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   BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74   

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BGH, 14.05.1976 - V ZR 157/74 (https://dejure.org/1976,286)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1976 - V ZR 157/74 (https://dejure.org/1976,286)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1976 - V ZR 157/74 (https://dejure.org/1976,286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnhaus - Vertragspartner - Haus - Gebrauchsvorteile - Vermögensschaden

Papierfundstellen

  • BGHZ 66, 277
  • NJW 1976, 1630
  • MDR 1976, 917
  • VersR 1976, 956
  • DB 1976, 1811
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Demgegenüber hat der V. Zivilsenat schon in seinen Urteilen vom 14. Mai 1976 - V ZR 157/74 = BGHZ 66, 277 und vom 21. April 1978 - V ZR 235/77 - BGHZ 71, 234 im Sinne seiner Ausführungen in seinem Vorlagebeschluß Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Nutzungsentschädigung über den "fest umrissenen Regelungsbereich typischer Massenrisiken" hinaus geäußert.
  • BGH, 20.02.2014 - VII ZR 172/13

    Zur Nutzungsausfallentschädigung wegen Vorenthaltens von Wohnraum

    b) Eine Nutzungsausfallentschädigung kann hingegen nicht versagt werden, wenn dem Erwerber während des Verzugs lediglich Wohnraum zur Verfügung stand, der mit dem erworbenen Wohnraum nicht vergleichbar ist, sondern eine deutlich geringere Qualität besitzt (anders OLG Stuttgart, Urteil vom 8. Juli 2013 - 5 U 7/13 S. 17 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 14. Mai 1976 - V ZR 157/74, BGHZ 66, 277, 281, 282).
  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 11/83

    Umfang der Entschädigung für übermäßige Geruchsbelästigungen durch eine

    Die Revision verweist demgegenüber auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in der vorübergehenden Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeit eines Wohnhauses kein ersatzfähiger Vermögensschaden liegt (BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]; 71, 234; 75, 366; s. aber auch Urteil vom 14. Juni 1967 - VIII ZR 268/64 = NJW 1967, 1803 = LM § 556 BGB Nr. 2; vgl. ferner zum vorübergehenden Verlust von Gebrauchsmöglichkeiten BGHZ 63, 393: Pelzmantel; BGHZ 76, 179: Schwimmbad; BGHZ 86, 128: Wohnwagen; Urteil vom 15. November 1983 - VI ZR 269/81 = VersR 1984, 142 - zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen: Motorsportboot; zum ganzen vgl. Hagen, Entgangene Gebrauchsvorteile als Vermögensschaden; JZ 1983, 833 ff.).

    In einigen der angeführten Urteilen wird schon darauf hingewiesen, daß zwischen den dort entschiedenen Fällen und dem Sachverhalt des Clubhaus-Urteils des erkennenden Senats vom 11. Juli 1963 (aaO) entscheidungserhebliche Unterschiede bestehen (BGHZ 63, 393, 396/7; 66, 277, 282; 75, 366, 375; 76, 179, 182; 86, 128, 133).

    Der vom Senat zusätzlich herangezogene Gesichtspunkt der Ersatzfähigkeit nutzloser (fehlgeschlagener) Aufwendungen wird zunehmend kritisch beurteilt (BGHZ 71, 234, 237 m.w.Nachw.; vgl. auch BGHZ 66, 277, 280) [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74].

  • BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84

    Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit -

    In BGHZ 66, 277 war der Besteller eines noch zu errichtenden Wohnhauses aus einem von seinem Vertragspartner zu vertretenden Grund erst knapp sieben Monate später als vereinbart in den Besitz des Hauses gelangt und war solange in seiner alten (kleineren) Wohnung geblieben.

    Die dazu entwickelten Begründungen sind jedoch schon für den speziellen Bereich der Abwicklung von Kraftfahrzeugunfällen dogmatisch fragwürdig, jedenfalls aber nach der billigenswerten Tendenz neuerer Entscheidungen mehrerer Senate des Bundesgerichtshofes nicht über jenen Lebensbereich hinaus ohne weiteres verallgemeinerungsfähig (BGHZ 86, 128, 131 - Wohnwagen; 89, 60, 62 ff - Motorsportboot; noch zurückhaltender bereits BGHZ 66, 277, 279 ff: "Schon die dogmatischen Grundlagen der Rechtsprechung für die entgehenden Gebrauchsmöglichkeiten eines Kraftfahrzeugs sind noch nicht endgültig gesichert, so daß eine Übertragung ihrer Ergebnisse auf andere Sachverhalte bedenklich erscheint.".

    cc) Als entscheidender Prüfstein für die Vermögensqualität eines Gutes und zugleich als allein noch tragfähiger Geltungsgrund für die Ersatzfähigkeit entgehender Gebrauchsvorteile von Kraftfahrzeugen sowie neuerdings auch von anderen - beweglichen oder unbeweglichen - Sachen, wird in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes überwiegend (offengelassen im Urteil des V. Zivilsenats BGHZ 66, 277, 279) eine dahingehende Einschätzung durch die Verkehrsanschauung angesehen.

