Rechtsprechung
| BGH, 20.02.1990 - XI ZR 47/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Scheckinhaber - Scheckeinlösungszusage - Garantiehaftung
- Universität des Saarlandes
Scheckeinlösungsgarantie
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675; ScheckG Art. 4
Haftung der bezogenen Bank aus einer Scheckeinlösungszusage - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bankkundenrecht.de (Kurzinformation)
Scheckbestätigung
Papierfundstellen
- BGHZ 110, 263
- NJW 1990, 1482
- NJW-RR 1990, 814 (Ls.)
- ZIP 1990, 568
- MDR 1991, 49
- WM 1990, 494
- BB 1990, 657
- DB 1990, 1085
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85
Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - XI ZR 47/89
Sie wird vielmehr ohne einen entsprechenden Hinweis bei ihrer Antwort davon ausgehen, daß - wie üblich - eine endgültige Bindung für sie frühestens mit der nach außen erkennbaren Belastung des Ausstellerkontos eintritt (vgl. dazu BGHZ 53, 199, 203; BGH, Urteile vom 13. Juni 1988 - II ZR 324/87, WM 1988, 1325, 1327 und vom 29. September 1986 - II ZR 283/85, WM 1986, 1409, 1411;… Canaris aaO Rdn. 745; Häuser, WM 1988, 1505, 1509) und braucht infolgedessen auch keine Vorkehrungen für eine beschleunigte Einlösung des Schecks zu treffen. - BGH, 13.06.1988 - II ZR 324/87
Maßgeblicher Zeitpunkt für einen Scheckwiderruf; Verpflichtung der Bank zur …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - XI ZR 47/89
Sie wird vielmehr ohne einen entsprechenden Hinweis bei ihrer Antwort davon ausgehen, daß - wie üblich - eine endgültige Bindung für sie frühestens mit der nach außen erkennbaren Belastung des Ausstellerkontos eintritt (vgl. dazu BGHZ 53, 199, 203; BGH, Urteile vom 13. Juni 1988 - II ZR 324/87, WM 1988, 1325, 1327 und vom 29. September 1986 - II ZR 283/85, WM 1986, 1409, 1411;… Canaris aaO Rdn. 745; Häuser, WM 1988, 1505, 1509) und braucht infolgedessen auch keine Vorkehrungen für eine beschleunigte Einlösung des Schecks zu treffen. - BGH, 02.02.1970 - II ZR 80/69
Scheckeinlösung
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - XI ZR 47/89
Sie wird vielmehr ohne einen entsprechenden Hinweis bei ihrer Antwort davon ausgehen, daß - wie üblich - eine endgültige Bindung für sie frühestens mit der nach außen erkennbaren Belastung des Ausstellerkontos eintritt (vgl. dazu BGHZ 53, 199, 203; BGH, Urteile vom 13. Juni 1988 - II ZR 324/87, WM 1988, 1325, 1327 und vom 29. September 1986 - II ZR 283/85, WM 1986, 1409, 1411;… Canaris aaO Rdn. 745; Häuser, WM 1988, 1505, 1509) und braucht infolgedessen auch keine Vorkehrungen für eine beschleunigte Einlösung des Schecks zu treffen.
- BGH, 24.03.1980 - II ZR 188/79
Scheckeinlösungszusage der bezogenen Bank
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - XI ZR 47/89
Etwas anderes ergibt sich auch - trotz des weitergefaßten Leitsatzes - nicht aus dem Urteil BGHZ 77, 50, auf das sich das Berufungsgericht bezieht; denn der II. Zivilsenat hat die Entscheidung vor allem auch auf die Erwägung gestützt, nach den Gesamtumständen sei "eindeutig" gewesen, daß in der Anfrage der Klägerin die Bitte um Übernahme einer Einlösungsgarantie gelegen habe (…aaO S. 52). - BGH, 20.03.1978 - II ZR 159/76
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - XI ZR 47/89
Dabei ist, nicht zuletzt wegen des mit einer Scheckeinlösungsgarantie für die Bank verbundenen Risikos, hinsichtlich der Anfrage eine eindeutige und unmißverständliche Erklärung zu fordern (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1966 - II ZR 210/63, WM 1966, 335, 336 und vom 20. März 1978 - II ZR 159/76, WM 1978, 873, 874;… Canaris Bankvertragsrecht 3. Aufl. Rdn. 730; Rieder, WM 1979, 686, 688). - BGH, 27.01.1966 - II ZR 210/63
Einlösung eines Verrechnungsschecks als notwendiger Beweis für die Behauptung der …
Auszug aus BGH, 20.02.1990 - XI ZR 47/89
Dabei ist, nicht zuletzt wegen des mit einer Scheckeinlösungsgarantie für die Bank verbundenen Risikos, hinsichtlich der Anfrage eine eindeutige und unmißverständliche Erklärung zu fordern (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1966 - II ZR 210/63, WM 1966, 335, 336 und vom 20. März 1978 - II ZR 159/76, WM 1978, 873, 874;… Canaris Bankvertragsrecht 3. Aufl. Rdn. 730; Rieder, WM 1979, 686, 688).
