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   BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62   

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https://dejure.org/1963,158
BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62 (https://dejure.org/1963,158)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1963 - KZR 5/62 (https://dejure.org/1963,158)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1963 - KZR 5/62 (https://dejure.org/1963,158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Klageänderung - Anforderungen an den Begriff der "Sachdienlichkeit" einer Klageänderung - Auslegung von Hauptanträgen und Hilfsanträgen - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche - Preisbindung von Markenwaren im Sinne des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 135
  • NJW 1964, 152
  • MDR 1964, 28
  • GRUR 1964, 154
  • DB 1963, 1671
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (14)

  • RG, 15.05.1936 - II 196/35

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

    Die beweisrechtliche Bedeutung der Lückenlosigkeit liegt darin, daß sie dem bindenden Unternehmer im Prozeß gegen den Außenseiter eine Beweiserleichterung verschafft: ist die Lückenlosigkeit des Bindungssystems im gedanklichen Aufbau und in der praktischen Durchführung dargetan, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Außenseiter die Waren nur vermittels fremden Vertragsbruchs oder auf Schleichwegen erlangt haben kann, und es obliegt dann dem Außenseiter, diesen "Beweis des ersten Anscheins" zu entkräften (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] ; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 318 zu § 1 UWG).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. RGZ 133, 330, 336; 151, 239, 255; BGH GRUR 1958, 240, 245) hat im Rechtsstreit gegen einen Außenseiter das bindende Unternehmen zu beweisen, daß es sein vertikales Bindungssystem gedanklich lückenlos errichtet hat und praktisch lückenlos durchführt.

    Da es nach dem Vortrag beider Parteien in diesem Rechtsstreit - anders als in dem Fall RGZ 151, 239 (245 bis 247) - jedenfalls für den Unterlassungsanspruch der Klägerin darauf ankam, ob das ausländische Bindungssystem der Klägerin "jetzt", also im Zeitpunkt des Urteils des Berufungsgerichts, lückenlos war, wäre also darauf abzustellen gewesen, ob das System der Klägerin seit Vornahme der von den Zeugen geschilderten Änderungen den Anforderungen an die gedankliche Lückenlosigkeit genügte.

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Der maßgebliche Gesichtspunkt für die Beurteilung einer Klageänderung als sachdienlich oder als nicht sachdienlich ist der Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit (BGHZ 1, 65, 72) [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und vordem des Reichsgerichts kommt es nicht auf die subjektiven Interessen der Partei, sondern allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung der Ausräumung des sachlichen Streitstoffs im Rahmen des anhängigen Rechtsstreite dient und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGHZ 1, 65, 71 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] ; BGH LM Nr. 1 zu § 648 BGB bei III; RG JW 1935, 2896 Nr. 19).

    Danach ist zwar an sich nicht darauf abzustellen, ob die Zulassung der Klageänderung weitere Erklärungen der Parteien und neue Beweiserhebungen notwendig machen und ob durch Zulassung einer Klageänderung in der Berufungsinstanz der Beklagte für die Verhandlung über die geänderte Klage eine Tatsacheninstanz verlieren würde (BGHZ 1, 65, 71 ff) [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] .

  • BGH, 10.12.1957 - I ZR 175/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. RGZ 133, 330, 336; 151, 239, 255; BGH GRUR 1958, 240, 245) hat im Rechtsstreit gegen einen Außenseiter das bindende Unternehmen zu beweisen, daß es sein vertikales Bindungssystem gedanklich lückenlos errichtet hat und praktisch lückenlos durchführt.

  • RG, 06.10.1931 - II 76/31

    1. Zur Auslegung des § 1 Abs. 3 des fünften Abschnitts der Verordnung des

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. RGZ 133, 330, 336; 151, 239, 255; BGH GRUR 1958, 240, 245) hat im Rechtsstreit gegen einen Außenseiter das bindende Unternehmen zu beweisen, daß es sein vertikales Bindungssystem gedanklich lückenlos errichtet hat und praktisch lückenlos durchführt.

  • BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61

    Barrabatte und Preisbindung

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Ist nämlich das System lückenhaft, sei es in seinem gedanklichen Aufbau, sei es in der praktischen Durchführung, und führen die Lücken dazu, daß Konkurrenten der gebundenen Händler ohne eine gleiche rechtliche und tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können, dann ist im allgemeinen sogar schon den gebundenen Händlern selbst die Einhaltung der sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zuzumuten (BGHZ 36, 370, 375 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] /76 - Rollfilme).

