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   BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08   

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https://dejure.org/2009,403
BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08 (https://dejure.org/2009,403)
BGH, Entscheidung vom 02.10.2009 - V ZR 235/08 (https://dejure.org/2009,403)
BGH, Entscheidung vom 02. Januar 2009 - V ZR 235/08 (https://dejure.org/2009,403)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 23 Abs. 4, 46 Abs. 1
    Keine Verlängerung der Begründungsfrist nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlängerungsmöglichkeit hinsichtlich der Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 S. 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG); Prüfungsumfang bei Wahrung der Fristen des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 23 Abs. 4, § 46 Abs. 1 Satz 2
    Keine Verlängerung der Begründungsfrist bei Anfechtungsklagen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Begründungsfrist einer Anfechtungsklage eines Beschlusses ist nicht verlängerbar; § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG-Beschluss - Anfechtung und Anfechtungsbegründungsfrist

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründungsfristverlängerung für Anfechtungsklage; Folgen der Fristwahrung für Beschlussüberprüfung

  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 4; ; WEG § 46 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4; WEG § 46 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 4 ; WEG § 46 Abs. 1 S. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    WEG: Feststellung der Nichtigkeit - Anfechtungsfrist gilt nicht

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wohnungseigentumsverfahren - Keine Fristverlängerung bei Anfechtungsklagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klagebegründung im Wohnungseigentum

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Verlängerung der Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG ist unwirksam

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2010, 26

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Anfechtung von WEG-Beschlüssen und diesbezügliche Fristen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG
    Verlängerung der Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG ist unwirksam

  • diewohnungseigentuemer.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Bei einer Anfechtungsklage ist die Verlängerung der Begründungsfrist unwirksam

Besprechungen u.ä. (5)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Wohnungseigentumsverfahren - Keine Fristverlängerung bei Anfechtungsklagen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 34 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG
    Verlängerung der Frist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG ist unwirksam

  • diewohnungseigentuemer.de (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Bei einer Anfechtungsklage ist die Verlängerung der Begründungsfrist unwirksam

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verfahren: Kann die Begründungsfrist des § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG n.F. verlängert werden? (IMR 2009, 445)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    WEG-Verfahren: Muss zwischen Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründen unterschieden werden? (IMR 2009, 446)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 182, 307
  • NJW 2009, 3655
  • MDR 2010, 42
  • NZM 2009, 864
  • ZMR 2010, 126
  • NJ 2010, 334
  • NZG 2009, 1301
  • NZG 2010, 23
 
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Wird zitiert von ... (70)

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 9/12

    Wohnungseigentum: Auslegung einer in der Teilungserklärung getroffenen Regelung

    Ob der in dem Verstoß gegen § 5.2 der Teilungserklärung liegende Rechtsfehler nur zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse führt oder zu deren Nichtigkeit wegen fehlender Beschlusskompetenz zur erstmaligen Begründung einer Kostenlast der Gemeinschaft (vgl. Senat, Urteil vom 1. Juni 2012 - V ZR 225/11, NJW 2012, 2578, 2579), bedarf hier keiner Klärung, weil der Rechtsfehler innerhalb der Ausschlussfristen nach § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG geltend gemacht worden ist (dazu und zur Frage der Tenorierung Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Urteil vom 20. Mai 2011 - V ZR 175/10, NJW-RR 2011, 1232).
  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14

    Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche

    Danach können unter anderem nichtige Willenserklärungen angefochten werden, was - jedenfalls im Ergebnis - heute allgemein anerkannt ist (vgl. Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307 Rn. 23; Staudinger/Roth, BGB [2015], § 142 Rn. 27 ff.; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., vor § 104 Rn. 35; Herbert, JZ 2011, 503, 506; Lorenz, Gedächtnisschrift Wolf, 2011, S. 77, 78; Würdinger, JuS 2011, 769, 771, jeweils mwN; aus prozessualer Sicht Senat, Urteil vom 21. Juni 1955 - V ZR 53/54, WM 1955, 1290 f. sowie BGH, Urteil vom11. Juni 1992 - IX ZR 255/91, BGHZ 118, 374, 380).
  • BGH, 09.07.2010 - V ZR 202/09

    Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende

    Das nötigt indessen nicht dazu, die von dem Berufungsgericht ausgesprochene Ungültigerklärung abzuändern (vgl. Senat, BGHZ 182, 307, 314 ff.).
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