu beseitigen, vorgegeben ist (vgl. BGHZ 127, 388, 390 - Weigerungsverbot; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345 - Polyester-Grundstoffe; Beschl. v. 21.2.1995 - KVR 10/94, WuW/E 2990, 2992 - Importarzneimittel, insoweit in BGHZ 129, 53 nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.02.1995 - KVR 10/94

    "Importarzneimittel"; Unbillige Behinderung eines Anbieters von

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Sie darf den Rahmen für die Vertragsgestaltung durch das betroffene Unternehmen und seinen Vertragspartner nicht stärker einschränken, als dies durch den Zweck, den Mißbrauch zu beseitigen, vorgegeben ist (vgl. BGHZ 127, 388, 390 - Weigerungsverbot; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345 - Polyester-Grundstoffe; Beschl. v. 21.2.1995 - KVR 10/94, WuW/E 2990, 2992 - Importarzneimittel, insoweit in BGHZ 129, 53 nicht abgedruckt).
  • BGH, 29.09.1998 - KVR 17/97

    Beanstandung durch Apothekerkammer - Untersagungsverfügung/Bestimmtheit

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Die Aussage darüber, wann das Bestimmtheitsgebot die Verwendung eines normativen Begriffs im Tenor erlaube, ist - anders als vom Beschwerdegericht wiedergegeben - unter Bezugnahme auf den Beschluß des Senats vom 29. September 1998 (KVR 17/97, WuW/E DE-R 195 - Beanstandung durch Apothekerkammer) abstrakt getroffen.
  • BGH, 15.11.1994 - KVR 14/94

    "Weigerungsverbot"; Untersagung der Weigerung der Aufnahme eines Unternehmens in

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Sie darf den Rahmen für die Vertragsgestaltung durch das betroffene Unternehmen und seinen Vertragspartner nicht stärker einschränken, als dies durch den Zweck, den Mißbrauch zu beseitigen, vorgegeben ist (vgl. BGHZ 127, 388, 390 - Weigerungsverbot; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; BGH, Beschl. v. 3.4.1975 - KVR 1/74, WuW/E 1345 - Polyester-Grundstoffe; Beschl. v. 21.2.1995 - KVR 10/94, WuW/E 2990, 2992 - Importarzneimittel, insoweit in BGHZ 129, 53 nicht abgedruckt).
  • BFH, 07.10.1987 - II R 187/80

    Personengesellschaft - Einheitswert des Betriebsvermögens - Feststellung -

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Eine Unterbrechung entsprechend § 240 ZPO kommt allerdings in Betracht, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines notwendig Beigeladenen eröffnet wird und das Rechtsbeschwerdeverfahren die Insolvenzmasse betrifft (vgl. BFHE 151, 15 = BStBl. II 1988, 23 für das finanzgerichtliche Verfahren).
  • BGH, 11.12.1997 - KVR 7/96

    Europapokalheimspiel

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Dies bedeutet zunächst, daß der Adressat in die Lage versetzt werden muß, zu erkennen, was von ihm gefordert wird, wobei nicht notwendig ist, daß der Inhalt der Regelung im Entscheidungssatz so zusammengefaßt ist, daß er alle Punkte aus sich heraus verständlich darstellt; es genügt vielmehr, daß sich der Regelungsgehalt aus der Verfügung insgesamt einschließlich ihrer Begründung ergibt (vgl. BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; 129, 37, 40 - Weiterverteiler; 130, 390, 395 - Stadtgaspreise; 137, 297, 302 - Europapokalheimspiele).
  • BGH, 26.02.1993 - V ZR 74/92

    Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen

    Auszug aus BGH, 24.09.2002 - KVR 15/01
    Dieser Erklärungsinhalt ist vom Revisions- oder Rechtsbeschwerdegericht ohne Bindung an die tatrichterliche Auslegung festzustellen (BGHZ 86, 104, 110; 122, 1, 5; BGH, Urt. v. 14.10.1994 - V ZR 76/93, NJW 1995, 132, 134).
  • BGH, 09.12.1982 - III ZR 106/81

