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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - BLw 7/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16309
BGH, 29.10.2009 - BLw 7/09 (https://dejure.org/2009,16309)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - BLw 7/09 (https://dejure.org/2009,16309)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09 (https://dejure.org/2009,16309)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; LwVG § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; LwVG § 33; ; LwVG § 36; ; LwVG § 37; ; RSG § 4 Abs. 1; ; RSG § 4 Abs. 1 Satz... 1; ; GrdstVG § 2 Abs. 3 Nr. 2; ; KostO § 19 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausreichen eines Hinweises auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall bzgl. der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausreichen eines Hinweises auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall bzgl. der Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - BLw 7/09
    Eine Divergenz in den Auffassungen zu der Rechtsfrage nach dem Verhältnis zwischen der bundesgesetzlichen Regelung in § 4 Abs. 1 Satz 1 RSG und den landesrechtlichen Ausführungsbestimmungen zu § 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG (die der Senat im Übrigen bereits wie das Beschwerdegericht entscheiden hat, vgl. BGHZ 94, 299, 301) durch eines der in § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG a.F. bezeichneten Gerichte wird nicht einmal ansatzweise dargelegt.
  • BGH, 01.12.1983 - V BLw 18/83

    Abweichungsrechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - BLw 7/09
    Zur Begründung muss der Rechtsbeschwerdeführer die in der Vergleichs- und in der angefochtenen Entscheidung verschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen und darlegen, inwieweit beide Entscheidungen die gleiche Rechtsfrage verschieden beantworten und dass die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (vgl. Senat, BGHZ 89, 149, 151).
  • BGH, 23.11.2007 - BLw 16/07

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenz bei der Rechtsbeschwerde in …

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - BLw 7/09
    Soweit die Rechtsbeschwerde unter Verweis auf einen in dem Beschwerdeverfahren eingereichten Schriftsatz meint, dass das Beschwerdegericht das darin enthaltene Vorbringen nahezu ignoriert habe, übersieht sie, dass weder die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) noch der allgemeinen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) noch des Untersuchungsgrundsatzes (§ 22 LwVG i.V.m. § 12 FGG a.F.) die Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG begründen, da dafür der Hinweis auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall nicht ausreicht (Senat, Beschl. v. 23. November 2007, BLW 16/07, NL-BZAR 2008, 133).
  • OLG Dresden, 26.05.2010 - W XV 998/09

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden im Sinne von § 9 Abs. 2 …

    Denn nur die einzelnen Flurstücke zusammengenommen bilden das Grundstück im Sinne von § 1 Abs. 1 GrdstVG, welches gemäß § 4 Abs. 1 GBO in Verbindung mit § 6 GBV mit einer eigenständigen Bestandsnummer versehen ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09, NL-BzAR 2010, S. 42;… Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, 4. Aufl. 2008, § 1 GrdstVG Anm. 4.1.1.1, S. 186 m.w.N.).

    zur Verfügung steht, den Interessen eines Forstwirts indiziell der Vorrang gebührt (vgl. zur Möglichkeit der Interessenabwägung: Senatsbeschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09, NL-BzAR 2010, S. 42;… Netz, GrdstVG, 4. Aufl. 2009, S. 363 unter 4.10).

  • OLG Dresden, 28.06.2021 - W XV 272/19

    Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichem Grundbesitz; Begriff des …

    Gegenstand des notariellen Vertrages vom 12. April 2018 sind zwei Grundstücke im Rechtssinne (…vgl. zur Maßgeblichkeit des rechtlichen Grundstücksbegriffs im Rahmen des Grundstücksverkehrsgesetzes grundlegend: BGHZ 49, S. 145 ff; vgl. ferner: OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08 - nicht veröffentlicht, bestätigt durch BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09 - NL-BzAR 2010, S. 42, sowie Netz, Der Grundstücksbegriff im Sinne des Grundstücksverkehrsgesetzes, RdL 2011, S. 57 ff.).
  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
    Der notarielle Grundstückskaufvertrag vom 14. September 2017 (UR-Nr. … des Notars B. mit Amtssitz in xxx) unterliegt dem Genehmigungserfordernis nach den §§ 1, 2 Abs. 1 Abs. 3 Nr. 3 GrdstVG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des Sächsischen Agrar-Aufgaben-Übertragungsgesetzes vom 29. Januar 2008 (…SächsGVBl. 2008, S. 138), da Gegenstand des Vertrages drei Grundstücke im Rechtssinne (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09, NL-BzAR 2010, S. 42) in einer Größe von jeweils mehr als 0, 5 ha (1,0110 ha [Flurstück 465], 1,2890 ha [Flurstücke 100, 150 und 343] und 1, 9898 ha [Flurstück 33/2]) sind, die überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, § 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GrdstVG.
  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 622/18
    Gegenstand des Vertrages bildet ein Grundstück im Rechtssinne, das im Bestandsverzeichnis des Grundbuches von C. für R. unter einer Nummer gebucht ist (vgl. zu dem Grundstücksbegriff im Rechtssinne: OLG Dresden, Beschluss vom 28. Mai 2009 - W XV 773/08, nicht veröffentlicht; nachfolgend: BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - BLw 7/09, NL-BzAR 2010, S. 42) und aus zwei Flurstücken besteht.
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