Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1966 - II ZR 174/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,377
BGH, 05.05.1966 - II ZR 174/64 (https://dejure.org/1966,377)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1966 - II ZR 174/64 (https://dejure.org/1966,377)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 (https://dejure.org/1966,377)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,377) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 237
  • NJW 1966, 1511
  • MDR 1966, 740
  • DB 1966, 1091
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 02.09.2024 - 22 U 2/23

    Keine Erweiterung der Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte über die in der …

    Zum anderen ist allgemein anerkannt, dass die Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte nicht durch Parteivereinbarung erweitert werden darf, sie ist der Parteidisposition entzogen (z. B. BGH, Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 317 Z - 15/94 [juris Rn. 127]; Senat…, Urteil vom 21. März 2007 - 22 U 5/06 RhSch - [juris Rn. 28];… Wassermeyer, Der Kollisionsprozeß in der Binnenschiffahrt, 4. Aufl., S. 18/19;… Hofmann, Die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen, 1996, S. 94), weshalb eine nicht Art. 34 II. der Revidierten Mannheimer Akte unterfallende Streitigkeit einem Rheinschiffahrtsgericht nicht unterbreitet werden kann (vgl. auch Art. 35ter der Revidierten Mannheimer Akte).

    Deshalb ist zu Recht anerkannt, dass von Amts wegen nachzuprüfen ist, ob das Rheinschiffahrtsgericht seine sachliche Zuständigkeit nach Art. 34 Nr. 11. c. der Revidierten Mannheimer Akte zutreffend angenommen hat, da insoweit auch §§ 295 Abs. 1, 528 ZPO nicht anwendbar sind, sondern § 295 Abs. 2 ZPO gilt (BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Urteil vom 24. Mai 1971 - II ZR 128/69 - [juris Rn. 3];… Urteil vom 07. November 1974 - II ZR 94/74 - [juris Rn. 82];… Urteil vom 26. Juni 1975 - II ZR 160/74 - [juris Rn. 5]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 317 Z - 15/94 - [juris Rn. 127]).

    Rn. 22 Dabei bedarf es an dieser Stelle keiner Entscheidung darüber, ob der Auffassung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, wonach die Schiffahrtsgerichte und Schiffahrtsobergerichte keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte seien (…BGH, Urt. v. 14.10.1955 - I ZR 5/54 - BGHZ 18, 267, 269/270; Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 13]; ebenso Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]) und damit die sachliche Zuständigkeit in Frage stehen könnte mit der Folge, dass der Anwendungsbereich von § 281 Abs. 1 S. 1 ZPO eröffnet wäre, das Rheinschiffahrtsgericht Mainz somit an die Bejahung seiner sachlichen Zuständigkeit gebunden wäre (§ 281 Abs. 2 S. 4 ZPO).

    Deshalb kann der nationale Gesetzgeber die Zuständigkeitsregeln in der Revidierten Mannheimer Akte nicht einseitig abändern (so schon BGH…, Urteil vom 21. Dezember 1972 - II ZR 11/72 - [juris Rn. 6]), die Bindungswirkung der zwischenstaatlichen Vereinbarung, der Revidierten Mannheimer Akte, steht dem entgegen (BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 23. Januar 1997 - 352 S - 6/96 - [juris Rn. 7]).

    Der Annahme einer ausschließlichen Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte für die in Art. 34 II der Revidierten Mannheimer Akte aufgeführten Rechtsstreitigkeiten, die wie bereits gezeigt ohnehin nicht gegeben war und auf die sich der Beschluss auch nicht stützt, stünde schon Art. 35ter der Revidierten Mannheimer Akte (eingefügt durch Art. 11 des Übereinkommens zur Revision der Revidierten Rheinschifffahrtsakte vom 20.11.1963) entgegen; dort ist ausdrücklich festgehalten, dass auch in Rheinschiffahrtssachen ein anderes innerstaatliches Gericht angerufen werden kann (sogenannte [lediglich] negative ausschließliche Zuständigkeit, BGH, Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Senat, Urt. v. 21.03.2007 - 22 U 5/06 RhSch - [juris Rn. 28]).

