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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,65
BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61 (https://dejure.org/1963,65)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1963 - VII ZR 284/61 (https://dejure.org/1963,65)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1963 - VII ZR 284/61 (https://dejure.org/1963,65)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 39, 87
  • NJW 1963, 950
  • MDR 1963, 403
 
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Wird zitiert von ... (80)Zitiert selbst (9)

  • RG, 12.01.1914 - IV 492/13

    Keine Erfüllung der Auskunftspflicht bei Auslassen bestimmter Umstände, die der …

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  • RG, 10.10.1941 - VII 42/41

    Kann der Gläubiger, dessen Antrag auf Verhängung von Zwangsmaßnahmen zur …

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  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

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  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen, …

    Wenn sich die Klägerin irrig zur Rückbeförderung des Beklagten diesem gegenüber verpflichtet gehalten haben sollte, so steht das ihrer Geschäftsführung ohne Auftrag nicht entgegen (BGHZ 39, 87, 90; BGHZ 37, 258, 263).
  • OLG Hamm, 18.10.2018 - 10 U 91/17

    Anspruch des Testamentsvollstreckers oder der Erben auf Abrechnung von …

    In einem solchen Fall soll sich der Beauftragte darauf verlassen können, nicht genau abrechnen und vor allem nicht im Nachhinein Quittungen und Belege vorlegen zu müssen (…vgl. Palandt/Sprau, 77. Aufl., § 666 Rn.1; BGH, Beschluss vom 26.06.2008, III ZR 30/08 - juris Rn.3; BGHZ 39, 87, 92 f.; BGH WM 1987, 79, 80).

    Insbesondere kann eine Geltendmachung des Rechnungslegungsanspruchs erstmals nach dem Tod des Erblassers gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Verpflichtete nicht mehr mit einem nachträglichen Rechnungslegungsverlangen rechnen musste (BGH, NJW 1963, 950).

  • OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 42/21

    Anspruch auf Auskunft über Nachlass an Betreuer

    Der dahinter zurückbleibende Anspruch auf Auskunftserteilung kann zwar auch in einem weitergehenden Antrag auf Rechnungslegung enthalten sein; doch ist ein Kläger nicht daran gehindert, beide Ansprüche nebeneinander zu verfolgen und titulieren zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 1963 - VII ZR 284/61, BGHZ 39, 87).
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