Rechtsprechung
| BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines landwirtschaftlichen Grundstücks als Landwirt bei ausschließlichem Einsatz von Lohnunternehmern
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 9 Abs 1 Nr 1 GrdstVG
Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines landwirtschaftlichen Grundstücks als Landwirt bei ausschließlichem Einsatz von Lohnunternehmern - IWW
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 71 Abs. 1 FamFG, § 22 Abs. 3 GrdstVG, § 9 GrdstVG, § 1 Abs. 2 ALG, § 9 Abs. 2 GrdstVG, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG, § 9 LwVfG, § 26 FamFG
- Deutsches Notarinstitut
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
Erwerber eines landwirtschaftlichen Grundstücks als Landwirt im Genehmigungsverfahren nach GrdstVG bei ausschließlichem Einsatz von Lohnunternehmern - Wolters Kluwer
Einordnung des Erwerbers eines landwirtschaftlichen Grundstücks als Landwirt in den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG); Ausschließlicher Einsatz von Lohnunternehmern für die Bewirtschaftung des Grundstücks; Persönliche Ausübung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 ; GrdstVG § 22 Abs. 3
Einordnung des Erwerbers eines landwirtschaftlichen Grundstücks als Landwirt in den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstückverkehrsgesetz ( GrdstVG ); Ausschließlicher Einsatz von Lohnunternehmern für die Bewirtschaftung des Grundstücks; Persönliche Ausübung der ... - datenbank.nwb.de
Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Erwerber eines landwirtschaftlichen Grundstücks als Landwirt bei ausschließlichem Einsatz von Lohnunternehmern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG; § 134
GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1, Grundstücksverkehrsgenehmigung
Verfahrensgang
- AG Erfurt, 22.11.2013 - Lw 22/12
- OLG Jena, 24.08.2015 - Lw U 498/14
- BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 655
- DNotZ 2017, 476
- NZG 2017, 757
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (14)
- BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14
Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung: …
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Diese Maßnahmen zielen in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 16/65, RdL 1966, 38, 39; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 6).Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschluss vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 6 - st. Rspr.).
Der Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch eine Landwirtschaft betreibende Kapital- oder Personengesellschaft steht insoweit demjenigen durch einen Einzellandwirt gleich, und zwar unabhängig von der Rechtsform, in der das Unternehmen betrieben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 12).
Da das Gericht gemäß § 22 Abs. 3 GrdstVG eine eigene Entscheidung zu treffen hat und die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts nicht im Raum steht (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 9 mwN), ist Entscheidungsgrundlage der Verfahrensstoff, der sich zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung aus den Akten ergibt (…vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1385, 1386 Rn. 26; OLG Zweibrücken, RdL 2011, 19 f.;… allgemein Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 37 Rn. 3 ff. und § 74 Rn. 27 mwN).
Er hat in wertender Betrachtung entschieden, dass dies nur dann anzunehmen ist, wenn der Gesellschafter in dem Unternehmen als Mitunternehmer über die Bewirtschaftung mitentscheidet oder in dem Betrieb in anderer Weise hauptberuflich tätig ist und die Einbringung des Grundstücks in die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs durch den Gesellschafter rechtlich sichergestellt ist; da der Gesellschaftsvertrag die erforderliche Pflicht des Beteiligten zu 2 zur Einbringung des Grundstücks in die GbR seinerzeit nicht begründete, hat der Senat einen Erwerb durch die Gesellschaft in dieser Entscheidung verneint (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 21 ff.).
Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde muss die Überlassung nicht für den zukünftigen Moment des Eigentumsübergangs an den Erwerber, sondern in dem für die Entscheidung maßgeblichen Zeitpunkt rechtlich sichergestellt sein (vgl. Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 23).
Hierunter ist eine unternehmerische Tätigkeit zu verstehen, die eine auf Bodenbewirtschaftung beruhende planmäßige Aufzucht von Pflanzen oder eine damit verbundene Tierhaltung zum Gegenstand hat (vgl. Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 12 f. mwN).
