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Rechtsprechung
   BPatG, 31.07.1996 - 26 W (pat) 156/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12615
BPatG, 31.07.1996 - 26 W (pat) 156/94 (https://dejure.org/1996,12615)
BPatG, Entscheidung vom 31.07.1996 - 26 W (pat) 156/94 (https://dejure.org/1996,12615)
BPatG, Entscheidung vom 31. Juli 1996 - 26 W (pat) 156/94 (https://dejure.org/1996,12615)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 14.09.1995 - 3 U 40/95
    Auszug aus BPatG, 31.07.1996 - 26 W (pat) 156/94
    "Die Billigkeit gebietet es, einem Widersprechenden die Kosten des Widerspruchsverfahrens aufzuerlegen, wenn rechtskräftig festgestellt wird, daß bereits die Anmeldung der Widerspruchsmarke in wettbewerbswidriger Benachteiligungsabsicht erfolgte und sich deshalb die Einlegung des Widerspruchs als Mißbrauch einer formalen Rechtsposition darstellt (vgl. auch OLG Hamburg, GRUR 1995, 816).«.
  • BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 547/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "YogiMoon/yogiMoon" - Zahlung einer Beschwerdegebühr …

    Die Belastung des Widersprechenden mit den Verfahrenskosten ist auch als gerechtfertigt angesehen worden, wenn der Widerspruch aus einer bösgläubig, in ersichtlich wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldeten Marke erhoben worden ist (BPatGE 36, 272, 274 - STEPHANSKRONE; BPatG 24 W (pat) 37/07 - FIMONIT/FIMONIT).

    Daher hat sie auch die bisherige patentgerichtliche Rechtsprechung außer Acht gelassen, wonach es regelmäßig der Billigkeit entspricht, die Kosten des Widerspruchsverfahrens dem Widersprechenden aufzuerlegen, wenn er seine Marke bösgläubig, in ersichtlich wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldet hat (BPatGE 36, 272, 274 - STEPHANSKRONE; BPatG 24 W (pat) 37/07 - FIMONIT/FIMONIT).

  • BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 534/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "YogiMerino/yogiMerino" - Zahlung einer …

    Die Belastung des Widersprechenden mit den Verfahrenskosten ist auch als gerechtfertigt angesehen worden, wenn der Widerspruch aus einer bösgläubig, in ersichtlich wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldeten Marke erhoben worden ist (BPatGE 36, 272, 274 - STEPHANSKRONE; BPatG 24 W (pat) 37/07 - FIMONIT/FIMONIT).

    Daher hat sie auch die bisherige patentgerichtliche Rechtsprechung außer Acht gelassen, wonach es regelmäßig der Billigkeit entspricht, die Kosten des Widerspruchsverfahrens dem Widersprechenden aufzuerlegen, wenn er seine Marke bösgläubig, in ersichtlich wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldet hat (BPatGE 36, 272, 274 - STEPHANSKRONE; BPatG 24 W (pat) 37/07 - FIMONIT/FIMONIT).

  • BPatG, 12.12.2000 - 24 W (pat) 232/98

    Voraussetzungen für die Annahme eines bösgläubigen Markenanmeldung - …

    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, ihr über die Kosten des patentamtlichen Verfahrens auch die des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen (§ 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ; vgl BPatGE 36, 272, 274).
  • BPatG, 15.02.2006 - 29 W (pat) 341/00
    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, ihr sowohl die Kosten des patentamtlichen Verfahrens als auch die des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen (§ 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG; vgl. BPatGE 36, 272, 274).
  • BPatG, 28.06.2023 - 28 W (pat) 35/16
    Angesichts der laut der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer bösgläubig erwirkten Widerspruchsmarke - wobei es sich nach deren Ausführungen "um den klarsten Fall einer Bösgläubigkeit seit Bestehen der erkennenden Kammer" handelt (…Beschluss der Vierten Beschwerdekammer des EUIPO vom 18. Juli 2016, R 1670/2015-4, Rn. 10; Mitt. 2016, 512 [514]) - entspricht es der Billigkeit, dem Beschwerdegegner die Kosten aufzuerlegen (vgl. BPatG…, Beschluss vom 24.09.2018, 26 W (pat) 547/17 Rn. 26 - YogiMoon; Beschluss vom 30.06.2009, 24 W (pat) 37/07 - FIMONIT; Beschluss vom 31.07.1996, 26 W (pat) 156/94 - Stephanskrone; BeckOK MarkenR/Albrecht, 34. Ed. 1.7.2023, MarkenG § 71 Rn. 65).
  • BPatG, 02.03.2004 - 24 W (pat) 36/02
    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, ihr über die Kosten des patentamtlichen Verfahrens auch gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG die des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen; (vgl BPatGE 36, 272, 274; 40, 229, 231 ff.; BPatG GRUR 2001, 744, 748 "S100").
  • BPatG, 12.12.2000 - 24 W (pat) 234/98
    In diesem Fall entspricht es der Billigkeit, ihr über die Kosten des patentamtlichen Verfahrens, auch die des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen (§ 71 Abs. 1 Satz 1 MarkenG; vgl BPatGE 36, 272, 274).
  • BPatG, 10.02.2014 - 26 W (pat) 47/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "FLEXOSTAR" - bösgläubige …

    Rn. 24 In Folge der Löschung der angegriffenen Marke wegen Bösgläubigkeit entspricht es der Billigkeit, dem Antragsgegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen (§ 71 Abs. 1 S. 1 MarkenG; BPatGE 36, 272, 274; BPatG GRUR 2000, 809, 812 - SSZ).
  • BPatG, 30.06.2009 - 24 W (pat) 37/07

    Zu den Widerspruchskosten bei bösgläubiger Markenanmeldung

    Ein besonderer Umstand, der es im Widerspruchsverfahren rechtfertigt, die Kosten dem Widersprechenden aufzuerlegen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts u. a. dann vor, wenn Widerspruch aus einer bösgläubig, in wettbewerbswidriger Behinderungsabsicht angemeldeten Marke erhoben wurde (BPatGE 36, 272, 274 -STEPHANSKRONE;… Ströbele in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 71 Rdn. 13).
  • BPatG, 25.07.2025 - 28 W (pat) 12/21
    Es verbleibt daher insoweit bei dem Grundsatz, dass es, wie bereits ausgeführt, in der Regel der Billigkeit entspricht, im Falle einer bösgläubigen Markenanmeldung dem Antragsgegner die Folgen einer bösgläubigen Anmeldung zuzurechnen und ihm daher auch die notwendigen Verfahrenskosten der Gegenseite im Beschwerdeverfahren aufzuerlegen (vgl. BPatG 30 W (pat) 3/20 vom 10. Februar 2022 - BAND OF CHEFS; BPatGE 36, 272, 274).
  • BPatG, 02.10.1998 - 33 W (pat) 15/98
  • BPatG, 17.12.2003 - 26 W (pat) 16/02
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