Rechtsprechung
| BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 31, 77
- NJW 1960, 194
- MDR 1960, 126
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.07.1954 - III ZR 29/53
Vorbescheid bei Ansprüchen aus § 36 DBG
Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59
Die von ihm erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 14, 122) bezieht sich auf den Sonderfall des § 143 DBG.Ob im Falle des § 143 DBG, wo durch eine behördliche Entscheidung eine Ausschlußfrist zur Bestreitung des Klageweges ausgelöst wird, bei einer Fristversäumnis der Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung nicht zum Zuge kommen kann, wie dies der III. Zivilsenat (BGHZ 14, 122) ausgeführt hat, mag zweifelhaft sein; Rechtsprechung und Rechtslehre stimmen nämlich darin überein, daß auch die Prozeßhandlungen unter dem Gebot von Treu und Glauben stehen (RGZ 102, 217, 221; 161, 350, 359; BGHZ 30, 114; BGH LM § 514 ZPO Nr. 3; Urteil vom 18. März 1953, VI ZB 15/52 S. 6;… Stein/Jonas, ZPO 18. Aufl. Vorbem. vor § 128 Anm. V 7 a;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilproseßrechts 7. Aufl. S. 278, VII; Haueisen, NJW 1957, 729).
- BGH, 16.02.1954 - V BLw 60/53
Bestimmung eines Abkömmlings zum Hoferben
Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59
Das Gericht hat von sich aus zu prüfen, ob etwa mit Rücksicht auf Treu und Glauben im Verkehr über die Versäumung der Ausschlußfrist hinweggesehen werden darf (vgl. BGHZ 12, 286, 304). - BGH, 05.05.1958 - II ZR 245/56
Nachträgliche Geltendmachung vorhandener, dem Kündigenden aber nicht bekannter …
Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59
Dem tritt die Revisionserwiderung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des zweiten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs - BGHZ 27, 220, 225 - entgegen; sie meint, ein Nachschieben von Gründen sei zulässig, soweit diese bei Ausübung des Heimfallrechtes bereits vorlagen.
- RG, 01.06.1921 - V 82/21
Zurückverweisung. Vereinbarung der Klagezurücknahme
Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59
Ob im Falle des § 143 DBG, wo durch eine behördliche Entscheidung eine Ausschlußfrist zur Bestreitung des Klageweges ausgelöst wird, bei einer Fristversäumnis der Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung nicht zum Zuge kommen kann, wie dies der III. Zivilsenat (BGHZ 14, 122) ausgeführt hat, mag zweifelhaft sein; Rechtsprechung und Rechtslehre stimmen nämlich darin überein, daß auch die Prozeßhandlungen unter dem Gebot von Treu und Glauben stehen (RGZ 102, 217, 221; 161, 350, 359; BGHZ 30, 114; BGH LM § 514 ZPO Nr. 3; Urteil vom 18. März 1953, VI ZB 15/52 S. 6;… Stein/Jonas, ZPO 18. Aufl. Vorbem. vor § 128 Anm. V 7 a;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilproseßrechts 7. Aufl. S. 278, VII; Haueisen, NJW 1957, 729). - RG, 12.10.1939 - V 34/39
1. Zur Wirkung des Rechtsmittelverzichts auf die Stellung von Streitgenossen. 2. …
Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59
Ob im Falle des § 143 DBG, wo durch eine behördliche Entscheidung eine Ausschlußfrist zur Bestreitung des Klageweges ausgelöst wird, bei einer Fristversäumnis der Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung nicht zum Zuge kommen kann, wie dies der III. Zivilsenat (BGHZ 14, 122) ausgeführt hat, mag zweifelhaft sein; Rechtsprechung und Rechtslehre stimmen nämlich darin überein, daß auch die Prozeßhandlungen unter dem Gebot von Treu und Glauben stehen (RGZ 102, 217, 221; 161, 350, 359; BGHZ 30, 114; BGH LM § 514 ZPO Nr. 3; Urteil vom 18. März 1953, VI ZB 15/52 S. 6;… Stein/Jonas, ZPO 18. Aufl. Vorbem. vor § 128 Anm. V 7 a;… Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilproseßrechts 7. Aufl. S. 278, VII; Haueisen, NJW 1957, 729). - RG, 23.11.1933 - VI 269/33
1. Zum Beginn der Verjährung nach § 852 BGB. 2. Kann der Gläubiger nach Ablauf …
Auszug aus BGH, 14.10.1959 - V ZR 101/59
Das Reichsgericht hat in der Entscheidung RGZ 142, 280, 285 die aufgeworfene Frage offen gelassen.
- AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13
Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen …
Ergibt sich auf der Grundlage des unstreitigen Vorbringens der Parteien oder des nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme für das Gericht feststehenden Sachverhalts, dass sich das Verhalten einer Partei in diesem Sinne als treuwidrig darstellt, muss das Gericht diese Einwendung von Amts wegen berücksichtigen, also unabhängig davon, ob sich der Inhaber des Schadensersatzanspruchs hierauf beruft (…vgl. BGH, Urt. v. 10.11.1965 - Ib ZR 101/63, NJW 1966, 343, juris Rn. 24;… LG Saarbrücken, Urt. v. 27.01.2012 - 10 S 80/11, juris Rn. 34 a.E.;… AG Hannover, Urt. v. 06.11.2009 - 568 C 9396/09, NZI 2009, 902, juris Rn. 14;… MünchKomm-BGB/Roth/Schubert, 6. Aufl. 2012, § 242 Rn. 82; s. ferner BGH, Urt. v. 14.10.1959 - V ZR 101/59, BGHZ 31, 84 = NJW 1960, 194, 196). - LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11
Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht
Ergibt sich auf der Grundlage des unstreitigen Vorbringens der Parteien oder des nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme für das Gericht feststehenden Sachverhalts, dass sich das Verhalten einer Partei in diesem Sinne als treuwidrig darstellt, muss das Gericht diese Einwendung von Amts wegen berücksichtigen, also unabhängig davon, ob sich der Inhaber des Schadensersatzanspruchs hierauf beruft (…vgl. BGH, Urt. v. 10.11.1965 - Ib ZR 101/63, NJW 1966, 343, juris Rn. 24;… LG Saarbrücken, Urt. v. 27.01.2012 - 10 S 80/11, juris Rn. 34 a.E.;… AG Hannover, Urt. v. 06.11.2009 - 568 C 9396/09, NZI 2009, 902, juris Rn. 14;… MünchKomm-BGB/Roth/Schubert, 6. Aufl. 2012, § 242 Rn. 82; s. ferner BGH, Urt. v. 14.10.1959 - V ZR 101/59, BGHZ 31, 84 = NJW 1960, 194, 196). - BGH, 06.12.1978 - IV ZR 129/77
Verstoß des Versicherers gegen Treu und Glauben durch Berufung auf …
Als unzulässige Rechtsausübung kann sich die Berufung auf Ausschlußfristen insbesondere dann darstellen, wenn der Berechtigte durch das Verhalten des Verpflichteten an der Fristwahrung gehindert worden ist (…Staudinger/Weber, BGB 11. Aufl. § 242 Rdn. D 502-519;… Soergel/Siebert/Knopp, BGB 10. Aufl. § 242 Anm. 275 ff; BGHZ 31, 77, 84; BFH Betrieb 1955, 184).
- OLG Jena, 21.06.2006 - 9 W 168/06
Zur Höhe der Kosten eines prozessbegleitend eingeholten Privatgutachtens
Insoweit unterliegt der Erstattungsberechtigte nach dem auch das Prozess- und Kostenrecht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben gem. § 242 BGB (vgl. BGHZ 31, 77, 83; OLG München MDR 2005, 57) dem Gebot einer sparsamen, im Gegensatz zu einer optimalen Prozessführung, d.h. er hat die Kosten so niedrig zu halten, wie sie sich bei einer die Belange der Partei voll wahrenden, dennoch aber möglichst wirtschaftlichen Prozessführung ergeben (…vgl. Münchener Kommentar-Belz, ZPO, 2. Aufl., § 91 Rn. 18 mit Nachw.). - OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00
Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand …
Von Bedeutung ist auch die in der Regelung der Ausschlussfrist zu Tage tretende Interessenbewertung (vgl. BGH NJW-RR 1987, 157; BGHZ 31, 77, 83;… Münch Komm/Grothe, a.a.0., § 194 Rn. 16; BGH NJW 1993, 1005;… Soergel/Walter, BGB, 13. Aufl., vor § 194 Rn. 13). - BGH, 07.05.1963 - VI ZR 198/62 Going 13GB 11" Aufl" Vorbem" 3 vor § 192; Palandt/Danckclmann BGB 22" Aufl" Überblick vor § 194 Anm" 4a; Erman/llef ermchl BGB 3. Aufl" Vorbein" vor § 194 Anm" 5 a)" Bei gesetzlichen Ausschlußfristen läßt sich die Präge nicht allgemein entscheiden, weil diese Ausschlußfi'isten nicht auf einem einheitlichen Grunde beruhen, sondern verschiedenen Zwecken dienen (BGHZ 31, 77, 83;… BGB RGRK 11. Aufl" § 242 Anm" 167).