- BGH, 12.01.2006 - V ZB 147/05
Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei fehlender Sicherheit eines Bieters
Bei den auf die Einlösung eines Schecks bezogenen Erklärungen eines Kreditinstitutes kann es indes in Einzelfällen zweifelhaft sein, ob darin eine Einlösungsgarantie oder nur eine auf die gegenwärtige Deckung bezogene Scheckbestätigung zu sehen ist (vgl. BGHZ 110, 263, 265). - OLG Düsseldorf, 05.09.2002 - 10 U 150/01 Für den vergleichbaren vertraglichen Anspruch des Vermieters auf Durchführung der vom Mieter übernommenen Schönheitsreparaturen hat der BGH (WM 1990, 494) entschieden, dass dem Vermieter während der laufenden Mietzeit bei deren Nichtausführung kein Schadensersatzanspruch aus § 326 BGB, sondern lediglich ein Vorschuss auf die auszuführenden Renovierungsarbeiten zusteht.
- OLG Celle, 30.06.1999 - 3 U 240/98 Dabei ist es Aufgabe des Anfragenden, der bezogenen Bank unmissverständlich und eindeutig mitzuteilen, ob er nur die übliche Scheckbestätigung oder vielmehr eine echte Scheckeinlösungszusage verlangt (vgl. BGH v. 20.2.1990 - XI ZR 47/89, BGHZ 110, 263, 265 = MDR 1991, 49; BGH v. 29.3.1994 - XI ZR 109/93, MDR 1995, 214 = WM 1994, 884, 885).
Die auf Anfrage des Scheckinhabers erteilte Antwort der bezogenen Bank, "sie werde den Scheck einlösen", bedeutet nicht ohne weiteres die Verpflichtung, unter allen Umständen auch für die Zahlung des Schecks einstehen zu wollen (vgl. BGH v. 20.2.1990 - XI ZR 47/89, BGHZ 110, 263, 265 = MDR 1991, 49).
Insbesondere hat die Bank, wie dargelegt (vgl. I. 1. a), in der Regel weder ein Interesse noch einen Anlass, die mit einer Garantiezusage verbundenen Risiken zu übernehmen, was im Zweifel gegen die Übernahme einer Einlösungsgarantie spricht (vgl. BGH v. 20.2.1990 - XI ZR 47/89, BGHZ 110, 263, 265 = MDR 1991, 49; BGH v. 29.3.1994 - XI ZR 109/93, MDR 1995, 214 = WM 1994, 884, 885; OLG Hamm v. 28.4.1993 - 31 U 278/92, WM 1993, 1545, 1547).
- BGH, 14.03.1995 - XI ZR 188/94
Umfang und Wirkung der Garantieerklärung beim Scheckinkasso
Die Rechtsprechung des Senats zur Scheckeinlösungsgarantie der bezogenen Bank (BGHZ 110, 263, 265 f.; Senatsurteil vom 29. März 1994 - XI ZR 131/93, WM 1994, 884, 885), auf die sich die Revision zu stützen versucht, ist nicht einschlägig. - BGH, 29.03.1994 - XI ZR 131/93
Scheckrecht: Anforderungen an die Annahme einer Scheckeinlösungsgarantie der …
Es ist dessen Sache, der bezogenen Bank unmißverständlich zu sagen, ob eine echte Scheckeinlösungszusage verlangt wird (vgl. Senatsurteil BGHZ 110, 263, 265). - OLG Hamburg, 18.04.1991 - 6 U 244/90
Verstoß des Frachtführers gegen eine Nachnahmevereinbarung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".