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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1953 - GSZ 1 bis 3/53, GSZ 1/53, GSZ 2/53, GSZ 3/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,31
BGH, 30.03.1953 - GSZ 1 bis 3/53, GSZ 1/53, GSZ 2/53, GSZ 3/53 (https://dejure.org/1953,31)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1953 - GSZ 1 bis 3/53, GSZ 1/53, GSZ 2/53, GSZ 3/53 (https://dejure.org/1953,31)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1953 - GSZ 1 bis 3/53, GSZ 1/53, GSZ 2/53, GSZ 3/53 (https://dejure.org/1953,31)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Knappschaft auf Ersatz gezahlter Hinterbliebenenrenten - Nichtvorliegen eines Schadens bei der Knappschaft - Forderungsübergang von getöteten Knappschaftsangehörigen auf die Knappschaft

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Knappschaft auf Ersatz gezahlter Hinterbliebenenrenten - Nichtvorliegen eines Schadens bei der Knappschaft - Forderungsübergang von getöteten Knappschaftsangehörigen auf die Knappschaft

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer Knappschaft auf Ersatz gezahlter Hinterbliebenenrenten - Nichtvorliegen eines Schadens bei der Knappschaft - Forderungsübergang von getöteten Knappschaftsangehörigen auf die Knappschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 9, 179
  • NJW 1953, 821
  • JR 1953, 257
 
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Wird zitiert von ... (116)Zitiert selbst (12)

  • RG, 24.05.1943 - III 19/43

    Tritt der Forderungsübergang nach § 139 DBG. auch dann ein, wenn …

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    Zu dieser Ansicht hat sich das Reichsgericht in der in "Die Reichsversicherung" 1932, 56 mitgeteilten Entscheidung vom 19. Dezember 1931, IX 455/31, und in der Entscheidung RGZ 171, 193 [197] bekannt.

    Der etwaige Vorteil soll eben nicht dem Schädigers sondern dem Dienstherrn zugute kommen (RGZ 171, 193 [197]).

  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 187/50

    Unfallverletzter Beamter. Rechtsübergang

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    An dieser Entscheidung sieht sich der VI. Zivilsenat durch das Urteil des III. Zivilsenatsvom 11. Januar 1951 - III ZR 187/50 = BGHZ 1, 45 - gehindert.

    Der VI. Zivilsenat ist auch nicht deshalb in der Lage, die streitige Rechtsfrage selbst zu entscheiden, weil er nach seiner Errichtung die Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet der unerlaubten Handlungen vom III. Zivilsenat übernommen hat und der damals vom III. Zivilsenat entschiedene Rechtsstreit BGHZ 1, 45 gleichfalls diesem Gebiet angehört.

  • RG, 18.04.1918 - IV 62/18

    Steht der Militärverwaltung ein Ersatzanspruch gegen die Eisenbahnverwaltung zu, …

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    Einmal wird dem Schädiger der Einwand versagt, es sei kein Schaden entstanden, weil dem Betroffenen durch Leistungen der öffentlichen Versicherung ein gleichwertiger Vorteil zugefallen sei (RGZ 89, 233; 92, 401 [405]).

    Es entspricht gerade dem Sinn des § 1542 RVO, daß die Schadensersatzforderung des Versicherten ohne Berücksichtigung der auf Grund des Unfalls zu zahlenden Versicherungsleistungen auf den Versicherungsträger übergeht (RGZ 92, 401 [405]).

  • RG, 20.06.1935 - VI 591/34

    Nach welchen Rechtsgrundsätzen und in welchem Umfang haftet der Verleger einer …

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    Bei der privaten Lebensversicherung steht es in ständiger Rechtsprechung fest, daß der Schädiger die Anrechnung der durch den Unfall ausgelösten Versicherungssumme auf den Schaden nicht verlangen kann (RGZ. 146, 287 [288]; RGZ 148, 154 [164]; RG WarnRspr 1917 Nr. 266).
  • RG, 06.07.1912 - VI 50/12

    Unfallfürsorgegesetz für Beamte; Rückgriff des Fiskus

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    Es hat dem Versicherungsträger nicht, wie es möglich gewesen wäre, einen eigenen Anspruch auf Erstattung seines durch das Schadensereignis ausgelösten Schadens gegeben, sondern ihm den Schadensersatzanspruch des Versicherten und seiner Hinterbliebenen übertragen (vgl hierzu RGZ 80, 48 [50]).
  • RG, 24.04.1940 - VI 223/39

