Rechtsprechung
| BGH, 29.04.1953 - VI ZR 212/52 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Bewilligung zur Löschung einer Hypothek infolge der Tilgung der zugrundeliegenden Darlehensschuld - Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen persönlicher, nicht durch die Hypothek gesicherter Ansprüche - Ansprüche auf Schadensersatz und Minderung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 9, 320
- NJW 1953, 1180
- MDR 1953, 540
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.03.1951 - II ZR 67/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 29.04.1953 - VI ZR 212/52
Der Richter hat daher nach seinem freien Ermessen zu entscheiden, ob und inwieweit er die Ergebnisse eines Sachverständigengutachtens seinem Urteil zugrunde legen will und ob er eine neue Begutachtung nach § 412 ZPO für erforderlich hält (vgl Urteil des BGH - II ZR 67/50 - vom 7. März 1951 in NJW 1951, 566). - RG, 21.03.1931 - V 256/30
1. Wird die Gültigkeit einer Hypothek durch eine persönliche …
Auszug aus BGH, 29.04.1953 - VI ZR 212/52
Es entspricht der allgemein anerkannten Rechtsprechung des Reichsgerichts, daß der Gläubiger wegen persönlicher Ansprüche, die nicht durch die Hypothek gesichert sind, kein Zurückbehaltungsrecht an der Löschungsbewilligung geltend machen kann (RGZ 132, 9 [15]; RG in WarnRspr 1911 Nr. 392 = JW 1911, 808 und die Kommentare zu § 273 BGB).
- BGH, 04.07.1984 - VIII ZR 270/83
Kündigungsschutz bei Scheinbestandteilen eines Grundstücks
Sollte ihm die Erwägung zugrunde liegen, daß das Haus bei Abschluß des Vertrages noch nicht errichtet war, so wäre das rechtsirrig; denn auch eine erst herzustellende Sache kann vermietet werden (BGHZ 9, 320). - BGH, 09.12.1970 - VIII ZR 149/69
Vermietung eines Lagerraumes - Beschädigung von eingelagerten Tapeten auf Grund …
Die Rechtsprechung (BGHZ 9, 320; Urteil des erkennenden Senats vom 16. Januar 1963 - VIII ZR 169/61 - LM BGB § 538 Nr. 6) hat im Einklang mit dem überwiegenden Teil des Schrifttums die Vorschriften der §§ 537, 538 BGB dahin verstanden, daß die Haftung des Vermieters für bei Abschluß des Vertrages vorhandene Mängel der Mietsache auf einer stillschweigenden Garantie der Tauglichkeit für den vertragsmäßigen Gebrauch beruht (vgl. dazu Motive II 377; Mugdan Materialien II 813) und der Vermieter von dem Mieter deshalb auf vollen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Anspruch genommen werden kann, mithin auch für die sogenannten Mangelfolgeschäden. - BGH, 07.05.1971 - V ZR 94/70
Zur Rechtsnatur des Träger-Bewerber-Vertrages
Dabei kommt es ebenso wie im entsprechenden Fall des § 538 BGB dann, wenn das Gebäude erst nach Abschluß des Träger-Bewerber-Vertrags fertiggestellt wurde, abweichend vom Gesetzeswortlaut auf den Zeitpunkt der Fertigstellung oder Übergabe an (vgl. BGHZ 9, 320).
- BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62
Schadenereignis und Rettungspflicht
Diese Voraussetzungen sind auch gegeben, wenn der Versicherungsnehmer nach § 538 Abs. 1 BGB Ersatz leisten muß, weil die vermieteten Räume bei Vertragsschluß bzw. Fertigstellung oder Übergabe an die Mieter (BGHZ 9, 320) mit einem gebrauchsmindernden Fehler behaftet sind. - OLG München, 01.12.1995 - 21 U 3013/95
Verschuldensunabhängige Schadensersatzpflicht gemäß § 538 Abs. 1 1. Alternative …
§ 538 Abs. 1, 1. Fall kommt nämlich entsprechend zur Anwendung, wenn die Mietsache bei Vertragsschluß noch nicht fertig gestellt war und im Zeitpunkt der Übergabe oder der Fertigstellung der Mangel vorhanden ist (BGHZ 9, 320). - KG, 26.03.2015 - 8 U 19/15
Mietvertrag über noch herzustellende Räume: Mieteranspruch auf auf Zutritt zur …
Dies kommt etwa darin zum Ausdruck, dass der Vermieter mangels abweichender Vereinbarungen für das Vorhandensein von anfänglichen Mängeln entsprechend § 536 a Abs. 1 Alt. 1 BGB verschuldensunabhängig auf Schadensersatz haftet (s. BGHZ 9, 320, bei Juris Tz 16 betr. Herstellung eines Kinos), dass - anders als im Werkvertragsrecht - eine Formularklausel, die den Vermieter ohne Obergrenze zu einer Vertragsstrafe für jeden Tag des Übergabeverzugs verpflichtet, wirksam ist (s. BGHZ 154, 171 = NJW 2003, 2158, 2161 unter IV.2; OLG Celle ZMR 2014, 353, bei Juris Tz 48) und dass ein Baukostenzuschuss seinen Rechtsgrund allein im Mietvertrag, nicht aber in einer Werkvertragsabrede hat (s. OLG Dresden ZfIR 2015, 199, bei Juris Tz 22, 29). - BGH, 16.01.1963 - VIII ZR 169/61 Es bedurfte hier nicht einmal, wie das Berufungsgericht meint, einer Heranziehung der in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 9, 320 entwickelten Grundsätze.
- OLG Naumburg, 30.06.1999 - 6 U 92/98
Zur Anwendung des § 538 Abs. 1 BGB im Falle einer noch herzustellenden Mietsache
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 12.07.1991 - 21 U 5745/90
Mietminderung bei Rückstau von Abwasser im städtischen Kanal bei extremen …
Denn es ist, wie das Landgericht zutreffend dargelegt hat, nicht nachgewiesen, daß ein Mangel der im § 537 BGB bezeichneten Art bei dem Abschluß des Vertrages oder im Zeitpunkt der Fertigstellung oder der Übergabe der Mietsache (vgl. BGHZ 9, 320) vorhanden war. - BGH, 03.11.1959 - VIII ZR 103/58
Rechtsmittel
Wenn das Berufungsgericht seine Auffassung, es komme hier nicht darauf an, ob die Mängel der Abflußrohre und der Sammelkästen schon bei Abschluß des Mietvertrages vorhanden gewesen seien, sondern darauf, ob sie zur Zeit der Beendigung der Instandsetzung vorgelegen hätten, auf BGHZ 9, 320 stütze, so sei dem entgegen zu halten, daß es sich bei dem dort zu beurteilenden Sachverhalt um den Mangel eines Gebäudes gehandelt habe, das erst nach Abschluß des Mietvertrages neu zu errichten gewesen sei.Es kommt daher nicht darauf an, ob der in BGHZ 9, 320 entwickelte Rechtsgedanke auf den vorliegenden Sachverhalt angewandt werden kann oder nicht.
- BGH, 10.01.1968 - VIII ZR 104/65
Schutzwirkung eines Mietvertrages zu Gunsten eines Dritten - Zubilligung einer …
- OLG Düsseldorf, 04.04.1974 - 8 U 15/74
- BGH, 30.05.1956 - V ZR 215/55
Rechtsmittel
- OLG Karlsruhe, 27.04.1990 - 10 U 187/89
Schadensersatz des Mieters: Verdienstausfall eines Zahnarztes nach Beschädigung …
- OLG München, 26.04.1991 - 21 U 3461/90
- BGH, 21.06.1976 - II ZR 126/74
Anwendbarkeit des § 537 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vor Überlassung der …
- BGH, 13.12.1961 - VIII ZR 54/60
Rechtsmittel
- BGH, 10.10.1956 - V ZR 39/55
Rechtsmittel
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