Rechtsprechung
| BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung eines Baubetreuungsvertrages - Beeinträchtigung der Vermögenslage durch die Nichtgewährung eines Darlehens - Nichtgewährung eines zinslosen Darlehens als Schaden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Baubetreuung: Unterlassene Darlehensbeschaffung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 74, 231
- NJW 1979, 1494
- MDR 1979, 836
- DB 1979, 1936
- BauR 1979, 343
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (10)
- BGH, 15.04.1966 - VI ZR 271/64
Nutzungsentschädigung für den vorübergehenden Verlust der Gebrauchsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Es ist vielmehr eine wertende Betrachtungsweise geboten, wobei die Wertmaßstäbe allen in Betracht kommenden Vorschriften zu entnehmen sind (vgl. z.B. BGHZ 43, 378, 381; 45, 212, 218; 50, 304, 306; 51, 109, 111 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67];… vgl. auch Alff in BGB-RGRK, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 249 ff, Rdn. 2 und Hagen, Festschrift für Fritz Hauß, 1978, S. 83 ff).Ob ein vermögenswertes Gut beeinträchtigt ist, hängt wesentlich von der Wertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab; den ausschlaggebenden Maßstab dafür bildet die herrschende Verkehrsauffassung (vgl. z.B. BGHZ 40, 345, 347 f; 45, 212, 215, 217; 55, 146, 149; 56, 214, 215 f; 63, 98, 102; 63, 393, 397).
- RG, 04.03.1918 - VI 76/16
Darlehnszusagevertrag und die Behandlung von Verzugszinsen und Prozesszinsen bei …
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Nach § 288 Abs. 1 BGB beträgt der dem Gläubiger einer Geldforderung zu ersetzende Verzugsschaden in jedem Fall, also unabhängig von den Umständen des Einzelfalls, mindestens 4 v.H. des geschuldeten Kapitals (RGZ 92, 283, 285; BGH NJW 1953, 337; vgl. auch Lepke, Betrieb 1978, 839, 842).Ist somit für den Fall des Verzugs ausdrücklich bestimmt, daß die Vorenthaltung geschuldeten Geldes den Gläubiger stets berechtigt, einen Mindestschaden von 4 v.H. geltend zu machen, so muß das auch für den hier zu entscheidenden Fall gelten, daß jemand seine Pflicht zur Verschaffung eines zinslosen Darlehens verletzt (für den Fall eines Darlehensversprechens vgl. RGZ 92, 283).
- BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62
Ersatz von Nutzungsausfall
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Ob ein vermögenswertes Gut beeinträchtigt ist, hängt wesentlich von der Wertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab; den ausschlaggebenden Maßstab dafür bildet die herrschende Verkehrsauffassung (vgl. z.B. BGHZ 40, 345, 347 f; 45, 212, 215, 217; 55, 146, 149; 56, 214, 215 f; 63, 98, 102; 63, 393, 397).
- BGH, 15.12.1970 - VI ZR 120/69
Jagdpächter - § 823 Abs. 1 BGB, § 7 StVG, Gebrauchsmöglichkeit, …
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Ob ein vermögenswertes Gut beeinträchtigt ist, hängt wesentlich von der Wertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab; den ausschlaggebenden Maßstab dafür bildet die herrschende Verkehrsauffassung (vgl. z.B. BGHZ 40, 345, 347 f; 45, 212, 215, 217; 55, 146, 149; 56, 214, 215 f; 63, 98, 102; 63, 393, 397). - BGH, 10.10.1974 - VII ZR 231/73
Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit bei mangelhaften …
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Ob ein vermögenswertes Gut beeinträchtigt ist, hängt wesentlich von der Wertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab; den ausschlaggebenden Maßstab dafür bildet die herrschende Verkehrsauffassung (vgl. z.B. BGHZ 40, 345, 347 f; 45, 212, 215, 217; 55, 146, 149; 56, 214, 215 f; 63, 98, 102; 63, 393, 397). - BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67
Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der …