    Statthaftigkeit einer allgemeinen Leistungsklage; Rechtsfolgen von Verstößen

  • BGH, 08.05.2001 - KVZ 23/00

    Kartellrecht - Zur Mitbenutzung die Änderungen an den Anlagen voraussetzt

  • BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88

    Sportübertragungen

  • BGH, 26.09.1995 - KVR 25/94

    "Stadtgaspreise" Zulässigkeit eines Feststellungsantrags; Umfang des

  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

  • BGH, 24.11.2020 - KZR 35/17

    FRAND-Einwand II

    Der Missbrauch der Marktmacht folgt vielmehr - nicht anders als in Fällen der Belieferungsverweigerung oder des verweigerten Zugangs zu einer Infrastruktureinrichtung des Marktbeherrschers - erst aus der Ablehnung eines nachgefragten Zugangs zu der Erfindung schlechthin oder aus unangemessenen Bedingungen für einen nachgefragten Zugang, von denen der Patentinhaber auch am Ende von Verhandlungen nicht abzurücken bereit ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002, KVR 15/01, BGHZ 152, 84, 94 - Fährhafen Puttgarden I), mithin der Weigerung, dem den Abschluss eines Lizenzvertrages zu FRAND-Bedingungen anstrebenden Lizenznehmer als Ergebnis eines Verhandlungsprozesses diejenigen fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden Vertragsbedingungen anzubieten, die dieser beanspruchen kann und zu denen er seinerseits bereit ist, mit dem Patentinhaber abzuschließen.

    (2) Der Gerichtshof der Europäischen Union betont mithin die beiderseitige Verpflichtung zu einem konstruktiven Austausch, durch den ein gerechter Ausgleich der betroffenen Interessen erreicht werden soll (EuGH, WRP 2015, 1080 Rn. 55 - Huawei/ZTE; vgl. BGHZ 152, 84, 97 - Fährhafen Puttgarden I).

    Zudem gibt es in aller Regel nicht den einen FRAND-Bedingungen genügenden Lizenzvertrag, sondern eine Bandbreite möglicher angemessener Lösungen (vgl. High Court von England und Wales [J. Birss], Urteil vom 23. Oktober 2018, [2018] EWCA Civ 2344, GRUR Int. 2019, 357 Rn. 121; OLG Karlsruhe, GRUR 2020, 166 Rn. 95; vgl. zu § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB aF BGHZ 152, 84, 96 - Fährhafen Puttgarden I).

    Insbesondere im Falle eines offensichtlich FRAND-Bedingungen nicht entsprechenden Lizenzangebots des Patentinhabers, das sich bei objektiver Wertung als nicht ernst gemeint und damit als Weigerung darstellt, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen (vgl. BGHZ 152, 84, 92 - Fährhafen Puttgarden I), kann als Reaktion eines ernsthaft um eine Lizenz nachsuchenden Nutzers der Erfindung die Darlegung genügen, aus welchem Grund das Angebot offensichtlich FRAND-Bedingungen nicht entspricht.

    Vielmehr lässt sich dies regelmäßig nur dann beurteilen, wenn von derjenigen Partei, die eine von der anderen vorgeschlagene Vertragsbedingung nicht oder jedenfalls nicht ohne weiteres akzeptieren will, diejenigen Gesichtspunkte geltend gemacht werden, die aus Sicht dieser Partei gegen die Angemessenheit der Vertragsbedingung sprechen oder diese Angemessenheit zumindest zweifelhaft erscheinen lassen, und wenn sodann die andere Partei diesen Bedenken entweder durch eine Änderung oder Ergänzung ihres Vorschlags Rechnung trägt oder aber erläutert, warum die Bedenken aus ihrer Sicht nicht durchgreifen (vgl. BGHZ 152, 84, 97 - Fährhafen Puttgarden I).

    Selbst wenn die Bemühungen der Parteien um eine einvernehmliche Lösung gleichwohl letztlich scheitern, können diese, da sie Anhaltspunkte dafür bieten, welche Interessen im Einzelnen zu berücksichtigen und wie sie zu gewichten sind, die Grundlage einer gegebenenfalls notwendigen gerichtlichen Entscheidung dafür bilden, inwieweit die zu den einzelnen Streitpunkten vertretenen widerstreitenden Auffassungen mit dem Gebot der Verpflichtung zur Lizenzierung zu FRAND-Bedingungen vereinbar sind (vgl. BGHZ 152, 84, 97 - Fährhafen Puttgarden I).

