Rechtsprechung
| BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 14 GG.
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GG Art. 14
Zeitpunkt und Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 40, 87
- NJW 1963, 2165
- MDR 1963, 993
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (10)
- BGH, 23.09.1957 - III ZR 224/56
Berechnung der Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
In Zeiten schwankender Preise sind auch bei einer richtigen Festsetzung der Enteignungsentschädigung für die Wertberechnung die Preisverhältnisse zur Zeit der Zahlung oder der letzten gerichtlichen Tatsachenverhandlung dann maßgebend, wenn der Enteignungsbegünstigte gegen die richtige administrative Festsetzung oder das im Ergebnis richtige erstinstanzliche Urteil ein unbegründetes Rechtsmittel einlegt und die Entschädigung überhaupt nicht oder nicht unwesentlich später gezahlt hat (Ergänzung zu BGHZ 25, 225; 26, 373; 30, 281).Das Landgericht hat die weitere Entschädigung den Klägern unter Anwendung der vom erkennenden Senat hierfür entwickelten Grundsätze (BGHZ 25, 225, 230; 26, 373, 377) zugesprochen.
- BGH, 08.06.1959 - III ZR 66/58
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
In Zeiten schwankender Preise sind auch bei einer richtigen Festsetzung der Enteignungsentschädigung für die Wertberechnung die Preisverhältnisse zur Zeit der Zahlung oder der letzten gerichtlichen Tatsachenverhandlung dann maßgebend, wenn der Enteignungsbegünstigte gegen die richtige administrative Festsetzung oder das im Ergebnis richtige erstinstanzliche Urteil ein unbegründetes Rechtsmittel einlegt und die Entschädigung überhaupt nicht oder nicht unwesentlich später gezahlt hat (Ergänzung zu BGHZ 25, 225; 26, 373; 30, 281).Der erkennende Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 08. Juni 1959 - III ZR 66/58 (BGHZ 30, 281, 284) ausgesprochen, das für die Anfechtung der im Verwaltungswege vorgenommenen Festsetzung entwickelte Grundgesetz müsse auch für die Anfechtung gerichtlicher Entscheidungen im Entschädigungsverfahren gelten, da sonst in Zeiten mit nicht völlig feststehenden Preisen eine Partei Rechtsmittel einlegen könnte, um eine ziffernmäßig günstigere Festsetzung zu erlangen.
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
Es lässt sich euch nicht etwa sagen, dass die Ausweisung des enteigneten Teils des Grundstückes in den Baugebietsplänen als unbebaubares Außengelände lediglich der Ausdruck der Situationsgebundenheit des Grundstückes war, also im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums lag (vgl. BGHZ 6, 270, 280; 159 268, 271; 30, 338, 340).
- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
Hat der Tatrichter aber in dieser Weise die tatsächlichen Grundlagen seiner Schätzung und ihre Ausweisung in den Urteilsgründen dargelegt, dann sind der Nachprüfung in der Revisionsinstanz enge Grenzen gezogen, und das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Festsetzung der Entschädigung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGHZ 3, 162, 175; 6, 62, 63). - BGH, 22.01.1959 - III ZR 186/57
Letzte Tatsachenverhandlung als Stichtag für die Festsetzung der …
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
Die Ermittlung des Verkehrswertes von Grund und Boden ist oft schwierig, und der Richter ist deshalb bei der Festsetzung der Entschädigung weithin - gegebenenfalls unter Beihilfe dazu berufener Stellen - auf Schätzungen angewiesen Diesen Schwierigkeiten trägt die Vorschrift des § 287 ZPO Rechnung (BGHZ 29, 217 ). - BGH, 30.04.1952 - III ZR 198/51
Schätzungsgrundlagen im Urteil
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
Hat der Tatrichter aber in dieser Weise die tatsächlichen Grundlagen seiner Schätzung und ihre Ausweisung in den Urteilsgründen dargelegt, dann sind der Nachprüfung in der Revisionsinstanz enge Grenzen gezogen, und das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Festsetzung der Entschädigung auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht, ob wesentliche Tatsachen außer Acht gelassen oder sonstige Rechtsvorschriften oder Denk- und Erfahrungssätze verletzt worden sind (BGHZ 3, 162, 175; 6, 62, 63). - BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