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Es ist vielmehr eine wertende Betrachtungsweise geboten, wobei die Wertmaßstäbe allen in Betracht kommenden Vorschriften zu entnehmen sind (vgl. z.B. BGHZ 43, 378, 381; 45, 212, 218; 50, 304, 306; 51, 109, 111 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67];… vgl. auch Alff in BGB-RGRK, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 249 ff, Rdn. 2 und Hagen, Festschrift für Fritz Hauß, 1978, S. 83 ff). - BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70
Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Ob ein vermögenswertes Gut beeinträchtigt ist, hängt wesentlich von der Wertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab; den ausschlaggebenden Maßstab dafür bildet die herrschende Verkehrsauffassung (vgl. z.B. BGHZ 40, 345, 347 f; 45, 212, 215, 217; 55, 146, 149; 56, 214, 215 f; 63, 98, 102; 63, 393, 397). - BGH, 27.04.1965 - VI ZR 124/64
Umfang des Anspruchs auf Ersatz des Erwerbsschadens eines vorübergehend …
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Es ist vielmehr eine wertende Betrachtungsweise geboten, wobei die Wertmaßstäbe allen in Betracht kommenden Vorschriften zu entnehmen sind (vgl. z.B. BGHZ 43, 378, 381; 45, 212, 218; 50, 304, 306; 51, 109, 111 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67];… vgl. auch Alff in BGB-RGRK, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 249 ff, Rdn. 2 und Hagen, Festschrift für Fritz Hauß, 1978, S. 83 ff). - BGH, 12.02.1975 - VIII ZR 131/73
Pelzmantel - § 463 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 253 BGB, vorübergehender …
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Ob ein vermögenswertes Gut beeinträchtigt ist, hängt wesentlich von der Wertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab; den ausschlaggebenden Maßstab dafür bildet die herrschende Verkehrsauffassung (vgl. z.B. BGHZ 40, 345, 347 f; 45, 212, 215, 217; 55, 146, 149; 56, 214, 215 f; 63, 98, 102; 63, 393, 397). - BGH, 26.11.1968 - VI ZR 189/67
Rechtsnatur des Schadensersatzanspruchs wegen Tötung der Ehefrau
Auszug aus BGH, 26.04.1979 - VII ZR 188/78
Es ist vielmehr eine wertende Betrachtungsweise geboten, wobei die Wertmaßstäbe allen in Betracht kommenden Vorschriften zu entnehmen sind (vgl. z.B. BGHZ 43, 378, 381; 45, 212, 218; 50, 304, 306; 51, 109, 111 [BGH 26.11.1968 - VI ZR 189/67];… vgl. auch Alff in BGB-RGRK, 12. Aufl., Vorbem. zu §§ 249 ff, Rdn. 2 und Hagen, Festschrift für Fritz Hauß, 1978, S. 83 ff).
- BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86
Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden
Die Entscheidungen, die zum Gebrauchsverlust für Kraftfahrzeuge aus deliktischem Haftungsgrund ergangen sind oder sich in anderem Zusammenhang auf ihn beziehen, stellen im wesentlichen darauf ab, gerade die ständige Verfügbarkeit derartiger Sachen werde üblicherweise erkauft, so daß die Beeinträchtigung des Gebrauchs eine Beeinträchtigung des vermögenswerten Äquivalents dieser Vermögensaufwendungen darstelle (BGHZ 40, 345, 348, 350; 63, 393, 397; 74, 231, 234; 76, 179, 185; 86, 128, 131, 133). - BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16
Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten …
Der Regelung liegt seit jeher der Grundsatz zugrunde, dass die mit dem Besitz von Geld verbundenen Nutzungsmöglichkeiten auch ohne Substanzverbrauch in aller Regel geldwerte wirtschaftliche Vorteile bieten, deren Vorenthaltung rechtlich als Schaden anzusehen ist, der unabhängig von den Umständen des Einzelfalles mit einem Mindestzinssatz abzugelten ist (vgl. Motive, Mugdan II S. 34; BGH, Urteil vom 26. April 1979 - VII ZR 188/78, BGHZ 74, 231, 234 f).Rn. 23 Bereits in seinem Urteil vom 26. April 1979 (VII ZR 188/78, BGHZ 74, 231) hat der Bundesgerichtshof eine entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 1 BGB bejaht (konkret für die Bezifferung des Schadens aus schuldhafter Nichtbeschaffung eines langfristigen zinslosen Darlehens) und zur Begründung - wie die Revision selbst einräumt - auf die Nutzungsmöglichkeiten, die Geld bietet und die nach allgemeiner Lebensauffassung einen Vorteil darstellen, der seinerseits Geldwert hat, verwiesen.
- BAG, 07.03.2001 - GS 1/00
Zinsen auf Bruttolohn
Sie beruht auf einer typisierenden Betrachtungsweise (BGH 26. April 1979 - VII ZR 188/78 - BGHZ 74, 231, 235).
- BGH, 05.12.2012 - XII ZR 44/11
Gewerberaummiete: Verzugszinsen bei verspäteter Auszahlung eines …
Damit trägt das Gesetz dem Umstand Rechnung, dass die Vorenthaltung geschuldeten Geldes stets einen Schaden darstellt, weil die mit dem Besitz von Geld verbundenen Nutzungsmöglichkeiten regelmäßig geldwerte Vorteile bieten, die dem Gläubiger durch die Nichterfüllung einer Geldschuld genommen werden (so schon BGHZ 74, 231 = NJW 1979, 1494).Im Urteil vom 26. April 1979 (BGHZ 74, 231 = NJW 1979, 1494), in dem der Bundesgerichtshof die entsprechende Anwendbarkeit des § 288 Abs. 1 BGB für einen Anspruch auf Verschaffung eines zinslosen Darlehens bejaht hat, wurde zur Begründung maßgeblich darauf abgestellt, dass die Nichterfüllung dieses Anspruchs der Vorenthaltung von Geld gleichkomme.
- BGH, 28.02.1980 - VII ZR 183/79
Schadensersatz für vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Schwimmbades
Ob ein Vermögens schaden anzuerkennen ist, darf, wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden hat, nicht allein nach der sog. Differenzhypothese, also nicht nur danach beurteilt werden, in welchem Maße sich die infolge eines haftungsbegründenden Ereignisses eingetretene Vermögenslage von derjenigen unterscheidet, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (zuletzt NJW 1978, 262, 264; BGHZ 71, 234, 236; 74, 231, 233;… Urt. v. 30. November 1979 - V ZR 214/77 - jeweils m.w.Nachw.).Soweit ein Lebensgut im Verkehr "kommerzialisiert", d.h. durch entsprechende Vermögensaufwendungen "erkauft" zu werden pflegt, ist davon auszugehen, daß seine gänzliche oder teilweise Einbuße einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 63, 98, 102; 74, 231, 234).
- BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80
Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines …
Die zeitweise oder gänzliche Einbuße eines solchen "kommerzialisierten" Lebensgutes kann damit ein materieller Schaden sein (BGHZ 74, 231, 234).Da sich Genußmöglichkeiten heute sehr weitgehend mit Geld erkaufen lassen, bedarf es, will man die in § 253 BGB getroffene Regelung nicht völlig aushöhlen, einer wertenden, auch wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigenden Abwägung im Einzelfall, ob nach der Verkehrsauffassung etwa die Benutzbarkeit einer Sache als selbständiger Vermögenswert neben ihrem Substanzwert angesehen werden kann und die Beeinträchtigung der Gebrauchsmöglichkeit damit einen Vermögensschaden darstellt (BGHZ 76, 179; BGHZ 74, 231; BGHZ 63, 393; BGHZ 45, 212; BGHZ 75, 366; BGHZ 66, 277 [BGH 14.05.1976 - V ZR 157/74]).
- BGH, 25.04.2006 - XI ZR 271/05
Rechte des Gläubigers bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten Geldbetrages
Der Gesetzgeber wollte für Verzugsschäden, die daraus entstehen, dass dem Gläubiger Geld vorenthalten wird, einen Durchschnittsbetrag festsetzen, von dem angenommen wird, dass ihn der Gläubiger jedenfalls hätte ziehen können und den er fordern darf, ohne eine Zinseinbuße oder einen sonstigen Schaden beweisen zu müssen (vgl. Motive II S. 62; auch BGHZ 74, 231, 235).bb) Diesem Sinn und Zweck des § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. Rechnung tragend hat der Bundesgerichtshof die Vorschrift auf die Nichtverschaffung eines zinslosen Darlehens entsprechend angewandt, weil auch in diesem Fall der Entgang der mit dem Besitz von Geld verbundenen Nutzungsmöglichkeit zu entschädigen ist (BGHZ 74, 231, 235).
Vorliegend geht es um das Vorenthalten von Geld, das in jedem Fall einen ersatzfähigen Schaden darstellt (BGHZ 74, 231, 234 f.).
- BGH, 27.03.1980 - VII ZR 214/79
Verzinsung des Anspruchs auf Zahlung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung
Damit hat der Gesetzgeber in typisierender Betrachtungsweise der Tatsache Rechnung getragen, daß die mit dem Besitz von Geld verbundenen Nutzungsmöglichkeiten in aller Regel geldwerte Vorteile bieten, deren Vorenthaltung rechtlich als Schaden anzusehen ist (BGHZ 74, 231). - BGH, 15.11.1983 - VI ZR 269/81
Motorsportboot - § 249 BGB, vorübergehender Verlust der Gebrauchsmöglichkeit
Ausgehend von der Erkenntnis, daß der Begriff des Schadens kein reiner Rechtsbegriff, sondern ein auf die Rechtsordnung bezogener wirtschaftlicher Begriff ist, hat der BGH die Annahme eines Vermögensschadens davon abhängig gemacht, daß der Geschädigte einen wirtschaftlichen Nachteil erlitten hat; für die danach erforderliche Wertung bildet die Verkehrsauffassung den ausschlaggebenden Maßstab (vgl. BGHZ 40, 345 (347 ff.) = NJW 1964, 542; BGHZ 45, 212 (215 ff.) = NJW 1966, 1260; BGHZ 55, 146 (149) = NJW 1971, 796; BGHZ 56, 214 (215 f.) = NJW 1971, 1692; BGHZ 63, 393 (396 f.) = NJW 1975, 733; BGHZ 66, 277 (279) = NJW 1976, 1630; BGHZ 74, 231 (234) = NJW 1979, 1494; BGHZ 76, 179 (184 f.) = NJW 1980, 1386; BGHZ 86, 128 (131 ff.) = NJW 1983, 444; vgl. ferner Hagen, JZ 1983, 833 ff.). - BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77
Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Hagen, 05.10.2016 - 3 S 46/16
Zustimmung zur Auszahlung des hinterlegten Betrages (hier: Versteigerungserlös …
- BGH, 22.11.1985 - V ZR 237/84
Deliktische Haftung - Eingriff in Sacheigentum - Vorübergehende Unbenutzbarkeit - …
- BGH, 14.03.1985 - IX ZR 26/84
Haftung des Notars für unrichtige, steuerrechtlich nachteilige Beratung
- BSG, 27.06.2017 - B 2 U 13/15 R
Verzugszinsen - öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag - analoge …
- BGH, 02.07.2021 - V ZR 95/20
Anrechnung von gezahlten Prozesszinsen auf vom Verkäufer zu ersetzenden …
- OLG Frankfurt, 22.09.2005 - 22 U 227/04
Verzugszinsen: Analoge Anwendung im Falle der schuldhaft verzögerten Abgabe einer …
- BGH, 19.11.1987 - VII ZR 39/87
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- BFH, 29.09.1981 - VIII R 39/79
Kapitalvermögen - Verzugszinsen - Veranlagung
- BGH, 26.10.2011 - VIII ZR 30/11
Schuldnerverzug: Anrechnung der aus einer Bankbürgschaft geleisteten Zahlung auf …
- BGH, 05.12.1990 - IV ZR 187/89
Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerlohn - Beeinträchtigung des …
- KG, 12.01.2007 - 7 U 53/06
Schuldnerverzug: Verzugseintritt bei vereinbarter Zahlungsverpflichtung acht …
- LG Ellwangen/Jagst, 19.07.2002 - 3 O 93/01
- LG Traunstein, 27.12.2019 - 6 O 3596/17
Rückabwicklung im Dieselskandal
- BFH, 08.08.1979 - II R 127/78
Verzicht auf eine Forderung - Verminderung der Ausgaben - Gewinnerhöhung - …
- OLG Düsseldorf, 29.11.2005 - 23 U 13/05
- OLG Hamburg, 21.10.1983 - 2 WF 208/83
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