  • BGH, 03.06.2014 - EnVR 10/13

    Beendigung des Konzessionsvertrages zwischen der Gemeinde und dem

    Im Einzelnen sind die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes aus dem Regelungsgehalt der jeweiligen gesetzlich vorgesehenen Maßnahme und dem mit ihr verfolgten Sinn und Zweck herzuleiten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84, 92 - Fährhafen Puttgarden I; BVerwGE 119, 282, 284).

    Eine konkrete Festlegung vertraglicher wie sonstiger Bedingungen durch die Regulierungsbehörde kann hiernach nur dann in Betracht kommen, wenn dazu auf übliche Bedingungen zurückgegriffen werden könnte, von denen zugunsten des verpflichteten Unternehmens nicht abgewichen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84, 95 - Fährhafen Puttgarden I zur Bestimmtheit einer kartellrechtlichen Untersagungsverfügung).

    Diesem würde damit zugleich die Möglichkeit abgeschnitten, auch eine überhöhte Entgeltforderung - gegebenenfalls unter dem Vorbehalt der Rückforderung - zu akzeptieren, um (zunächst) das begehrte örtliche Netz zu erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84, 95 f. - Fährhafen Puttgarden I).

  • BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten

    Während das vorliegende Verfahren einen Verstoß gegen § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV betrifft, ging es in den Anwendungsfällen von § 32 GWB, auf die sich das Bundeskartellamt konkret bezogen hat, im Übrigen um die (gegebenenfalls stufenweise) Abstellung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung nach § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB durch Verweigerung des Zugangs zu einer Infrastruktureinrichtung (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84 - Fährhafen Puttgarden I; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12, NJW 2013, 1095 - Fährhafen Puttgarden II).
  • BVerwG, 20.10.2021 - 6 C 8.20

    Verwaltungsgericht Köln muss erneut über Klage gegen die Ausgestaltung der

    Es bleibe damit erforderlichenfalls einem weiteren kartellbehördlichen Verfahren oder auch einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung vorbehalten, zu klären, ob letztlich angebotene Bedingungen tatsächlich angemessen seien oder nicht (BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01 - BGHZ 152, 84 - Fährhafen Puttgarden I).
  • BGH, 01.09.2020 - KZR 12/15

    Stationspreissystem II

    a) Nach dieser Vorschrift kann die Weigerung eines marktbeherrschenden Unternehmens, einem anderen Unternehmen zu angemessenen, nichtdiskriminierenden Bedingungen Zugang zu einer wesentlichen Einrichtung zu gewähren, der für die Ausübung der Tätigkeit des anderen Unternehmens unerlässlich ist, einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV darstellen (vgl. EuGH, WRP 1999, 167 Rn. 47 - Oscar Bronner/Mediaprint; zu § 19 GWB vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84 Rn. 35 - Fährhafen Puttgarden I; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12, WuW 2013, 505 Rn. 15 - Fährhafen Puttgarden II).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Eine Festlegung von Mindest- und Maximalbedingungen in dem Bescheid ist nicht geboten (vgl. zu einer kartellrechtlichen Untersagungsverfügung: BGH, Beschluss vom 24. September 2002 - KVR 15/01 - NJW 2003, 748 ).
  • BGH, 11.12.2012 - KVR 7/12

    Fährhafen Puttgarden II

    Sie darf den Rahmen für die Vertragsgestaltung durch das betroffene Unternehmen und seinen Vertragspartner nicht stärker einschränken, als dies durch den Zweck, den Missbrauch zu beseitigen, vorgegeben ist (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84, 94 f. - Fährhafen Puttgarden, mwN).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2007 - 2 Kart 1/06

    Unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Stapel- und Kettenlieferungsverträge

    Es genügt vielmehr, dass sich der Regelungsinhalt aus der Verfügung insgesamt einschließlich ihrer Begründung ergibt (vgl. BGHZ 128, 17, 24 - Durchleitung von Importerdgas; BGHZ 110, 371, 377 - Sportübertragungen; BGH, Beschl. v. 20.3.1984 - KVR 12/83, WuW/E 2073, 2074, Kaufmarkt; BGHZ 152, 84, 92 - Fährhafen Puttgarden II).