Rn. 15 aa) Ob ein Erwerber Landwirtschaft betreibt, der seine landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mit eigenem Personal und Maschinen, sondern durch ein Lohnunternehmen bearbeiten lässt, hat der Senat in dem bereits genannten Beschluss vom 28. November 2014 ausdrücklich offen gelassen (BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 13 f. mwN).
In der neueren Rechtsprechung und Literatur wird - soweit diese Frage explizit erörtert wird - die Bewirtschaftung der Flächen unter Einsatz von Lohnunternehmern als ausreichend angesehen (OLG Jena…, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - LwU 183/11, juris Rn. 9 f.; AUR 2013, 341, 342; Booth, AUR 2015, 217, 221;… Netz, GrdstVG, 7. Aufl., Rn. 1875 sowie Rn. 1920; zurückhaltend noch ders., RdL 2013, 317, 318).
Rn. 18 (a) Auszugehen ist einerseits von dem Zweck des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG, wonach der vorhandene landwirtschaftliche Grundbesitz den Landwirten zugutekommen und vorbehalten bleiben soll, die ihn selbst bewirtschaften und deren Existenz sich auf die Landwirtschaft gründet (vgl. Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 19).
Andererseits sind die Versagungsgründe in § 9 GrdstVG vor allem darauf ausgerichtet, die Agrarstruktur durch die Schaffung und den Erhalt leistungsfähiger Betriebe zu fördern und nicht unzeitgemäße Verhältnisse zu konservieren (Senat…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 17; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 20).
Die vollständige oder teilweise Erledigung landwirtschaftstypischer Arbeiten durch Lohnunternehmer gehört zum üblichen Bild landwirtschaftlicher Betriebe (vgl. Booth, AUR 2015, 217, 221;… Schwerdtle, in Betriebsgesellschaften in der Landwirtschaft, Schriftenreihe der Rentenbank Band 15, S. 7, 18 ff.;… Netz, GrdstVG, 7. Aufl., Rn. 1920, vgl. auch Agrarpolitischer Bericht der Bundesregierung 2015, S. 125 f.).
Aus Sicht der Auftragnehmer kann die Erbringung von Lohnunternehmerleistungen neben der Bewirtschaftung der eigenen Betriebe dazu dienen, die erworbenen Maschinen besser auszulasten (Booth, AUR 2015, 217, 221).
Solche Formen der Zusammenarbeit stellen auch Optionen für kleinere und mittlere Betriebe dar, für die eine Vollmechanisierung nicht ohne weiteres rentabel erscheint (näher zum Ganzen Booth, AUR 2015, 217, 221;… Schwerdtle, in Betriebsgesellschaften in der Landwirtschaft, Schriftenreihe der Rentenbank Band 15, S. 7, 18;… vgl. auch Glas in Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht, § 7 Rn. 133).
- BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung …
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Diese Maßnahmen zielen in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 16/65, RdL 1966, 38, 39; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 6).Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschluss vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 6 - st. Rspr.).
Es kann dahinstehen, ob die agrarpolitischen Berichte der Bundesregierung auch nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für das Grundstückverkehrsrecht auf die Länder zur Auslegung dieser Norm herangezogen werden können (…ablehnend Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission "Bodenmarktpolitik", vorgelegt am 19./20. März 2015, S. 67; vgl. zur früheren Rechtslage Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 38 f.).
- BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09
Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen …
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Andererseits sind die Versagungsgründe in § 9 GrdstVG vor allem darauf ausgerichtet, die Agrarstruktur durch die Schaffung und den Erhalt leistungsfähiger Betriebe zu fördern und nicht unzeitgemäße Verhältnisse zu konservieren (Senat, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 17;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 20).Rn. 25 (2) Die Anforderungen an das Betreiben von Landwirtschaft bedürfen jedoch einer Konkretisierung, weil keine bloße Verpachtung vorliegen darf; letztere läuft nämlich den Zielen des Grundstückverkehrsgesetzes zuwider (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 25/55, RdL 1966, 16, 17; Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22).
- BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84
Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Diese Maßnahmen zielen in erster Linie auf die Schaffung und die Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 16/65, RdL 1966, 38, 39; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 6).Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschluss vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 6 - st. Rspr.).
- BGH, 28.11.2014 - BLw 4/13
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Beseitigung des Versagungsgrundes der ungesunden …
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Allerdings ist ein Landwirt einem Nichtlandwirt gleichzustellen, wenn der Erwerb keine innere Verbindung zu seinem bisherigen Betrieb aufweist (Senat, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, 855 Rn. 10). - BGH, 08.11.1955 - V BLw 25/55
Übertragung von Erbanteilen
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Rn. 25 (2) Die Anforderungen an das Betreiben von Landwirtschaft bedürfen jedoch einer Konkretisierung, weil keine bloße Verpachtung vorliegen darf; letztere läuft nämlich den Zielen des Grundstückverkehrsgesetzes zuwider (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Oktober 1965 - V BLw 25/55, RdL 1966, 16, 17;… Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22). - BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Rn. 19 (b) Vor diesem Hintergrund können dem eng auszulegenden Tatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG (vgl. BVerfGE 21, 73, 85 f.) keine Vorgaben entnommen werden, wonach landwirtschaftliche Grundstücke nur an Erwerber veräußert werden sollen, die die praktischen, landwirtschaftstypischen Arbeiten von einer eigenen Hofstelle aus mit eigenem Personal oder eigenen Maschinen vornehmen. - BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88
Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschluss vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 6 - st. Rspr.). - OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 101 W 1/10
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Voraussetzungen der Versagungsgründe der …
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Da das Gericht gemäß § 22 Abs. 3 GrdstVG eine eigene Entscheidung zu treffen hat und die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts nicht im Raum steht (vgl. dazu Senat…, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 9 mwN), ist Entscheidungsgrundlage der Verfahrensstoff, der sich zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung aus den Akten ergibt (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1385, 1386 Rn. 26; OLG Zweibrücken, RdL 2011, 19 f.;… allgemein Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 18. Aufl., § 37 Rn. 3 ff. und § 74 Rn. 27 mwN). - BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79
Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?
Auszug aus BGH, 25.11.2016 - BLw 4/15
Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschluss vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553 Rn. 6 - st. Rspr.). - BVerfG, 11.04.1967 - 1 BvR 728/65
Begriff der "ungesunden Bodenverteilung" im Grundstücksverkehrsrechts
- BGH, 06.10.1978 - V ZR 211/77
Leistungsanspruch bei wegen Genehmigungspflichten schwebend unwirksamen Vertrags …
- BGH, 11.07.1961 - V BLw 20/60
Rechtmäßigkeit der Versagungeiner Genehmigung zur Veräußerung eines …
- BGH, 28.10.1965 - V BLw 16/65
Veräußerung eines Ackergrundstücks im Wege der freiwilligen Versteigerung - …
- OLG Stuttgart, 22.06.2018 - 101 W 3/17
Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wiedereinsetzung in den …
§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ASVG ist ebenso wie § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG aus verfassungsrechtlichen Gründen eng auszulegen (vergleiche BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1967, 1 BvR 169/63, BVerfGE 21, 73; BGH, Beschluss vom 25. November 2016, BLw 4/15, NJW-RR 2017, 655).Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur zielen in erster Linie auf die Schaffung und Erhaltung selbständiger und lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe (st. Rspr., vgl. nur BGH…, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05 Rn. 19;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14 Rn. 6; Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15 Rn. 8).
Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09 Rn. 10 m.w.N.;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13 Rn. 7; Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15 Rn. 8).
Damit korrespondiert der Grundsatz, dass § 7 Abs. 1 Nr. 1 ASVG ebenso wie § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG aus verfassungsrechtlichen Gründen eng auszulegen ist (BVerfG…, Beschluss vom 12. Januar 1967 - 1 BvR 169/63, BVerfGE 21, 73, juris Rn. 32; BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, Rn. 19).