Bas Berufungsgericht meint, es komme darauf an, ob die gesetzliche Ausschlußfrist eine solche prozessualer Art sei, bei der wie im Palle des § 143 DBG (BGHZ 14, 122, 128) zur Beendigung eines aus verfahrensrechtlichen Gründen entstandenen Zustandes der Ungewißheit und Unklarheit binnen bestimmter Prist eine Prozeßhandlung vorgenommen werden müsse, oder ob die Ausschlußfrist den Anspruch sachlich-rechtlich berühre" 3s mag dahinstehen, ob mit dieser Unterscheidung, die auch bereits das Reichsgericht mit Bezug auf die Versäumung der Klagofrist des § 150 RBG getroffen hat (RGZ 146, 55, 38), die Fälle, in denen eine Berufung auf 'Treu und Glauben und unzulässige RechtsausÜbung gegen einen gesetzlichen Pristablauf nicht durchgreifen darf, von denen, die dem Einwand unzulässiger Rechtsausübung zugänglich sind, schon in einer allgemein gültigen Weise abgegrenzt sind" Zweifel können sich zumindest daraus ergeben, daß, worauf in ähnlichem Zusammenhang die Entscheidung BGHZ 31, 77, 83 hingewiesen hat, auch Prozeßhandlungen unter dem Gebot von Treu und Glauben stehen" Jedenfalls ist dem Berufungsgericht aber darin bcicutrcten, daß bei der Prist des Art" 29 WA solche Bedenken nicht bestehen, wie sie bei einer aus vcrfahrcnsrcchtlichen Gründen bestimmten Ausschlußfrist eingreifcn können" Nicht verfahrensrochtliche Momente bedingen die Prist, vielmehr bringt der U n f a l l , auf den sich die Schadensersatzansprüche gründen, die Prist in Lauf, innerhalb deren die Ansprüche mit der Klage geltend zu machen sind.
- BGH, 18.09.1986 - I ZR 24/85
Zulässigkeit der Berufung auf die Versäumung der Frist zur Geltendmachung des …
Maßgebend hierfür sind Sinn und Zweck der in Frage stehenden gesetzlichen Ausschlußfrist, insbesondere im Hinblick auf Art und Inhalt des Rechts, dessen Geltendmachung der Ausschlußfrist unterliegt; dabei kommt es auch auf die in dieser Regelung liegende Interessenbewertung an (vgl. BGHZ 31, 77, 83;… Urt. v. 5.6.1975 - II ZR 131/73, NJW 1975, 1698, 1699) [BGH 05.06.1975 - II ZR 131/73]. - OLG Hamm, 03.09.1986 - 4 WF 457/85 Inzwischen ist in der Rechtsprechung und in der überwiegenden Lehre allgemein anerkannt, daß auch in einem Zivilprozeß das Prozeßrechtsverhältnis zwischen den Parteien den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt, das den streitenden Parteien die Pflicht zu redlichem Verhalten auferlegt, insbesondere auch, daß eine Partei prozessuale Rechte und Befugnisse verwirken kann (BGH NJW 1960, 194, 196; 1968, 105, 106; 1978, 426; OLG München OLGZ 1983, 368, 369 - für die Berichtigung nach § 319 ZPO;… Vollkommer, aaO Einl. Rdn. 56;… Stephan in Zöller, aaO vor § 128 Rdn. 13;… Rosenberg/Schwab, aaO S. 9 f und S. 351 f;… Roth in MünchKomm, BGB § 242 Rdn. 71).
- BGH, 25.10.1972 - VIII ZR 54/71
Klage des Konkursverwalters bei Hinterlegung
Es kommt auf den Inhalt des Rechts, das nach Fristablauf erlöschen soll, den danach mit der Ausschlußfrist verfolgten Zweck und die zu berücksichtigenden Interessen an (BGHZ 31, 77, 83 [BGH 14.09.1959 - V ZR 101/59] und 43, 235, 237). - BGH, 22.09.1969 - VII ZR 103/67
Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Handelsvertreterverhältnisses - Geltendmachung …
Es mag aber nicht grundsätzlich und allgemein ausgeschlossen sein, daß ein Vertragsteil geltend machen kann, der Hinweis des anderen auf den Ablauf einer Ausschlußfrist verstoße wegen seines früheren Verhaltens gegen Treu und Glauben und stelle sich deshalb als unzulässige Rechtsausübung dar (vgl. dazu BGHZ 31, 77, 83) [BGH 14.09.1959 - V ZR 101/59]. - LG Duisburg, 14.07.2009 - 6 O 231/09
Vorläufige Zulassung eines Fußballvereins zum Spielbetrieb; Anforderungen an die …
- BayObLG, 07.05.1981 - BReg. 2 Z 1/81
Zur Löschung eines Heimstättenvermerks
- BGH, 05.07.1973 - IX ZR 150/70
Rechtsmittel
- LG München I, 02.11.2009 - 13 S 16978/09
Anforderungen an eine Anspruchsanmeldung wegen eines Reisemangels; Eindeutige und …
- BGH, 27.03.1991 - XII ZR 178/90
Absehen von der Darstellung eines Tatbestandes - Fehlen des Tatbestandes im …
- BGH, 21.03.1977 - II ZB 5/76
Zeitpunkt der Wirksamkeit der Rücknahme einer in Binnenschiffahrtssachen beim …
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