Da erfahrungsgemäß insbesondere in der Nähe der großen Städte und Industriegebiete Grundstücke häufig eine Umstufung erfahren und aus den Grünflächen, Landschaftsschutzgebieten und dergleichen herausgenommen werden, ja selbst ein Bauverbot Ausnahmegenehmigungen als möglich erscheinen lassen kann und daher nicht schlechthin ausreicht, einem Grundstück Bebauungsaussichten abzusprechen (BGH in WM 1960, 71, 73 = VerwRspr 12 Nr. 177; BVerwG, NJW 1959, 1649), ist es durchaus denkbar, dass der allgemeine Grundstücksverkehr unter Berücksichtigung dieser Umstände dem hier in Rede stehenden Teil des Grundstückes auch trotz seiner Ausweisung als unbebaubares Außengebiet einen über den landwirtschaftlichen Nutzungswert hinausgehenden Verkehrswert als Bauland zugebilligt hat. - BGH, 24.02.1958 - III ZR 181/56
Enteignungsentschädigung bei Preisschwankungen
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
In Zeiten schwankender Preise sind auch bei einer richtigen Festsetzung der Enteignungsentschädigung für die Wertberechnung die Preisverhältnisse zur Zeit der Zahlung oder der letzten gerichtlichen Tatsachenverhandlung dann maßgebend, wenn der Enteignungsbegünstigte gegen die richtige administrative Festsetzung oder das im Ergebnis richtige erstinstanzliche Urteil ein unbegründetes Rechtsmittel einlegt und die Entschädigung überhaupt nicht oder nicht unwesentlich später gezahlt hat (Ergänzung zu BGHZ 25, 225; 26, 373; 30, 281). - BGH, 30.11.1959 - III ZR 122/59
Baulandsache. Enteignungsentschädigung
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
In diesem Falle ist die durch den vorbereitenden Baugebietsplan eingetretene Qualitätsminderung und die sich daraus ergebende Minderung des Verkehrswertes außer Betracht zu lassen und der Wert zugrunde zu legen, den das Grundstück zuvor hatte (BGHZ 31, 244, 251). - BGH, 13.12.1962 - III ZR 164/61
Auszug aus BGH, 27.06.1963 - III ZR 166/61
Aber der hier erkennende Senat hat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 13. Dezember 1962 - III ZR 164/61 - bereits ausgesprochen, es beständen keine Bedenken, eine solche endgültige "Verwirkung" auch dann anzunehmen, wenn zwar zwischen der vorbereitenden Planung und der späteren rechtsverbindlichen Auswirkung kein unmittelbarer Zusammenhang besteht, aber die Auswirkung dennoch im Endergebnis dieselbe wie bei einem unmittelbaren Zusammenhang ist.
- BGH, 06.12.1965 - III ZR 172/64
Bemessung der Enteignungsentschädigung
Regelmäßig ist für die Preisverhältnisse der Zeitpunkt der ersten Zustellung des Entschädigungsfestsetzungsbescheides als der der Zahlung am nächsten liegende Zeitpunkt maßgeblich (BGHZ 39, 198; 40, 87) [BGH 26.06.1963 - IV ZR 273/62] .Der Beklagte muß sich allerdings die tatsächliche Zahlung stets verhältnismäßig anrechnen lassen (BGHZ 26, 337; 40, 87 [BGH 26.06.1963 - IV ZR 273/62] ; BGH Warn 1963 Nr. 153).
- BGH, 24.03.1977 - III ZR 32/75
Voraussetzung einer Enteignung
Sind in Zeiten schwankender Preise trotz richtiger administrativer Festsetzung der Enteignungsentschädigung für die Wertberechnung die Preisverhältnisse im Zeitpunkt der Zahlung oder der letzten gerichtlichen Tatsachenverhandlung maßgebend (BGHZ 40, 87; 44, 52), so muß auch ein nach der administrativen Festsetzung eingetretener Preisrückgang berücksichtigt werden.Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 40, 87/89; 44, 52/58; BGH BauR 1971, 47).
- BGH, 21.06.1965 - III ZR 8/64
Enteignungsentschädigung. Bewertungsstichtag
Deshalb ist, wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat (vgl. BGHZ 40, 87, 88) [BGH 27.06.1963 - III ZR 166/61] , für die Berechnung der Entschädigung in der Regel ein Zeitpunkt maßgebend, der der Auszahlung der Entschädigung möglichst nahe liegt.Der Senat hat zwar in BGHZ 40, 87, 89 [BGH 27.06.1963 - III ZR 166/61] ausdrücklich offen gelassen, wie die Rechtslage zu beurteilen wäre, wenn bei nicht oder nicht unwesentlich später gezahlter Entschädigung der Enteignete die Entschädigungsfestsetzung erfolglos anficht.
- OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18
Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine …
Maßgebender Zeitpunkt für die Bemessung der Entschädigung ist auch verfassungsrechtlich grundsätzlich der Termin der Zustellung des Bescheids über die Entschädigungsfestsetzung (…vgl. Hömig/Wolff, GG , 13. Aufl. 2022, Art. 14 Rn. 18, vgl. auch BGH, Urteil vom 27. Juni 1963 - III ZR 166/61 -, juris Rn. 40), was dafür spricht, auf diesen Zeitpunkt auch für die Frage, ob ein räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängender Grundbesitz besteht i.S. § 96 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB abzustellen. - BGH, 08.04.1965 - III ZR 60/64
Voraussetzungen für die gesonderte Entschädigung der Nebenberechtigten nach § 97 …
Vielmehr hat das Gesetz mit der Stichtagbestimmung lediglich dem von der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. die zuvor genannten Entscheidungen sowie BGHZ 40, 87, 88 [BGH 27.06.1963 - III ZR 166/61]/9 und LM Nr. 5 zu Preuß. EnteignG mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Reichsgerichts) zum Preußischen Enteignungsgesetz entwickelten Grundsatz, daß für die Entschädigungsbemessung grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses abzustellen sei, Rechnung getragen und ausdrücklich im Gesetz festgelegt. - BGH, 02.04.1992 - III ZR 108/90
Steigerungsrechtsprechung bei sinkendem Wert des Enteignungsobjektes
Ebenso wie ein vom Eigentümer eingelegter unbegründeter Rechtsbehelf gegen die Festsetzung der Entschädigung nicht zu einer höheren Entschädigung führen darf (vgl. Senatsurteile BGHZ 30, 281, 284; 40, 87, 90), muß es dem Begünstigten verwehrt sein, durch die ungerechtfertigte Verweigerung der angemessenen Entschädigung aus einer Änderung der Preisverhältnisse Vorteile zu ziehen. - BGH, 27.04.1964 - III ZR 136/63 Das Berufungsgericht hat bei Ermittlung des für die Preise maßgeblichen Zeitpunkts auf die Rechtsprechung des Bundesgerrichtshofs verwiesen, wonach sich der für die Entschädigungsberechuung maßgebliche Zeitpunkt hinsichtlich der Preisverhältnisse dann verschiebt, wenn die Behörde die Enteignungsentschädigung nicht unwesentlich zu gering festgesetzt hat (BGHZ 25, 215; 39, 198; 40, 87; BGH Urteil vom 27. Juni 1963 III ZR 165/61 = BGH Warn 1963 Nr. 153 - MDR 1963, 917).
- BGH, 17.10.1974 - III ZR 53/72
Angemessenheit eines Entschädigungsangebots
Unwesentliche Verzögerungen bei der Auszahlung der Enteignungsentschädigung hat der Betroffene nach der Rechtsprechung des Senats selbst in Zeiten schwankender Grundstückspreise hinzunehmen (BGHZ 44, 52, 55; 40, 87, 89). - BGH, 05.04.1973 - III ZR 67/72
Zinshöhe bei Enteignung
Die Rechtsprechung des erkennenden Senats sichert dieses Ergebnis auch für den Fall, daß in Zeiten steigender Grundstückspreise die Entschädigung ganz oder teilweise nicht am Tage der Erlassung des Enteignungsbeschlusses oder der vorhergehenden Besitzeinweisung gezahlt wird; dann wird die Entschädigungssumme entsprechend erhöht (vgl. § 99 Abs. 3 Satz 1 BBauG; BGHZ 25, 225; 26, 373; 30, 281; 40, 87;… Kröner, Die Eigentumsgarantie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, 2. Aufl. S. 118 m. Nachw.). - BGH, 22.05.1967 - III ZR 145/66
Teilleistung i.S. von § 266 BGB hinsichtlich einer Enteignungsentschädigung
Vielmehr wird - darin stimmen das Berufungsurteil, die Revision und die Anschlußrevision mit Recht überein - der Tag der letzten mündlichen Verhandlung beachtlich für die Bemessung der Entschädigung (BGHZ 40, 87; 41, 385 [BGH 30.04.1964 - III ZR 53/63]; 44, 52) [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]. - BGH, 12.10.1970 - III ZR 117/67
Schätzung für die von der Bundesautobahn einschließlich Zubringer im Stadtwald in …
- BGH, 11.06.1970 - III ZR 7/69
Bewertung von privaten Wegen
- BGH, 08.05.1967 - III ZR 148/65
Höhe einer Enteignungsentschädigung - Verlegen einer Gasfernleitung auf …
- BGH, 28.09.1964 - II ZR 181/62
- BGH, 28.02.1966 - III ZR 159/65
Berücksichtigung einer Vorteilsausgleichung bei Enteignungsentschädigung
- BGH, 05.04.1973 - III ZR 74/72
Höhe eine angemessenen Verzinsung von Entschädigungsansprüchen - …
- BGH, 28.11.1963 - III ZR 171/62
Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz
- BGH, 17.12.1964 - III ZR 96/63
Voraussetzungen der Enteignung eines Grundstücks - Für die Bemessung der …
- BGH, 27.06.1966 - III ZR 191/65
Zulässigkeit eines Antrags auf Erlangung einer über die von der …
- BGH, 17.12.1964 - III ZR 116/63
Voraussetzungen für die Enteignung eines Grundstücks - Für die Bemessung der …
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