Zwar ist ein Landwirt einem Nichtlandwirt gleichzustellen, wenn der Erwerb einer land- oder forstwirtschaftlichen Fläche keine innere Verbindung zu seinem bisherigen Betrieb aufweist (BGH…, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, Rn. 8 f.; Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, Rn. 21).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 9 GrdstVG muss der Erwerber nicht zwingend eine Hofstelle in der Nähe des erworbenen Grundstücks unterhalten (BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, Rn. 21).
- OLG Dresden, 29.03.2021 - W XV 814/20
Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts; Erwerb …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. statt aller: BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 8, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen) darf die Genehmigung zur Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet.Will dagegen der Käufer - wie hier der Beteiligte zu 2) - die von ihm gekauften Flurstücke seinem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb eingliedern und sie selbst bewirtschaften, so muss der Erwerb nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 21, zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855/6, Rn. 9, zitiert nach juris [Aufgabe des bestehenden Betriebs, Gründung eines neuen Betriebs; BGH…, Beschluss vom 11. Juni 1961 - V BLw 20/60, RdL 1961, S. 229 ff, Rn. 8/9, zitiert nach juris) - und ihm folgend der Instanzgerichte (OLG Oldenburg…, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 10 W 17/18, RdL 2019, S. 287 ff, Rn. 7, zitiert nach juris; OLG Naumburg…, Beschluss vom 27. Juli 2018 - 2 Ww 9/17, RdL 2019, S. 51 ff, Rn. 73, zitiert nach juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2017 - 5 WLw 3/17, Rn 23, zitiert nach juris; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 4. Mai 2017 - 5 W (Lw) 7/15, RdL 2018, 15 ff, Rn. 30, zitiert nach juris [Erwerb von rund 7, 5 ha in einer Entfernung von 500 km von dem Betrieb in Baden-Württemberg]; OLG Naumburg…, Beschluss vom 8. Mai 2012 - 2 Ww 7/11, NL-BzAR 2012, 376 ff. Rn. 27, zitiert nach juris [Erwerb eines 5, 2798 ha großen Grundstück in Sachsen-Anhalt, rund 350 Kilometer vom landwirtschaftlichen Betrieb des Erwerbers in NRW entfernt]) - eine innere Verbindung mit diesem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb aufweisen.
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn 19, zitiert nach juris) lässt sich dem eng auszulegenden Tatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG (vgl. BVerfGE 21, 73, 85 f.) auch nicht entnehmen, dass landwirtschaftliche Grundstücke nur an Erwerber veräußert werden sollen, die die praktischen, landwirtschaftstypischen Arbeiten von einer eigenen Hofstelle aus mit eigenem Personal oder eigenen Maschinen vornehmen.
In der Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn 19, zitiert nach juris; OLG Jena…, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - LwU 183/11, juris Rn. 9 f.) und Literatur (…vgl. Netz, a.a.O., Rn. 2257, S. 869;… Hollwitz, Ein wohlgeordnetes ASVG im föderalen Deutschland, 1. Auflage 2020, S. 220 und S. 496) ist gleichfalls anerkannt, dass der ursprünglich für das gesamte Bundesgebiet konzipierte § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG in seiner jetzigen Form nicht den Schutz ortsansässiger Betriebe vor auswärtiger Konkurrenz bezweckt.
In diesem Fall ist selbst der Haupterwerbslandwirt im Ergebnis einem Nichtlandwirt gleichzustellen, dessen Grundstückserwerb Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur widerspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, S. 655 ff, Rn. 21, zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, NJW-RR 2015, S. 855 ff, Rn. 9, zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 11. Juli 1961 - V BLw 20/60, MDR 1961, S. 925, Rn. 10, zitiert nach juris).
- BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20
BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch …
Eine Akkumulation landwirtschaftlicher Grundstücke im Eigentum solcher Unternehmen, die nicht selbst Landwirtschaft betreiben, sondern aus der Verpachtung der Flächen an andere Landwirte Gewinn erwirtschaften, liefe den Zielen des Grundstückverkehrsgesetzes zuwider (vgl. Senat…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22;… Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 4/13, RdL 2015, 135 Rn. 9; Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, RdL 2017, 102 Rn. 25;… Beschluss vom 28. April 2017 - BLw 1/15, NJW-RR 2017, 1485 Rn. 20).
- OLG Naumburg, 27.07.2018 - 2 Ww 9/17
Grundstücksverkehrsgenehmigung: Genehmigungsbedürftigkeit zweier …
Dementsprechend liegt eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (st. Rspr., etwa BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , NJW-RR 2017, 655 ff., Rdn. 8;… BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 4/13 - , AUR 2015, 221 ff., Rdn. 7;… BGH, Beschluss v. 06.07.1990 - Az.: BLw 8/88 -, BGHZ 112, 86 ff., juris Rdn. 8, jeweils m.w.N.).Rn. 76 bb) Unabhängig hiervon, wäre der Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke durch einen GbR-Gesellschafter wie den Antragsteller zu dem - unterstellten - Zweck, die Grundstücke als Sonderbetriebsvermögen in die Personengesellschaft einzubringen, bei wertender Betrachtung dem Erwerb durch die Gesellschaft auch nur dann gleichzustellen, wenn der Gesellschafter in dem Unternehmen als Mitunternehmer über die Bewirtschaftung mitentscheidet oder in dem Betrieb in anderer Weise hauptberuflich tätig ist und die Einbringung des Grundstücks in die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs durch den Gesellschafter rechtlich sichergestellt gewesen wäre (so BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , NJW-RR 2017, 665 ff., Rdn. 12;… BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 2/14 - , NJW-RR 2015, 553 ff., Rdn. 14 ff.).
Rn. 90 aa) Auf Seiten des Grundstückserwerbers ist nach der Rechtsprechung des BGH der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Gesellschafter zum Zwecke der Einbringung in eine GbR dem Erwerb durch die Personengesellschaft dann gleichgestellt, wenn der Gesellschafter in dem Unternehmen als Mitunternehmer über die Bewirtschaftung mitentscheidet oder in dem Betrieb in anderer Weise hauptberuflich tätig ist und die Einbringung des Grundstücks in die Gesellschaft im Zeitpunkt des Erwerbs durch die Gesellschaft rechtlich sichergestellt ist (BGH, Beschluss v. 25.11.2016 - Az.: BLw 4/15 - , a.a.O., Rdn. 12;… BGH, Beschluss v. 28.11.2014 - Az.: BLw 2/14 - , a.a.O., Rdn. 21 ff.).
- OLG Karlsruhe, 05.02.2025 - 15 W 86/24
Genehmigung zweier Kaufverträge über landwirtschaftliche Grundstücke gemäß dem …
Diese Voraussetzungen sind auch bei Erwerbern zu prüfen, die Lohnunternehmer bei der Bewirtschaftung einsetzen, denn es reicht nicht, wenn der Lohnunternehmer Landwirtschaft betreibt, der Erwerber muss es tun (BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15 -, Rn. 20, Juris).Das wirtschaftliche Ergebnis des landwirtschaftlichen Betriebs gereicht ihm unmittelbar zum Vor- und Nachteil, wenn unter anderem der Einkauf von Saatgut, Pflanzen- und Düngemitteln wie auch der Verkauf der Ernte auf Rechnung des Eigentümers erfolgt (BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, Juris, Rn. 25).
Darauf, dass ohne im Raum stehendes Vorkaufsrecht Entscheidungsgrundlage der Verfahrensstoff ist, der sich zum Zeitpunkt der letzten Tatsachenentscheidung aus den Akten ergibt (BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15 -, Juris, Rn. 10), kommt es nicht an.
- BGH, 08.05.2020 - BLw 2/18
Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken an einen …
Hieraus wird zum Teil der Schluss gezogen, dass die agrarpolitischen Berichte der Bundesregierung bei der Auslegung, was unter einer Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur i.S.d. § 9 Abs. 2 GrdstVG zu verstehen ist, nicht mehr herangezogen werden dürfen (von Bredow, Agrar-Recht 2019, 232, 233;… allgemein gegen eine Heranziehung der Agrarberichte der Bundesregierung in Rechtsbereichen, die in die Zuständigkeit der Länder fallen: Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission "Bodenmarktpolitik", vorgelegt am 19./20. März 2015, S. 67; offengelassen von Senat, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, 655 Rn. 22). - BGH, 24.11.2023 - Blw 2/23
Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks in …
Der zwischen der Beteiligten zu 1 und den Verkäufern geschlossene Kaufvertrag wird mit der Erteilung der Genehmigung nach § 3 ASVG ungeachtet der zwischenzeitlichen anderweitigen Veräußerung der Grundstücke wirksam (vgl. zur schwebenden Unwirksamkeit bis zu der Genehmigung in einem Verfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz Senat, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, 655 Rn. 13). - BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23
Landwirtschaftssache: Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen …
Eine Akkumulation landwirtschaftlicher Grundstücke im Eigentum von Personen, die nicht selbst Landwirtschaft betreiben, sondern aus der Verpachtung der Flächen an andere Landwirte Gewinn erwirtschaften, liefe den Zielen des Grundstücksverkehrsgesetzes zuwider (st.Rspr., vgl. Senat…, Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 22; Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, NJW-RR 2017, 655 Rn. 25, jeweils mwN). - OLG Hamm, 29.09.2025 - 10 W 127/24
Grundstücksverkauf an Kulturland KG darf genehmigt werden
Und dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die Zuwendung des Eigentums einer landwirtschaftlichen Fläche an einen Nicht-Landwirt (wie hier die Beteiligte zu 1) nicht dazu führen darf, dass die Flächen Objekte der Gewinnerzielung sind und der Nicht- Landwirt-Eigentümer so in die Lage versetzt wird, die Preise für landwirtschaftliche Flächen über die Kalkulation von Pachtzinsen oder Verkaufserlösen mitzugestalten oder zu beeinflussen: Eine Akkumulation landwirtschaftlicher Grundstücke im Eigentum von Personen, die nicht selbst Landwirtschaft betreiben, sondern aus der Verpachtung der Flächen an andere Landwirte Gewinn erwirtschaften, läuft den Zwecken des Grundstücksverkehrsgesetzes zuwider (BGH, Beschluss vom 25.11.2016, BLw 4/15, NJW-RR 2017, 655). - OLG Celle, 04.09.2023 - 7 W 22/22
Versagung der Grundstückverkehrsgenehmigung wegen fehlender Landwirtseigenschaft …
Der Erwerber eines landwirtschaftlichen Grundstücks kann auch dann als Landwirt anzusehen sein, wenn er für die Bewirtschaftung des Grundstücks ausschließlich Lohnunternehmer einsetzt, sofern er die unternehmerische Verantwortung selbst ausübt und das wirtschaftliche Risiko der Bewirtschaftung trägt; ob es sich bei dem Erwerber um einen Einzellandwirt oder um eine Personen- oder Kapitalgesellschaft handelt, ist insoweit unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2016 - BLw 4/15, juris Rn. 16). - OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 WLw 3/17
Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags …
- OLG Oldenburg, 18.10.2018 - 10 W 17/18
Aktive Bewirtschaftung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nebenerwerbslandwirt; …
- LG Stralsund, 21.10.2019 - 6 OH 15/18
Kostenprivilegierung bei Übertragung eines Landwirtschaftbetriebs auf eine GbR
- OLG Brandenburg, 30.11.2017 - 5 W (Lw) 3/17
Landwirtschaftssache: Versagung der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrags …
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