    Rn. 30 5.1 Dabei kann auch an dieser Stelle offenbleiben, ob der Auffassung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, wonach die Schiffahrtsgerichte und Schiffahrtsobergerichte keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte seien, die lediglich die Besonderheit aufwiesen, dass die sachliche Zuständigkeit im ersten und zweiten Rechtszug und der Rechtsmittelzug abweichend von den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt sei, sie deshalb auch die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit ausübten und nur die wahlweise als Berufungsinstanz zugelassene Zentralkommission in Straßburg, deren Zulassung sich auf § 14 Nr. 1 GVG gründe, außerhalb des Rahmens der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehe (…BGH, Urt. v. 14.10.1955 - I ZR 5/54 - BGHZ 18, 267, 269/270; Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 13]; ebenso Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]).

    Rn. 32 Einer Erweiterung der eingeschränkten Zuständigkeit (Kompetenz) der Rheinschiffahrtsgerichte gemäß Art. 34 und Art. 34bis der Revidierten Mannheimer Akte, die in der Zuständigkeitsbeschreibung nach §§ 14, 15 BinSchGerG aufgegriffen werden, auf sonstige Verfahrensgegenstände steht Art. 35ter der Revidierten Mannheimer Akte entgegen; die Regelung schließt es aus, dass durch Vereinbarung der Parteien Streitigkeiten vor das Rheinschiffahrtsgericht gebracht werden, für die dieses nicht kompetent ist, weshalb die Parteien in den Aufbau der für Rheinschiffahrtssachen geschaffenen Gerichtsorganisation nicht eingreifen können (sogenannte negative ausschließliche Zuständigkeit, BGH, Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Senat, Urt. v. 21.03.2007 - 22 U 5/06 RhSch - [juris Rn. 28]).

    Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass vor die Rheinschiffahrtsgerichte ausschließlich Rheinschiffahrtssachen gelangen und nur für die Rheinschiffahrtssachen die verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Revidierten Mannheimer Akte gelten (BGH, Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16]).

    Dies gilt insbesondere auch für die Zuständigkeitsfrage, die grundsätzlich der Nachprüfung im Instanzenzug unterliegt und zwar für die allgemeine sachliche Zuständigkeit durch § 513 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen werden konnte, nicht jedoch hinsichtlich der Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte, denn der deutsche Gesetzgeber ist aufgrund der zwischenstaatlichen Vereinbarung, der Revidierten Mannheimer Akte, daran gehindert (BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 23. Januar 1997 - 352 S - 6/96 - [juris Rn. 7]).

    Rn. 36 Wie gezeigt trägt weder die (unterstellte) Einordnung der Rheinschiffahrtsgerichte als ordentliche Gerichte noch die Annahme einer besonders gearteten sachlichen Zuständigkeit (BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 13 und 15]; zuvor schon BGH, Urteil vom 14. Oktober 1955 - I ZR 5/54 -, BGHZ 18, 267, 270) diese Schlussfolgerungen, denn diese Qualifizierungen beantworten die Frage nach der Anwendbarkeit von § 513 Abs. 2 ZPO noch nicht, zumal der BGH durchaus erkannt hat, dass die Rheinschiffahrtsgerichtsbarkeit Besonderheiten aufweist, die sich aus den völkerrechtlichen Bindungen gemäß der Revidierten Mannheimer Akte ergeben, ohne allerdings diese Besonderheiten in den Blick zu nehmen, was im Übrigen zur Beantwortung der vom BGH in dieser Entscheidung aufgeworfenen Frage (Zulässigkeit der Revision in Rheinschiffahrtssachen) auch nicht erforderlich war.

    Das gleiche gilt für die Annahme, aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Mai 1996 (II ZR 174/64) lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber die Nachprüfbarkeit der Zuständigkeit ausschließen könne, wenn in 2. Instanz das Oberlandesgericht als Rheinschiffahrtsobergericht angerufen werde (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]), denn auch damit befasst sich das Urteil nicht und damit musste es sich auch nicht befassen.

