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   BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03   

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https://dejure.org/2005,39
BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03 (https://dejure.org/2005,39)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2005 - XII ZR 34/03 (https://dejure.org/2005,39)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - XII ZR 34/03 (https://dejure.org/2005,39)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1612 b Abs. 3, 1602 Abs. 1, 1610; EStG § 74 Abs. 1 Satz 3
    Kindergeld auf Unterhalt eines volljährigen Kindes in voller Höhe anzurechnen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Unterhaltspflicht gegenüber volljährigem Kind

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kindesunterhalt: Kindergeldanrechnung bei volljährigen Kindern; Umfang der Anrechnung des staatlichen Kindergeldes auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes; Anrechnung der um eine Ausbildungspauschale verminderten Ausbildungsvergütung auf den Unterhaltsbedarf des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltsanrechnung von Kindergeld und Ausbildungsvergütung eines Volljährigen

  • Judicialis

    BGB § 1602 Abs. 1; ; BGB § 1610; ; BGB § 1612 b Abs. 3; ; EStG § 74 Abs. 1 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Anrechnung von Kindergeld auf den Unterhaltsbedarf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1612 b Abs. 3, 1602 Abs. 1, 1610; EStG § 74 Abs. 1 Satz 3
    Kindergeld auf Unterhalt eines volljährigen Kindes in voller Höhe anzurechnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterhalt für volljährige Kinder

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Das staatliche Kindergeld ist in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf des volljährigen Kindes anzurechnen; Familienrecht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld für volljährige Auszubildende - Wie sind Kindergeld und Ausbildungsvergütung bei der Unterhaltszahlung zu berücksichtigen?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Volljährigenunterhalt: Kindergeld ist komplett auf den Bedarf des Volljährigen anzurechnen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Unterhalt für volljährige Kinder - jetzt neu berechnen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Anrechnung des Kindergeldes und der Ausbildungspauschale beim Volljährigenunterhalt - Kindergeld steht allein barunterhaltspflichtigem Elternteil zu

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.11.2005)

    Entlastet getrennte Väter volljähriger Kinder // Ausbildungsvergütung und volles Kindergeld sind anzurechnen

  • 123recht.net (Kurzinformation, 6.12.2005)

    Die Anrechnung des Kindergeldes! // Eine klarstellende Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Volljährigenunterhalt - BGH rechnet Kindergeld voll auf den Bedarf des Volljährigen an

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 164, 375
  • NJW 2006, 57
  • MDR 2006, 518
  • FamRZ 2006, 99
  • FamRZ 2007, 424
  • JR 2007, 22
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 02.03.1994 - XII ZR 215/92

    Unterhaltsanspruch des noch in der Ausbildung befindlichen, volljährigen Kindes

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Zugleich bestimmt sich damit die Lebensstellung der Beklagten, also ihr angemessener Unterhaltsbedarf, nicht mehr allein nach dem Einkommen des früher allein barunterhaltspflichtigen Klägers, sondern nach den zusammengerechneten Einkünften beider Elternteile, die anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt aufzukommen haben (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB; Senatsurteil vom 2. März 1994 - XII ZR 215/92 - FamRZ 1994, 696, 698).

    Denn er haftet mit Eintritt der Volljährigkeit für den erhöhten Barunterhalt allein, während der Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den anderen Elternteil entfallen ist (Senatsurteil vom 2. März 1994 aaO).

