Rechtsprechung
| BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsches Notarinstitut
HGB §§ 159, 128
Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters - Wolters Kluwer
Haftungsbegrenzung von fünf Jahren für Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen zugunsten eines ausgeschiedenen Gesellschafters - Eintragung des Ausscheidens aus der Gesellschaft in das Handelsregister - Angestellter Betriebsleiter ohne gesellschaftliche Beteiligung - ...
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Verfahrensgang
- BGH, 25.04.1983 - II ZR 50/82
- BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82
Papierfundstellen
- BGHZ 87, 286
- NJW 1983, 2254
- ZIP 1983, 813
- MDR 1983, 731
- WM 1983, 698
- BB 1983, 1367
- DB 1983, 1437
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (6)
- BGH, 19.12.1977 - II ZR 202/76
Betrieb einer Gaststätte als Grundhandelsgewerbe
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82
Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 19. Dezember 1977 (BGHZ 70, 132, 136) [BGH 19.12.1977 - II ZR 202/76] zum Ausdruck gebracht, es könne nicht im Sinne des Gesetzes liegen, daß ein ausgeschiedener Gesellschafter zeitlich so gut wie unbegrenzt für Dauerverbindlichkeiten seiner früheren Gesellschaft haftbar gemacht werde.Bei bestimmten Rechtsverhältnissen, die in nicht zu langer Zeit gekündigt werden können und bei denen dem Gläubiger die Kündigung auch zugemutet werden kann, wenn er an der künftigen Zahlungsfähigkeit der um den ausgeschiedenen Gesellschafter geschmälerten Gesellschaft Zweifel hat, hat der Senat den ersten Kündigungszeitpunkt nach der Eintragung des Ausscheidens des Gesellschafters als möglichen Enthaftungszeitpunkt angesehen (BGHZ 70, 132, 136) [BGH 19.12.1977 - II ZR 202/76].
- BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79
Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert - …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82
Das genannte Urteil, in dem der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts seinerzeit für Ansprüche von Arbeitnehmern auf Arbeitslohn eine uneingeschränkte Gesellschafter-Nachhaftung unter voller Anwendung des § 159 Abs. 3 HGB angenommen hatte, steht der hier zu treffenden Entscheidung nicht mehr entgegen, nachdem derselbe Senat in seinem Urteil vom 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 (zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt) - ausgeführt hat, allgemeine Grundsätze des Gesellschaftsrechts könnten zu einer zeitlichen Begrenzung der Nachhaftung ausgeschiedener Gesellschafter führen, was im Urteil vom 21. Juli 1977 nicht hinreichend berücksichtigt worden sei. - BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80
Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82
Diese Würdigung ist nach den Grundsätzen, die der Senat in seinem ersten Revisionsurteil vom 1. Juni 1981 und namentlich auch in seinem Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 181/80 (WM 1981, 1344) aufgestellt hat, nicht zu beanstanden.
- BGH, 16.03.1981 - II ZR 222/79
Gewährung von Insolvenzschutz für eine Ruhegehaltszusage - Schutz des …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82
Beweispflichtig hierfür war der Beklagte (Urt. d. Sen. v. 16.3.1981 - II ZR 222/79, WM 1981, 762, 764). - BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 189/76
Persönlich haftenden Gesellschafter - Offene Handelsgesellschaft - …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82
Der Senat lehnt sich damit in Weiterführung seiner bisherigen Rechtsprechung insbesondere auch an Gedanken an, die Ulmer/Wiesner im Anschluß an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 189/76 - (AP Nr. 1 zu § 128 HGB) für die Einschränkung des Haftungsumfangs des ausgeschiedenen Gesellschafters entwickelt haben (…ZHR aaO). - BGH, 01.06.1981 - II ZR 140/80
Insolvenzsicherung von Betriebsrenten - Geschäftsführung - Persönliche Haftung …
Auszug aus BGH, 19.05.1983 - II ZR 50/82
Nach Aufhebung des Berufungsurteils durch Revisionsurteil vom 1. Juni 1981 - II ZR 140/80 (abgedr. in WM 1981, 814), hat das Oberlandesgericht der Klage in Höhe von 50.920,80 DM stattgegeben.
