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Rechtsprechung
   BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,130
BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64 (https://dejure.org/1966,130)
BGH, Entscheidung vom 01.06.1966 - VIII ZR 65/64 (https://dejure.org/1966,130)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 (https://dejure.org/1966,130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Provision für die Vermittlung eines Schauspielers auf Grund eines Vertrages für Filmvermittlung - Begriff der Arbeitsvermittlung - Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts über unerlaubte Arbeitsvermittlung - Zweck des Arbeitsvermittlungsverbots - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    § 134 BGB, § ... 315 BGB, § 315 Abs. 3 BGB, § 316 BGB, § 652 BGB, § 655 BGB, § 35 AVAG 1957, § 210 AVAVG 1957, § 29 der Vorschriften über Arbeitsvermittlung und Lehrstellenvermittlung vom 16. Dezember 1959, Art. 1 § 1 RBerG, § 139 ZPO
    Überschreitung einer Arbeitsvermittlungsauftrags, Wirksamkeit eines Provisionsversprechens einer Schauspielerin gegenüber einem gewerbsmäßigen Vermittler, der nicht für die Vermittlung von Bühnenengagements beauftragt ist, Überschreitung des dem Vermittler von der ...

Papierfundstellen

  • BGHZ 46, 24
  • NJW 1966, 1507
  • MDR 1966, 751
  • GRUR 1966, 574
  • DB 1966, 1726
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50

    Unwirksame Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Auch insoweit ist die Zulassung für das Revisionsgericht bindend, weil sie mindestens nicht offensichtlich rechtsfohlerhaft war (BGHZ 2, 396).
  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Mit dieser Entscheidung setzt der erkennende Senat sich nicht in Widerspruch zu den tragenden Gründen des Urteils des VII. Zivilsenats in BGHZ 37, 258 ff. Der VII. Zivilsenat hat dort ausgesprochen, daß der mit einem Betriebs- und Wirtschaftsberater abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag, der eine Schulden Sanierung zum Gegenstand hatte, wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBeratG gemäß § 134 BGB nichtig sei.
  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 507/60
    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Daß diese Bestimmungen nicht gegen Vorschriften des Grundgesetzes verstoßen, hat der Bundesgerichtshof schon in BGHSt 17, 137 festgestellt.
  • RG, 17.03.1905 - V 213/03

    Versteigerung.; Abhalten vom Bieten.

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • RG, 18.06.1920 - II 65/20

    Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen ein Verbotsgesetz.

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • RG, 23.02.1922 - VI 637/21

    Zwangsbewirtschaftungsbestimmungen im besetzten Gebiet.

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • RG, 02.11.1942 - II 73/42

    1. Ist § 4 Nr. 2 des Lebensmittelgesetzes ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 …

    Auszug aus BGH, 01.06.1966 - VIII ZR 65/64
    Dementsprechend hat das Reichsgericht seit RGZ 60, 273 ff (Vereinigte Zivilsenate) in ständiger Rechtsprechung (RGZ 100, 39; 104, 105, 107; 170, 155 ff) angenommen, daß "der Regel nach das Rechtsgeschäft im ganzen nicht nichtig sei, wenn das gesetzliche Verbot nur die eine Seite der Beteiligten in ihren Handlungen beeinflussen und vom Abschluß eines Vertrages abhalten wolle, und nur nichtig werde, wenn sich das Verbot gegen beide Teile richte" (so: RGZ 100, 39, 40).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung …

    Zur Vermeidung dieser Konsequenz entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass auch Verstöße gegen nur einseitige Verbote als Ausnahme von der eingangs dargestellten Regel dann zur Nichtigkeit des Geschäfts führen, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (BGHZ 37, 258 ; 46, 24 ; 53, 152 ; 65, 368 ; 71, 358 ; 78, 263 ; 115, 123 ; 118, 142 ; 132, 229 ; 146, 250 ; 159, 334 ; BGH…, Urteil vom 12. Mai 2011 - III ZR 107/10 -, juris, Rn. 12; siehe auch BGH…, Urteil vom 25. Juli 2002 - III ZR 113/02 -, juris, Rn. 7).
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …

    Das gilt vor allem dann, wenn das Verbot nur eine der vertragsschließenden Parteien - wie hier die Klägerin - betrifft; in der Regel ist ein solcher Vertrag gültig (BGHZ 46, 24, 26 m.w.N.; BGH NJW 1968, 2286 [BGH 23.04.1968 - VI ZR 217/65]; 1981, 1204, 1205).
  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Rn. 16 bb) Ausgehend von diesem Ziel des § 134 BGB hat ein Gesetz Verbotscharakter, wenn es entweder den Inhalt bestimmter Rechtsgeschäfte oder deren Vornahme unter bestimmten, verbotswidrigen Umständen untersagt und dieses Geschäft darum verhindern will (vgl. BGH 1. Juni 1966 - VIII ZR 65/64 - zu I 2 der Gründe, BGHZ 46, 24;… Staudinger/Seibl/Fischinger/Hengstberger (2021) § 134 Rn. 3 ff., 49).
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