    Zumal schon zweifelhaft ist, ob der in Bezug genommenen Formulierung ("Die richterliche Entscheidung über diese Zuständigkeitsfrage unterliegt der Nachprüfung im Instanzenzug, da das Gesetz eine solche Nachprüfung nicht ausschließt, der deutsche Gesetzgeber nach der zwischenstaatlichen Vereinbarung sie auch insoweit gar nicht ausschließen konnte, als im zweiten Rechtszug die Zentralkommission angerufen wird" - BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 15]) eine solche Aussage entnommen werden kann, denn zum einen stellte sich auch die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber die Nachprüfung der Zuständigkeit ausschließen könnte, nicht, da eine solche Regelung nicht bestand; zum anderen kann nicht unterstellt werden, dass der Bundesgerichtshof den Gesetzgeber für befugt hielt, den deutschen Rheinschiffahrtsgerichten durch Ausschluss der Zuständigkeitsprüfung Verfahren zuzuweisen, für die diese nicht nach Art. 34 II. c. der Revidierten Mannheimer Akte kompetent sind, zumal er - zu Recht - die Befugnis des nationalen Gesetzgebers zur Änderung der Revidierten Mannheimer Akte verneinte (BGH…, Urteil vom 21. Dezember 1972 - II ZR 11/72 - [juris Rn. 6]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 23. Januar 1997 - 352 S - 6/96 - [juris Rn. 7]).

    Die Annahme der Anwendbarkeit von § 513 Abs. 2 ZPO würde zudem zu einer Uneinheitlichkeit der Zuständigkeiten führen, die dann von den besonderen nationalen Regelungen über die Möglichkeit, die Zuständigkeit im Rechtsmittelzug zu prüfen, abhängig wäre, was Sinn und Zweck und dem Willen der Vertragsparteien der Revidierten Mannheimer Akte widersprechen würde (Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 317 Z - 15/94 - [juris Rn. 109]) und auch mit den Grundsätzen der negativen Ausschließlichkeit der Zuständigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Senat, Urt. v. 21.03.2007 - 22 U 5/06 RhSch - [juris Rn. 28]) nicht zu vereinbaren wäre.

    Die Klage ist daher - da trotz Hinweis auf die Unzuständigkeit keine Verweisung beantragt wurde - als unzulässig abzuweisen (BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Urteil vom 24. Mai 1971 - II ZR 128/69 - [juris Rn. 7];… Urteil vom 7. November 1974 - II ZR 94/74 - [juris Rn. 11]; BGH…, Urteil vom 26. Juni 1975 - II ZR 160/74 - [juris Rn. 7]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 317 Z - 15/94 - [juris Rn. 112, 128]).

  • OLG Karlsruhe, 16.09.2024 - 22 U 1/23

    Keine Erweiterung der Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte über die in der …

    Zum anderen ist allgemein anerkannt, dass die Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte nicht durch Parteivereinbarung erweitert werden darf, sie ist der Parteidisposition entzogen (z. B. BGH, Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 317 Z - 15/94 - [juris Rn. 127]; Senat…, Urteil vom 21. März 2007 - 22 U 5/06 RhSch - [juris Rn. 28];… Wassermeyer, Der Kollisionsprozeß in der Binnenschiffahrt, 4. Aufl., S. 18/19;… Hofmann, Die gerichtliche Zuständigkeit in Binnenschiffahrtssachen, 1996, S. 94), weshalb eine nicht Art. 34 II. der Revidierten Mannheimer Akte unterfallende Streitigkeit einem Rheinschiffahrtsgericht nicht unterbreitet werden kann (vgl. auch Art. 35ter der Revidierten Mannheimer Akte).

    Deshalb ist zu Recht anerkannt, dass von Amts wegen nachzuprüfen ist, ob das Rheinschiffahrtsgericht seine sachliche Zuständigkeit nach Art. 34 II. c. der Revidierten Mannheimer Akte zutreffend angenommen hat, da insoweit §§ 295 Abs. 1, 528 ZPO nicht anwendbar sind, sondern § 295 Abs. 2 ZPO gilt (BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Urteil vom 24. Mai 1971 - II ZR 128/69 - [juris Rn. 3];… Urteil vom 07. November 1974 - II ZR 94/74 - [juris Rn. 82];… Urteil vom 26. Juni 1975 - II ZR 160/74 - [juris Rn. 5]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 317 Z - 15/94 - [juris Rn. 127]).

    Rn. 34 3.4.1 Dabei kann offenbleiben, ob der Auffassung des Bundesgerichtshofs zu folgen ist, wonach die Schiffahrtsgerichte und Schiffahrtsobergerichte keine besonderen Gerichte, sondern ordentliche Gerichte seien, die lediglich die Besonderheit aufwiesen, dass die sachliche Zuständigkeit im ersten und zweiten Rechtszug und der Rechtsmittelzug abweichend von den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes geregelt ist, sie deshalb auch die ordentliche streitige Gerichtsbarkeit ausübten und nur die wahlweise als Berufungsinstanz zugelassene Zentralkommission in Straßburg, deren Zulassung sich auf § 14 Nr. 1 GVG gründe, außerhalb des Rahmens der ordentlichen Gerichtsbarkeit stehe (…BGH, Urt. v. 14.10.1955 - I ZR 5/54 - BGHZ 18, 267, 269/270; Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 13]; ebenso Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]).