    Dabei darf die Kartellbehörde den Rahmen für die Vertragsgestaltung durch das betroffene Unternehmen und seine Vertragspartner nicht stärker einschränken, als dies durch den Zweck, den Verstoß gegen die Verbotsnorm zu vermeiden, vorgegeben ist (vgl. BGHZ 152, 84, 92= WuW/E DE-R 977 - Fährhafen Puttgarden II).

    Insbesondere dann, wenn das Bestimmtheitsgebot einerseits und verfassungsrechtlich geschützte Freiheitsrechte des Adressaten, die es ihm überlassen, in welcher Weise er einer gesetzlichen Anforderungen nachkommen will, andererseits in Widerstreit miteinander treten, ist es geboten, die Anforderungen an die Bestimmtheit der behördlichen Anordnung gering zu halten (vgl. BGHZ 152, 84= WuW/E DE-R 977, 981- Fährhafen Puttgarden II).

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 89/20

    EU-Kartellrechtliches Missbrauchsverbot: Beanstandung des Preissystems eines

    aa) Nach Art. 102 AEUV kann die Weigerung eines marktbeherrschenden Unternehmens, einem anderen Unternehmen zu angemessenen, nichtdiskriminierenden Bedingungen Zugang zu einer wesentlichen Einrichtung zu gewähren, der für die Ausübung der Tätigkeit des anderen Unternehmens unerlässlich ist, einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV darstellen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - C-7/97, WRP 1999, 167 Rn. 47 - Oscar Bronner/Mediaprint; zu § 19 GWB vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84 [juris Rn. 35] - Fährhafen Puttgarden I; vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12, WuW 2013, 505 Rn. 15 - Fährhafen Puttgarden II).
  • BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20

    Trassenentgelte II

    (1) Nach Art. 102 Abs. 1 AEUV kann die Weigerung eines marktbeherrschenden Unternehmens, einem anderen Unternehmen zu angemessenen, nichtdiskriminierenden Bedingungen Zugang zu einer wesentlichen Einrichtung zu gewähren, der für die Ausübung der Tätigkeit des anderen Unternehmens unerlässlich ist, einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV darstellen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - C-7798, WRP 1999, 167 Rn. 47 - Oscar Bronner/Mediaprint; zu § 19 GWB vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2002 - KVR 15/01, BGHZ 152, 84 juris Rn. 35 - Fährhafen Puttgarden I; vom 11. Dezember 2012 - KVR 7/12, WuW 2013, 505 Rn. 15 - Fährhafen Puttgarden II).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2004 - Kart 35/03

    Sofortige Beschwerde eines Energieversorgungsunternehmens gegen die

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 2 U 13/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

  • BGH, 05.04.2022 - KZR 84/20

    Regionalfaktoren II - Schienennetz-Benutzungsbedingungen: Unmittelbare

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 5 U 4/22
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2007 - Kart 5/06

    Beeinträchtigung des Wettbewerbs auf Angebotsmarkt für die Befüllung von

  • BGH, 08.12.2020 - KZR 60/16

    Stornierungsentgelt II

  • OLG Koblenz, 04.01.2024 - U 1102/23
  • BGH, 08.02.2022 - KZR 8/21

    Kartellsache: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines

  • BGH, 18.11.2014 - EnVR 59/13

    Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Verfahrensunterbrechung wegen

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2023 - 3 Kart 43/22
  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 U 8/15

    Anforderungen an die Kündigung eines Kfz-Händlervertrages

  • LG München I, 20.10.2022 - 7 O 13016/21

    Prüfung der Lizenzwilligkeit nach Anti-Anti-Suit-Injunction

  • OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 11 U 55/09

    Billigkeitskontrolle für Benutzungsentgelte eines Flughafenbetreibers

  • LG Nürnberg-Fürth, 02.05.2003 - 4 HKO 1691/02
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2003 - Kart 3/00

    Kartellrechtliche Untersagung der Mitbenutzung einer landseitigen und

  • VG Köln, 28.06.2023 - 1 L 1095/23

    Streitbeilegungsverfahren, Veröffentlichung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,

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