  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Zwar ist das staatliche Kindergeld nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des Senats nicht als Einkommen der unterhaltspflichtigen Eltern zu behandeln (Senatsurteile vom 16. April 1997 - XII ZR 233/95 - FamRZ 1997, 806, 809; BGHZ 161 aaO).
  • BGH, 09.01.2002 - XII ZR 34/00

    Barunterhalt beider Elternteile für einen volljährigen Schüler in der allgemeinen

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Vom Eintritt der Volljährigkeit an besteht nach dem Gesetz kein rechtfertigender Grund, weiterhin nur den bisher allein barunterhaltspflichtigen Elternteil mit dem nunmehr insgesamt in Form einer Geldrente zu entrichtenden Unterhalt zu belasten, wenn auch der andere Elternteil über Einkünfte verfügt, die ihm die Zahlung von Unterhalt ermöglichen (Senatsurteil vom 9. Januar 2002 - XII ZR 34/00 - FamRZ 2002, 815, 816 f.).
  • BGH, 17.11.2004 - XII ZR 183/02

    Wegfall des Unterhaltanspruches einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Den internen Ausgleich unter den Eltern hat die Praxis stets im Rahmen des Kindesunterhalts oder, sofern ein solcher nicht geschuldet ist, mittels eines familienrechtlichen Ausgleichsanspruchs durchgeführt (Senatsurteil BGHZ 161, 124, 135 f. = FamRZ 2005, 347, 350).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Denn die von ihm geschuldeten Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle schließen nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch den Wohnbedarf des Kindes mit ein (Senatsurteile vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 424 [unter 4 a] und vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 66/88 - FamRZ 1989, 1160, 1163; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 214).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Denn die von ihm geschuldeten Unterhaltsbeträge nach der Düsseldorfer Tabelle schließen nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch den Wohnbedarf des Kindes mit ein (Senatsurteile vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 2/91 - FamRZ 1992, 423, 424 [unter 4 a] und vom 12. Juli 1989 - IVb ZR 66/88 - FamRZ 1989, 1160, 1163; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 2 Rdn. 214).
  • BGH, 08.04.1981 - IVb ZR 559/80

    Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens; Berücksichtigung berufsbedingter

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Die Ausbildungsvergütung, die ein volljähriges Kind erhält, ist als Einkommen zu berücksichtigen und deswegen - nach Abzug berufsbedingten Mehrbedarfs - in voller Höhe bedarfsmindernd anzurechnen (Senatsurteil vom 8. April 1981 - IVb ZR 559/80 - FamRZ 1981, 541, 542 f.).
  • OLG Celle, 02.05.2000 - 17 UF 236/99

    Klage auf Änderung eines Unterhaltstitels ; Anspruch auf Auskunftserteilung über

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Die Vorschrift des § 1612 b Abs. 3 BGB sei auf solche Fälle nicht anwendbar, weil nicht nur der barunterhaltspflichtige Elternteil, sondern auch der Elternteil, bei dem das Kind wohne, Anspruch auf Kindergeld habe (OLG Celle - 21. Zivilsenat - FamRZ 2003, 1408 f.; OLG Celle - 17. Zivilsenat - FamRZ 2001, 47, 48; OLG Nürnberg FamRZ 2000, 687, 688; OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1106 f. [differenzierend]; Soyka FuR 2005, 97, 99 ff.; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 515; Luthin/Schumacher Handbuch des Unterhaltsrechts 10. Aufl. Rdn. 3251; Eschenbruch/Wohlgemuth Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 3388; AnwK-BGB/Saathoff BGB § 1612 b Rdn. 10; FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. Kap. VI Rdn. 157 a).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Deswegen musste schon nach der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Rechtslage, wenn das Kindergeld an einen von mehreren Berechtigten gezahlt wird, unter mehreren Unterhaltspflichtigen ein Ausgleich stattfinden, wobei es der Senat im allgemeinen für angemessen erachtet hat, den Ausgleich entsprechend den Anteilen der Unterhaltspflichtigen an der Erfüllung der Unterhaltspflicht vorzunehmen (BGHZ 70, 151, 154 = FamRZ 1978, 177, 178 f.; Senatsurteile vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 533/80 - FamRZ 1981, 26; vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 889 und vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607, 609).
  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 715/80

    Umfang des Vorsorgeunterhalts; Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf

    Auszug aus BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03
    Deswegen musste schon nach der bis zum 30. Juni 1998 geltenden Rechtslage, wenn das Kindergeld an einen von mehreren Berechtigten gezahlt wird, unter mehreren Unterhaltspflichtigen ein Ausgleich stattfinden, wobei es der Senat im allgemeinen für angemessen erachtet hat, den Ausgleich entsprechend den Anteilen der Unterhaltspflichtigen an der Erfüllung der Unterhaltspflicht vorzunehmen (BGHZ 70, 151, 154 = FamRZ 1978, 177, 178 f.; Senatsurteile vom 8. Oktober 1980 - IVb ZR 533/80 - FamRZ 1981, 26; vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 715/80 - FamRZ 1982, 887, 889 und vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 29/87 - FamRZ 1988, 607, 609).
  • OLG Nürnberg, 25.10.1999 - 10 UF 1425/99

    Unterhaltsanspruch eines volljährigen Schülers - Teilweise Klagerücknahme

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81

    Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers

  • OLG Celle, 13.08.2003 - 15 UF 48/03

    Anspruch auf Kindesunterhalt; Barunterhaltspflicht beider Elternteile; Fehlende

  • BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82

    Abänderungsklage des volljährig gewordenen Kindes

  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 29/87

    Verpflichtung eines Elternteils zur Zustimmung einer anderweitigen Aufteilung des

  • OLG Koblenz, 10.11.2004 - 9 UF 601/04

    Barunterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Kindergeldanrechnung bei einer

  • BGH, 08.10.1980 - IVb ZR 533/80

    Errechnung des Regelunterhalts

  • OLG Stuttgart, 26.03.2003 - 17 UF 57/03

    Kindesunterhalt: Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsanspruch eines

  • OLG Celle, 20.08.2002 - 21 WF 188/02

    Ausbildungsunterhaltsbedarf für einen auswärts untergebrachten volljährigen

  • OLG Brandenburg, 19.06.2002 - 9 WF 41/02

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsanspruch

  • OLG Koblenz, 13.06.2003 - 13 WF 414/03

    Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

  • OLG Schleswig, 20.09.1999 - 15 UF 40/98

    Unterhaltspflicht; Unterhalt; Kindergeld; Anrechnung des Kindergeldes

  • OLG Braunschweig, 09.05.2000 - 2 UF 9/00
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 3 WF 44/97
  • BGH, 11.01.2017 - XII ZB 565/15

    Kindesunterhalt im Fall des Wechselmodells: Bemessung des Unterhaltsbedarfs;

    Unterschiedliche Anteile der Eltern ergeben sich nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB erst aus deren individueller Leistungsfähigkeit und der daran orientierten Beteiligungsquote sowie daraus, dass die Unterhaltspflicht auf den Betrag begrenzt ist, den der Unterhaltspflichtige bei alleiniger Unterhaltshaftung auf der Grundlage seines Einkommens zu zahlen hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 164, 375 = FamRZ 2006, 99, 100 und vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 31).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats schuldet der Beklagte seinem volljährigen Sohn C. allerdings nur Unterhalt in einer Höhe, wie er sich nach Abzug der bereinigten Ausbildungsvergütung und des vollen Kindergeldes ergibt (Senatsurteil BGHZ 164, 375, 382 f. = FamRZ 2006, 99, 101 f.).
  • BGH, 20.04.2016 - XII ZB 45/15

    Kindesunterhalt: Isolierter Kindergeldausgleich beim Wechselmodell

    Wie sich bereits aus seinem Wortlaut ergibt ("in allen anderen Fällen"), liegt dem Gesetz die Konzeption zugrunde, dass das gezahlte Kindergeld stets - je nach Sachverhaltsgestaltung entweder zur Hälfte oder vollständig - zweckgebunden als Einkommen des Kindes zu behandeln ist und deshalb ein bedarfsmindernder Vorwegabzug des Kindergelds vom Barunterhalt stattzufinden hat (vgl. insoweit bereits Senatsurteil BGHZ 164, 375, 382 ff. = FamRZ 2006, 99, 101 ff.).
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