- BGH, 11.11.1991 - II ZR 287/90
Haftung aus Beherrschungs- oder Gewinnabführungsverträgen im GmbH-Vertragskonzern
Im Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft erstreckt sie sich - von hier nicht interessierenden Ausnahmefällen abgesehen (vgl. BGHZ 87, 286, 292) [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82] - nur auf den Zeitraum bis zum ersten auf das Ausscheiden folgenden Kündigungstermin (BGHZ 70, 132, 136) [BGH 19.12.1977 - II ZR 202/76]. - BGH, 10.02.1992 - II ZR 54/91
Verjährung von Ansprüchen eines Gesellschafters gegen eine GbR
Dieser Entwurf steht im Zusammenhang mit den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen eines besonderen Verjährungstatbestandes für Ansprüche, die gegen die aus einer Personenhandelsgesellschaft ausgeschiedenen Gesellschafter aus einem Dauerschuldverhältnis gerichtet sind (vgl. BGHZ 70, 132, 136 [BGH 19.12.1977 - II ZR 202/76]; 87, 286, 289 ff. [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82]; K. Schmidt, DB 1990, 2357 [BAG 01.03.1990 - 6 AZR 649/88]).Er verliert allen gesellschaftsrechtlichen Einfluß- und Kontrollrechte und kann nicht einmal absehen, wie sich das Unternehmen nach seinem Ausscheiden entwickelt (vgl. dazu BGHZ 87, 286, 290 [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82]; Sen. Urt.v. 6. Juli 1968 - II ZR 118/66, WM 1968, 889, 890).
- BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 85/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
bb) Der Bundesgerichtshof hat vor der Neufassung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften durch das Nachhaftungsbegrenzungsgesetz vom 18. März 1994 (BGBl. I S. 560) die Auffassung vertreten, dass der ehemalige Gesellschafter für solche Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen der Gesellschaft nicht hafte, die erst nach fünf Jahren fällig werden, nachdem sein Ausscheiden aus der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen worden ist (19. Mai 1983 - II ZR 50/82 - BGHZ 87, 286, zu 4 der Gründe; 19. Mai 1983 - II ZR 207/81 - AP HGB § 128 Nr. 7, zu 4 der Gründe).
- BGH, 25.09.1989 - II ZR 259/88
Versorgungsansprüche eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers
Setzt der Versorgungsberechtigte nach Erreichen der Altersgrenze seine Tätigkeit für das Unternehmen fort, so besteht regelmäßig kein Grund, die Zeiten fortdauernder Beschäftigung nicht zur Dauer der Betriebszugehörigkeit zu rechnen oder ihren Zusammenhang mit der Versorgungszusage zu verneinen (…vgl. Sen. Urt. vom 1. Juni 1981 - II ZR 140/80, WM 1981, 814, 815; BGHZ 87, 286 [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82]).Die Haftung für die von der G. KG erteilten Versorgungszusagen endete entsprechend § 159 HGB erst für die Ansprüche, die nach fünf Jahren fällig wurden, nachdem das Ausscheiden des Klägers aus der G. KG oder deren Auflösung ins Handelsregister eingetragen worden war (vgl. BGHZ 87, 286 [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82]).
- BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 384/85
Haftung für Ruhegeldverbindlichkeit bei Betriebsübergang - Anspruch gegen …
Die entsprechende Rechtsprechung des BGH zu § 159 HGB für die Nachhaftung ausscheidender Gesellschafter (BGHZ 87, 286 [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82] = AP Nr. 5 zu § 128 HGB) ist auf Fälle der Firmenfortführung nicht übertragbar.zum BGB, 1980, § 613 a Rz 6; Soergel/Kraft, BGB, 11. Aufl. 1980, § 613 a Rz 21; Jauernig/Schlechtriem, BGB, 3. Aufl. 1984, § 613 a Anm. 2 a; Däubler, Das Arbeitsrecht 2, 4. Aufl 1986, S. 583; Seiter, Betriebsinhaberwechsel, 1980, S. 60; Ulmer, BB 1983, 1865, 1869; Lieb, ZGR 1985, 124 ff., 136).
Die Beklagte beruft sich hierzu auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der entschieden hat, daß in entsprechender Anwendung des § 159 Abs. 3 HGB ein ausgeschiedener persönlich haftender Gesellschafter nur für solche Ruhegeldansprüche haftet, die binnen fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig werden (BGHZ 87, 286 [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82] = AP Nr. 5 zu § 128 HGB; Urteile vom 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - AP Nr. 6 zu § 128 HGB; - II ZR 207/81 - AP Nr. 7 zu § 128 HGB mit gemeinsamer Anmerkung von Reuter; grundsätzlich zustimmend: Blomeyer/Otto, aa0, Einl. Rz 273 f., 277; Ulmer, BB 1983, 1865 ff.; Höfer/Küpper, DB 1983, 2085; Wiesner, ZIP 1983, 1032 f.; kritisch Honsell/Harrer, ZIP 1986, 341 ff.).
- LAG Baden-Württemberg, 08.02.1985 - 14 Sa 96/84
Anspruch auf Zahlung monatlicher Betriebsrente; Übergang des Betriebes durch …
Denn in Falle von Dauerschuldverhältnissen, die - wie hier - bereits vor der Geschaftsübernahme begründet worden sind, bezieht sich die kurze Verjährungsfrist des § 26 Abs. 1 HGB nur auf die einzelnen, später fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, wie sich aus § 26 Abs. 2 S. 2 HGB ergibt (…vgl. Schlegelberger, Komm. zum HGB, 5. Aufl. 1973, Rdnr. 5 zu § 26; BGH DB 1983, 1437 zu § 159 HGB ).Andernfalls wäre dem ausgeschiedenen Gesellschafter insoweit ein nicht mehr überschaubares und zumutbares Risiko aufgebürdet, zumal der Gesichtspunkt, daß dem Gesellschaftsgläubiger die bei Vertragsschluß bestehende, die persönliche Haftung des später ausgeschiedenen Gesellschafters einschließende Haftungsgrundlage erhalten bleiben müsse, mit fortschreitender Zeit an Überzeugungskraft verliere, da je später eine etwaige Einbuße der Leistungsfähigkeit des Unternehmens eintrete, dies um so weniger darauf zurückgeführt werden könne, daß sich vor Jahren die wirtschaftliche Grundlage des Unternehmens durch das Ausscheiden des Gesellschafters verändert habe (vgl. BGH DB 1983, 1437; BAG DB 1983, 1259).
Denn da der Pensionsberechtigte seine Versorgung bis zum Ausscheiden des Gesellschafters durch langjährige Arbeitsleistung zumeist schon voll oder doch zu einem wesentlichen Teil verdient hat und lediglich noch die Gesellschaft, der die Arbeitsleistung zugute gekommen ist, Leistungen zu erbringen hat, ist das Sicherungsinteresse des Betriebsrentners im Verhältnis zum Interesse des ausgeschiedenen Gesellschafters regelmäßig wesentlich höher zu bewerten, als dies bei Dauerschuldverhältnissen der Fall ist, bei denen der Leistungsaustausch fortdauert und sich gegenseitige Ansprüche immer neu entwickeln (vgl. BGH DB 1983, 1437).
- BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 57/97
Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abkürzung der Sonderverjährungsfrist nach § 159 Abs. 3 HGB a. F. (BGHZ 87, 286 = AP Nr. 5 zu § 128 HGB) rechtfertigt keine allgemeine Haftungsbegrenzung.Die in § 159 Abs. 3 HGB a. F. geregelte Berechnung der fünfjährigen Verjährungsfrist in der Weise, daß der Beginn der Verjährung erst mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Monatsrate der Betriebsrente beginne, stelle ein Hindernis für die Übernahme jedweder unbeschränkter persönlicher Haftung in den Handelsgesellschaften und ein Hemmnis für die sozial erwünschte Gewährung von Betriebsrenten dar (BGH Urteile vom 19. Mai 1983 - II ZR 50/82 -, - II ZR 49/82 - und - II ZR 207/81 - AP Nr. 5, 6 und 7 zu § 128 HGB).
- BAG, 23.01.1990 - 3 AZR 171/88
Einstandspflicht d. PSV nach Umwandlung eines Unternehmens
Nach dieser Rechtsprechung kann sich die Haftung ausgeschiedener persönlich haftender Gesellschafter unter Umständen auf solche Ansprüche beschränken, die innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausscheiden fällig werden (BGHZ 87, 286 = AP Nr. 5 zu § 128 HGB ; BGH Urteile vom 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - und - II ZR 207/81 - AP Nr. 6 und 7 zu § 128 HGB ).Zwar wird in der Literatur die Auffassung vertreten, sämtliche Fälle des Ausscheidens sowie der haftungsbeschränkende Umwandlung der Unternehmensform oder des Gesellschaftsstatus müßten zur Enthaftung für Altverbindlichkeiten binnen fünf Jahren führen (Priester/K. Schmidt, ZIP 1984, 1064, 1065; K. Schmidt, ZHR 145, 1, 24; NJW 1981, 159, 160;… Handelsrecht, 2. Aufl., S. 159, 174; Lieb, ZGR 1985, 124, 144;… differenzierend Staub/Hüffer, HGB , 4. Aufl., § 28 Rz 25).
- BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 729/95
Haftung für Versorgungszusage nach rechtsgeschäftlicher Übernahme eines …
Die Haftung der Beklagten zu 3) und 4) erstreckt sich jedenfalls auf die Dauer von fünf Jahren nach der Eintragung ihres Ausscheidens im Handelsregister (vgl. BGH Urteile vom 19. Mai 1983 - II ZR 50/82, II ZR 49/82 und II ZR 207/81 - AP Nr. 5, 6 und 7 zu § 128 HGB). - BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87
Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft
Durch die Haftung des Gesellschafters nach §§ 128, 159 HGB wird das Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit und die vorhandene Haftungsmasse bei Abschluß des Vertrages geschützt (BGHZ 50, 232, 235; 87, 286, 292 [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82]= AP Nr. 5 zu § 128 HGB).Er hat im Wege richterlicher Rechtsfortbildung den Rechtssatz entwickelt, daß ein ehemaliger persönlich haftender Gesellschafter grundsätzlich nicht für solche Ansprüche aus Dauerschuldverhältnissen hafte, die erst nach fünf Jahren fällig werden, nachdem das Ausscheiden des Gesellschafters in das Handelsregister eingetragen ist (BGHZ 87, 286 [BGH 19.05.1983 - II ZR 50/82] = AP Nr. 5 zu § 128 HGB, zu 4 der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 49/82 - AP Nr. 6 zu § 128 HGB, zu 5 der Gründe; Urteil vom 19. Mai 1983 - II ZR 207/81 - AP Nr. 7 zu § 128 HGB, zu 4 der Gründe).
- BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 151/03
Begrenzung der Arbeitgeberhaftung für Versorgungsverbindlichkeiten nach …
- BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 387/90
Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche
- OLG Hamm, 24.10.2007 - 8 U 29/07
Zur Haftung eines persönlich haftenden Gesellschafters für nach seinem Wechsel in …
- BAG, 07.11.1989 - 3 AZR 48/88
Insolvenzsicherung (§§ 7 ff. BetrAVG ): Übergang der Versorgungsansprüche auf den …
- LG Neuruppin, 20.11.2007 - 5 O 184/06
Anspruch auf Rückzahlung von DDR-Wohnungsbaudarlehen: Nachhaftung der Gemeinde …
- BAG, 21.03.2006 - 3 AZR 88/05
Nachhaftung des früheren Geschäftsinhabers
- LAG Düsseldorf, 14.12.2000 - 11 Sa 1356/00
Nachhaftung eines ehemaligen Gesellscahfters einer Personengesellschaft; Klage …
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 593/89
Insolvenzschutz für eine Betriebsrente - Eintritt des Sicherungsfalls beim …
- BGH, 08.10.1984 - II ZR 312/83
Abschluss eines "kündbaren Leasingvertrags" mit einer Kommanditgesellschaft (KG) …
- LAG Hamm, 19.06.2001 - 6 Sa 1858/98
Vertragliche Nachhaftungsbegrenzung; Miterben-Nachhaftung für eine …
- LAG Hamm, 08.05.2001 - 6 Sa 1858/98
Haftung für eine Versorgungszusage; Unternehmensfortführung nach Erbfall; …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - 3 Sa 296/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber, …
- BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 401/86
Streitigkeit über die Haftung für Betriebsrenten bei Firmenübertragung - Folgen …
- LG Duisburg, 07.10.1997 - 23 S 123/97
- BAG, 24.03.1992 - 9 AZR 351/90
Nachhaftung des ehemaligen Komplementärs - Sozialplanansprüche - Forderungen aus …
- BGH, 10.02.1992 - II ZR 296/90
Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger …
- BGH, 10.02.1992 - II ZR 297/90
Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger …
- BGH, 10.02.1992 - II ZR 298/90
Schadensersatzansprüche der Erwerber von Eigentumswohnungen aufgrund unrichtiger …
- LAG Schleswig-Holstein, 11.01.2005 - 5 Sa 299/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Kommanditist, Altarbeitgeber, …
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 298/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung
- LAG Schleswig-Holstein, 06.01.2005 - 4 Sa 297/04
betriebliche Altersversorgung, Nachhaftung, Verjährungsvereinbarung
- OLG München, 24.04.2002 - 7 U 4714/01
Verkehrssicherungspflicht für Motorschlitten auf Skipiste
- BGH, 03.02.1986 - II ZR 54/85
Einstellung der Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung wegen zunächst …
- BGH, 19.05.1983 - II ZR 49/82
Zur Forthaftung eines ausgeschiedenen persönlich haftenden Gesellschafters, der …
- LAG Düsseldorf, 14.11.1996 - 5 (11) Sa 826/96
Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG
- LAG Düsseldorf, 09.07.1999 - 9 Sa 188/99
Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Ruhegeldansprüche, die bereits …
- OLG Hamm, 03.03.1983 - 15 W 1/82
Anmeldung einer Firmenänderung und Zeichnungspflichten bei einer GmbH & Co. KG
- LAG Düsseldorf, 14.11.1996 - 5 (12) Sa 803/96
Haftung des Komplementärs für Betriebsrenten nach Erlöschen der KG
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 595/89
Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der …
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 597/89
Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn Sicherungsfall …
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 596/89
Insolvenzschutz für Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der …
- BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 594/89
Insolvenzschutz der Betriebsrente bei Unternehmensumwandlung, wenn der …
- BGH, 19.05.1983 - II ZR 129/81
Verpflichtung gegenüber Arbeitnehmern zur Zahlung von Versorgungsleistungen bei …
- OLG Köln, 22.09.1988 - 14 U 7/88
Vorübergehende Aufnahme des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH als persönlich …
- OLG Hamm, 16.12.1994 - 30 U 49/94
Gesellschaftsrecht; Forderungen aus einem Leasingvertrag gegen einen …
- OLG München, 29.04.1987 - 21 U 6007/86
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