    Hat die Klage eines verletzten Beamten, der vor dem Inkrafttreten des Deutschen …

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    Wenn das Reichsgericht vor Inkrafttreten des § 139 DBG Schadensersatzansprüche um gesetzliche Ausgleichsleistungen (Pensionen, Witwen- und Waisengelder) minderte (RGZ 82, 189 [192]), so ist dieser in der Rechtslehre bekämpften unterschiedlichen Behandlung von vertraglichen und gesetzlichen Ausgleichsleistungen (vgl Siber, Schuldrecht 1931, Seite 46/47; Arnold ZAkDR 1937, 399; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht, 13. Bearbeitung § 17 II 1 a) durch § 139 DBG mindestens auf dem Gebiete des Beamtenrechts die Grundlage entzogen worden (RGZ 163, 396 [398]).
  • RG, 17.01.1918 - VI 388/17

    Anspruch eines Kindes auf Gewährung einer Rente für entgangenen elterlichen …

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    Das Reichsgericht hat zu dieser Vorschrift mit Recht ausgeführt, daß in ihr ein über den unmittelbar geregelten Fall hinausgehender allgemeiner Rechtsgedanke zum Ausdruck gekommen sei (RGZ 92, 57 [59]; RG JW 1924, 1426; RG JW 1936, 1667).
  • RG, 10.01.1935 - VI 373/34

    Ist die Zahlung des Versicherers aus einer Unfallversicherung auf den …

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    Bei der privaten Lebensversicherung steht es in ständiger Rechtsprechung fest, daß der Schädiger die Anrechnung der durch den Unfall ausgelösten Versicherungssumme auf den Schaden nicht verlangen kann (RGZ. 146, 287 [288]; RGZ 148, 154 [164]; RG WarnRspr 1917 Nr. 266).
  • RG, 15.02.1913 - VI 411/12

    Unfallfürsorge für Beamte; Rückgriff des Fiskus

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    Deswegen zieht der III. Zivilsenat auch zu Unrecht den vom Reichsgericht in RGZ 82, 256 entschiedenen Fall zum Vergleich heran.
  • RG, 21.06.1935 - II B 5/35

    1. Liegt dieselbe Rechtsfrage im Sinne von § 28 Abs. 2 FGG. vor, wenn über die …

    Auszug aus BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53
    In diesem weiteren Sinne hat es das Reichsgericht auch bei der Auslegung und Anwendung des § 28 Abs. 2 FGG darauf abgestellt, ob es sich um die gleiche Rechtsfrage handelt (RGZ 148, 175 [177]).
  • RG, 22.04.1921 - III 499/20

    Reichsversicherungsordnung; Forderungsübergang auf Versicherungsträger

  • RG, 16.11.1916 - VI 326/16

    Unfallfürsorgegesetz; Forderungsabtretung

  • BGH, 12.03.2021 - V ZR 33/19

    "Fiktive" Mängelbeseitigungskosten können im Kaufrecht weiterhin verlangt werden

    Denn die gleiche Rechtsfrage kann auch dann zur Entscheidung stehen, wenn der gleiche Rechtsgrundsatz, mag er auch in mehreren Gesetzesbestimmungen seinen Niederschlag gefunden haben, von zwei Senaten unterschiedlich aufgefasst und gehandhabt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1953 - GSZ 1-3/53, BGHZ 9, 179, 181; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72, BGHZ 60, 392, 394; BVerfG, wistra 2009, 307, 309).
  • BGH, 13.03.2020 - V ZR 33/19

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?

    Rn. 22 aa) Eine Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen ist dieser Bestimmung zufolge nicht nur bei unterschiedlicher Auslegung derselben Gesetzesbestimmung erforderlich, sondern auch dann, wenn der gleiche Rechtsgrundsatz, mag er auch in mehreren Gesetzesbestimmungen seinen Niederschlag gefunden haben, von zwei Senaten unterschiedlich aufgefasst und gehandhabt wird (BGH, Beschluss vom 30. März 1953 - GSZ 1-3/53, BGHZ 9, 179, 181).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Rn. 13 Zwar handelt es sich bei dem Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen den Schädiger um den Schadensersatzanspruch des geschädigten Versicherten (oder seiner Hinterbliebenen), der kraft Gesetzes nach § 1542 Abs. 1 RVO auf den Sozialversicherungsträger übergegangen ist (vgl. Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand 1966 III S. 974; RGZ 76, 215 [217 ff.]; BGH GrZS in BGHZ 9, 179 [186]).
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