    Immerhin aber hat sich diese Rechtsprechung in nunmehr 22-jähriger Übung einen festen Platz in der Praxis der (auch versicherungstechnischen) Regulierung von Verkehrsunfällen erobert und mag sich in ihrem fest umrissenen Regelungsbereich eines typischen Massenrisikos bewährt haben (in diesem Sinne schon das Senatsurteil BGHZ 66, 277, 278; ähnlich Siemann, Argumente und Prinzipien S. 298 f; Hagen, JZ 1983, 833, 836/837 - unter dd -).

  • BGH, 21.04.1978 - V ZR 235/77

    Schadensersatz wegen zu später verschaffter Nutzung einer noch zu errichtenden

    Gelangt der Besteller einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung aus einem von seinem Vertragspartner zu vertretenden Umstand erst einige Zeit später als vorgesehen in den Besitz der mangelfreien Wohnung, so liegt ein zu ersetzender Vermögensschaden weder in dem zeitweiligen Ausfall der Nutzungsmöglichkeit als solcher (Bestätigung von BGHZ 66, 277) noch in den Aufwendungen für den auf den Verzugszeitraum entfallenden Kapitaldienst für die - fristgerecht bezahlte - Vergütung und auch nicht in den zeitanteiligen umlagefähigen Gemeinschaftskosten.

    Das Berufungsgericht befindet sich damit in rechtsgrundsätzlicher Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 14. Mai 1976 - V ZR 157/74 (BGHZ 66, 277), von dem abzurücken der Senat auch nach erneuter Prüfung keinen Anlaß sieht.

    Die Kläger haben nicht dargelegt, daß der mit den Aufwendungen angestrebte Vorteil einen (selbständigen) Aktivposten in ihrem Vermögen dargestellt hätte (vgl. BGHZ 66, 277, 280), der den in den Aufwendungen liegenden Vermögensverlust ausgeglichen und damit eine "Unterbilanz des Vermögens" verhindert hätte (vgl. Stoll, Neuere Entwicklungen auf dem Gebiete des deutschen Schadensrechts, 1976, S. 20; ders. Begriff und Grenzen des Vermögensschadens, 1973, S. 28-30).

    Aber auch hiervon abgesehen bleibt der Einwand, daß die den Klägern zeitweilig vorenthaltene Nutzungsmöglichkeit keinen selbständigen Vermögenswert hat (vgl. BGHZ 66, 277, 280) und die mit der Vorenthaltung verbundene Einbuße daher eine immaterielle ist.

    Im Bereich typischer Massengeschäfte, wie etwa beim Reiseveranstaltervertrag, mag diese Möglichkeit praktisch entscheidend eingeschränkt sein und daher vielleicht einer anderen Betrachtungsweise Raum geben (vgl. etwa Hans Stoll, Begriff und Grenzen des Vermögensschadens S. 38); für den Bausektor hingegen ist sie, worauf der Senat schon in BGHZ 66, 277, 279 hingewiesen hat, keineswegs von vornherein von der Hand zu weisen.

  • BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79

    Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades

    Schon vorher hat derselbe Senat in zwei Fällen (BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]; 71, 234, 236), die dem vorliegenden am ehesten vergleichbar sind, entschieden, daß der Besteller, der aus einem von seinem Vertragspartner zu vertretenden Grund erst einige Monate später als vereinbart in den Besitz des Hauses oder der Eigentumswohnung gelangt, nicht schon wegen der Vorenthaltung von Gebrauchsvorteilen einen Vermögensschaden erleidet.

    Von einer Verkehrsanschauung, derzufolge schon die bloße Gebrauchsmöglichkeit einen Verkehrswert verkörpere, könne auf dem Bausektor nicht ausgegangen werden; der Kommerzialisierungsgedanke sei nicht allgemein tragfähig (BGHZ 66, 277, 279) [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74].