    Die beweisrechtliche Bedeutung der Lückenlosigkeit liegt darin, daß sie dem bindenden Unternehmer im Prozeß gegen den Außenseiter eine Beweiserleichterung verschafft: ist die Lückenlosigkeit des Bindungssystems im gedanklichen Aufbau und in der praktischen Durchführung dargetan, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Außenseiter die Waren nur vermittels fremden Vertragsbruchs oder auf Schleichwegen erlangt haben kann, und es obliegt dann dem Außenseiter, diesen "Beweis des ersten Anscheins" zu entkräften (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] ; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 318 zu § 1 UWG).

  • RG, 05.04.1932 - II 192/31

    1. Zur Frage der Rechtsgültigkeit der Verordnung über Preisbindungen für

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Nun ist der Revision allerdings zuzugeben, daß es im letzteren Fall auf die Lückenlosigkeit des Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems nicht ankommt, der Tatbestand des Schleichbezugs einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG entgegen der Meinung des Berufungsgerichts vielmehr auch dann zu begründen vermag, wenn das Bindungssystem nicht lückenlos ist (RGZ 136, 65, 73; 148, 364, 366/67; Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 312 zu § 1 UWG).

    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat in dem Urteil KZR 8/61 vom 8. März 1962 - "Selbstbedienungsgroßhändler" - (BGHZ 37, 30) ausdrücklich angeschlossen hat und von der abzugehen auch bei Berücksichtigung der neuerlichen Erörterungen im Schrifttum kein Anlaß besteht, handelt der durch das vertikale Preis- und/oder Vertriebsbindungssystem eines Warenherstellers vertraglich selber nicht gebundene "Außenseiter" in der Regel sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG, wenn er sich die Ware zu Wettbewerbszwecken durch Verleitung eines gebundenen Händlers zum Vertragsbruch verschafft, oder wenn er sie sich durch Ausnutzung eines Vertragsbruchs eines gebundenen Händlers verschafft und dazu weitere, die Beurteilung als sittenwidrig rechtfertigende besondere Umstände, beispielsweise die Weiterveräußerung unter dem festgesetzten Preis, hinzutreten; er handelt ferner in der Regel auch dann sittenwidrig, wenn er sich die Ware auf Schleichwegen , beispielsweise durch einen vorgeschobenen Mittelsmann unter Verheimlichung des wahren Abnehmers, durch Zusammenwirken mit einem ungetreuen Angestellten des gebundenen Händlers oder unter arglistigem Verschweigen einer gegen ihn verhängten Liefersperre verschafft (vgl. zu alledem Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl. Rdn. 309 bis 312, 330 zu § 1 UWG m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 79/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Aus den von der Revision für ihre Erwägungen angeführten Entscheidungen des Ersten Zivilsenats vom 13. November 1953 (GRUR 1954, 163 = WuW/E BGH 52) und vom 16. Oktober 1956 (GRUR 1957, 219) kann für die hier zu erörternde Frage nichts entnommen werden; in der Entscheidung vom 13. November 1953 ging es um ein Rundschreiben, dessen Verfasser zwecks Gewinnung neuer die Kunden - umstrittene - Unwirksamkeit bisher bestehender Bierbezugsverträge hatte dartun wollen, in der Entscheidung vom 16. Oktober 1956 um einen Schadenersatzanspruch wegen Bruchs eines für unwirksam gehaltenen Einzelvertrags.
  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Die Entscheidung darüber, ob eine Klageänderung sachdienlich ist oder nicht , ist der Nachprüfung in der Revisionsinstanz nur daraufhin unterworfen, ob der Tatsachenrichter den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt und damit die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BGHZ 16, 317, 322 [BGH 17.02.1955 - II ZR 316/53] ; BGH LM Nr. 11 zu § 264 ZPO bei 4).
  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Aus den von der Revision für ihre Erwägungen angeführten Entscheidungen des Ersten Zivilsenats vom 13. November 1953 (GRUR 1954, 163 = WuW/E BGH 52) und vom 16. Oktober 1956 (GRUR 1957, 219) kann für die hier zu erörternde Frage nichts entnommen werden; in der Entscheidung vom 13. November 1953 ging es um ein Rundschreiben, dessen Verfasser zwecks Gewinnung neuer die Kunden - umstrittene - Unwirksamkeit bisher bestehender Bierbezugsverträge hatte dartun wollen, in der Entscheidung vom 16. Oktober 1956 um einen Schadenersatzanspruch wegen Bruchs eines für unwirksam gehaltenen Einzelvertrags.
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

  • RG, 11.10.1935 - II 198/35

    1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung

    cc) Der Unlauterkeitstatbestand des Schleichbezugs ist zwar zum Schutz (seinerzeit zulässiger) Preisbindungssysteme und selektiver Vertriebssysteme entwickelt worden (vgl. RGZ 136, 65, 73; 148, 364, 366 f.; BGHZ 40, 135, 137 - Trockenrasierer).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Denn auch in diesem Fall darf der preisbindende Verleger nichts tun, was die Bindung der Endverkaufspreise untergräbt und dem vertragstreuen gebundenen Händler Schwierigkeiten bereiten kann (vgl. BGHZ 38, 90, 94 - Grote Revers; 40, 135, 139 - Trockenrasierer; 53, 76, 86 - Schallplatten II).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19

    Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet

    Die Sachdienlichkeit bestimmt sich maßgeblich nach der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH GRUR 1964, 154 (156) - Trockenrasierer II).