    Die Regelung schließt es aus, dass durch Vereinbarung der Parteien Streitigkeiten vor das Rheinschiffahrtsgericht gebracht werden, für die dieses nicht kompetent ist, weshalb die Parteien in den Aufbau der für Rheinschiffahrtssachen geschaffenen Gerichtsorganisation nicht eingreifen können (sogenannte negative ausschließliche Zuständigkeit, BGH, Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Senat, Urt. v. 21.03.2007 - 22 U 5/06 RhSch - [juris Rn. 28]).

    Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass vor die Rheinschiffahrtsgerichte ausschließlich Rheinschiffahrtssachen gelangen und nur für die Rheinschiffahrtssachen die verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Revidierten Mannheimer Akte gelten (BGH, Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16]).

    Dies gilt insbesondere auch für die Zuständigkeitsfrage, die grundsätzlich der Nachprüfung im Instanzenzug unterliegt und zwar für die allgemeine sachliche Zuständigkeit durch § 513 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen werden konnte, nicht jedoch hinsichtlich der Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte, denn der deutsche Gesetzgeber ist aufgrund der zwischenstaatlichen Vereinbarung, der Revidierten Mannheimer Akte, daran gehindert (BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 23. Januar 1997 - 352 S - 6/96 - [juris Rn. 7]).

    Rn. 40 Wie gezeigt trägt weder die Einordnung der Rheinschiffahrtsgerichte als ordentliche Gerichte noch die Annahme einer besonders gearteten sachlichen Zuständigkeit (BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 13 und 15]; zuvor schon BGH, Urteil vom 14. Oktober 1955 - I ZR 5/54 - [BGHZ 18, 267, 270]) diese Schlussfolgerungen, denn diese Qualifizierungen beantworten die Frage nach der Anwendbarkeit von § 513 Abs. 2 ZPO noch nicht, zumal der BGH durchaus erkannt hat, dass die Rheinschiffahrtsgerichtsbarkeit Besonderheiten aufweist, die sich aus den völkerrechtlichen Bindungen gemäß der Revidierten Mannheimer Akte ergeben, ohne allerdings diese Besonderheiten in den Blick zu nehmen, was im Übrigen zur Beantwortung der vom BGH in dieser Entscheidung aufgeworfenen Frage (Zulässigkeit der Revision in Rheinschiffahrtssachen) auch nicht erforderlich war.

    Das gleiche gilt für die Annahme, aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 05. Mai 1996 (II ZR 174/64) lasse sich entnehmen, dass der Gesetzgeber die Nachprüfbarkeit der Zuständigkeit ausschließen könne, wenn in 2. Instanz das Oberlandesgericht als Rheinschiffahrtsobergericht angerufen werde (Rheinschiffahrtsobergericht Karlsruhe…, Urteil vom 8. November 2002 - 1 U 2/02 RhSch - [juris Rn. 28]), denn auch damit befasst sich das Urteil nicht und damit musste es sich auch nicht befassen.

    Zudem ist schon zweifelhaft, ob der in Bezug genommenen Formulierung ("Die richterliche Entscheidung über diese Zuständigkeitsfrage unterliegt der Nachprüfung im Instanzenzug, da das Gesetz eine solche Nachprüfung nicht ausschließt, der deutsche Gesetzgeber nach der zwischenstaatlichen Vereinbarung sich auch insoweit gar nicht ausschließen konnte, als im zweiten Rechtszug die Zentralkommission angerufen wird" - BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 15]), eine solche Aussage entnommen werden kann, denn zum einen stellte sich auch die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber die Nachprüfung der Zuständigkeit ausschließen könnte, nicht, da zum Zeitpunkt der Entscheidung eine solche Regelung nicht bestand; zum anderen kann nicht unterstellt werden, dass der Bundesgerichtshof den Gesetzgeber für befugt hielt, den deutschen Rheinschiffahrtsgerichten durch Ausschluss der Zuständigkeitsprüfung Verfahren zuzuweisen, für die diese nach Art. 34 II. c. der Revidierten Mannheimer Akte nicht kompetent sind, zumal er - zu Recht - die Befugnis des nationalen Gesetzgebers zur Änderung der Revidierten Mannheimer Akte verneinte (BGH…, Urteil vom 21. Dezember 1972 - II ZR 11/72 - [juris Rn. 6]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 23. Januar 1997 - 352 S - 6/96 - [juris Rn. 7]).