  • BGH, 10.10.1985 - VII ZR 292/84

    Schadensersatz für entgangene Nutzung einer Garage

    a) Nach der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs stellt allerdings der Umstand allein, daß der Besteller eines noch zu errichtenden Hauses infolge Verzuges seines Vertragspartners erst einige Monate später als vereinbart in den Besitz des Hauses gelangt und ihm dadurch Gebrauchsvorteile entgehen, noch keinen zu ersetzenden Vermögensschaden dar (BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74] ).
  • OLG Stuttgart, 30.03.2010 - 10 U 87/09

    Architektenhaftung: Schadensersatz bei verspäteter Fertigstellung eines Wohn- und

    In einer früheren Entscheidung (BGHZ 66, 277) hat der Bundesgerichtshof einen Vermögensschaden wegen entgangener Gebrauchsvorteile in einem Fall abgelehnt, in dem der Besteller eines noch zu errichtenden Wohnhauses aus einem von seinem Vertragspartner zu vertretenden Grund erst einige Monate später als vereinbart in den Besitz des Hauses gelangt ist.
  • OLG Jena, 29.05.2013 - 7 U 660/12

    Wohnung nicht pünktlich fertig: Bauträger muss Nutzungsausfall ersetzen!

    In einer früheren Entscheidung (BGHZ 66, 277) hat der 5. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs einen Vermögensschaden wegen entgangener Gebrauchsvorteile in einem Fall abgelehnt, in dem der Besteller eines noch zu errichtenden Wohnhauses aus einem von seinen Vertragspartner zu vertretenden Grund erst einige Monate später als vereinbart in den Besitz des Hauses gelangt ist.
  • BGH, 15.06.1983 - VIII ZR 131/82

    Ersatzfähigkeit entgangener Gebrauchsmöglichkeiten eines Kfz bei

    Mangels einer sich aus der Sache ergebenden Berechtigung kann die Differenzierung zwischen vertraglicher und deliktischer Anspruchsgrundlage auch nicht als geeigneter Weg angesehen werden, um ein Ausufern der Haftungsrisiken zu verhindern (anders Hagen in Anm. zu LM BGB § 251 Nr. 23 = BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74] unter Ziff. 7; in der Entscheidung wird die Ablehnung des Ersatzes entgehender Gebrauchsvorteile beim Schuldnerverzug damit begründet, daß eine Übertragung der für die Abwicklung von Kraftfahrzeugschäden entwickelten Rechtsprechung auf den Grundstücks- und Bausektor nicht geboten sei).

    Andererseits wird in der Entscheidung BGHZ 71, 234 (Bestätigung von BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]) der Gläubiger zu seinem Schutz gegen Nutzungsausfall wegen Verzugs auf die Möglichkeit verwiesen, eine Vertragsstrafe zu vereinbaren.

  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81

    Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit

  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als

  • BGH, 14.07.1982 - VIII ZR 161/81

    Umfang des Verzugsschadens bei Verzögerung der Herausgabe eines Kfz

  • OLG Stuttgart, 08.07.2013 - 5 U 7/13

    Schadensersatzrecht: Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung bei

  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

  • BGH, 16.09.1987 - IVb ZR 27/86

    Vorenthaltung einer Gebrauchsmöglichkeit

  • BGH, 31.10.1986 - V ZR 140/85

    Nutzungsausfall: - Verspätete Herausgabe einer Wohnung

  • KG, 26.04.1993 - 12 U 2137/92

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf einer Sonderfahrspur für Busse und Taxen

  • BGH, 29.03.1984 - III ZR 10/83

    Entschädigungsanspruch wegen Geruchsimmissionen einer Kläranlage - Rechtsfigur

  • BGH, 30.05.1978 - VI ZR 199/76

    Ersatzfähigkeit von Kosten der Fütterung eines durch Frendverschulden verletztes

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 8 U 191/05

    Abstrakter Nutzungsausfall wegen verweigerter Herausgabe eines gewerblich

  • BGH, 08.04.1988 - V ZR 260/86

    Abänderung der Rücktrittsvoraussetzungen von einem Grundstückskauf

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2008 - 8 U 599/06

    Schadensersatzansprüche aus Schlechterfüllung eines Beratungsvertrages

  • OLG Naumburg, 04.11.2004 - 4 U 122/04

    Unmittelbarer Mangelfolgeschaden bei einer Architektenleistung nur bei Umsetzung

  • BVerwG, 27.06.1984 - 6 C 60.82

    Wehrrecht - Soldaten - Schadensersatzamspruch - Bundesrepublik Deutschland -

  • LG Passau, 19.03.2020 - 1 O 201/16

    Schadensersatzansprüche des berechtigten Besitzers einer bei ihrem Betrieb

  • OLG Karlsruhe, 13.06.1980 - 10 U 150/79

    Kein Schadensersatz für vergeudeten Urlaub des selbstständigen Arztes

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