Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1960 - II ZR 154/59 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sorgfaltspflichtverletzung des Anhangschiffers eines Schleppzuges im Hafenverkehr - Vorliegen einer Kursänderung des Schiffes - Verweigerungsrecht des Kahnschiffer gegenüber den Anordnungen des Schleppzugführers - Ermessensspielraum des Schiffsführers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 34, 13
- NJW 1961, 666
- MDR 1961, 207
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.09.1957 - II ZR 274/56
Ausrüster. Beschränkt persönliche Haftung
Auszug aus BGH, 24.11.1960 - II ZR 154/59
Die Beklagte zu 2) ist für den entstandenen Schaden aus Schleppvertrag und aus unerlaubter Handlung verantwortlich (vgl. BGHZ 25, 244, 245) [BGH 26.09.1957 - II ZR 274/56]. - BGH, 03.07.1958 - II ZR 279/56
Gehorsamspflicht des Kahnschiffers
Auszug aus BGH, 24.11.1960 - II ZR 154/59
Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen vom 27. März 1958 (LM RheinschiffahrtsPolVO Nr. 1) und vom 3. Juli 1958 (BGHZ 28, 84, 89) [BGH 03.07.1958 - II ZR 279/56] ausgeführt, daß der Kahnschiffer grundsätzlich das Recht und die Pflicht hat, die Ausführung einer Anordnung des Schleppzugführers zu verweigern, die gegen eine gesetzliche Gebots- oder Verbotsvorschrift bestimmten Inhalts oder in der Weise gegen einen Schiffahrtsbrauch verstößt, daß die Sicherheit der Schiffahrt gefährdet wird. - RG, 19.12.1936 - I 99/36
Zur Gestaltung des Zinsanspruches bei einer Schadensersatzforderung wegen eines …
- RG, 23.03.1907 - I 378/06
Wird bei der Binnenschiffahrt die Haftung des Eigners des geschleppten Schiffes …
Auszug aus BGH, 24.11.1960 - II ZR 154/59
Für ein Verschulden der Schlepperbesatzung hat sie im Verhältnis zur Beklagten zu 1) nicht einzustehen (RGZ 65, 382). - RG, 21.11.1918 - VI 274/18
Möglichkeit der Verweisung auf Seiten der Prozessakte in den Entscheidungsgründen …
Auszug aus BGH, 24.11.1960 - II ZR 154/59
Beide Beklagten haften gemäß § 840 BGB als Gesamtschuldner (RGZ 94, 164, 167; Urt. des erkennenden Senats vom 27. März 1958, LM RheinschiffahrtsPolVO Nr. 1).
- BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64
Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung
Das alles entspricht einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51]; 13, 88 [BGH 10.04.1954 - II ZR 314/53]; 22, 43 [BGH 17.10.1956 - V ZR 27/56]; 28, 297 [BGH 03.11.1958 - III ZR 139/57]; 34, 13 [BGH 17.11.1960 - I ZR 110/59]; auch Kleinhoff DRiZ 1957, 225). - BGH, 24.02.1972 - II ZR 20/70
Ermittlung des Verschuldens bei einem Schiffsunfall - Voraussetzungen für die …
Die Gefahr eines Unfalls würde nicht gemindert, sondern gesteigert, wenn hier nach Regel 25 verfahren und die Übung außer acht gelassen würde (vgl. BGHZ 34, 13, 16) [BGH 24.11.1960 - II ZR 154/59] . - BGH, 30.06.1969 - II ZR 193/67
Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung eines Schiffes - Fehlerhaftes …
Des weiteren war der Beklagte zu 2 auf Grund des § 4 RheinSchPolVO gehalten, die Führung des Schleppzuges, die nach den Feststellungen des Berufungsgerichts die rechtzeitige Kursweisung des Bergfahrers übersehen und einen unrichtigen Begegnungskurs eingeschlagen hatte, auf diesen Fehler hinzuweisen (BGHZ 34, 13 mit Anna, Liesecke, LM SeeschiffahrtsStrO Nr. 1). - BGH, 30.11.1961 - II ZR 29/60
Der Begriff der Stromenge - Verschulden an einem Unfall in der Binnenschifffahrt …
Denn es handelt sich hier um Ermessensfragen rein nautischer Art, für die der Schleppführer in der Regel allein verantwortlich ist, soweit es sich um die Führung seines Bootes handelt (vgl. BGHZ 28, 84, 87 [BGH 03.07.1958 - II ZR 279/56]; 34, 13, 15 f [BGH 24.11.1960 - II ZR 154/59]).
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