    Die Annahme der Anwendbarkeit von § 513 Abs. 2 ZPO würde zudem zu einer Uneinheitlichkeit der Zuständigkeiten führen, die dann von den besonderen nationalen Regelungen über die Möglichkeit, die Zuständigkeit im Rechtsmittelzug zu prüfen, abhängig wäre, was Sinn und Zweck und dem Willen der Vertragsparteien der Revidierten Mannheimer Akte widersprechen würde (Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 317 Z - 15/94 - [juris Rn. 109]) und auch mit den Grundsätzen der negativen Ausschließlichkeit der Zuständigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 05. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Senat, Urt. v. 21.03.2007 - 22 U 5/06 RhSch - [juris Rn. 28]) nicht zu vereinbaren wäre.

    Rn. 48 3.6.1 Nur der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass der als Rheinschiffahrtsobergericht unzuständige Senat auch nicht als Schiffahrtsobergericht sachlich entscheiden könnte, dies ist aufgrund der unterschiedlichen Verfahrensregelungen rechtlich nicht zulässig (BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Urteil vom 22. Mai 1980 - II ZR 17/79 - [juris Rn. 9]).

    Rn. 50 3.6.2 Gleichwohl ist die Berufung des Klägers nicht zurückzuweisen und die Klage - unter Änderung der angefochtenen Entscheidung - nicht als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1966 - II ZR 174/64 - [juris Rn. 16];… Urteil vom 24. Mai 1971 - II ZR 128/69 - [juris Rn. 7];… Urteil vom 7. November 1974 - II ZR 94/74 - [juris Rn. 11]; BGH…, Urteil vom 26. Juni 1975 - II ZR 160/74 - [juris Rn. 7]; Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt…, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 317 Z - 15/94 - [juris Rn. 112, 128]).

  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    So erwünscht es auch ist, daß Gesellschafter den in einer Gesellschafterversammlung angestellten Überlegungen und Erörterungen zugänglich sind (vgl. BGHZ 45, 245, 253) [BGH 04.05.1966 - II ZR 174/64], so wenig kann doch geleugnet werden, daß die Zahl der Gesellschafter, die sich bereits in bestimmter Weise festgelegt haben und von ihrer vorgefaßten Meinung nicht mehr abzubringen sind, sehr groß ist.
  • BGH, 07.11.1974 - II ZR 94/74

    Haftung für Stationierungsstreitkräfte

    Ob dies rechtlich zutreffend ist, hat der Senat von Amts wegen nachzuprüfen, da insoweit § 295 I, § 528 ZPO nicht anwendbar sind, sondern § 295 II ZPO gilt (BGHZ 45, 237, 242 = NJW 1966, 1511;… BGH, Urt. v. 24.5.1971 - II ZR 128/69, LM § 14 BinnSchVerfG Nr. 4 = VersR 1971, 816).

    Die Beurteilung einer derartigen Tätigkeit wird aber von der sachlichen Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte nicht umfaßt, weil die Vertragsstaaten der Mannheimer Akte ihr hoheitliches Handeln deren Gerichtsbarkeit nicht unterworfen haben (BGHZ 45, 237, 245 = NJW 1966, 1511).

  • BGH, 24.09.1992 - IX ZR 217/91

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vergleichsspezifischer …

    Da der Vertrag im Inland zwischen inländischen Rechtssubjekten abgeschlossen worden ist, dürfte er dem deutschen Recht - damit auch der Formvorschrift des § 313 BGB (BGHZ 45, 245, 250 f [BGH 04.05.1966 - II ZR 174/64];… BGH, Urt. v. 18. Juni 1990 - II ZR 132/89, WM 1990, 1543, 1544 m.w.N.) - unterliegen.
  • BGH, 22.05.1980 - II ZR 17/79

    Hoheitlicher Charakter der Anordnungen der Schleusenaufsicht - Gerichtliche …

    Im ersten Falle ist die Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte nicht gegeben (BGHZ 45, 237, 245 [BGH 04.05.1966 - II ZR 174/64]; 63, 228, 232 [BGH 07.11.1974 - II ZR 94/74]/233), wogegen im zweiten Falle keine Bedenken gegen diese bestehen (BGHZ 60, 92 f [BGH 21.12.1972 - II ZR 11/72]; vgl. auch Senatsurt. v. 12.6.1978 - II ZR 78/76, LM BGB § 823 Dc Nr. 118 = VersR 1978, 842).