    Es kommt in erster Linie darauf an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung der Ausräumung des sachlichen Streitstoffs im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits dient und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH GRUR 1964, 154 (156) - Trockenrasierer II).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme -

    Denn in diesen Fällen handelt der Außenseiter stets wettbewerbswidrig, ohne daß es insofern auf die lückenlose Einhaltung des Systems ankäme (vgl. BGHZ 40, 135, 138 - Trockenrasierer II [KartellS]; BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 = WRP 1988, 734 - PKW-Schleichbezug; Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 173 = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag; Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 56/92, GRUR 1994, 827 = WRP 1994, 730 - Tageszulassungen).

    Auch in den - seltenen - Fällen, in denen dem Außenseiter nachgewiesen werden kann, daß er den gebundenen Händler zum Vertragsbruch verleitet hat, bedarf es allein einer Feststellung, daß die vertragliche Verpflichtung des gebundenen Händlers (noch) besteht, nicht dagegen weiterer Feststellungen zur Lückenlosigkeit (insofern allerdings mißverständlich BGHZ 40, 135, 139 - Trockenrasierer II).

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme [KartellS]; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II [KartellS]; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze sowohl vom Kartellsenat als auch vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (Kartellsenat: BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; I. Zivilsenat: BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero; vgl. ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 34 Rdn. 38; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 796 ff.; Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 391 ff.).

  • OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10

    Internet-Reiseportal darf nicht zur kommerziellen Flugvermittlung auf

    aa Der "Schleichbezug" bildet nach ständiger Rechtsprechung eine Fallgruppe der unlauteren Wettbewerberbehinderung (BGH GRUR 1964, 154 - Trockenrasierer II).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade; Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III; Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung; Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze vom Bundesgerichtshof uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III; BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem; Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero).

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Dafür, ob eine Änderung im Sinn von § 264 ZPO sachdienlich ist, kommt es nicht auf die subjektiven Interessen der Partei, sondern allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Änderung zur Ausräumung des sachlichen Streitstoffs im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits dient und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGHZ 1, 65, 71 ff [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; Urteil vom 14. Juni 1963, KZR 5/62, MDR 1964, 28).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65

    Sittenwidrige Verletzung eines Vertriebsbindungssystems - Entsprechende Anwendung

    In der ersten Revisionsinstanz (KZR 5/62) haben die Parteien, nachdem die Klägerin Herstellung und Vertrieb des Trockenrasierers Braun-Combi eingestellt und die Preisbindung dafür aufgehoben hatte, übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt, soweit nach dem in der ersten Berufungsinstanz zuletzt gestellten Klageantrag 1 a) von der Klägerin Unterlassungsansprüche wegen dieses Geräts geltend gemacht worden waren.

    Der Bundesgerichtshof hat durch das erste Revisionsurteil vom 14. Juni 1963 - KZR 5/62 - (BGHZ 40, 135 = GRUR 1964, 154) die Revision der Klägerin zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der auf Braun-Küchenmaschinen, Braun-Heißlüfter, Braun-Mixquirle und Braun-Tischventilatoren bezüglichen Klaganträge richtete.

    Dabei ist das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß die von der Rechtsprechung bezüglich eines Preis bindungssystems entwickelten Rechtsgrundsätze zu den Fragen, unter welchen Umständen die Preisunterbietung durch einen Außenseiter als sittenwidrig im Sinne der §§ 1 UWG, 826 BGB anzusehen ist und welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Lückenlosigkeit des Systems zukommt, regelmäßig entsprechend auf die Verletzung einer Vertriebsbindung anzuwenden sind (vgl. hierzu BGHZ 40, 135, 137 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] - "Trockenrasierer I"; 37, 30, 32 "Selbstbedienungsgroßhandel"; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Aufl. § 1 UWG Anm. 441 ff).

    Der Schleichbezug vermag, wie der Senat im ersten Revisionsurteil in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts dargelegt hat (BGHZ 40, 138 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] ), den Unterlassungsanspruch auch dann zu begründen, wenn das Bindungssystem nicht lückenlos ist.

    Wie der Senat in seinem Urteil weiter dargelegt hat (BGHZ 40, 139 f [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] ), liegt die sachlichrechtliche Bedeutung der Lückenlosigkeit eines Bindungssystems darin, daß dann, wenn dieses in seinem gedanklichen Aufbau oder in seiner praktischen Durchführung lückenhaft ist und diese Lücken dazu führen, daß Konkurrenten der gebundenen Händler ohne eine gleiche rechtliche und tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können, im allgemeinen schon den gebundenen Händlern die Einhaltung ihrer sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zuzumuten ist, und daß dann erst recht dem nicht gebundenen Außenseiter die Mißachtung des Bindungssystems nicht als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last gelegt werden kann.

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Im "Hausverbot"-Urteil (GRUR 1966, 564) hatte ein Einzelhändler gegen den Hersteller eines Markenartikels und dessen Angestellte, Vertreter und Beauftragte ein Hausverbot ausgesprochen, nachdem der Hersteller durch Testkäufe überprüft hatte, ob Kunden des Einzelhändlers statt der verlangten Markenware andere Waren (ohne Aufklärung) unterschoben wurden (wegen der Zulässigkeit solcher Kontrollmaßnahmen vgl. auch BGHZ 40, 135, 141 - Trockenrasierer II; BGH, Urt. v. 29. März 1960 - I ZR 21/59 - Rabattverstöße; BGH GRUR 1965, 607 - Funkmietwagen).
  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem

    Die insoweit entscheidenden Gesichtspunkte hat der Bundesgerichtshof wiederholt klargestellt (vgl. insbesondere BGHZ 1, 65, 71 ff und 53, 24, 29; BGH Urteile vom 20. Mai 1953 - II ZR 206/52 = LM ZPO § 523 Nr. 1, vom 30. Oktober 1957 - V ZR 195/56 = LM ZPO § 264 Nr. 11 und vom 14. Juni 1963 - KZR 5/62 = LM ZPO § 264 Nr. 18).

    Dabei kann nicht außer acht gelassen werden, ob ohne Berücksichtigung des neuen Vorbringens der Rechtsstreit entscheidungsreif wäre (vgl. BGH Urteile vom 20. Mai 1953 und 14. Juni 1963, a.a.O., Senatsurteil vom 11. Mai 1964 - VIII ZR 174/61).

    Die Änderung der Klage oder Widerklage in der Berufungsinstanz ist nach den §§ 264, 523 ZPO zu beurteilen (BGH Urteil vom 14. Juni 1963 - KZR 5/62 = LM ZPO § 264 Nr. 18).

  • BGH, 26.02.1992 - VIII ZR 89/91

    Nur begrenzte Aufklärungspflichten des Kraftfahrzeugkäufers; keine Pflicht zur

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 169/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • OLG Koblenz, 12.11.2009 - 5 U 1256/05

    Fälligkeit eines Nutzungsvergütungsanspruchs

  • OLG Celle, 03.11.1976 - 13 U 69/76

    Bleyle-Artikel

  • BGH, 16.10.1975 - VII ZR 38/73

    Vertragliches Aufrechnungsverbot für den Bauherrn - Unangemessene Beschneidung

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 27/05

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung

  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine

  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 63/90

    Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag - Täuschung; Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66

    Kartellrechtliche Wirksamkeit einer Vereinbarung - Verpflichtung des

  • BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 64/67

    Beweislast bei einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung - Vorgehen des

  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 226/81

    Ansprüche des alleinvertretungsberechtigten Eigenhändlers wegen Verletzung des

  • BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
  • OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 60/99

    Unterlassungsanspruch des Herstellers bei lückenhaftem Vertriebsbindungsystem -

  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 99/83

    "Vertriebsbindung"; Beweisanforderungen bei Behauptung einer lückenlosen

  • BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden in Patentlizenzverträgen

  • BGH, 12.06.1969 - VII ZR 13/67
  • BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64

    Diskriminierungsverbot

  • BGH, 31.01.1964 - V ZR 191/61
  • BGH, 20.11.1969 - KZR 1/69

    Preisbindung für Schallplatten

  • OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96

    Anforderungen an die Darlegung der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit

  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 72/81

    Schadensersatz wegen erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen - Amtspflichtverletzung

  • BGH, 07.10.1964 - IV ZR 246/63

    Eheverfehlungen bei Alkohol- und Medikamentenmißbrauch

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 49/63

    Ausnahme eines Preisbindungsvertrags vom Verbot vertikaler Bindungen -

  • BGH, 18.09.1978 - KZR 21/77

    Schadensersatz aus der Lieferverweigerung von Möbeln - Einwand der unzulässigen

  • OLG Düsseldorf, 14.04.1975 - 1 U 102/74
  • BGH, 24.09.1973 - KZR 1/73

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Lizenzgebühren - Verstoß der Lizenzierung des

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