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Rechtsprechung
   BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,87
BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52 (https://dejure.org/1953,87)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1953 - VI ZR 9/52 (https://dejure.org/1953,87)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1953 - VI ZR 9/52 (https://dejure.org/1953,87)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Ermächtigung der Militärregierung für Zahlungen an einen außerhalb des Währungsgebietes wohnenden Schuldner - Notwendigkeit der Ermächtigung für die Erwirkung den Erlass eines Urteils auf Bewirkung der Leistung - Einzahlung des Betrages auf ein ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 288
  • NJW 1953, 499
 
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Wird zitiert von ... (118)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.04.1952 - IV ZR 136/51

    Versorgungsvertrag

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
    Ein Urteil auf Einzahlung eines Betrages in DM-West auf ein solches Sperrkonto zugunsten eines Gläubigers in der Sowjetischen Besatzungszone kann daher ohne eine besondere devisenrechtliche Einzelgenehmigung erlassen werden (vgl BGHZ 5, 302 [312 f]).
  • BGH, 30.09.1952 - I ZR 31/52

    Interzonales Währungsrecht

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
    Die Kläger wären auch entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht gehindert gewesen, Verurteilung des Beklagten zur Zahlung in DM-Ost zu verlangen (BGH JZ 1952, 720; Kühne: Die Durchsetzung von Ost-Mark-Forderungen im westdeutschen Besatzungsgebiet, in NJW 1950, 729).
  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 126/51

    Schadensberechnung. Berliner Ostsektor

    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
    Aus dem in § 249 BGB verankerten Grundsatz, daß der Zustand herzustellen ist, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre, ergibt sich zwingend, dass der Ersatz an dem Ort zu leisten ist, wo die entzogenen Sachen ohne den zum Ersatz verpflichtenden Umstand den Interessen des Gläubigers gedient hätten (BGHZ 5, 138 [BGH 14.02.1952 - III ZR 126/51] [143] mit Nachweisen).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 20.01.1949 - II ZS 20/48
    Auszug aus BGH, 14.01.1953 - VI ZR 9/52
    Es bedarf hier keines Eingehens auf die in Schrifttum und Rechtsprechung streitige Frage, ob der Schadenersatzpflichtige sich darauf berufen kann, dass derselbe Schaden, den der Geschädigte erlitten hat, ganz oder zum Teil auch ohne das den Schädiger zum Schadenersatz verpflichtende Ereignis eingetreten sein würde (vgl OGHZ 1, 308 [311] mit Nachweisen); denn der zum Schadenersatz verpflichtete Beklagte hat keinerlei Anhaltspunkte dafür angeführt, dass die Kläger, wenn er und U. sich das Geld nicht angeeignet hätten, die Geldscheine in ihrem Besitz behalten oder auf ein Konto bei einem Kreditinstitut in der Sowjetischen Besatzungszone eingezahlt haben würden.
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