    Das ist, wie der Senat mit eingehender Begründung bereits in der in BGHZ 45, 237 f [BGH 04.05.1966 - II ZR 174/64] abgedruckten Entscheidung ausgeführt hat, rechtlich nicht zulässig.

  • BGH, 24.05.1971 - II ZR 128/69

    Aufwendungsersatz - Klage - Schiffseigner - Anker - Verlust - Rheinschiffahrt

    Ob dies rechtlich zutreffend ist, hat der Senat von Amts wegen nachzuprüfen, da insoweit § 295 Abs. 1, § 528 ZPO nicht anwendbar sind, sondern § 295 Abs. 2 ZPO gilt (BGHZ 45, 237, 242).

    Demgemäß waren die Urteile der Vorinstanzen aufzuheben und die Sache auf den fürsorglich gestellten Verweisungsantrag der Klägerin an das Schiffahrtsgericht Duisburg-Ruhrort zu verweisen (BGHZ 45, 237, 243).

  • LG Wiesbaden, 13.12.2016 - 5 O 280/16
    Vielmehr stellen Klagen, die auf Amtspflichtverletzung gestützt sind, grundsätzlich keine Rheinschifffahrtssachen dar (vgl. BGH, ZfB 1966, Heft 7, Seite 238 ff = NJW 1966, 1511 ff.; BGH, ZfB 1975, Sammlung Seite 597 f = VersR 1975, 238; RSchOG Karlsruhe, ZfB 1993, Sammlung Seite 1426 f. = NJW-RR 1993, 855 ff.).

    Die Beurteilung einer derartigen Tätigkeit wird aber von der sachlichen Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte nicht umfaßt, weil die Vertragsstaaten der Mannheimer Akte ihr hoheitliches Handeln deren Gerichtsbarkeit nicht unterworfen haben (BGHZ 45, 237 = VersR 66, 650 ).«Das Gericht schließt sich dieser Rechtsprechung an.

  • OLG Karlsruhe, 02.01.2003 - 15 AR 45/02

    Sachliche Zuständigkeit des Schifffahrtsgerichts: Zuständigkeit kraft …

    Dieser Gesichtspunkt ist für den geltend gemachten Amtshaftungsanspruch, der im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Schleuse steht, in gleicher Weise gültig wie bei der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (vgl. zum Gesichtspunkt der Sachkunde der Schifffahrtsgerichte bei Amtshaftungsansprüchen auch BGHZ 45, 237, 245).
  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 126/82

    Klagebefugnis eines Verbandes -Abwrackaktion in der Binnenschiffahrt

    Eine Binnenschiffahrtssache (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchst. d BinnSchVerfG und dazu BGHZ 45, 237, 243 ff. [BGH 04.05.1966 - II ZR 174/64] = LM BinnSchVerfG § 14 Nr. 3 mit Anm. Liesecke) liegt nicht vor.
  • OLG Köln, 30.05.2008 - 3 U 186/07

    Sorgfaltsanforderungen beim Autofährbetrieb

  • BGH, 21.12.1972 - II ZR 11/72

    Zuständigkeit der Rheinschiffahrtsgerichte

  • OLG Karlsruhe, 01.09.1972 - 10 U 137/72

    Beseitigungsanspruch bei Verletzung des Namensrechts durch unbefugten Gebrauch …

  • OLG Frankfurt, 29.10.1987 - 6 U 118/86

    Zeichenrecht als Bestandteil der Konkursmasse; Folgen der Aufnahme eines …

  • BGH, 28.02.1969 - II ZR 169/67

    Unterrichtungspflicht des Eigners und Schiffsführers eines brennbare …

  • BGH, 09.12.1971 - II ZR 60/69

    Hafengeld in Stromhäfen am Rhein

  • BGH, 26.06.1975 - II ZR 160/74

    Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte für ein auf einem Nebengewässer des …

  • OLG Köln, 23.03.1981 - 3 U 199/80
  • BGH, 27.10.1983 - II ZR 126/82
  • OLG Köln, 06.02.1981 - 3 U 117/80
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht